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| kundeninfo | allgemein | allgemein |
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page | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/web/aktuelles/kund-inneninformationen/kund-inneninformationen/2026-KW16-Antrag-Stationsentgelte-2027-13801056 | 2026-06-26 | approved | d5b41e7eb65d3290 | einfachbahn@deutschebahn.com | cf9d7af3f22a9c27 |
16. April 2026, 15:20 Uhr
Die DB InfraGO hat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Hauptantrag sowie Hilfsanträge eingereicht.
Der Hauptantrag basiert auf der Annahme, dass das EuGH-Urteil zur Trassenpreisbremse auf das Stationspreissystem (SPS) übertragbar ist. Er sieht im SPNV eine Dynamisierung von 23,5 % sowie im SPFV eine Erhöhung von 4,2 % vor.
Für den Fall, dass die BNetzA den Hauptantrag nicht genehmigt, wurden zusätzlich zwei Hilfsanträge gestellt. In diesen werden die Stationspreise unter Berücksichtigung der Preisbremse im SPNV gebildet.
Eine Hinzuziehung zum formellen Verfahren der Bundesnetzagentur zum SPS 2027 ist möglich; in diesem Rahmen können Stellungnahmen eingebracht werden.
Weiterführende Informationen
Kontakt
DB InfraGO AG
Geschäftsbereich Personenbahnhöfe
Vertrieb Mobility
Europaplatz 1
10557 Berlin
vertriebmobility.bahnhof.dbinfrago@deutschebahn.com
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