Bahn: aisupport, Analyse-O2C-C2S, awesome-bahn-mcp-servers, beam-mcp,
Confluence_Bot, db-planet-mcp-server, O2C-Harness, project-audit,
Projekt-KIQ-HP, teamlandkarte-mcp
Dhive: Jury-Voting
Privat: CV, NoteGraph (NOTE: NoteGraph needs complete redo after consolidation)
Shared: AI-Orchestrator, OrgMyLife, power_skills_and_more
Shared/references: symphony (read-only)
Bahn repos remain available as independent remotes - this monorepo
pulls them in via subtree, the originals are untouched.
1540 lines
106 KiB
Plaintext
1540 lines
106 KiB
Plaintext
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbe-
|
||
dingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des
|
||
Trassenpreissystems
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
[BILD 210mm x 105mm - Diesen Hinweis markieren und Bild einfügen !]
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 2 von 38 Inhaltsverzeichnis
|
||
1 Marktsegmentierung 4
|
||
Grundsätze der Marktsegmentierung 4
|
||
Segmentierungskriterien für Schienenpersonenfernverkehr 6
|
||
Relation 6
|
||
Verkehrszeit 7
|
||
Durchschnittgeschwindigkeit 8
|
||
Zeitliche Flexibilität 10
|
||
Anschlüsse 10
|
||
Frequenz 10
|
||
Priorisierung 10
|
||
Bedienkonzept 10
|
||
Historische Triebfahrzeugbaureihen und gemeinnütziger Vereinszweck 11
|
||
Wagenmaterial 11
|
||
Vorleistung 11
|
||
Segmentierungskriterien für Schienenpersonennahverkehr 11
|
||
Lastfahrt 11
|
||
Vorleistung (Lok -/Leerfahrt) 11
|
||
Segmentierungskriterien für Schienengüterverkehr 12
|
||
Zuggewicht 12
|
||
Gefahrgut 12
|
||
Wagenzuglänge und Trassenlänge 13
|
||
Flexibilität 14
|
||
Priorisierung 14
|
||
Vorleistung 15
|
||
2 Die Marktsegmente im Detail 16
|
||
Die Marktsegmente im Schienenpersonenfernverkehr 16
|
||
Metro Tag 16
|
||
Basic 16
|
||
Punkt -zu-Punkt 16
|
||
Nacht 16
|
||
Charter/ Nostalgie 16
|
||
Leerfahrt 17
|
||
Die Marktsegmente im Schienenpersonennahverkehr 17
|
||
Die Marktsegmente im Schienengüterverkehr 17
|
||
Sehr schwer 17
|
||
Güternahverkehr 17
|
||
Gefahrgut Zug 17
|
||
Standard -Zug 17
|
||
Lokfahrt 17
|
||
3 Unmittelbare Kosten des Zugbetriebes 18
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 3 von 38
|
||
Definition 18
|
||
Ermittlung der Untersuchungsbasis 18
|
||
Modelle zur uKZ -Ermittlung 18
|
||
Zuordnung der uKZ auf die Marktsegmente 19
|
||
Differenzierung der uKZ nach Verkehrsdiensten bzw. Marktsegmenten 21
|
||
Auswahl der Gewichtungsparameter 22
|
||
Analyse Kostenblöcke 23
|
||
Analyse der Kostenblöcke 24
|
||
Kostenblock Fahrplan 24
|
||
Kostenblock Betrieb 24
|
||
Kostenblock Instandhaltung Strecke 26
|
||
Kostenblock Instandhaltung Betrieb 30
|
||
Kostenblock Abschreibung bzw. Invest 30
|
||
Kostenblock Strecke im Betriebsknoten 31
|
||
Sonstige 32
|
||
Unmittelbare Kosten der Nutzung der Personenbahnsteige 32
|
||
4 Tragfähigkeit 33
|
||
Allgemeines 33
|
||
Bestimmung der Preiselastizität der Trassennachfrage im SGV und im SPFV 34
|
||
Allgemeines 34
|
||
Preiselastizität der Nachfrage im SPFV 35
|
||
Preiselastizität der Nachfrage im SGV 36
|
||
Bestimmung der Trassenpreiselastizität im SPNV 37
|
||
Einpreisen Personenbahnsteig 37
|
||
Entgeltsystem für die DB RNI GmbH 37
|
||
Berechnung von Lambda und Entgelten 37
|
||
Berechnung Entgelte 37
|
||
Berechnung Lambda 38
|
||
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 4 von 38 1 Marktsegmentierung
|
||
Grundsätze der Marktsegmentierung
|
||
Ausgangspunkt für die zugrundeliegenden Trassenentgelte sind die von der DB InfraGO AG er-
|
||
mittelten Marktsegmente auf Basis der Verkehrsdienste.
|
||
Die DB InfraGO AG ordnet alle Verkehre auf ihrem Schienennetz sowie dem Schienennetz der
|
||
RNI nach räumlichen, zeitlichen und sachlichen Kriterien Marktsegmenten zu. Maßgeblich für die
|
||
Bildung der Marktsegmente sind Unterschiede bei den Kosten für die Erbringung der Verkehrs-
|
||
leistungen, ihren Marktpreisen oder Anforderungen an die Dienstleistungsqualität, soweit diese
|
||
für die DB InfraGO AG beobachtbar sind. Der Marktsegmentierung liegt eine Analyse der Markt-
|
||
gegenseite, d.h. de r Zugangsberechtigten sowie der nachgelagerten End - bzw. Zwischenkun-
|
||
denmärkte zugrunde.
|
||
In einem ersten Schritt erfolgt eine Grobsegmentierung in Verkehrs dienste . Es sind zumindest
|
||
die Verkehrs dienste Schienenpersonennah -, Schienenpersonenfern - und Schienengüterverkehr
|
||
zu unterscheiden. Anschließend erfolgt eine Verfeinerung der initialen Grobsegmentierung inner-
|
||
halb dieser einzelnen Verkehrs dienste . Wesentlicher Schritt dabei ist die Erarbeitung und Fest-
|
||
legung geeigneter Segmentierungskriterien in den Verkehrs diensten . Anhand dieser Segmentie-
|
||
rungskriterien lässt sich eine Zuordnungslogik für d ie Verkehre ableiten. Diese muss eindeutig
|
||
ausgestaltet sein und sämtliche Verkehre erfassen können. Durch Anwendung dieser Zuord-
|
||
nungslogik ergeben sich abschließend je Verkehr sdienst die Marktsegmente. Diese Marktseg-
|
||
mente müssen in sich homogen ausgestaltet sein, untereinander jedoch einen hohen Grad an
|
||
Heterogenität aufweisen.
|
||
Darüber hinaus ist auch der Gegenstand der Zuordnung zu den Verkehr sdiensten und Marktseg-
|
||
menten festzulegen, d. h. es ist zu entscheiden, ob ein und dieselbe Trasse abschnittsweise
|
||
unterschiedlichen Verkehrs diensten oder unterschiedlichen Marktsegmenten zugeordnet werden
|
||
kann. Dabei ist zum einen maßgeblich, ob sich die in den Segmentierungskriterien gespiegelten
|
||
Wettbewerbsbedingungen im Verlauf einer Trasse wesentlich ändern. Zum anderen muss die
|
||
daraus entstehende Komplexität des Entgeltsystems beherrsch bar bleiben. Schließlich sind Um-
|
||
gehungsmöglichkeiten auszuschließen. Daraus ergibt sich folgendes Prinzip der Flexibilität von
|
||
Verkehrs diensten:
|
||
Der Wechsel zwischen Verkehrs dienst en auf ein und derselben Trasse ist nicht möglich. Bei der
|
||
Abgrenzung zwischen SGV und SPV ergibt sich dies schon daraus, dass das Wagenmaterial nur
|
||
für die Beförderung entweder von Gütern oder von Personen geeignet ist, so dass auf ein und
|
||
derselben Trass e ein Wechsel ausgeschlossen ist. Doc h auch der SPNV und der SPFV sind vor
|
||
dem Hintergrund der gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen (§ 36 Abs. 2 ERegG) als
|
||
strikt getrennte Verkehrs dienste zu sehen, die die Zuordn ung einer Trasse vollständig prägen.
|
||
Dies ergibt sich zum einen daraus, dass diese beiden Verkehrs dienste in den gesetzlichen
|
||
Grundlagen ausdrücklich als unterschiedliche Verkehrs dienste benannt werden (vgl. § 36 Abs. 2
|
||
ERegG). Dabei geht § 2 Abs. 12 AEG von einer gesamthaften Betrachtung aus, so dass auf den
|
||
Hauptz weck des Verkehrsdienstes abzustellen ist. Dem wesentlichen Unterschied zwischen
|
||
Nah- und Fernverkehr trägt auch die Trennung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern
|
||
Rechnung: Art. 87e Abs. 4 GG beschränkt die Gewährleistungsverantwortung des Bundes auf
|
||
das Verkehrsangebot für den SPFV. Art. 106a GG weist den Ländern Steuermittel ausschließlich
|
||
für den Öffentlichen Personennahverkehr zu. § 6 RegG schreibt vor, dass die Länder diese Mittel
|
||
insbesondere für den SPNV zu verwenden haben. § 2 RegG grenzt den Nahverkehr als „allge-
|
||
mein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmittel n im Linienverkehr“ ab, „die
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 5 von 38 überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt -, Vorort - oder Regionalverkehr
|
||
zu befriedigen.“ Die Abgrenzung erfolgt also nach dem Kriterium der überwiegenden zugewiese-
|
||
nen räumlichen Versorgungsfunktion des Verkehrsmittels, für die die unt ergeordnete Mitbedie-
|
||
nung von Fernverkehrsreisenden unschädlich ist. Daher wird sich eine Förderung des Nahver-
|
||
kehrs durch die Aufgabenträger stets auf zusammenhängende Linien beziehen und nicht auf
|
||
wechselnde Teilabschnitte ein - und derselben Trasse. Dement sprechend ist es gesetzlich vor-
|
||
geprägt, für je eine Trasse nur die Zuordnung entweder zum SPNV oder zum SPFV zuzulassen.
|
||
Darüber hinaus führen Fernverkehrstrassen auch zu abweichenden betrieblichen Anforderungen
|
||
an die Trassenkonstruktion. So werden etwa längere Haltezeiten als im Nahverkehr benötigt.
|
||
Auch aus diesem Grund ist ein fortlaufender Wechsel zwischen den Verkehrs diensten auf einem
|
||
Zuglauf nicht möglich. Gleichwohl ist denkbar, dass ein und derselbe Zug auf einem kompletten
|
||
Teilabschnitt des Zugla ufs als Nahverkehrszug verkehrt und auf einem weiteren Abschnitt über-
|
||
wiegend Fernreisende transportiert. Ein Wechsel der Verkehrs dienste auf ein und derselben
|
||
Trasse würde jedoch die Preisbildung für diese Trasse erheblich erschweren , da beide Verkehrs-
|
||
dienste in räumlicher Hinsicht nach fundamental unterschiedlichen Logiken bepreist werden: Die
|
||
Bepreisung des SPNV richtet sich danach, in welchem Raum dieser verkehrt, die Bepreisung
|
||
des SPFV ist hingegen relationsbezogen. Vor diesem Hintergrund erscheint es vor zugswürdig
|
||
und praktikabel, die Zugangsberechtigten für einen solchen Fall auf die Bestellung aufeinander
|
||
folgender unterschiedlicher Trassen mit unterschiedliche m Verkehrs dienst zu verweisen, als den
|
||
Wechsel zwischen Verkehrs diensten auf ein und derselben Trasse zu ermöglichen. Da die be-
|
||
trieblichen Anforderungen an die Trassenkonstruktion für den SPNV und den SPFV unterschied-
|
||
lich sind, ist eine solche Trennung der Trassen auch betrieblich geboten. Daher ist ein Wechsel
|
||
der Verkehrs dienste auf ein - und derselben Trasse ausgeschlossen.
|
||
Die Flexibilität der Marktsegmente in nerhalb der einzelnen Verkehrs dienste wird in den spezifi-
|
||
schen Abschnitten der Anlage dargelegt.
|
||
Weiterhin wurde die in Anlage 7 ERegG enthaltene Liste von möglichen Marktsegmenten darauf
|
||
geprüft, ob und inwieweit die aufgeführten Begriffspaare auf dem Schienennetz der DB InfraGO
|
||
AG beobachtbare Unterschiede bei den Kosten für die Erbringung der Verkehrsleistungen, ihren
|
||
Marktpreisen oder Anforderungen an die Dienstleistungsqualität und somit unterscheidbare
|
||
Marktsegmente aufweisen.
|
||
Von den in Anlage 7 ERegG genannten Begriffspaaren wurden folgende Paare nicht bei der
|
||
Segmentierung berücksichtigt:
|
||
Inländischer Verkehr / grenzüberschreitender Verkehr: Die Unterscheidung zwischen inländi-
|
||
schen und grenzüberschreitenden Verkehren wurde nicht berücksichtigt, weil die beiden Grup-
|
||
pen sich – auf dem für die Bepreisung relevanten deutschen Streckenabschnitt – in Bezug auf
|
||
die Kosten für die Erbringung der Verkeh rsleistungen, die dabei erzielbaren Marktpreise und die
|
||
Anforderungen an die Dienstleistungsqualität nicht wesentlich voneinander unterscheiden.
|
||
Kombinierter Verkehr / Direktverkehr: Die Unterscheidung zwischen Kombiniertem Verkehr und
|
||
Direktverkehr wurde nicht berücksichtigt, weil Modalwechsel für die DB InfraGO AG nicht zuver-
|
||
lässig beobachtbar sind, die DB InfraGO AG deshalb Kombinierte Verkehre und Direktverkehre
|
||
nicht voneinander unterscheiden kann. Zwar lässt sich beobachten, ob ein Zug aus Containern
|
||
besteht oder nicht. Jedoch können aber auch Direktverkehre mit Containern abgewickelt werden,
|
||
so dass dieses Kriterium sich als Grundlage für ein e insofern differenzierte Bepreisung nicht eig-
|
||
net.
|
||
Ganzzüge/ Einzelwagenverkehr: Die Unterscheidung zwischen Ganzzügen und Einzelwagen-
|
||
verkehr wurde diskutiert, jedoch nicht berücksichtigt , da sich die Abgrenzung der verschiedenen
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 6 von 38 Produktionskonzepte als sehr herausfordernd darstellt. Insbesondere Einzelwagenverkehren
|
||
sind für die DB InfraGO AG derzeit nicht beobachtbar und folglich automatisiert nicht von anderen
|
||
Produktionskonzepten abgrenzbar.
|
||
Netzfahrplan / Ad-hoc-Verkehr: Ad-hoc-Verkehre spielen vor allem im Güterverkehr eine Rolle .
|
||
Die Unterscheidung zwischen Netzfahrplan - und Ad -hoc-Verkehren wurde nicht berücksichtigt,
|
||
weil Netzfahrplanverkehre und Ad-hoc-Verkehre sich in Bezug auf die Kosten für die Erbringung
|
||
der Verkehrsleistungen, die dabei erzielbaren Marktpreise und die Anforderungen an die Dienst-
|
||
leistungsqualität nicht wesentlich voneinander unterscheiden. Zudem würde eine differenzierte
|
||
Beprei sung entweder dazu führen, dass Trassen zum Netzfahrplanverkehr angemeldet werden,
|
||
obwohl noch gar nicht feststeht, ob die Verkehre überhaupt stattfinden (dieser Fall würde eintre-
|
||
ten, wenn Ad-hoc-Verkehre teurer sind als Netzfahrplanverkehre) . Oder aber sie würde dazu
|
||
führen, dass bereits fest disponierte Verkehre erst kurzfristig angemeldet werden (dieser Fall
|
||
würde eintreten, wenn Ad-hoc-Verkehre günstiger sind als Netzfahrplanverkehre). Beide s wäre
|
||
einer effizienten Nutzung der Schienenwegkapazität abträglich.
|
||
Segmentierungskriterien für Schienenpersonen fernverkehr
|
||
Im Schienenpersonenfernverkehr erfolgt die Segmentierung des Endkundenmarktes anhand des
|
||
Aufkommens und der Struktur der Reisenden. Da diese Ausprägungen für die DB InfraGO AG
|
||
nicht direkt feststellbar sind, müssen zur Abbildung dieser Differenzierung Segmentierungskrite-
|
||
rien ermittelt werden, die für die DB InfraGO AG beobachtbar und verifizierbar sind. Die Kriterien
|
||
Laufweg und Verkehrszeit bilden dabei vorwiegend Unterschiede im Aufkommen ab, während
|
||
das Kriterium Geschwindigkeit neben dem Aufkommen auch die Zusammensetzung der Reisen-
|
||
den abbildet.
|
||
Die segmentierungsrelevanten Kriterien können sich dabei auf ein und derselben Zugtrasse ver-
|
||
ändern. Die Bestellung aneinander anschließender gesonderter Trassen, etwa für Nacht - und
|
||
Tagverkehre, ist nicht praktikabel, weil bei einer getrennten Trassenverga be auf ein und demsel-
|
||
ben Zuglauf der betriebliche Zusammenhang des Zuglaufs nicht mehr sichergestellt werden
|
||
kann. Daher ist im SPFV ein Wechsel des Marktsegments auf ein - und derselben Trasse möglich.
|
||
Ausge nommen von dieser Regelung sind Charter -/Nostalgi everkehre: Diese s Marktsegment ist
|
||
durch auf ihrem gesamten Zuglauf stabile Kriterien geprägt. Daher ist ein Wechsel aus oder in
|
||
diese s Marktsegment aus einem anderen Marktsegment auf ein und derselben Trasse ausge-
|
||
schlossen.
|
||
Relation
|
||
Bei der Segmentierung des Schienenpersonenfernverkehrs wird zwischen Verbindungen zwi-
|
||
schen Metropolbahnhöfen bzw. aufkommensstarken Grenzstellen und sonstigen Verbindungen
|
||
unterschieden, um die Aufkommensstärke abzubilden. Als Metropolbahnhöfe gelten Bahnh öfe
|
||
mit mehr als 50.000 Reisenden am Tag. Verbindungen zwischen mindestens zwei solchen Bahn-
|
||
höfen stellen aufgrund ihres hohen Fahrgastpotenzials einen attraktiven Markt dar. Zur Ableitung
|
||
der Aufkommensstärke eines Bahnhofs wird die Anzahl der Reisenden i m Schienenpersonen-
|
||
nah- und -fernverkehr an dem betreffenden Bahnhof gesamthaft zugrunde gelegt. Dieses Krite-
|
||
rium erscheint gegenüber grundsätzlich ebenfalls denkbaren Alternativen vorzugswürdig:
|
||
Eine Betrachtung allein von Fernverkehrsreisenden würde dazu führen, dass wichtige Bahn-
|
||
höfe, die aktuell nicht von Fernverkehrszügen angefahren werden (z.B. Berlin Friedrich-
|
||
straße), mit kleinen Bahnhöfen gleichgesetzt würde n. Dies erscheint nicht angemessen, da
|
||
beide Gruppen sich hinsichtlich ihres Fahrgastpotenzials stark voneinander unterscheiden.
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 7 von 38 Eine Betrachtung der Einwohnerzahl der Stadt, in der der jeweilige Bahnhof liegt, erscheint
|
||
deshalb nicht angemessen, weil auch vergleichsweise kleine Städte aufkommensstark sein
|
||
können, wenn ihre Bevölkerung bahnaffin ist und sie über ein aufkommensstarkes „Hinter-
|
||
land“ verfügen. Zudem haben große Städte in der Regel mehrere Bahnhöfe mit sehr unter-
|
||
schiedlich groß em Fahrgastpotenzial. Diese Unterschiede können durch das Kriterium „Ein-
|
||
wohnerzahl“ nicht abgebildet werden.
|
||
Als Schwellenwert für die Klassifikation eines Bahnhofs als Metropolbahnhof wird ein Wert von
|
||
50.000 Reisenden pro Tag angesetzt. Da kein im ökonomischen Sinne natürlicher Wert für diese
|
||
Abgrenzung vorhanden ist, wurde dieser anhand verschiedener Erwägunge n abgeleitet. Aus em-
|
||
pirischer Sicht bestehen Verbindungen zwischen Bahnhöfen mit mehr als 50.000 Reisenden pro
|
||
Tag in der Regel stündlich und werden zudem von Zügen mit großer Kapazität bedient. Der Wert
|
||
von 50.000 Reisenden pro Tag wird bereits im Station spreissystem der DB InfraGO AG als
|
||
Schwelle verwendet. Dort, wo die Verwaltung Kategorisierungen von Bahnhöfen vorgenommen
|
||
hat, findet sich ebenfalls ein Schellenwert von 50.000 Reisenden im Nah - und Fernverkehr pro
|
||
Tag für die Definition eines Großbahnhofs (vgl. etwa Ziff. 2.1.2. Verwaltungsvorschriften des Lan-
|
||
des NRW zu § 13 ÖPNV -G).
|
||
Eine Übersicht der relevanten Bahnhöfe und Bahnhofsteile können der Anlage 5.1b entnommen
|
||
werden.
|
||
Weiterhin existieren Laufwege mit einem besonders starken Aufkommen, de ren Start - oder Ziel-
|
||
bahnhof nicht auf Infrastruktur der DB InfraGO AG liegt. Eine Ermittlung von Metropolen auf aus-
|
||
ländischer Infrastruktur analog zur Vorgehensweise bei inländischen Metropolen ist für die DB
|
||
InfraGO AG jedoch nicht möglich . Aus diesem Grund wurden Grenzstellen mit aufkommensstar-
|
||
ken Metropolverkehren anhand der Anzahl der über diese Grenzstellen verkehrenden Züge er-
|
||
mittelt. Der Schwellenwert von 5.250 Zügen pro Jahr ergi bt sich wie folgt: Legt man einen 2 -Std-
|
||
Takt mit 16 Zügen am Tag zugrunde und multipliziert diese Zugzahl mit 365 Verkehrstagen, ergibt
|
||
sich ein Schwellenwert von 5.840 Zügen im Jahr. Zur Vermeidung von Härtefällen wird ein
|
||
Schwankungspuffer von ca. 10% an gesetzt, der zu einem finalen S chwellenwert von 5.250 Zü-
|
||
gen im Jahr führt. Die so ermittelten Grenzstellen werden in der Bepreisungslogik des SPFV mit
|
||
inländischen Metropolbahnhöfen gleichgestellt. Eine Übersicht der relevanten Grenzstellen kön-
|
||
nen der Anla ge 5.1 a entnommen werden.
|
||
Für die Zuordnung zur Relation Metropolverbindung ist irrelevant, ob der Zug unterwegs an ei-
|
||
nem oder mehreren Nichtmetropolbahnhöfen hält, denn das hauptsächliche Reisendenaufkom-
|
||
men bestimmt sich durch die Relation z wischen zwei Metropolbahnhöfen. D er gesamte Laufweg
|
||
profitiert von dem höheren Aufkommen der Metropolbahnhöfe.
|
||
Verkehrszeit
|
||
Bei der zeitlichen Segmentierung eines Zuglaufs wird – ähnlich wie bei der räumlichen Segmen-
|
||
tierung – nach der Aufkommensstärke unterschieden. Maßgeblich für die Bewertung der Auf-
|
||
kommensstärke sind Tagesgang - bzw. Wochenganglinien. Für die Zuordnung zu einem Markt-
|
||
segment entsprechend der Nachfrage der Endkunden ist die geplante Verkehrszeit maßgeblich.
|
||
Die Verkehrszeit der Züge ist somit ein aus der Endkundenanforderung „Abfahrts - und Ankunfts-
|
||
zeitpunkt“ abgeleitetes zeitliches Segmentierungskriterium, da der Abfahrts - und Ankunftszeit-
|
||
punkt der Reisenden für Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht beobach tbar und verifizierbar
|
||
ist.
|
||
Zur Definition der Ausprägungen Hauptverkehrszeit und Nebenverkehrszeit wurde die Studie
|
||
„Mobilität in Deutschland“ aus dem Jahr 2008 herangezogen und mit den Ergebnisse n der
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 8 von 38 aktualisierten Studie aus 2017 validiert . Datengrundlage dieser für das damalige BMVBS durch-
|
||
geführten Studie ist eine repräsentative Haushaltbefragung zur Verkehrsmittelnutzung. In der
|
||
Studie wurden je Haushalt alle Wege berücksichtigt und je Weg wurden jeweils der Start - und
|
||
Endzeitpunkt, die R eisedauer und die Verkehrsmittelnutzung erfasst.
|
||
Auf dieser Basis wurde die Verkehrsleistung in Personenkilometer (Pkm) für Bahnreisende be-
|
||
rechnet. Zur Ableitung der Tagesganglinien aus dieser Studie wurden die Fahrten des Schienen-
|
||
personenverkehrs ausgewählt.
|
||
|
||
Bei der zeitlichen Segmentierung der Zugläufe im SPFV wird zwischen drei Ausprägungen un-
|
||
terschieden: hohes Aufkommen, niedriges Aufkommen und sehr niedriges Aufkommen. Hoch ist
|
||
das Reisendenaufkommen von 6:00 - 20:00 Uhr (Mo -Fr) bzw. von 9:00 – 20:00 Uhr (Sa/So).
|
||
Niedrig ist das Aufkommen von 20:00 – 23:00 Uhr und von 6:00 – 9:00 Uhr (Sa/So). Sehr niedrig
|
||
ist das Aufkommen von 23:00 – 6:00 Uhr. Eine weitergehende Differenzierung (z.B. separate
|
||
Betrachtung einzelner Wochentage, gesondertes Segment für die be sonders aufkommensstar-
|
||
ken Stunden am Nachmittag zwischen 15:00 und 18:00 Uhr) wurde aufgrund der damit einher-
|
||
gehenden Komplexität verworfen.
|
||
Die Zuordnung von Trassen zu den zeitlichen Marktsegmenten erfolgt im SPFV minutenscharf.
|
||
Es erfolgt eine separate Betrachtung jedes einzelnen Halteabschnitts. Innerhalb der einzelnen
|
||
Halteabschnitte wird eine Zuordnung auf Basis der minutenscharfen Abgren zung vorgenommen.
|
||
Die einheitliche Zuordnung eines gesamten Zuglaufs oder eines Halteabschnitts gemäß dem
|
||
Überwiegendprinzip wurde aufgrund der sachlichen Unangemessenheit und der Gefahr oppor-
|
||
tunistischen Handelns verworfen.
|
||
Durchschnittgeschwindigkeit
|
||
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium Durchschnittsgeschwindigkeit werden Züge abge-
|
||
grenzt, die unterschiedliche Endkundensegmente bedienen. Über das Kriterium der
|
||
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 9 von 38 Durchschnittsgeschwindigkeit wird die steigende Zahlungsbereitschaft der Endkunden bei sin-
|
||
kender Reisedauer abgebildet. Für die Zuordnung zu einem Marktsegment entsprechend der
|
||
Nachfrage der Endkunden ist die geplante Geschwindigkeit maßgeblich.
|
||
Die Abgrenzung der Verkehre verläuft in drei Stufen. Langsame Züge des Fernverkehrs und
|
||
Hochgeschwindigkeitszüge wurden im Marktsegment Metro Tag als Verkehre mit besonderen
|
||
Anforderungen identifiziert, weil Züge innerhalb dieser beiden Geschwindigkeitskla ssen weitge-
|
||
hend homogene Endkundenbedürfnisse erfüllen. Fernzüge, die schneller als 160 km/h verkeh-
|
||
ren, müssen besondere Anforderungen an das Rollmaterial erfüllen. Das von ihnen bediente
|
||
Endkundensegment ändert sich mit weiter steigender Geschwindigkeit n icht mehr signifikant, die
|
||
Züge sind wettbewerbsfähig mit dem inländischen Flugverkehr. Daher wurde für Verkehre ober-
|
||
halb der Grenze von 160 km/h ein einheitlicher Preis gebildet. Auch Fernzüge, die mit bis zu
|
||
einschließlich 100 km/h verkehren, bilden ein vergleichsweise homogenes Marktsegment ab, und
|
||
stehen im Hinblick auf die Reisegeschwindigkeit etwa in Konkurrenz zum Fernbus, dessen Ge-
|
||
schwindigkeit auf Autobahnen ebenfalls auf 100 km/h begrenzt ist. Daher wurde auch für diese
|
||
Verkehre ein einheitlicher Preis gebildet.
|
||
Neben diesen beiden Geschwindigkeitsbereichen weist das Geschwindigkeitsprofil des SPFV
|
||
vorwiegend Verkehre mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen 100 und 160 km/h auf. In
|
||
diesem Bereich ist nicht von einer schwellenartigen, sondern von einer grad uellen Veränderung
|
||
der adressierten Endkundenbedürfnisse und der intermodalen Wettbewerbssituation auszuge-
|
||
hen. Daher wurde für dieses Marktsegment eine linear mit der Geschwindigkeit ansteigende Be-
|
||
preisung gewählt. Dies verhindert zu einem die wirtschaftli che Gefährdung von Verkehren durch
|
||
Entgeltsprünge an den Grenzwerten, zum anderen eine Ausrichtung der Fahrplangestaltung an
|
||
Preisschwellen durch die Zugangsberechtigten.
|
||
|
||
In allen Marktsegmenten außer Metro Tag spielt die Reisegeschwindigkeit eine untergeordnete
|
||
Rolle, so dass diese für eine weitere Differenzierung der Segmente nicht betrachtet wird.
|
||
Für die Zuordnung zum Marktsegment Punkt -zu-Punkt darf ein Zug zwischen zwei benachbarten
|
||
Metropolen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 130 km/h nicht überschreiten. Die Begren-
|
||
zung der maximalen Geschwindigkeit erfolgt, um das Segment von dem Segment Metro Tag
|
||
abzugrenzen . Typische Konkurrenzverkeh re sind z.B. Punkt -zu-Punkt -Verkehre mit dem Fern-
|
||
bus oder Auto (Richtgeschwindigkeit Autobahn 130 km/h). Da dieses Segmentieru ngskriterium
|
||
für Punkt -zu-Punkt -Verkehre immer im Zusammenhang mit den weiteren Segm entierungskrite-
|
||
rien Anschluss, Flexibilität und Frequenz gesehen werden muss, bedient dieses Segment auch
|
||
regelmäßig andere Endkunden als Verkehre , die dem Metro Tag -Segment mit den entsprechen-
|
||
den Geschwindigkeitskriterien zugeordnet werden.
|
||
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 10 von 38
|
||
Zeitliche Flexibilität
|
||
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium zeitliche Flexibilität werden Züge des Marktseg-
|
||
ments Punkt -zu-Punkt abgegrenzt, für die im Rahmen der Fahrplanerstellung geringere Anforde-
|
||
rungen an den zeitlichen Zuglauf gestellt werden und die insoweit flexibel sind. Die zeitliche Fle-
|
||
xibilität ergibt sich aus der E ndkundenanforderung einer Punkt -zu-Punkt -Beförderung mit einem
|
||
verminderten Anspruch an bestimmte Abfahrts - und Ankunftszeiten. Bei der Ausprägung handelt
|
||
es sich um ein Zeitfenster von +/ - 30 Minuten im Hinblick auf Abfahrts - und Ankunftsbahnhof .
|
||
Anschlüsse
|
||
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium Anschlüss e werden Züge des Punkt -zu-Punk t-Seg-
|
||
ments abgegrenzt, die keine Einbindung ins Netz aufweisen.
|
||
Frequenz
|
||
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium Frequenz werden Züge de s Punkt -zu-Punkt -Seg-
|
||
ments abgegrenzt, die höchstens 4 Fahrten des bestellenden EVU in diese m Verkehrs dienst pro
|
||
Verkehrstag und Richtung in jedem bestellten Halteabschnitt aufweis en. Die Beschränkung der
|
||
Häufigkeit erfolgt, um das Segment Punkt -zu-Punkt -Verkehr vom Segment Metro Tag abzugren-
|
||
zen. Ebenso wie bei der zeitlichen Flexibilität und der fehlenden Netzbildung ist der reine Punkt -
|
||
zu-Punkt -Verkehr zu einer vorher festgelegten Zeit ohne einen verknüpften Takt der Nachfrage-
|
||
treiber.
|
||
Priorisierung
|
||
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium der hohen betrieblichen Priorität werden besondere
|
||
Anforderungen an die Dienstleistungsqualität abgebildet. Erfasst werden Schienenpersonenfern-
|
||
verkehre, die bei Abweichungen vom Fahrplan besondere Bedürfnisse an d ie Wiederherstellung
|
||
des fahrplangemäßen Zustands haben. Züge des SPFV mit hoher betrieblicher Priorität erhalten
|
||
bei der betrieblichen Durchführung des Verkehrs Vorrang vor anderen Zügen des Schienenper-
|
||
sonenfernverkehrs mit Ausnahme von dringlichen Hilfsz ügen. Nachfrageseitig werden damit
|
||
Endkundenbedürfnisse mit einem besonders ausgeprägten Anspruch an die Pünktlichkeit abge-
|
||
bildet.
|
||
Das Bedürfnis nach betrieblicher Priorisierung ist aus der Nachfragesicht für einen ganzen Zug-
|
||
lauf stabil. Im SPFV muss die erhöhte Pünktlichkeitsanforderung für den gesamten Zuglauf gel-
|
||
ten, weil sonst Anschlussbeziehungen und Umlaufkonzepte nicht sicherge stellt werden können.
|
||
Die Zuordnung zu diesem Marktsegment muss daher für die gesamte Trasse gelten. Wenn die
|
||
Zugangsberechtigten gleichwohl ein Bedürfnis nach der Beschränkung der betrieblichen Priorität
|
||
auf Teile einer Trasse formulieren, so ist dieses B edürfnis nicht nachfrage - sondern infrastruktur-
|
||
getrieben, etwa weil betriebliche Engpässe sich auf Teile eines Zuglaufs beschränken. Dies
|
||
rechtfertigt jedoch nicht die Aufteilung dieses Zuglaufs in unterschiedliche Marktsegmente.
|
||
Bedienkonzept
|
||
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium des Bedienkonzepts werden Verkehre abgrenzt,
|
||
die für einen für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsamen Zweck angeboten werden und deren
|
||
Zwischenhalte deshalb entweder nur für den Einstieg oder den Ausstieg dienen. Damit wird die
|
||
Homogenität der Endkundenbedürfnisse in einem eigenen Segment abgebildet, um eine Unter-
|
||
scheidung gegenüber Netzwerkverkehren zu treffen.
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 11 von 38
|
||
Historische Triebfahrzeugbaureihen und gemeinnütziger Vereinszweck
|
||
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium der historischen Triebfahrzeugbaureihen oder des
|
||
gemeinnützigen Vereinszwecks werden Verkehre abgegrenzt, deren Zweck vorwiegend nicht die
|
||
Beförderung der Endkunden von einem zum anderen Ort ist, sondern die Fahrt mit einem histo-
|
||
rischen Zug. Auch hier wird die Homogenität der Endkundenbedürfnisse in eine m eigenen Seg-
|
||
ment durch die signifikante Differenzierung gegenüber anderen Segmenten abgebildet.
|
||
Wagenmaterial
|
||
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium de s Wagenmaterials werden Verkehre im Nacht-
|
||
segment berücksichtigt die damit auch vor 23 Uhr bzw. nach 6 Uhr zum Nachtsegment zugeord-
|
||
net werden können. Wagenmaterial stellt im Schienenpersonenfernverkehr und insbesondere im
|
||
Bereich der Nachtzüge eine Möglichkeit zur Abgrenzung dar, da mit Schlaf - und Liegewägen
|
||
andere Reisende mit speziellen (weitestgehend homogenen) Bedürfnissen angesprochen wer-
|
||
den. Hingegen lassen sich reguläre – vor allem tagsüber verkehrende – Züge und deren Rei-
|
||
sende nur bedingt mithilfe des Wagenmaterials voneinander unterscheiden. Unterschiede n z.B.
|
||
zwischen Hochgeschwindigkeitszügen wie dem ICE, TGV etc. und anderen lokbespannten Zü-
|
||
gen wie dem IC wird im Trassenpreissystem über die Berücksichtigung unterschiedlicher Ge-
|
||
schwindigkeiten Rechnung getragen. Eine Berücksichtigung von andere n Eigenschaften vo m
|
||
Wagenmaterial ist damit nicht notwendig.
|
||
Vorleistung
|
||
Das sachliche Segmentierungskriterium der Vorleistung differenziert, ob es sich bei Fahrten um
|
||
reine Vorleistungen für andere Marktsegmente – ohne Beförderung von Fahrgästen - handelt
|
||
(Lok- und Leerfahrten) oder um Fahrten, die der Beförderung von Fahrgäst en dienen. Lok - und
|
||
Leerfahrten sind zumeist nicht einem spezifischen Endkunden -(Marktsegment) zuordenbar. Zu-
|
||
dem kann die DB InfraGO AG eine solche Zuordnung, selbst wenn sie eindeutig möglich ist, nicht
|
||
mit vertretbarem Aufwand überprüfen. Aus diesem Grun d bilden Lok - und Leerfahrten ein sepa-
|
||
rates Segment. Wegen der fehlenden Zuordenbarkeit zu einem Lastsegment richtet sich die Be-
|
||
preisung nach dem günstigsten Lastsegment innerhalb de s jeweiligen Verkehrs dienstes .
|
||
Leer-/Lokfahrten können regelmäßig im Verlauf einer Trasse zu Lastfahrten werden und umge-
|
||
kehrt. Eine Verkomplizierung der Abrechnung ist damit nicht verbunden, besondere betriebliche
|
||
Hindernisse stehen dem nicht entgegen. Daher ist der Wechsel von Lok -/Leerfahrt zu Lastfahrten
|
||
auch auf einer Trasse möglich.
|
||
Segmentierungskriterien für Schienenpersonennahverkehr
|
||
Lastfahrt
|
||
Aufgrund der Vorgaben des § 37 ERegG erfolgt die Segmentierung der Lastverkehre des Schie-
|
||
nenpersonennahverkehrs ausschließlich nach Bundesländern.
|
||
Vorleistung (Lok-/Leerfahrt)
|
||
Das sachliche Segmentierungskriterium der Vorleistung differenziert, ob es sich bei Fahrten um
|
||
reine Vorleistungen für andere Marktsegmente – ohne Beförderung von Fahrgästen - handelt
|
||
(Lok- und Leerfahrten) oder um Fahrten, die der Beförderung von Fahrgäst en dienen.
|
||
Lok-/Leerfahrten können regelmäßig im Verlauf einer Trasse zu Lastfahrten werden und umge-
|
||
kehrt. Eine Verkomplizierung der Abrechnung ist damit nicht verbunden, besondere betriebliche
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 12 von 38 Hindernisse stehen dem nicht entgegen. Daher ist der Wechsel von Lok -/Leerfahrt zu Lastfahrten
|
||
auch auf einer Trasse möglich.
|
||
Segmentierungskriterien für Schienengüterverkehr
|
||
Im SGV werden unterschiedliche Endkundenbedürfnisse, zum Beispiel von Verladern und Spe-
|
||
ditionen, von der Marktgegenseite, den EVU, in logistische Konzepte übersetzt und zusammen-
|
||
gefasst. Für die Bildung von Marktsegmenten im SGV können bei der Trassenbestellung be-
|
||
obachtbare Ausprägungen dieser unterschiedlichen logistischen Konzepte herangezogen wer-
|
||
den. Diese lassen teilweise auf Unterschiede in der Tragfähigkeit der mit diesen logistisch en
|
||
Konzepten bedienten Endkundenbedürfnisse schließen. Teilweise wirken sich diese unterschied-
|
||
lichen logistischen Konzepte auch auf die Höhe der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs aus.
|
||
Die Segmentierung des SGV erfolgt anhand besonderer Anforderungen an den Transport, die
|
||
sich aus dem Transportgut ( Marktsegment Gefahrgut) oder der Konfiguration des Zuges (Zugge-
|
||
wicht, Wagenlänge, Trassenlänge) ergeben. Außerdem werden Marktsegmente anhand der Fle-
|
||
xibilität der Marktgegenseite im Hinblick auf die zeitliche Trassenlage gebildet.
|
||
Der SGV ist im Vergleich zum SPV durch eine stabile Last geprägt. Die Marktsegmentierung
|
||
knüpft für diese n Verkehrs dienst an über den Trassenverlauf stabilen Kriterien an. Gleichzeitig
|
||
ist bei wesentlichen Änderungen der Zugkonfiguration die Bestellung einer gesonderten An-
|
||
schlusstrasse aus einem anderen Marktsegment unproblematisch möglich, da der SGV auf Ver-
|
||
knüpfungen mit an deren Trassen oder Zugläufen regelmäßig nicht angewiesen ist. Daher ist im
|
||
SGV ein Wechsel des Marktsegmentes auf ein und derselben Tr asse nicht möglich.
|
||
Zuggewicht
|
||
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium des Gewichtes werden sehr schwere Güterzüge
|
||
vom übrigen Güterverkehr abgegrenzt. Aufgrund des Gewichtes verursachen diese Transporte
|
||
höhere Kosten, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebes anfallen.
|
||
Das Problem der fehlenden Verifizierbarkeit des Transportgewichts ist aufgrund sehr übersichtli-
|
||
cher Transportstrukturen (nur wenige Relationen) und der Anwendung des angemeldeten Ge-
|
||
wichts durch das EVU beherrschbar.
|
||
Gefahrgut
|
||
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium Gefahrgüter werden Gefahrgutganzzüge vom üb-
|
||
rigen Güterverkehr abgegrenzt.
|
||
Als Ausprägung dieses Kriteriums werden Gefahrguttransporte und Nicht -Gefahrguttransporte
|
||
unterschieden. Gefahrguttransporte werden dabei anhand der Definition nach Gefahrgutverord-
|
||
nung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB, Anlage 1 zu § 35) best immt. Ein Ge-
|
||
fahrgutganzzug transportiert demnach Güter, die in der vorgenannten Quelle als Gefahrgut auf-
|
||
geführt sind. Gemäß NB N ist die Beschreibung des Ladegutes in Ganzzügen mit gefährlichen
|
||
Gütern nach GGVSEB (einschließlich dem RID) sowie daraus aufkom mende geschlossene Leer-
|
||
wagenganzzüge mit ungereinigten Kesselwagen und Tankcontainern unbedingt erforderlich.
|
||
Gefahrgutganzzüge stellen zudem besondere Anforderungen an die Planung und die Durchfüh-
|
||
rung des Transports. Es bestehen des Weiteren eingeschränkte intermodale Substitutionsmög-
|
||
lichkeiten, insbesondere aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der GGVSEB. Gemäß de r DB -
|
||
Richtlinie 402 sind EVU verpflichtet, Ganzzüge mit Gefahrgütern (nach GGVSEB) bei der Tras-
|
||
senanmeldung anzuzeigen. Zur Einordnung wurde die bereits genannte Liste betroffener Güter
|
||
nach GGVSEB (Anlage 1 zu § 35) herangezogen.
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 13 von 38
|
||
Wagenzuglänge und Trassenlänge
|
||
Im Angebot der Schienengüterverkehrsunternehmen werden u.a. die Begriffspaare Ganzzug -
|
||
und Einzelwagenverkehr unterschieden. Bei diesen beiden Begriffspaaren werden unterschied-
|
||
lich logistische Endkundenbedürfnisse befriedigt, sie unterscheiden sich zudem wesentlich im
|
||
höheren Aufwand für die Zusammenstellung von Einzelwagenzügen und damit in den Kosten auf
|
||
Seiten der EVU. In der Marktkonsultation wurde von Seiten des Marktes der Wunsch geäußert,
|
||
diesen Unterschieden durch ein eigenes Marktsegment für die Zugtrassen Rechnu ng zu tragen.
|
||
Allerdings ist der Netzbetreiber auf beobachtbare Näherungskriterien zur Abgrenzung der beiden
|
||
Marktsegmente angewiesen: Die für den Einzelwagenverkehr charakteristische Behandlung der
|
||
Züge in Zugbildungsanlagen wäre zwar ein spezifisches Abg renzungskriterium, ist aber für den
|
||
Betreiber des Schienennetzes bei der Trassenvergabe nicht in jedem Fall erkennbar. Mit den
|
||
sachlichen Segmentierungskriterien Wagenzuglänge und Trassenlänge werden daher solche
|
||
Züge vom übrigen Güterverkehr abgegrenzt, d ie typischerweise aufgrund der ge ringen Trans-
|
||
portmenge nicht in Ganzzügen produzierbar sind, sondern Systemverkehre zur Bündelung von
|
||
Wagen erfordern. Dabei wurde eine Abgrenzung über die Wagenzuglänge und Trassenlänge
|
||
gewählt.
|
||
Bei der Wagenzuglänge existiert weder ein natürlicher Grenzwert , noch ergibt sich aus der Un-
|
||
tersuchung historischer Daten eine eindeutige Zuordnungsgrenze für Verkehre mit Zubringercha-
|
||
rakter. Hilfsweise wird daher von der einfachsten Form eines Systemverkehrs ausgegangen.
|
||
Diese besteht in der Teilung eines Ganzzuges in zwei Hälften, also einer Halbierung der Zug-
|
||
länge. Da die maximale Zuglänge auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG bei maximal 740 m
|
||
(Ausnahme: Padborg -Maschen) liegt, wird der Grenzwert auf 370 m festgelegt. Für diesen
|
||
Grenzwert spricht zusätzlich, dass im Rahmen des Anlagenpreissystems der DB InfraGO AG für
|
||
die Zuglänge ein Grenzwert von 400 m verwendet wird. Eine Wagenzuglänge von 370 m ent-
|
||
spricht i.W. einer Zuglänge von 400 m.
|
||
Bei der Trassenlänge ergibt sich der Grenzwert von 75 km aus einer Analyse der Lauflänge zwi-
|
||
schen Aufkommenspunkten (Gleisanschlüssen, Ladestellen, Terminals) und übergeordneten An-
|
||
lagen (≥ 130 Infrastrukturpunkte, ≥ 35 % Anteil SGV). Die Umkreisanalyse zeigt, dass bei einer
|
||
Zubringertrasse bi s 75 km Länge (65 km Luftlinie bei durchschnittlichem Umwegfaktor von 1,2)
|
||
fast alle Aufkommenspunkte von übergeordneten Anlagen erreichbar sind. Da der Bezugspunkt
|
||
der Analyse die generelle Anlagenstruktur ist, ist eine diskriminierungsfreie Abgrenzung ge währ-
|
||
leistet.
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 14 von 38
|
||
Da für die Abgrenzung nur die abgeleitete Kriterien Lauflänge und Wagenzuglänge zur Verfügung
|
||
stehen, besteht das Risiko, dass Zugangsberechtigte dies nutzen, um Züge ohne echten Zubrin-
|
||
gercharakter, also langlaufende, unveränderte Züge, in mehrere Güternah verkehrstrassen zu
|
||
splitten. Durch die vier Stunden -Regel wird der ökonomische Anreiz hierfür aufgehoben.
|
||
Flexibilität
|
||
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium zeitliche Flexibilität werden Züge zusammenge-
|
||
fasst, für die im Rahmen der Fahrplanerstellung geringere Anforderungen an den zeitlichen Zug-
|
||
lauf gestellt werden und die insoweit flexibel sind. Die zeitliche Flexibilität bezieht sich auf Abwei-
|
||
chungen der zeitlichen Lage zwischen Bestellung und Angebot und gilt dabei für Anfangs - und
|
||
Endpunkt sowie für alle Zwischenhalte. Bei zeitlich flexiblen Verkehren wird für die Trassenkon-
|
||
struktion ein Zeitfenster von +/- 120 Minu ten ggü. der Bestellung des Zugangsberechtigten ge-
|
||
währt .
|
||
|
||
|
||
Priorisierung
|
||
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium der Priorisierung werden Güterzüge erfasst, die
|
||
eine hohe Anforderung an die Dienstleistungsqualität stellen. Erfasst werden Güterzugtrassen,
|
||
an deren betriebliche Abwicklung bei Abweichungen vom Fahrplan besondere Bedürfnisse hin-
|
||
sichtlich der Wiederherstellung der Betriebsqualität gestellt werden.
|
||
|
||
Das Bedürfnis nach betrieblicher Priorisierung ist aus der Nachfragesicht für einen ganzen Zug-
|
||
lauf stabil. Im SGV ergibt sich dies aus der Art des transportierten Guts und / oder den damit
|
||
verbundenen Logistikanforderungen. Die Zuordnung zu diesem Marktsegment muss daher für
|
||
die gesamte Trasse gelten. Wenn die Zugangsberechtigten gleichwohl ein Bedürfnis nach der
|
||
Beschränkung der betrieblichen Priorität auf Teile einer Trass e formulieren, so ist dieses Bedürf-
|
||
nis nicht nachfrage - sondern infrastrukturgetrieb en, etwa weil betriebliche Engpässe sich auf
|
||
Teile eines Zuglaufs beschränken. Dies rechtfertigt jedoch nicht die Aufteilung dieses Zuglaufs
|
||
in unterschiedliche Marktsegmente.
|
||
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 15 von 38
|
||
Vorleistung
|
||
Das sachliche Segmentierungskriterium der Vorleistung differenziert, ob es sich bei Fahrten um
|
||
Vorleistungen für andere Marktsegmente handelt oder um Fahrten innerhalb der Marktsegmente.
|
||
Bei Lokfahrten handelt es sich um Vorleistungen für Verkehre in ander en Marktsegmenten, deren
|
||
Kosten, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallen, erheblich geringer sind als Fahrten
|
||
mit Wagen.
|
||
Lokfahrten im SGV werden analog zum SPV als eigenes Marktsegment gesehen, da sich Lok-
|
||
fahrten in vielen Fällen nicht einem (Endkunden -)Marktsegment zuordnen lassen. Leerfahrten
|
||
sind im SGV nicht in diesem Marktsegment mit inbegriffen. Anders als im SPV ist somit keine
|
||
separate Bepreisung von Leerfahrten vorgesehen, wofür im Wesentlichen zwei Gründe spre-
|
||
chen: Die Unterscheidung von Leer - und Lastfahrten im SGV ist für die DB InfraGO AG nicht
|
||
verifizierbar. Darüber hinaus gibt es im SGV auch Mischformen zwisch en Leer - und Lastfahrten.
|
||
Lokfahrten können regelmäßig im Verlauf einer Trasse zu Lastfahrten werden und umgekehrt.
|
||
Eine Verkomplizierung der Abrechnung ist damit nicht verbunden, besondere betriebliche Hin-
|
||
dernisse stehen dem nicht entgegen. Daher ist der Wechsel von Lokfahrten zu Lastfahrten auch
|
||
auf einer Trasse möglich.
|
||
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 16 von 38 2 Die Marktsegmente im Detail
|
||
Die Marktsegmente im Schienenpersonenfernverkehr
|
||
Metro Tag
|
||
Mit dem Marktsegment werden Trassenabschnitte zwischen Metropolregionen zur Hauptver-
|
||
kehrszeit mit einer schnellen bis sehr schnellen Durchschnittsgeschwindigkeit erfasst.
|
||
Basic
|
||
Das Marksegment Basic dient als Auffangmarktsegment, in de m Verkehre erfasst werden, die
|
||
aufgrund der zeitlichen Lage oder Relation nicht durch besondere Auslastungen geprägt werden
|
||
wie Metro Tag Verkehre oder Nachtverkehre. Gleichzeitig grenzen sich die Verkehre jedoch zu
|
||
den Punkt -zu-Punkt -Verkehren anhand der Netzbildung und Anschlussbeziehungen ab. Bezo-
|
||
gen auf das Marksegment Charter -/Nostalgieverkehre grenzen sich die Basic -Verkehre aufgrund
|
||
des Betriebskonzeptes ab, ihnen liegen wed er touristische Fah rten zugrunde noch beschränkt
|
||
sich das Verkehrskonzept auf entweder Einstieg oder Ausstieg an einem Halt.
|
||
Punkt -zu-Punkt
|
||
Mit dem Marktsegment Punkt -zu-Punkt werden Schienenpersonenverkehre zu einer bestimmten
|
||
Verkehrszeit erfasst, die zwar ggf. mehrfach regelmäßig Verkehrsleistungen im Fernverkehr an-
|
||
bieten, jedoch kein eigenes Netz aufweisen. Sie unterscheiden sich vom „norm alen“ Schienen-
|
||
personenfernverkehr in der Netzbildung und der damit einhergehenden höheren Flexibilität bei
|
||
der Fahrplanerstellung, so dass sie für den Endkunden im Punkt -zu-Punkt Verkehr wahrgenom-
|
||
men werden, nicht aber als übergreifende Reisekette. Um eine eindeutige Abgrenzung von Zü-
|
||
gen im „Punkt -zu-Punkt“ SPFV zu anderen SPFV -Marktsegmenten , insb. zwischen zwei Metro-
|
||
polen , zu gewährleisten, darf die bestellte Durchschnittsgeschwindigkeit 130 km/h nicht über-
|
||
schreiten. Dabei maßgeblich sind die jeweiligen Durchschnittsgeschwindigkeiten zwischen den
|
||
jeweils angefahrenen Metropolbahnhöfen.
|
||
Nacht
|
||
Nachtverkehre grenzen sich aufgrund ihres Zeitlaufs von anderen Segmenten des Schienenper-
|
||
sonenverkehrs ab. Dabei ist insbesondere der Zeitraum entscheidend. Es werden vor 23 Uhr
|
||
bzw. nach 6 Uhr zusätzlich Verkehre , die über dezidiertes Wagenmaterial verfügen, ebenfalls
|
||
dem Nachtsegment zugeordnet. Diese Verkehre müssen zudem die Nachtperiode vollständig
|
||
durchfahren.
|
||
Charter/ Nostalgie
|
||
In dem Marksegment werden zum einen Charterverkehre erfasst. Hierbei handelt es sich um
|
||
speziell angebotene Verkehre im Gelegenheitsverkehr , die sich vom Bedien konzept dadurch
|
||
auszeichnen, dass an ihren Halten die Reisenden entweder nur einsteigen oder nur aussteigen.
|
||
Chart erverkehre zeichnen sich zusätzlich dadurch aus, dass das Auslastungsrisiko üblicherweise
|
||
von einem Beauftragenden und nicht vom durchführenden Eisenbahnverkehrsunternehmen ge-
|
||
tragen wird. Des Weiteren zeichnen sich die Charterverkehre dad urch aus, dass sie nicht in re-
|
||
gelmäßigen täglichen Abständen auf einer Relation durchgeführt werden, sondern nicht mehr als
|
||
an 30 Verkehrstagen pro Netzfahrplanperiode .
|
||
Zum anderen werden von dem Marktsegment Nostalgieverkehre erfasst. Hierbei handelt es sich
|
||
um Verkehre , die mit historischen Eisenbahnfahrzeuge n oder von einem gemeinnützigen
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 17 von 38 Eisenbahnverein durchgeführt werden und bei denen das Erlebnis der Fahrt und nicht die Über-
|
||
windung eines Weges im Vordergrund steht.
|
||
Aufgrund vergleichbarer Anforderungen an die Verkehre und deren durchschnittlichen Auslas-
|
||
tungsgrad können beide in einem Marktsegment erfasst werden.
|
||
Leerfahrt
|
||
Erfasst werden alle Fahrten, die keine Lastfahrten im Personenfernverkehr sind. Dabei ist irrele-
|
||
vant, welches Marktsegment zuvor oder nachfolgend in der Verkehrsart bedient wird, da die ver-
|
||
kehrlichen Anforderungen identisch sind.
|
||
Die Marktsegmente im Schienenpersonennahverkehr
|
||
Gemäß § 37 Abs. 1 ERegG erfolgt die Segmentierung der Last - und Leer fahrten für die Schie-
|
||
nenpersonennahverkehrsdienste und sonstige Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öf-
|
||
fentlichen Dienstleistungsauftrages nach Bundesländern .
|
||
Die Marktsegmente im Schienengüterverkehr
|
||
Sehr schwer
|
||
Im Marktsegment Sehr s chwer werden Züge größer 3000 Tonnen erfasst.
|
||
Güternahverkehr
|
||
Im Marktsegment Güternahverkehr werden Züge mit einer Zuglänge von bis zu 370 Metern und
|
||
einer einzelnen Trassenlänge von bis zu 75 km erfasst. Des Weiteren darf das Zuggewicht 3000
|
||
Tonnen nicht übersteigen. Bei diesen Zügen handelt es sich hauptsächlich um Einzelwagenver-
|
||
kehre, so dass mit diesen beobachtbaren Kriterien d as Begriffspaar 1 f) der Anlage 7 zum ERegG
|
||
abgebildet wird.
|
||
Gefahrgut Zug
|
||
Im Marktsegment Gefahrgutzug werden Ganzzüge zum Transport von Gefahrgütern erfasst.
|
||
Standard -Zug
|
||
Das Segment Standardzug gilt als Auffangsegment. Hier werden Züge erfasst, die nicht aufgrund
|
||
beobachtbarer Kriterien anderen Marktsegmenten zugeordnet werden.
|
||
Lokfahrt
|
||
Lokfahrten im SGV werden analog zum SPV als eigenes Marktsegment gesehen, da sich Lok-
|
||
fahrten in vielen Fällen nicht einem (Endkunden -)Marktsegment zuordnen lassen. Dies gilt jedoch
|
||
nicht für Leerfahrten, da diese Abgrenzung im SGV nicht verifizierbar ist. Anders als im SPV ist
|
||
somit keine separate Bepreisung von Leerfahrten vorgesehen, wofür im Wesentlichen zwei
|
||
Gründe sprechen: Die Unterscheidung von Leer - und Lastfahrten im SGV ist für die DB InfraGO
|
||
AG nicht verifizierbar. Darüber hinaus gibt es im SGV a uch Mischformen zwischen Leer - und
|
||
Lastfahrten.
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 18 von 38 3 Unmittelbare Kosten des Zugbetriebes
|
||
Definition
|
||
In der politischen Diskussion und in der wissenschaftlichen Literatur findet man anstelle des Be-
|
||
griffes der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs auch die Begriffe der Einzelkosten (engl. direct
|
||
cost) sowie der Grenzkosten.
|
||
Folgende Definition der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs wird im Folgenden bei deren Er-
|
||
mittlung zugrunde gelegt:
|
||
Unmittelbare Kosten des Zugbetriebs (uKZ) sind die Kosten, die im bestehenden Strecken-
|
||
netz durch eine spürbare Mengenän derung als Mehrkosten entstehen.
|
||
Eine spürbare Mengenänderung kann dabei sowohl negativ als Minderung als auch positiv als
|
||
Mehrung verstanden werden. Zur Vereinfachung wird in den weiteren Ausführungen allein von
|
||
Mengenmehrungen gesprochen.
|
||
Ermittlung der Untersuchungsbasis
|
||
Die Ausgangsbasis für die Ermittlung der uKZ sind die Kosten de s Mindeszugangspakets (KdM).
|
||
In einer Vorabbetrachtung werden die KdM um die Bestandteile korrigiert, die keinen Bezug zu
|
||
den uKZ aufweisen, entweder weil sie keinen inhaltlichen Bezug zu den uKZ aufweisen oder weil
|
||
kein Mengenbezug besteht. Dabei handelt es ich um folgende Kostenblöcke der KdM:
|
||
die kalkulatorischen Zinsen,
|
||
die kalkulatorische Konzernumlage,
|
||
die Sonstigen betrieblichen Erträge (SbE),
|
||
das berücksichtigte Neutrale Ergebnis (NE),
|
||
die Verwaltungs - und Vertriebskosten (VuV) und
|
||
die nicht direkt auf den Strecken -RKOST gebuchten Kosten.
|
||
Die Konzernumlage sowie die Verwaltungs - und Vertriebskosten dürfen gemäß Durchführungs-
|
||
verordnung 2015/909 der EU bei der Ermittlung der uKZ nicht berücksichtigt werden. Die sonsti-
|
||
gen betrieblichen Erträge und das Neutrale Ergebnis wirken bei der Berechnun g der KdM kos-
|
||
tenmindernd und müssen daher für die Ermittlung der Ausgangsbasis für die uKZ wieder hinzu-
|
||
gerechnet werden. Bei den nicht direkt auf den Strecken -RKOST gebuchten Kosten kann grund-
|
||
sätzlich unterstellt werden, dass kein direkter Leistungsaustausch zwischen den zugehörigen
|
||
RKOST und der Strecken -RKOST besteht. Dementsprechend ist kein Mengenbezug zu erwar-
|
||
ten.
|
||
Aus dieser Abschichtung der KdM ergeben sich die direkt im Tätigkeitsbereich Strecke gebuchten
|
||
Kosten als Ergebnis, welche den zentralen Aufsatzpunkt für alle weiteren Untersuchungen bilden.
|
||
Modelle zur uKZ -Ermittlung
|
||
Die Abgrenzung der zu untersuchenden Kostenblöcke folgt der Diskussion, die auf europäischer
|
||
Ebene zu den Inhalten der uKZ stattfindet.
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 19 von 38
|
||
|
||
Als uKZ -relevant lassen sich demnach die Kostenblöcke Fahrplan, Betrieb, IH-Strecke sowie AfA
|
||
Strecke (bzw. Invest Strecke) ermitteln. Mit de r Durchführungsverordnung (EU) 2015/909 der
|
||
EU-Kommission liegt die erste Rechtsvorschrift vor, die die Berechnung und die Inhalte der uKZ
|
||
konkretisiert. Das erläuterte Vorgehen beruht auf dieser Rechtsvorschrift. Von den oben genann-
|
||
ten Kostenblöcken werden die Kosten des Fahrplans als Bestandteil der uKZ explizit in Art. 3 (4)
|
||
d) erwähnt. Dass der Ansatz d er Kostenblöcke IH und AfA Strecke verordnungs konform ist, lässt
|
||
sich herleiten. So sind zum einen beide Kostenblöcke nicht explizit in der Auflistung der nicht
|
||
geltend zu machenden Kosten des Art. 4 enthalten. Zum anderen wird in Art. 3 (4) d) der Ansatz
|
||
von Kosten, die aus dem zugbetriebsbedingte n Verschleiß von Gleisen und Weichen in Punktinf-
|
||
rastrukturen (Betriebsknoten) resultieren, als möglicher Bestandteil der uKZ zugelassen. Daraus
|
||
ergibt sich, dass auch die Verschleißkosten des Streckennetzes, die sich in den Kostenblöcken
|
||
IH und AfA Strecke wiederfinden, Bestandteil der uKZ sind. Der Ansatz des Kostenblocks Betrieb
|
||
wird im Rechtsakt nicht ausdrückli ch behandelt . Die DB InfraGO AG geht davon aus, dass eine
|
||
Mehrung an Trassenkilometern zu steigenden fahrdienstlichen Handlungen und in Tendenz so-
|
||
mit zu steigenden Aufwendungen für das Betreiben der Infrastruktur führt. Der Ansatz, den Kos-
|
||
tenblock Betrieb auf uKZ -Anteile zu analysieren, ist somit gerechtfertigt.
|
||
Um diese Kostenblöcke in dem ermittelten Aufsatzpunkt zu identifizieren, muss dieser weiter
|
||
detailliert werden. Dies geschieht in Anlehnung an den Betriebsabrechnungsbogen (BAB), mit
|
||
dessen Hilfe sich der Aufsatzpunkt in detailliertere Unterpositionen prim ärer und sekundärer Kos-
|
||
tenarten unterteilen lässt. Die Position „Summe Belastung aus Kostenstellen eigener BUKR “ lässt
|
||
sich darüber hinaus mit H ilfe der Kostenstellenrechnung nach den leistenden RKOST auswert en.
|
||
Zuordnung der uKZ auf die Marktsegmente
|
||
Die eigentliche Ermittlung der uKZ erfolgt für jeden uKZ -relevanten Kostenblock separat. Grund-
|
||
sätzlich stehen dafür zwei Modellansätze zur Verfügung. Zum einen können uKZ durch ein öko-
|
||
nometrisches Modell wie eine Regressionsanalyse bestimmt werden. Zum and eren bestimmt die
|
||
Engineering Method die uKZ durch eine Verteilung der Kosten der einzelnen Untersuchungsbe-
|
||
reiche auf der Basis von ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnissen. Eine mögliche Variante
|
||
hierbei ist die Durchführung von Expertengesprächen.
|
||
Beide Modellvarianten weisen Vor- und Nachteile auf . Das ökonometrische Modell liefert repro-
|
||
duzierbare Ergebnisse, da es auf nachweisbaren Daten und vorgegebenen Algorithmen basiert.
|
||
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 20 von 38 Herausfordernd ist, dass ökonometrische Modelle qualitativ hochwertige Daten benötigen, um zu
|
||
aussagekräftigen Ergebnissen zu gelangen.
|
||
Expertengespräche bilden einen sachgerechten pragmatischen Ansatz zur Ermittlung der uKZ.
|
||
Dieser Ansatz identifiziert die Treiber, die zur Entstehung von uKZ beitragen. Deren Einfluss auf
|
||
die uKZ wird im Expertenmodell analysiert und transparent gemacht. D urch diese Veranschauli-
|
||
chung ist das Expertenmodell leichter nachzuvollziehen als eine rein mathematisch ermittelte
|
||
Kostenfunktion.
|
||
Die DB InfraGO AG hat sich im Rahmen der Konzeption des uKZ -Ansatzes auch intensiv mit den
|
||
Methoden anderer europäischer EIU auseinandergesetzt. Dabei wurden insbesondere die An-
|
||
sätze der RFF und der SBB betrachtet. Die RFF verfolgt einen komplexen ökonometrischen An-
|
||
satz. D ie SBB bestimmt die uKZ hingegen anhand einer ingenieurstechnischen Modellierung.
|
||
Im Ergebnis hält die DB InfraGO AG einen kombinierten Ansatz aus Expertengesprächen und
|
||
ökonometrischem Modell für die beste Vorgehensweise zur Bestimmung der uKZ für das eigene
|
||
Streckennetz.
|
||
Für die Kostenblöcke Fahrplan, Betrieb und Strecke im Betriebsknoten liegen keine sachgerech-
|
||
ten streckenabschnittsbezogenen Kosten vor. Für diese Kostenblöcke wird daher das Experten-
|
||
gespräch angewendet, da es die qualitativ besten Ergebnisse liefert. Für d en Kostenblock IH
|
||
Strecke soll das Expertengespräch ebenfalls verwendet werden, da es aufgrund des vorhande-
|
||
nen Expertenwissens den sachlich fundierteren Ansatz darstellt.
|
||
|
||
Für den Kostenblock AfA Strecke (bzw. Invest Strecke) soll mit der Regressionsanalyse ein öko-
|
||
nometrisches Modell angewendet werden. Aufgrund der Komplexität und da in diesem Kosten-
|
||
block ausreichend sachgerechte Daten zur Verfügung stehen, wird ein ökonometrisches Modell
|
||
gegenüber dem Expertenmodell als der au ssagefähig ere Ansatz bewertet.
|
||
Zusätzlich muss für den Kostenblock AfA Art. 4 (1) n) der Durchführungsverordnung EU 2015/909
|
||
beachtet werden. Dieser fordert, dass Abschreibungen, die nicht dem Verschleiß aufgrund des
|
||
Zugbetriebs anfallen, kein Bestandteil der uKZ sein dürfen. Rein zeitabhängige AfA -Werte, die
|
||
sich also aufgrund bilanziell er Nutzungsdauern ergeben, können daher grundsätzlich nicht zu
|
||
hundert Prozent als uKZ anerkannt werden. Zwar stellen auch die AfA -Werte aus der GuV der
|
||
DB InfraGO AG zunächst nur zeitabhängige Werte dar . Durch Anwendung einer Regressions-
|
||
analyse, die einen statistischen Zusammenhang zwischen der Streckennetznutzung und der
|
||
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 21 von 38 Höhe der Abschreibungen ermittelt, lässt sich aus den zeitabhängigen Werten jedoch der nut-
|
||
zungsabhängige Anteil identifizieren. Die Methodik der Regressionsanalyse erfüllt also die nor-
|
||
mativen Anforderungen der Durchführungsverordnung.
|
||
Die Ergebnisse der Expertengespräche sowie der Regressionsanalyse sollen in einem regelmä-
|
||
ßigen Turnus überprüft und ggf. aktualisiert werden.
|
||
Differenzierung der uKZ nach Verkehrs diensten bzw. Marktsegmenten
|
||
In diesem Abschnitt wird erläutert, welche Kostentreiber zur Entstehung von uKZ führen. Darauf
|
||
aufbauend werden Gewichtungsparameter vorgestellt, anhand derer sich eine Zuordnung der
|
||
uKZ auf einzelne Marktsegmente gestalten lässt. Der grundsätzliche Wirkzu sammenhang zwi-
|
||
schen Mengenerhöhung der Trassenkilometer und Entstehung von uKZ kann folgender Abbil-
|
||
dung entnommen werden.
|
||
|
||
So führt eine Mehrmenge an Trassenkilometern grundsätzlich zu erhöhten Kosten im Kosten-
|
||
block Fahrplan, da mehr Trassen konstruiert werden müssen und somit mehr Leistung erbracht
|
||
wird. Als Treiber lassen sich somit die Trassenanmeldungen identifizieren, die im Trassenportal
|
||
Netz (TPN) nach Netzfahrplan und Gelegenheitsfahrplan getrennt vorliegen.
|
||
Im Kostenblock Betrieb kommt es durch die Durchführung von Mehrverkehre n zu erhöhtem be-
|
||
triebliche m Aufwand (mehr Leistung), da etwa mehr Weichen und Signale gestellt werden müs-
|
||
sen. Die Anzahl der fahrdienstlichen Handlungen etwa durch Fahrdienstleiter nimmt bei einer
|
||
Mengenerhöhung der Trassenkilometer zu. Da die Anzahl fahrdienstlicher Handlungen nich t er-
|
||
fasst wird, muss eine Behelfsgröße verwendet werden, die im Zusammenhang mit der Anzahl
|
||
der fahrdienstlichen Handlungen steht. Hierfür eignen sich die Tra ssenkilometer, da diese im
|
||
Zusammenhang mit der Anzahl der gestellten Fahrstraßen stehen.
|
||
Ferner resultiert aus den Mehrmengen eine erhöhte Abnutzung der Streckenanlagen. Es kommt
|
||
also zu höheren Aufwendungen für den Erhalt der Anlagen (Kostenblock IH Strecke). Als inter-
|
||
national anerkannte Kostentreiber, die zur Abnutzung der Eisenbahninfrastru ktur führen, gelten
|
||
die Geschwindigkeit und das Gewicht der Züge. Vereinzelt kann auch die Anzahl der Züge als
|
||
Treiber der Instandhaltungskosten angesehen werden. Auch hier sollen die Trassenkilometer als
|
||
Behelfsgröße herangezogen werden.
|
||
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 22 von 38 Die Zuordnung der ermittelten uKZ erfolgt je nach Kostenblock anhand eines oder mehrerer Ge-
|
||
wichtungsparameter, die als Kostentreiber zu verstehen sind. Darüber hinaus verwendet die DB
|
||
InfraGO AG noch weitere Treiber, die in folgenden Abschnitten einzeln vorgestellt werden .
|
||
Auswahl der Gewichtungsparameter
|
||
Das ERegG fordert , dass Entgelte mindestens nach den drei Verkehrsdiensten SGV, öffentlich
|
||
bestellter SPV und restlicher SPV zu differenzieren sind. Das zukünftige Trassenpreissystem der
|
||
DB InfraGO AG sieht eine feingliedrigere Entgeltdifferenzierung vor, indem die Verkehrsdienste
|
||
noch in weitere marktseitig ermittelte Marktsegmente unterteilt werden. Damit sind auch die uKZ
|
||
grundsätzlich je Marktsegment zu berechnen.
|
||
Da sich bestimmte Marktsegmente hinsichtlich der Kostentreiber kaum voneinander unterschei-
|
||
den, werden für die uKZ -Ermittlung einige Segmente zu Clustern zusammengefasst. In folgender
|
||
Abbildung ist diese Überleitung von den Marktsegmenten gemäß Trassenpreis system hin zu den
|
||
Marktsegmentclustern dargestellt. Mit diesem Vorgehen sollen Markt - und Kostensicht zusam-
|
||
mengeführt werden.
|
||
|
||
|
||
Für die Lok - und Leerfahrten erfolgt eine gemeinsame uKZ -Ermittlung für die Verkehrsdienste.
|
||
Für diese Fahrten sind die Gewichtungsparameter Zuggewicht und Geschwindigkeit für alle drei
|
||
Verkehrsdienste ähnlich. Gleichzeitig unterscheidet sich der Gewichtun gsparameter Zuggewicht
|
||
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 23 von 38 von den übrigen Marktsegmenten, da diese grundsätzlich Vollzüge, also Fahrten unter Last , dar-
|
||
stellen.
|
||
Innerhalb der Verkehrs dienste SPFV und SPNV gibt es auch keine wesentlichen Unterschiede
|
||
bezüglich der Gewichtungsparameter Geschwindigkeit und Zuggewicht. Daher erfolgt keine wei-
|
||
tergehende Differenzierung der uKZ. Dementsprechend werden uKZ für die Cluster SPNV Stan-
|
||
dard und SPFV Stan dard ermittelt.
|
||
Im SPFV wurde darüber hinaus gesondert überprüft, ob die uKZ weiter in konventionellen und
|
||
Höchstgeschwindigkeits -SPFV unterschieden werden können. Die Analyse wies keinen signifi-
|
||
kanten Unterschied der uKZ auf. Somit wurde von einer weiteren Differenzierun g der uKZ im
|
||
SPFV abgesehen.
|
||
Für das Marktsegment Charter / Nostalgie werden die uKZ des Clusters SPNV Standard über-
|
||
nommen. Ursächlich hierfür ist, dass Charterverkehre bezüglich des Gewichts und der Geschwin-
|
||
digkeit ähnliche Eigenschaften wie der SPNV aufweisen.
|
||
Für den Verkehrsdienst SGV erfolgt eine separate Betrachtung der sehr schweren Züge, da sich
|
||
ein hohes Zuggewicht stark auf die Abnutzung der Gleise auswirkt. Andererseits wird auch der
|
||
Güternahverkehr separat betrachtet, da niedrigeres Zuggewicht eine geringere Abnutzung der
|
||
Gleise verursacht.
|
||
Eine gesonderte Betrachtung des Marksegments Gefahrgutganzzug für die uKZ-Ermittlung ist
|
||
nicht notwendig. Die DB InfraGO AG geht davon aus, dass die Charakteristik des beförderten
|
||
Guts als Gefahrgut keinen messbaren Einfluss auf die uKZ hat. Daher werden für das Marktseg-
|
||
ment Gefahrgutganzzug die uKZ des Clusters SGV Standard übernommen.
|
||
Analyse Kostenblöcke
|
||
Ausgehend von den Ausführungen in den vorigen Abschnitten können die Ausprägungen der
|
||
Kostentreiber je uKZ -Cluster ermittelt werden.
|
||
Die Anzahl der Züge, gemessen an der Verkehrsleistung in Trkm, ergibt sich aus kaufmänni-
|
||
schen sowie Vertriebssystemen.
|
||
Der Kostentreiber Gewicht wird als durchschnittliches Zuggewicht in Lasttonnenkilometern be-
|
||
rücksichtigt. Je uKZ -Cluster wird also das durchschnittliche Zuggewicht mit der Anzahl der Tras-
|
||
senkilometer multipliziert. Dadurch wird sichergestellt, dass der Einf luss der Clustergrößen aus-
|
||
reichend berücksichtigt wird. Das durchschnittliche Zuggewicht der einzelnen uKZ -Cluster lässt
|
||
sich grundsätzlich mit Hilfe einer Auswertung aus den Betriebssystemen ermitteln.
|
||
Für den Treiber Geschwindigkeit wird näherungsweise die durchschnittliche Höchstgeschwindig-
|
||
keit herangezogen, die die EVU bei der Trassenanmeldung angeben. Analog zum Treiber Ge-
|
||
wicht erfolgt auch hier eine Multiplikation mit den Trkm, damit die Marktsegmen tgrößen bei der
|
||
Zuordnung angemessen berücksichtigt werden.
|
||
Die Anzahl der Trassenanmeldungen, die als Treiber im Kostenblock Fahrplan identifiziert wur-
|
||
den, kann aus dem TPN ermittelt werden. Die DB InfraGO AG geht davon aus, dass die anderen
|
||
Treibergrößen wie etwa Gewicht und Geschwindigkeit keinen spürbaren Einfluss auf die Höhe
|
||
der uKZ im Kostenblock Fahrplan haben. Daher werden die Anzahl der Trassenanmeldungen
|
||
nur nach den Verkehrsdiensten unterschieden. B ei der Ermittlung der uKZ des Kostenblocks AfA
|
||
Strecke mithilfe der Regressionsanalyse ist eine Zuordnung der uKZ zu den uKZ -Clustern mithilfe
|
||
der Gewichtungsparameter unnötig, da die unabhängigen Variablen der Trkm bereits getrennt
|
||
nach den Verkehrsdienst en ausgewiesen werden. Jedoch können in einer Regressionsanalyse
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 24 von 38 Zusatzparameter verwendet werden, die neben den Trkm einen Einfluss auf die Kostenhöhe ha-
|
||
ben können.
|
||
Analyse der Kostenblöcke
|
||
In den folgenden Abschnitten wird das Vorgehen zur Analyse der Kostenblöcke vorgestellt.
|
||
Kostenblock Fahrplan
|
||
Die dem Kostenblock Fahrplan zugeordnete RKOST wird in einem ersten Schritt inhaltlich hin-
|
||
sichtlich ihrer Aufgaben und Treiber beschrieben und im zweiten Schritt daraufhin untersucht, ob
|
||
diese Aufgaben mengenabhängige Kosten enthalten.
|
||
Die folgenden Aufgaben im zentralen und regionalen Fahrplan wurden in Expertengesprächen
|
||
als mengeninduziert und somit uKZ -relevant eingestuft.
|
||
Zentraler Fahrplan:
|
||
Erstellung Netzfahrplan
|
||
Unterjähriger Fahrplan und Baubetriebsmanagement zzgl. Baufahrpla n
|
||
Regionaler Fahrplan:
|
||
Netzfahrplan
|
||
Unterjähriger Fahrplan
|
||
Gelegenheitsfahr plan
|
||
Detaillierte Planung (Baubetriebsmanagement)
|
||
Durchführung Baufahrplan
|
||
Fahrplan für Zugmeldestellen
|
||
Fahrp lan und Kapazitätsmanagement S -Bahn Berlin
|
||
Die Kosten werden in allen uKZ -relevanten Teilaufgaben durch den Treiber Trassenanmeldun-
|
||
gen bestimmt. Eine Mehrmenge von Trassenanmeldungen führt zu einem Anstieg des zeitlichen
|
||
Arbeitsaufwand s, um Trassen zu konstruieren. Dadurch erhöhen sich Personal - und personalaf-
|
||
fine Kosten. Sämtliche Konten der RKOST – Fahrplan werden in Expertengesprächen auf ihre
|
||
uKZ-Relevanz (überwiegend) analysiert. Als überwiegend uKZ -relevant werden alle Positionen
|
||
erachtet, die auf eine Mengenänderung (hier: Trassenanmeldungen) reagieren. Dies trifft auf
|
||
Personalkosten sowie Kosten zu, die bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen entstehen. Für die
|
||
mengenabhängigen Aufgaben wird eine Kostenreagibilität unterstellt, die jeweils 100% beträgt.
|
||
Eine unterstellte Mengenänderung i.H.v. 10% führt also zu einer Kostenänderung von 10%. Da-
|
||
raus ergeben sich die durch Mengenänderung induzierten Kosten je Teilaufgabe. Zur Bestim-
|
||
mung der uKZ des Fahrplans je Verkehrsdienst wurde auf den Anteil der Trassenanmeldungen
|
||
je Verkehrsdienst an den gesa mten Trassenanmeldungen zurückgegriffen. Die Trassenanmel-
|
||
dungen nach Marktsegmenten liegen nicht vor. Hierbei wurde zwischen Trassenanmeldungen
|
||
im Gelegenheitsfahrplan und im Netzfahrplan unterschieden, da es hier zwischen den Verkehrs-
|
||
diensten zu unterschi edlichen Nachfrageintensitäten kommt.
|
||
Kostenblock Betrieb
|
||
Die dem Fachbereich Betrieb zugeordneten RKOST werden in einem ersten Schritt inhaltlich
|
||
hinsichtlich ihrer Aufgaben und Treiber beschrieben und im zweiten Schritt daraufhin untersucht,
|
||
ob diese Aufgaben mengenabhängige Kosten enthalten.
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 25 von 38
|
||
In Expertengesprächen wurde herausgearbeitet, dass sich die uKZ -relevanten Aufgaben über-
|
||
wiegend in den Regionalbereichen befinden. Die entsprechenden Bereiche, auf die eine Men-
|
||
genänderung einen direkten Einfluss hat, sind:
|
||
Betriebsdurchführung Stellwerke
|
||
Betriebsdurchführung Bahnübergangssicherung
|
||
Betriebsführung der Betriebszentralen
|
||
Betriebsführung der Netzleitzentrale
|
||
Diesen RKOST sind die operativen Betriebspersonale wie Fahrdienstleiter und Schrankenwärter
|
||
zugeordnet. Dass es sich bei diesen RKOST um uKZ -relevante Einheiten handelt, wird etwa aus
|
||
den Belastungsprofilen einzelner Stellwerke der DB InfraGO AG ersichtlich ist. Hier wird deutlich,
|
||
dass die Stellwerksbesetzung in Abhängigkeit der Menge an Zugverkehr geschieht. Der Ansatz,
|
||
den Kostenblock Betrieb auf uKZ -Anteile zu analysieren, ist somit dem Grunde nach gerechtfer-
|
||
tigt. Wesentlicher Treiber für die Kosten all er relevanten Kostenstellen sind Züge und Rangier-
|
||
bewegungen, messbar anhand des Indikators Trassenkilometer. Je mehr Trassenkilometer ein
|
||
Zug fährt, desto mehr Weichen und Signale müssen gestellt werden, d.h. es sind mehr fahr-
|
||
dienstliche Handlungen notwend ig. Sämtliche RKOST werden in Expertengesprächen auf ihre
|
||
uKZ-Relevanz analysiert. Als überwiegend uKZ -relevant werden alle Positionen erachtet, die auf
|
||
eine Mengenänderung (hier: Trassenkilometer) reagieren. Dies trifft auf Personalkosten sowie
|
||
auf Kosten zu, die bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen entstehen. Der Anteil der Personalkos-
|
||
ten, der bei der Bestimmung der uKZ berücksichtigt wird, wird wie folgt bestimmt: Zunächst muss
|
||
der Anteil der operativen VzP (z.B. Fahrdienstleiter) bestimmt werden, da n ur diese im Gegensatz
|
||
zu administrativ/dispositiven VzP (z.B. Leitungsfunktionen) als mengenreagibel angesehen wer-
|
||
den. Gemäß der DVO 2015/909 der EU -Kommission dürfen Festkosten für die Bereitstellung
|
||
eines Streckenabschnittes nicht als uKZ geltend gemacht werden. Demzufolge wird eine Min-
|
||
destbesetzung der zu besetzenden Stellwerke mit operativen Personalen als nicht mengenrea-
|
||
gibel angesehen. Die Mindestbesetzung ermittelt sich gemäß folgender Formel:
|
||
𝑆𝑡𝑤 ∗𝑆ö𝑧
|
||
𝑊𝑎𝑧∗(1+𝑉𝑏)
|
||
Stw: Anzahl zu besetzender Stellwerke
|
||
Söz: durchschn. Streckenöffnungszeit [h/Woche]
|
||
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 26 von 38 Waz: Wochenarbeitszeit (39 h/Woche/VzP)
|
||
Vb: Vertreterbedarf für Ausfallzeiten [%]
|
||
Als reagibel mit dem Zugverkehr werden alle operativen Personale betrachtet, die über die Min-
|
||
destbesetzung hinausgehen. Bei einer Mengenmehrung im bestehenden Netz (Personalbedarf
|
||
> Mindestbesetzung) steigen die fahrdienstlichen Handlungen, woraus ein stei gender Bedarf an
|
||
operativen Betriebspersonalen erwächst.
|
||
Da ein Zusammenhang zwischen den Trassenkilometern und der zur Durchführung der Betriebs-
|
||
leistung benötigten Stelleinheiten besteht, werden die durch Mengenänderung induzierten Kos-
|
||
ten anhand der Trassenkilometer auf die Verkehrsdienste verteilt. Dass sich die so ermittelten
|
||
Werte nicht zwischen den Verkehrsdiensten unterscheiden, lässt sich dadurch begründen, dass
|
||
die Art des Zuges (Verkehrsdienst) grds. keinen Einfluss auf die fahrdienstliche Tätigkeit hat.
|
||
Kostenblock Instandhaltung Strecke
|
||
Die Kosten für Instandhaltung werden in den kaufmännischen Systemen mittels der Auftragsab-
|
||
rechnung erfasst und auf den Rahmenkostenstellen als eigene Kostenart ausgewiesen. Die In-
|
||
formation über Art und Inhalt der geleisteten Instandhaltung geht dabei verlo ren. In einer geson-
|
||
derten IH -Datenbank können die Instandhaltungskosten jedoch je Rahmenkostenstelle und
|
||
Bahnstelle aufgerissen nach den Auftragsbestandteilen der Instandhaltung dargestellt werden.
|
||
Ferner fallen in folgenden uKZ -relevanten Kostenblöcken IH -Aufwendungen an:
|
||
Betrieb
|
||
Strecke im Betriebsknoten
|
||
Im Nachfolgenden ist die allgemeine Vorgehensweise für die Analyse der Kosten der Instandhal-
|
||
tung Strecke im Rahmen des Expertenmodells beschrieben. Den Ausgangspunkt der Untersu-
|
||
chung bilden dabei die bebuchten IDs. Eine ID steht stellvertretend für eine be stimmte Instand-
|
||
haltungsaktivität. Zur Komplexitätsreduktion werden die einzelnen IDs in Clustern zusammenge-
|
||
fasst. Die in einem Cluster zusammengefassten IDs sind grundsätzlich homogen hinsichtlich des
|
||
zu behebenden Schadensbildes und der Schadensursache. O bjektgruppen stellen im zweiten
|
||
Schritt die Sammelbezeichnung für gleichartige Anlagenklassen dar. Von 26 im Kostenblock IH
|
||
Strecke bebuchten Objektgruppen sind lediglich 3 uKZ-relevant:
|
||
Bahnübergangsanlagen
|
||
Gleise
|
||
Weichen und Kreuzungen
|
||
Bei den anderen Objektgruppen gehen die IH -Experten von keiner uKZ -Relevanz aus, da eine
|
||
Mengenänderung nicht zu einer Belastungsänderung führt. Es handelt sich hier v.a. um die Ob-
|
||
jektgruppen signaltechnische sowie TK -Anlagen, die keinem zugbetriebsbedingt en Verschleiß
|
||
unterliegen.
|
||
Die Experten bestimmen zunächst die Kostentreiber jedes ID -Clusters. Hier wird zwischen zug-
|
||
verkehrsbedingten Treibern (Anzahl Züge, Geschwindigkeit und Gewicht) sowie nicht -zugver-
|
||
kehrsbedingten Treibern (z.B. Alter der Anlagen und Witterung) unterschieden. Daraus lässt sich
|
||
die Mengenabhängigkeit bzw. uKZ -Relevanz eines ID -Clusters ableiten. Als uKZ -relevant gilt ein
|
||
ID-Cluster dann, wenn die Experten einen Einfluss mindestens eines zugverkehrsbedingten Trei-
|
||
bers auf die Entstehung der Schadensbilder sehen, die dem ID -Cluster zugeordnet sind. An-
|
||
schließend wird die Reagibilität der Kosten je uKZ -relevantem Cluster geschätzt. Existieren nicht -
|
||
zugverkehrsbedingte Treiber, so muss die Reagibilität eines ID -Cluster grundsätzlich kleiner als
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 27 von 38 100% sein. Mit einer spürbaren Mengenänderung (in der Diskussion 10%) und der Reagibilität
|
||
ergeben sich aus den uKZ -relevanten Kosten die durch Mengenänderung induzierten Kosten je
|
||
ID-Cluster. Diese Kosten entstehen aus den zugverkehrsbedingten Treibern. D er Einfluss ande-
|
||
rer Treiber ist – sofern vorhanden – durch Multiplikation der gesamten Kosten des ID -Clusters
|
||
mit der Reagibilität eliminiert worden, sodass nur der reagible Kostenanteil übrig bleibt.
|
||
Gemäß Expertenmeinung existieren drei zugverkehrsbedingte Treiber für die Entstehung des
|
||
uKZ-relevanten IH -Aufwands:
|
||
Anzahl der Züge (Trkm)
|
||
Lasttonnenkilometer (Trkm * -Gewicht)
|
||
Geschwindigkeit (Trkm * -Höchstgeschwindigkeit)
|
||
Die Experten bestimmen den Einfluss dieser Treiber auf die Entstehung der mengeninduzierten
|
||
Kosten (0 bis 100%).
|
||
Der Anteil der uKZ je Verkehrs dienst i und Cluster j bestimmt sich nach
|
||
𝑢𝐾𝑍 𝑖𝑗=𝑚𝑒𝑛𝑔𝑒𝑛𝑖𝑛𝑑𝑢𝑧𝑖𝑒𝑟𝑡𝑒 𝐾𝑜𝑠𝑡𝑒𝑛
|
||
𝑠𝑝ü𝑟𝑏𝑎𝑟𝑒 𝑀𝑒𝑛𝑔𝑒𝑛 ä𝑛𝑑𝑒𝑟𝑢𝑛𝑔∗[𝑥𝑗%∗𝑇𝑟𝑘𝑚 𝑖
|
||
∑𝑇𝑟𝑘𝑚+𝑦𝑗%∗𝐿𝑡𝑘𝑚 𝑖
|
||
∑𝐿𝑡𝑘𝑚+𝑧𝑗%∗𝑣𝑖
|
||
∑𝑣]
|
||
wobei xj, yj und zj für den Einfluss der Treiber stehen.
|
||
Schematisch lässt sich das Vorgehen durch folgende Abbildung nachvollziehen.
|
||
|
||
In den folgenden Abschnitten werden die Ergebnisse der ID -Cluster vorgestellt, die von den Ex-
|
||
perten als uKZ -relevant klassifizierten worden sind:
|
||
Entstörung,
|
||
Sonstige Einzelmaßnahmen,
|
||
Instandsetzung Gleise,
|
||
Instandsetzung Schwellen,
|
||
Schlammstellenbeseitigung,
|
||
Instandsetzung Weichen.
|
||
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 28 von 38 Als mögliche Einflussfaktoren der Reagibilität des Clusters Entstörung ergaben sich in der Ex-
|
||
pertend iskussion das Alter der Anlagen, die Witterung sowie der Zugverkehr. In der fortgeführten
|
||
Diskussion wurden sich die Experten jedoch einig, dass das Alter der Anlagen nur einen ver-
|
||
nachlässigbaren Einfluss hat. Reine altersbedingte Schädigungen treten bei d en Anlagen nach
|
||
Auffassung der Experten kaum bzw. erst nach einem sehr langen Zeitraum auf, welcher aufgrund
|
||
von vorher ergriffenen Maßnahmen kaum erreicht wird. Der Einfluss der Witterung kann jedoch
|
||
erfahrungsgemäß mit 5% angesetzt werden (z.B. im Gleisbereich liegende Bäume infolge von
|
||
Unwetter). Die Reagibilität des Clusters in Bezug auf den Zugverkehr wird daher von den Exper-
|
||
ten auf 95% geschätzt. Als Be ispiel können hier Schienenfehler (Oberflächen - u./o. Gefügefehler)
|
||
und -brüche genannt werden. Diese können durch die Beanspruchungszyklen (Anzahl der Züge) ,
|
||
die durch den Zugverkehr ausgelöst werden, entstehen und müssen kurz fristig etwa mit H ilfe
|
||
maschi neller Bearbeitung instandgesetzt werden.
|
||
Eine höhere Anzahl an Zügen führt direkt zu einer höheren Anzahl an Beanspruchungszyklen ,
|
||
die etwa zu mehr Schienenfehlern in Gleisen und Weichen führen. Der Einfluss der Geschwin-
|
||
digkeit ist vor allem den Störungen an Weichen geschuldet, deren Eintrittshäufigkeit von der Ge-
|
||
schwindigkeit abhängt, mit der sie durchfahren werden. Die Rolle der L asttonnenkilometer ist
|
||
demgegenüber zu vernachlässigen.
|
||
Die Verteilung der Kosten auf die Marktsegmente erfolgt durch folgende Treibergewichtung:
|
||
Anzahl Züge 80%
|
||
Zuggewicht 0%
|
||
Geschwindigkeit 20%
|
||
Die Reagibilität des Clusters sonstige Einzelmaßnahmen wird auf 80% geschätzt. Der nicht -rea-
|
||
gible Anteil lässt sich vor allem durch die Anzahl von Wartungs - und Instandsetzungsintervallen
|
||
erklären, in deren Rahmen häufig sonstige Einzelmaßnahmen ausgeführt werden. Die ID’s des
|
||
Clusters umfassen unterschiedlic he IH -Aktivitäten, denen verschiedene Kostentreiber zu Grunde
|
||
liegen. Die Experten gehen daher vereinfachend von einer Gleichverteilung der Kosten auf die
|
||
Marktsegmente zu je 33,3% der Kostentreiber aus :
|
||
Anzahl Züge 33,3%
|
||
Zuggewicht 33,3%
|
||
Geschwindigkeit 33,3%
|
||
Die Reagibilität des Clusters Instandsetzung Gleise in Bezug auf den Zugverkehr wurde von den
|
||
Experten in ei nem konservative n Ansatz auf 80 % gesetzt, da nicht ausgeschlossen werden kann,
|
||
dass ein Teil der Schädigung auch auf andere Faktoren, wie z. B. Witterung, Alter, Materialgüte,
|
||
zurückgeführt werden kann.
|
||
Die Qualität der Schiene wird aus Sicht der Experten überwiegend nicht durch die reine Menge
|
||
der Zugfahrten an sich, sondern insbesondere durch die Last und Geschwindigkeit der Zugfahr-
|
||
ten beeinflusst. Als Haupttreiber der Kosten des Clusters Instandsetzung Gleise sehen die Ex-
|
||
perten somit die Lasttonnenkilometer sowie di e Geschwindigkeit mit einer Verteilung von je 40%
|
||
im Vordergrund.
|
||
Die Verteilung der Kosten auf die Marktsegmente erfolgt durch folgende Treibergewichtung:
|
||
Anzahl Züge 20%
|
||
Zuggewicht 40%
|
||
Geschwindigkeit 40%
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 29 von 38 Die Reagibilität des Clusters Instandsetzung Schwellen wird in Bezug auf den Zugverkehr auf
|
||
50% gesetzt, weil die Experten den Einfluss des Alters und des Zugverkehrs gleich hoch ein-
|
||
schätzen. Zum einen spielt hier die dynamische Belastung infolge des Zugverkehrs, die hier vor
|
||
allem aus dem Gewicht der Züge resultiert, eine Rolle. Hier bestehen insbesondere in den Be-
|
||
festigungsmitteln in der Schwelle bei höherer Belastun g die Zwänge der häufigeren Instandset-
|
||
zung. Zum anderen muss das Alter der Schwellen berüc ksichtigt werden, da das Material der
|
||
Schwellen (v.a. Holz und Beton) mit zunehmende m Alter höheren Ermüdungserscheinungen un-
|
||
terliegt.
|
||
Aus Sicht der Experten entstehen Schäden an Schwellen insbesondere durch die Belastung aus
|
||
dem Gewicht der Züge. Der Kraftfluss von den Schienen in die Schwellen führt in Summe zu
|
||
einer höheren Belastung der Schwellen und damit zu vermehrtem und frühzeitig erem Auftreten
|
||
von geschädigten Schwellen. Als einziger Treiber der Kosten des Clusters Instandsetzung
|
||
Schwellen werden somit von den Experten die Lasttonnenkilometer angesehen.
|
||
Die Verteilung der Kosten auf die Marktsegmente erfolgt durch folgende Treibergewichtung:
|
||
Anzahl Züge 0%
|
||
Zuggewicht 100%
|
||
Geschwindigkeit 0%
|
||
Die Reagibilität des Clusters Schlammstellenbeseitigung wurde von den Experten auf 15% ge-
|
||
schätzt. Dieser Wert spiegelt den vergleichsweise geringen, aber dennoch vorhandenen Einfluss
|
||
des Zugverkehrs auf die Entstehung von Schlammstellen wider.
|
||
Die Experten gehen davon aus, dass das Gewicht eines Zuges den größten Anteil dessen aus-
|
||
macht, was eine Zugfahrt durch Belastung bzw. Schädigung des Oberbaus zur Entstehung von
|
||
Schlammstellen beiträgt. Auch die Anzahl der Züge spielt in diesem Fall eine – wenn auch un-
|
||
tergeordnete – Rolle, da die Schädigung des Oberbaus mit jeder Zugfahrt zunimmt. Die Experten
|
||
sehen keinen Einfluss der Geschwindigkeit.
|
||
Die Verteilung der Kosten auf die Marktsegmente erfolgt durch folgende Treibergewichtung:
|
||
Anzahl Züge 20%
|
||
Zuggewicht 80%
|
||
Geschwindigkeit 0%
|
||
Die Reagibilität des Clusters Instandsetzung Weichen wurde in der Diskussion in Bezug auf den
|
||
Zugverkehr in einem konservativen Ansatz auf 80 % gesetzt, da nicht ausgeschlossen werden
|
||
kann, dass ein Teil der Schädigung auch auf andere Faktoren wie Alter und Witterung zurückge-
|
||
führt werden kann.
|
||
Die Qualität der Weichen wird aus Sicht der Experten überwiegend nicht durch die reine Menge
|
||
der Zugfahrten an sich, sondern insbesondere durch die dynamische Belastung beeinflusst. Als
|
||
Haupttreiber der Kosten des Clusters Instandsetzung Weichen sehen die Experten die Lastton-
|
||
nenkilometer mit 70% an. Die Geschwindigkeit der Zugfahrten ist demgegenüber nachrangig und
|
||
wird daher mit 20% bewertet. Dieser vergleichsweise niedrige Wert lässt sich dadurch erklären,
|
||
dass die Weichen grundsätzlich bereits auf die je weiligen Geschwindigkeiten ausgelegt sind
|
||
(Bauart). Daher wirkt sich hauptsächlich die Belastung aus der Last negativ auf die Bauteile aus.
|
||
Die Verteilung der Kosten auf die Marktsegmente erfolgt durch folgende Treibergewichtung:
|
||
Anzahl Züge 10%
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 30 von 38 Zuggewicht 70%
|
||
Geschwindigkeit 20%
|
||
Kostenblock Instandhaltung Betrieb
|
||
Im Kostenblock IH Betrieb handelt es sich inhaltlich um Instandhaltungsleistungen an Anlagen,
|
||
die nicht direkt der Strecke, sondern den vorgelagerten RKOST des Kostenblocks Betrieb zuge-
|
||
ordnet sind. Grundsätzlich orientiert sich die Ermittlung der uKZ für d ie Instandhaltung im Kos-
|
||
tenblock Betrieb an dem Vorgehen im Kostenblock IH Strecke.
|
||
Kostenblock Abschreibung bzw. Invest
|
||
Im Kostenblock AfA Strecke wurden die uKZ über eine Regressionsanalyse ermittelt. Diese er-
|
||
mittelt in einem Schätzverfahren den Einfluss der Betriebsleistung (Trkm) auf die Höhe der AfA
|
||
der Streckenabschnitte.
|
||
|
||
Das Schienennetz der DB InfraGO AG ist für Zwecke der Kostenrechnung in mehr als 2300 Stre-
|
||
ckenabschnitte unterteilt. Grundlage der Regression sind Querschnittsdaten zur Anzahl der Züge
|
||
und zur Höhe der Abschreibungen auf jedem dieser Streckenabschnitte. Mit Hilfe dieser Daten
|
||
wird die Kost enfunktion
|
||
AfAAbschnitt = Fixkosten*StrkmAbschnitt + uKZ*TrkmAbschnitt
|
||
statistisch geschätzt.
|
||
Die Trassenkilometer (Trkm) dienen dabei als unabhängige Variable, während die AfA die ab-
|
||
hängige Variable bildet. Gegenstand der Schätzung sind die beiden Parameter „Fixkosten“ (je
|
||
Streckenkilometer) und „unmittelbare Kosten des Zugbetriebes“ (je Trassenki lometer). Die Vor-
|
||
gehensweise und Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt.
|
||
Zunächst wurde eine Vorgehensweise zu den wesentlichen Aspekten der Regressionsanalyse
|
||
abgestimmt. Diese sind:
|
||
Betrachtete Anlagenklassen
|
||
Auf den Strecken -RKOST der DB InfraGO AG befinden sich Anlagen unterschiedlicher Anlagen-
|
||
klassen. In die Regressionsanalyse sollen jedoch nur die Anlagenklassen eingehen, die zwei
|
||
Bedingungen erfüllen. Zum einen muss es Grund zur Annahme geben, dass die betreffend en
|
||
Anlagenklassen grundsätzlich einer Abnutzung durch den Zugverkehr unterlieg en (uKZ -Rele-
|
||
vanz). Zum anderen soll die technische Nutzungsdauer einen angemessenen Betrachtungshori-
|
||
zont nicht übersteigen.
|
||
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 31 von 38 Funktionale Form der geschätzten Kostenfunktion
|
||
Grundsätzlich kann eine ökonometrische Modellierung von Kosten anhand unterschiedlicher
|
||
Funktionsarten erfolgen. Die Bandbreite reicht von einfachen linearen Funktionen bis hin zu nicht
|
||
linearen Funktionen, wie sie etwa bei der Box -Cox-Funktion verwendet w erden. Die DB InfraGO
|
||
AG hat sich entschieden, die Regressionsanalyse mit einer linearen Kostenfunktion durchzufüh-
|
||
ren mit den Vorteilen der logischen Konsistenz (von der Belastungsintensität unabhängige uKZ)
|
||
und der Einfachheit und Transparenz.
|
||
Normierung und Gewichtung
|
||
Die Kostenfunktion wurde normiert und gewichtet. Ausschlaggebend für die Wahl der Bezugs-
|
||
größe „Strecken abschnitt“ war der Umstand, dass das Gewicht eines Streckenabschnitts in der
|
||
Regression mit dieser Wahl proportional zur Länge des Streckenabschnitts ist. Dies erscheint
|
||
angemessen, weil das Ergebnis der Regression damit unabhängig vom Zuschnitt der Strecken-
|
||
abschnitt e ist.
|
||
Kontrollvariablen
|
||
Nach Bestimmung des zu verwendeten Funktionstyps erfolgt die Auswahl möglicher Zusatzpa-
|
||
rameter, die neben den Trassenkilometern einen Beitrag zur Erklärung der abhängigen Variablen
|
||
leisten können. Ziel der Aufnahme weiterer Parameter ist es, Verzerrungen z u vermeiden.
|
||
Entwicklung des „besten Modells“
|
||
Je nach Berücksichtigung bzw. Nicht -Berücksichtigung einzelner Zusatzparameter lassen sich
|
||
unterschiedliche Regressionsmodelle analysieren. Das Vorgehen zur Entwicklung eines „besten
|
||
Modells“ orientiert zunächst sich an der Güte der unterschiedlichen Regre ssionsmodelle. Als Gü-
|
||
tekriterien werden vorrangig das adjustierte Bestimmtheitsmaß (adj. R²) und nachrangig das A-
|
||
kaike information criterion (AIC) verwendet. Zum anderen spielt die Signifikanz der Regressions-
|
||
koeffizienten eine Rolle, da nicht -signifikante Koeffizienten als nicht robust angesehen werden
|
||
müssen. Grundsätzlich soll ein Signifikanzniveau von 5% als akzeptabel gelten. Zur Entwicklung
|
||
eines „besten Modells“ wurden zunächst alle oben genannten Kontrollvariablen betrachtet. An-
|
||
schließend wurden sukz essive diejenigen Variablen eliminiert, die einen nicht signifikant sind
|
||
bzw. einen negativen Effekt auf das adj. R² zeigen. Durch die schrittweise Eliminierung nicht -
|
||
signifikanter Zusatzparameter wird schließlich ein robustes „bestes Modell“ realisiert.
|
||
Ablösung des Regressionsmodell „AfA Strecke“ durch „Invest Strecke“
|
||
Wie in Kapitel 3.3 aufgeführt sollen die uKZ-Ermittlung smodelle in einem regelmäßigen Turnus
|
||
überprüft und ggf. aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang hat die DB InfraGO AG ge-
|
||
meinsam mit dem DIW Berlin ein Regressionsmodell „Invest Strecke“ entwickelt, welches schritt-
|
||
weise das bisherige Regressionsmodell „AfA Strecke“ ablösen soll.
|
||
Gegen über dem bisherigen Modell werden die Ersatzinvestitionen anstelle der Abschreibungen
|
||
als abhängig Variable verwendet. Zudem wird nun nicht mehr eine lineare, sondern eine Trans-
|
||
log-Kostenfunktion als funktionale Form unterstellt.
|
||
Da sich die uKZ eines konkreten TPS aus einem rollierenden Dreijahresdurchschnitt (z.B. uKZ
|
||
TPS 2027 = Ø uKZ der Ist -Jahre 2022, 2023 2024) e rgeben, bietet sich die schrittweise Ablösung
|
||
des Alt - durch das Neumodell an .
|
||
Kostenblock Strecke im Betriebsknoten
|
||
Da sich die RKOST Strecke im Betriebsknoten inhaltlich nicht wesentlich von den Strecken -
|
||
RKOST unterscheidet, wurden bei der Analyse grundsätzlich die Erkenntnisse bzw. Ergebnisse
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 32 von 38 aus der Untersuchung der anderen Kostenblöcke 1:1 auf den Kostenblock der Strecken im Be-
|
||
triebsknoten übertragen.
|
||
Sonstige
|
||
Die dem sonstigen Kostenblock zugeordneten RKOST wurden in Expertengesprächen als nicht
|
||
uKZ-relevant bewertet, da nicht erkennbar ist, dass eine Mengenänderung eine Kostenänderung
|
||
dieser RKOST nach sich zieht. Zusätzlich wurden die 11 RKOST mit der höchste n Belastung auf
|
||
Strecke noch einmal gesondert betrachtet. Auch bei dieser Analyse konnte keine Mengenabhän-
|
||
gigkeit festgestellt werden.
|
||
Unmittelbare Kosten der Nutzung der Personenbahnsteige
|
||
Aufgrund der Überführung von Erlösen und Kosten der DB Station&Service AG (S t&S) im Bereich
|
||
der Personenbahnsteige in das Mindestzugangspaket der DB Netz AG , welche i m Zuge der Ver-
|
||
schmelzung der DB Netz AG mit der St&S zur DB InfraGO AG erforderlich wurde (siehe hierzu
|
||
Kap. 4.4.) , sind bei der Entgeltbildung auch uKZ für die Nutzung von Personenbahnsteigen zu
|
||
berücksichtigen.
|
||
|
||
Die unmittelbaren Kosten eines Zughalts an der Eisenbahnanlage wird auf Basis der Kostentren-
|
||
nung zwischen Personenbahnhof und Personenbahnsteig vorgenommen, um eine in sich kon-
|
||
sistente Betrachtung zu gewährleisten. Die unmittelbaren Kosten der Nutzung der Personen-
|
||
bahnsteige werden auf Basis einer dreijährigen Durchschnittsbildung erfasst und anhand einer
|
||
linearen Regressionsrechnung bestimmt .
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 33 von 38 4 Tragfähigkeit
|
||
Allgemeines
|
||
Die Entgeltsystematik entsprechend dem Eisenbahnregulierungsgesetz sieht vor, dass das Tras-
|
||
senentgelt je Marktsegment sich aus den Komponenten unmittelbare Kosten des Zugbetriebs
|
||
(uKZ), Vollkostenaufschlag und weitere Elemente zusammensetzt.
|
||
|
||
|
||
Die Höhe der Entgelte darf nicht die Nutzung der Fahrwege durch Marktsegmente ausschließen,
|
||
die mindestens die Kosten, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallen, sowie eine Ren-
|
||
dite, die der Markt tragen kann, erbringen können. Zudem müssen entsprec hend § 36 Abs. 2
|
||
ERegG die Aufschläge so gewählt werden, dass die Verkehrsdienste Güterverkehrsdienst und
|
||
Personenverkehrsdienst die dem Betreiber der Schienenwege insgesamt entstehenden Kosten
|
||
decken. Die Verteilung der Kosten erfolgt über die relative Tr agfähigkeit der jeweiligen Verkehrs-
|
||
dienste und deren Marktsegmente entsprechend § 36 Abs. 2 ERegG. Weiterhin sind die Auf-
|
||
schläge so zu wählen, dass die bestmögliche Wettbewerbsfähigkeit der Segmente gewährleistet
|
||
wird.
|
||
Diesen Vorgaben entspricht das Ramsey -Boiteux –Prinzip , welches darauf abzielt, die Wohl-
|
||
fahrt in einem natürlichen Monopol unter der Nebenbedingung zu maximieren, dass die Kosten
|
||
des Anbieters (hier: der DB InfraGO AG) von den Umsatzerlösen gedeckt werden. Die Lösung
|
||
dieses Optimierungsproblems liefert folgende Formel:
|
||
𝑝𝑖−𝑢𝐾𝑍 𝑖
|
||
𝑝𝑖=𝜆
|
||
𝜀𝑖
|
||
i = Marktsegment
|
||
εi = Trassenpreiselastizität der Trassennachfrage im Marktsegment i
|
||
pi Preis in Marktsegment i
|
||
λ Parameter, der Werte zwischen 0 und 1 annehmen kann und der das Entgeltniveau de-
|
||
terminiert: je größer λ, desto höher das Entgeltniveau. Die Bestimmung von λ ergibt sich
|
||
dann aus der Nebenbedingung, dass die Summe aus Preis je Marksegment multipliziert
|
||
mit der Menge je Marktsegment den Gesamtkosten entsprechen muss.
|
||
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 34 von 38 𝑢𝐾𝑍 𝑖= unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs im Marktsegment i
|
||
Bestimmung der Preiselastizität der Trassennachfrage im SGV und im SPFV
|
||
Allgemeines
|
||
Die Preiselastizität der Trassennachfrage im SGV und SPFV bestimmt sich aus der Reaktion der
|
||
EVU aufgrund einer Preisanpassung der DB InfraGO AG, der daran anschließenden Reaktion
|
||
der Endkunden und de n daraus resultierenden Auswirkungen au f die Trassennachfrage. Der An-
|
||
satz ist in nachfolgender Grafik nochmals dargestellt:
|
||
|
||
|
||
Im Folgenden wird die Grafik anhand eines fiktiven Beispiels erläutert:
|
||
Angenommen, die DB InfraGO AG ändert das Trassenentgelt in einem gegebenen Markt-
|
||
segment um 10%. Unter der Annahme, dass der Anteil der Trassenentgelte am Umsatz der
|
||
EVU in dem Marktsegment 20% entspricht, bedeutet diese Trassenpreisänderung eine Än-
|
||
derung der Gesamtkosten der EVU um 2% . Diese Kostenänderung werden die EVU früher
|
||
oder später vollständig an ihre Kunden weiterreichen: bei einer Kostenreduzierung wird die
|
||
Weitergabe durch den Wettbewerb erzwungen, bei einer Kostensteigerung ist die Weiter-
|
||
gabe zw ingend erforderlich, um dauerhafte Verluste zu vermeiden. Die DB InfraGO AG geht
|
||
daher von einer Durchreichquote von 100% aus.
|
||
Die Endkunden werden in Abhängigkeit ihrer Preissensibilität ihr Nachfrageverhalten ändern. An
|
||
dieser Stelle wird exemplarisch eine Preiselastizität der Endkundennachfrage von -0,5 unterstellt.
|
||
Mit anderen Worten: eine Änderung der Endkundenpreise um 2% fü hrt zu einer Änderung der
|
||
Endkundennachfrage um 1%. Diese Mengenänderung wird sich unter der Annahme, dass die
|
||
Auslastung der EVU langfristig von der Nachfrageänderung unberührt bleibt, 1:1 in der Trassen-
|
||
nachfrage widerspiegeln. Das heißt, eine Änderung de r Trassenpreise um 10% führt zu einer
|
||
Änderung der Trassennachfrage um 1%.
|
||
Die gesuchte Trassenpreiselastizität lässt sich als Produkt aus Endkundenelastizität und dem
|
||
Anteil der Trassenkosten am Umsatz ermitteln. Der Anteil der Trassenkosten am Umsatz ergibt
|
||
sich als Quotient aus Preis je Trkm und Umsatz je Trkm. Folgende Formel ist zur Berechnung
|
||
der Preiselastizität der Trassennachfrage anzuwenden:
|
||
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 35 von 38 𝜀𝑖=𝜀𝐸𝐾∗𝑝𝑖
|
||
Ui
|
||
εi = der Preiselastizität der Nachfrage im Marktsegment i (im vorliegenden Fall die Prei-
|
||
selastizität der Trassennachfrage)
|
||
pi Preis in Marktsegment i
|
||
εEK die Endkundenelastizität
|
||
Ui den Umsatz je Trkm im Marktsegment i.
|
||
Preiselastizität der Nachfrage im SPFV
|
||
Umsatz im SPFV
|
||
Der durchschnittliche Umsatz je Trkm im SPFV ergibt sich als Produkt aus der durchschnittlichen
|
||
Besetzung mit Reisenden je Trkm und dem durchschnittlichen Umsatz je Reisenden .
|
||
Ermittlung der durchschnittlichen Besetzung je Trkm
|
||
Die Ermittlung der durchschnittlichen Besetzungen je Trkm erfolgt grundsätzlich auf Basis öffent-
|
||
lich verfügbarer Daten sowie aus Erkenntnissen aus den letzten Genehmigungsverfahren zum
|
||
Trassenpreissystem. Aus dem Geschäftsbericht der DB Fernverkehr AG ergibt sich aus dem
|
||
Quotienten aus der Verkehrs - und Betriebsleistung die durchschnittliche Besetzung über alle
|
||
Marktsegmente , die vom SPFV -Anbieter DB Fernverkehr AG bedient werden .
|
||
Dies betrifft die Marktsegmente Metro Tag, Basic und Nacht. Da im Nachtsegment gegenüber
|
||
dem Metro Tag - und dem Basic -Segment, in denen die DB Fernverkehr fast die gesamte Ver-
|
||
kehrsmenge erbringt, nur ca. 80% der Verkehre von der DB Fernverkehr AG betrieben werden,
|
||
wird eine Gewichtung mit den der DB Fernverkehr AG spezifischen Daten vorgenommen. Dieser
|
||
gewichtete Teil fließt in die Berechnung der durchschnittlichen Besetzung ein. Da aus öffentlichen
|
||
Daten keine Schlüsse zu der jeweiligen segmentspezifischen Besetzung je Pkm gezogen werden
|
||
kann , wird diese mittels Expertenschätzung hergeleitet. Insbesondere wird hierbei auf das tat-
|
||
sächlich eingesetzte Wagenmaterial und die vorhandene Sitzplatzkapazität des verwendeten
|
||
Wagenmaterials abgestellt. Beispielhaft kann hierbei der Einsatz des ICE4 mit 7 bis 13 Wagen
|
||
(in der Regelbestuhlung 444 bis 918 Sitzplätze) vorwiegend in höherwertigen Segmenten gegen-
|
||
über lokbespannten Zügen mit 5 bis 7 Wagen (ca. 400 -550 Sitzplätze) im Segment Basic genannt
|
||
werden . Zum anderen ist die Auslastung der Züge nicht gleichmäßig und variiert sowohl über
|
||
verschiedene örtliche Verbindungen als auch zeitlich je nach Tageszeit. Grundsätzlich ist dabei
|
||
von einer geringeren Auslastung in Tagesrandlagen als auch in Nicht -Metropol regionen auszu-
|
||
gehen. Die durchschnittliche Besetzung je Marktsegment wird so festgelegt, dass der gewichtete
|
||
Mittelwert dem aus öffentlichen Daten beobachtbaren Durchschnitt entspricht.
|
||
Die Ermittlung der durchschnittlichen Besetzung für die Marktsegmente Punkt -zu-Punkt und
|
||
Charter/ Nostalgie basiert auf den Werten aus dem letzten Entgeltverfahren. Diese Werte wurden
|
||
um ein Jahr fortgeschrieben, um die Vergleichbarkeit zu den anderen Marktsegmente zu gewähr-
|
||
leisten.
|
||
Ermittlung des durchschnittlichen Umsatzes je Reisenden
|
||
Der durchschnittliche Umsatz je Reisenden (Umsatz je Pkm) für die Marktsegmente Metro Tag
|
||
Max, Metro Tag Min, Basic und Nacht wird durch die Division des Umsatzes durch die Verkehrs-
|
||
leistung der DB Fernverkehr AG ermittelt, wobei die Berechnung analog zum Vo rgehen bei der
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 36 von 38 Ermittlung der durchschnittlichen Besetzung erfolgt . Die Spreizung des durchschnittlichen Um-
|
||
satzes je Pkm auf die hauptsächlich von der DB Fernverkehr AG bedienten Segmente wird aus
|
||
realen Marktdaten hergeleitet. Hierbei werden Relationen des SPFV im ersten Schritt anhand
|
||
einer ausreichenden Anzahl der Züge und einem Entfernungskorridor (60 -120 km ) identifiziert,
|
||
um Verzerrungen der Daten zum Beispiel durch einen mit zunehmender Reiseentfernung sin-
|
||
kenden Erlös je Trassenkilometer zu vermeiden. Im zweiten Sc hritt erfolgt anhand der Entfernun-
|
||
gen, Fahrtzeit und dem Normalpreis die Ermittlung der Geschwindigkeit und die Bestimmung des
|
||
durchschnittlichen Umsatzes je Pkm. Durch Zuordnung der ermittelten Daten zu Geschwindig-
|
||
keitsclustern kann abgeleitet werden, das s der Umsatz je Pkm bei Metropol -Verkehren mit einer
|
||
Geschwindigkeit von mehr als 160 km/h (Segment „Metro Tag Max“) knapp 10% über dem Um-
|
||
satz je Pkm bei Metropolverkehren mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h oder weniger liegt.
|
||
In einer weiteren Untersu chung wurde festgestellt, dass langsame Metropolverkehre sich in Be-
|
||
zug auf den Umsatz je Pkm sich um gut 10 % von Nicht -Metropolverbindungen unterscheiden.
|
||
Analog zur Ermittlung der durchschnittlichen Besetzung werden bei der Herleitung des durch-
|
||
schnittlichen Umsatzes je Reisenden für die Marktsegmente Punkt -zu-Punkt und Charter/ Nos-
|
||
talgie Werten aus dem letzten Entgeltverfahren herangezogen . Diese Werte werden um ein Jahr
|
||
fortgeschrieben, um die Vergleichbarkeit zu den anderen Marktsegmente zu gewährleisten.
|
||
Endkundenelastizität im SPFV
|
||
Die Ermittlung der Endkundenelastizität im SPFV basiert auf Befragungen von Endkunden zu
|
||
verschiedenen Verkehr smittelwahlmodellen . Dabei wird den Befragten eine Reihe von Situatio-
|
||
nen vorgelegt, in denen sie sich zwischen verschiedenen Alternativen entscheiden m üssen (so-
|
||
genanntes Stated -Preference -Verfahren). Dieses Abw ägen von Alternativen entspricht weitge-
|
||
hend dem tatsachlichen Entscheidungsprozess im Alltag. Die Befragungsresultate bilden die
|
||
Grundlage f ür die Modellierung des individuellen bzw. des aggregierten Verkehrs wahlverhaltens .
|
||
Auf Basis der getroffenen Wahlentscheidungen wurde dann eine mathematisch -statistische Mo-
|
||
dellsch ätzung vorgenommen, um den Einfluss der verschiedenen Faktoren (z.B. Verkeh rsmittel,
|
||
Reisezeit, P ünktlichkeit, Kosten) auf die Wahlentscheidung zu ermitteln. Durch die Zuordnung
|
||
der Befragungsergebnisse zu den verschiedenen Marktsegmenten können durch diesen Ansatz
|
||
marktsegmentspezifische Preiselastizit äten bestimmt werden .
|
||
Preiselastizität der Nachfrage im SGV
|
||
Umsatz im SGV
|
||
Der durchschnittliche Umsatz je Trkm im SGV wird direkt aus der Marktuntersuchung Eisenbah-
|
||
nen der Bundesnetzagentur übernommen. Während sich bei den Lastsegmenten Sehr schwer ,
|
||
Gefahrgutganzzug und Standardzug ein identischer Umsatz je Trkm ergibt, der ungefähr dem
|
||
Durchschnitt entspricht, ergibt sich für den Güternahverkehr aufgrund seiner Eigenschaften, wie
|
||
z.B. deutlich kürzere Wagenzuglänge, ein geringerer Umsatz je Trkm. Das Verhältnis des Um-
|
||
satzes im Güternah verkehr beträgt gegenüber den weiteren Lastsegmenten 0,7 und wird durch
|
||
eine qualifizierte Expertenschätzung ermittelt.
|
||
Endkundenelastizität im SGV
|
||
Im SGV werden Endkundenelastizitäten mit einem ähnlichen Verfahren wie im SPFV hergeleitet,
|
||
um eine hohe Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Bei den befragten Endkunden
|
||
handelt es sich im Gegensatz zum SPFV nicht um Privat kunden, sondern vor allem um große ,
|
||
bahn -affine Wirtschaftsunternehmen.
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 37 von 38
|
||
Bestimmung der Trassenpreiselastizität im SPNV
|
||
Die DB InfraGO AG geht davon aus, dass die Entgeltbildungs vorschriften für den SPNV gem. §
|
||
37 (2) ERegG i.V.m. § 5 (10) RegG als europarechtswidrig einzuschätzen sind.
|
||
Aus Sich t der DB InfraGO ist die Kopplung der Trassenpreissteigerung im SPNV an die Dynami-
|
||
sierung der Regionalisierungsmittel sachgerecht. Jedoch führt die in § 37 (2) ERegG festgelegte
|
||
Beschränkung auf die jährliche Dynamisierung gem. § 5 (3) RegG dazu, dass die Tragfähigkeit
|
||
im SPNV unterschätzt wird , da die Regionalisierungsmittel stärker steigen bzw. in der Vergan-
|
||
genheit stärker gestiegen sind als durch § 5 (2) und (3) festgelegt. Vielmehr sind aus Sicht der
|
||
DB InfraGO AG alle Erhöhungen der Regionalisi erungsmittel und somit neben der jährlichen Dy-
|
||
namisierung gem. § 5 (3) RegG auch die Erhöhungen gem. § 5 (11) und (13) RegG zu berück-
|
||
sichtigen.
|
||
Einpreisen Personenbahnsteig
|
||
Im Zuge der Verschmelzung der DB Netz AG mit der St&S muss te gemäß § 10a (3) ERegG der
|
||
Erlös und die Kosten der St&S im Bereich der Personenbahnsteige in das Mindestzugangspaket
|
||
der DB Netz AG überführt werden. In diesem Zuge wurden die Leistungsgegenstände des Min-
|
||
destzugangspakets um die Bahnsteige erweitert .
|
||
Entgeltsystem für die DB RNI GmbH
|
||
In den Vorjahren wurde das Trassenpreissystem der DB Netz AG ebenfalls für die DB RegioNetz
|
||
Infrastruktur GmbH („RNI“) angewendet. A ufgrund der gesetzlichen Vorgaben der §§ 10a Abs.
|
||
3, 31 § 37 ERegG i.V.m. § 2 Abs. 7a i.V.m. § 6 AEG erfolgt im TPS 2025 eine getrennte Entgelt-
|
||
bemessung für die DB InfraGO AG und RNI.
|
||
Berechnung von Lambda und Entgelten
|
||
Berechnung Entgelte
|
||
Setzt man die Formel zur Berechnung der Preiselastizität der Trassennachfrage (vgl. Abschnitt
|
||
1.2) in die Ramsey -Boiteux -Formel (vgl. Abschnitt 1.1) ein, so ergibt sich folgende Formel zur
|
||
Preisberechnung je Marktsegment:
|
||
𝑝𝑖=𝑢𝐾𝑍 𝑖+𝑈𝑖
|
||
𝜀𝐸𝐾 𝑖∗𝜆
|
||
pi Preis in Marktsegment i
|
||
𝑢𝐾𝑍 𝑖= unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs im Marktsegment i
|
||
Ui den Umsatz je Trkm im Marktsegment i.
|
||
εEK die Endkundenelastizität
|
||
λ Parameter, der Werte zwischen 0 und -1 annehmen kann und der das Entgeltniveau
|
||
determiniert: je größer λ, desto höher das Entgeltniveau. Die Bestimmung von λ ergibt
|
||
sich aus der Nebenbedingung, dass die Summe aus Preis je Marksegment multipliziert
|
||
mit der Menge je Marktsegment den Gesamtkosten entsprechen muss.
|
||
Besonderheit Lok - und Leerfahrten
|
||
Wegen eines fehlenden direkten Endkundenbezugs erfolgt die Entgeltberechnung von Lok - und
|
||
Leerfahrten im SP FV sowie von Lokfahrten im SGV grundsätzlich auf Basis einer
|
||
|
||
|
||
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
|
||
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
|
||
|
||
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 38 von 38 Mischkalkulation der Lastsegmente des jeweiligen Verkehrsdienstes (SP FV oder SGV). Um aber
|
||
die paradoxe Situation zu vermeiden, dass eine Lokfahrt teurer ist als die nachfolgende Lastfahrt,
|
||
wird das Entgelt für Lok - und Leerfahrten so festgesetzt, dass es dem Entgelt für die günstigste
|
||
Lastfahrt in dem jeweiligen Verkehrsdie nst (SP FV oder SGV) entspricht. Im SPNV werden die
|
||
Lok- und Leerfahrten bundeslandspezifisch auf Basis der dynamisierten Entgelte für die Netz-
|
||
fahrplanperiode 2020/ 2021 bepreist.
|
||
Berechnung Lambda
|
||
Der Preis je Marktsegment hängt also nur von den Inputparametern Grenzkosten, Umsatz je
|
||
Trkm und Endkundenelastizität ab. Mit Hilfe von λ lässt sich abschließend der Preis für alle Seg-
|
||
mente der Verkehrsdienste berechnen, wobei λ für alle Segmente identisch ist, um die Bedingung
|
||
der Ramsey -Regel zu erfüllen. Mit Hilfe der oben beschriebenen Formeln für die Endkundenelas-
|
||
tizität und den Preis sowie der Kalibrierung des Preises im SPNV lässt sich λ als einzige verblei-
|
||
bende Unbekannte berechnen:
|
||
|
||
Werte einsetzen in: 𝑍𝑖𝑒𝑙𝑒𝑟𝑙 ö𝑠=∑𝑝𝑖∗𝑞𝑖 𝑖
|
||
|
||
Daraus ergibt sich:
|
||
|
||
𝜆=𝑍𝑖𝑒𝑙𝑒𝑟𝑙 ö𝑠−𝑆𝑡𝑎𝑡𝑢𝑠 𝑄𝑢𝑜 𝐸𝑛𝑡𝑔𝑒𝑙𝑡 𝑆𝑃𝑁𝑉 ∗𝑞𝑔𝑒𝑠𝑆𝑃𝑁𝑉 −(∑𝑞𝑖∗𝑢𝐾𝑍 𝑖) 𝑖
|
||
∑𝑞𝑖𝑖𝑈𝑖
|
||
𝜀𝑖
|
||
qi beschreibt dabei die nachgefragte Menge an Trassenkilometern im Marktsegment i . Die Werte
|
||
entsprechen den im Beschluss BK 10-22-0023 _E ermittelten Basisjahrmengen. Die DB InfraGO
|
||
AG hält diesen Ansatz für vorzugswürdig, da der Zielerlös auf diese Weise gleichzeitig - ohne
|
||
Berücksichtigung der sonstigen Entgeltkomponenten - der durch die Beschlusskammer zu prü-
|
||
fenden Obergrenze der Gesamtkosten entspricht. Zur Berechnung des Umsatzes j e Trassenki-
|
||
lometer wird jedoch weiterhin die Gewichtung anhand prognostizierter Werte für das jeweilige
|
||
Jahr vorgenommen, da die Entgelte die Tragfähigkeit der Segmente im dazugehörigen Fahrplan-
|
||
jahr abbilden s ollen. Zu beachten ist zudem , dass das Trassenentgelt für Lok - und Leerfahrten –
|
||
wie oben beschrieben – dem Trassenentgelt für das günstigste Lastsegment der jeweiligen Ver-
|
||
kehrsart entspricht.
|
||
|