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regelwerk allgemein allgemein
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regelwerk
betrieblich-technisch
pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13174856/2a7587c94978a98cf72bc586db36bc16/Ril-302-4208Z01-INB-2026-data.pdf 2026-06-26 approved cabff14cfae02adc einfachbahn@deutschebahn.com 395b4acb40093e35

Richtlinie Signalordnung, Bahnbetrieb international Grenzüberschreitende Bahnstrecken Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn- Grenzübergangs Lindau - Lochau-Hörbranz, Auszug für EVU 302.4208Z01 Seite 1

Fachautor: I.IBB 3; Marvin Christ; Tel.: ( ) 069 265 12441 Gültig ab 14.12.2025

1 Geschäftsführung Die Geschäftsführung für die Zusatzbestimmungen haben: DB InfraGO AG Region Süd Betrieb Netz Augsburg Viktoriastraße 3 86150 Augsburg und ÖBB-Infrastruktur AG Stab Sicherheit und Qualität - Standards Praterstern 3 1020 Wien 2 Zusatzbestimmungen für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs siehe folgende Seiten

Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lindau Lochau-Hörbranz Stand: 14.12.2025 1/15

Region Süd ÖBB-Infrastruktur AG

Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen Normen bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk der Infrastrukturbetreiber für das Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Lindau Lochau-Hörbranz

gültig vom 15.03.2011 an.

Geschäftsführende Stellen DB InfraGO AG ÖBB-Infrastruktur AG DB InfraGO AG Region Süd Betrieb Netz Augsburg Viktoriastraße 3 86150 Augsburg ÖBB-Infrastruktur AG Sicherheit und Qualität - Standards Praterstern 3 1020 Wien

Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lindau Lochau-Hörbranz Stand: 14.12.2025 2/15

Verzeichnis der Änderungen ÖBB-Infrastruktur AG

lfd. Nr. verfügt mit Gegenstand Datum 1 00035_05_11 Inkraftsetzung 15-03-2011 2 00035_13_11 1. Änderung 15-03-2011 3 00035_28_11 2. Änderung 11.12.2011 4 00035_000021_12 3. Änderung 10.06.2012 5 00035_000032_13 4. Änderung 15.12.2013 6 00035_000020_14 5. Änderung 14.12.2014 7 00035_000018_15 6. Änderung 13.12.2015 8 00037_000020_18 7. Änderung 09.12.2018 9 00037_000003_19 8. Änderung 28.02.2020 10 00037-000010-21 9. Änderung 12.12.2021 11 00037-000022-23 10. Änderung 10.12.2023 12 00037-000021-25 11. Änderung 14.12.2025

Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lindau Lochau-Hörbranz Stand: 14.12.2025 3/15

Verzeichnis der Aktualisierungen DB InfraGO AG

Lfd. Nr. Kurzer Inhalt Gültig ab Bemerkungen Aktualisierung eingearbeitet (Namenszeichen/Tag) 1 Neudruck/Neu- ausgabe 15.03. 2011 s. Einführungsschreiben I.NPB 4/I.NP-S-D-AUG (B) v. 15.12.2010 (Erstausgabe)

2 1. Berichtigung 15.03. 2011 s. Bekanntgabeschreiben I.NPB 4/I.NP-S-D-AUG (B) v. 02.03.2011

3 2. Berichtigung 11.12. 2011 s. Bekanntgabeschreiben I.NPB 4/I.NP-S-D-AUG (B) v 05.10.2011 Neudruck 4 3. Berichtigung 10.06. 2012 s. Bekanntgabeschreiben I.NPB 4/I.NP-S-D-AUG (B) v 29.03.2012 Neudruck 5 4. Berichtigung 15.12. 2013 s. Bekanntgabeschreiben
I.NP-S-D-AUG (B) v. 24.09.2013 Neudruck 6 5. Berichtigung 14.12. 2014 s. Bekanntgabeschreiben
I.NP-S-D-AUG (B) v. 18.09.2014 Neudruck 7 6. Berichtigung 13.12. 2015 s. Bekanntgabeschreiben
I.NP-S-D-AUG (B) v. 07.08.2015 Neudruck 8 Verschiedenes 09.12.2018 siehe Erläuterung Neudruck 9 Verschiedenes 28.02.2020 siehe Erläuterung Neudruck 10 Verschiedenes 12.12.2021 siehe Erläuterung Neudruck 11 Verschiedenes 10.12.2023 siehe Erläuterung Neudruck 12 Verschiedenes 14.12.2025 siehe Erläuterung Neudruck

Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau Stand: 14.12.2025 4/15

  1. Inhalt, Geltungsbereich Diese Unterlage enthält die Zusatzbestimmungen zu den bahnbetrieblichen Normen bzw. dem bahnbetrieblichen Regelwerk der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO AG
    und ÖBB-Infrastruktur AG für das Fahren über den Eisenbahn-Grenzübergang Lochau-Hörbranz Lindau einschl. der Grenzbahnhöfe Lochau-Hörbranz und des Bf Lindau (mit Bf-Teilen Lindau-Insel, Lindau-Reutin und Lindau-Aeschach), sowie Ergänzungen, Abweichungen, Begriffsdarstellungen zu den betrieblichen Richtlinien 30.01 Betriebsvorschrift V3 und 30.02 Signalbuch der ÖBB-Infrastruktur AG un d zu Ril 301 und 408 der DB InfraGO AG und enthält somit u. a. die „Zusatzbestimmungen für grenzüberschreitende Bahnstrecken“ gem. Schienennetz- Benutzungsbedingungen der DB InfraGO AG Ziffer 2.3.4.

  2. Beschreibung der Grenzstrecke

Lage der Grenzen Lage der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland, sowie Grenze zwischen den Infrastrukturbetreibern DB InfraGO AG und ÖBB-Infrastruktur AG in km 5,947 der

  • Strecke Nr. 10105 Innsbruck Hbf Lindau-Insel der ÖBB-Infrastruktur AG.
  • Strecke Nr. 5420 Lindau (DB Grenze) der DB InfraGO AG im Bahnhof Lochau-Hörbranz. Grenzbetriebsstrecke im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung der Bundesrepublik Deutschland § 3a: Bahnhof Lindau (mit Bft Lindau-Insel, Bft Lindau-Reutin, Bft Lindau-Aeschach) - Bahnhof Lochau-Hörbranz jeweils einschließlich Betriebswechselbahnhöfe: Lochau-Hörbranz und Lindau (mit Bft Lindau-Insel, Bft Lindau-Reutin, Bft Lindau-Aeschach) Gleise des Grenzübergangs Gleise im Bahnhof Lochau-Hörbranz, auf denen sich die Staatsgrenze befindet:
  • Gleisabschnitt 701 - Fortsetzung des Regelgleises von Lindau nach Lochau- Hörbranz (Lage der Staatsgrenze zwischen Verschubhalttafel und erster Weiche),
  • Gleisabschnitt 702 - Fortsetzung des Regelgleises von Lochau-Hörbranz nach Lindau (Lage der Staatsgrenze zwischen Verschubhalttafel und erster Weiche). Regelgleis von Lochau-Hörbranz nach Lindau
  • Bezeichnung DB InfraGO AG „Gleis von Lochau-Hörbranz nach Lindau
  • Bezeichnung ÖBB-Infrastruktur AG „Streckengleis 2“
  • Grenze zwischen Bahnhof Lindau und Gleis der freien Strecke Einfahrsignal 68F in km 3,410
  • Grenze zwischen Bahnhof Lochau-Hörbranz und Gleis der freien Strecke Einfahrsignal Yp in km 5,784

Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau Stand: 14.12.2025 5/15

Regelgleis von Lindau nach Lochau-Hörbranz

  • Bezeichnung DB InfraGO AG „Gleis von Lindau nach Lochau-Hörbranz“
  • Bezeichnung ÖBB-Infrastruktur AG „Streckengleis 1“
  • Grenze zwischen Bahnhof Lindau und Gleis der freien Strecke Einfahrsignal 68FF in km 3,410
  • Grenze zwischen Bahnhof Lochau-Hörbranz und Gleis der freien Strecke Einfahrsignal Z1 in km 5,784 Bahnübergänge an den Streckengleisen zwischen Lindau und Lochau-Hörbranz (Bedienung bzw. Überwachung, sowie Meldestelle für Unregelmäßigkeiten jeweils Fdl Lindau): Bahnübergang (BÜ)
  • in km 4,932
  • in km 5,429 Zuständige Fahrdienstleiter für die Gleise des Grenzübergangs DB InfraGO AG: Fahrdienstleiter (Fdl) Lindau Der Fahrdienstleiter Lindau, mit Arbeitsplatz in Immenstadt, ist täglich von 0 bis 24 Uhr besetzt.

ÖBB-Infrastruktur AG: Fahrdiensleiter (Fdl) Wolfurt Die Fahrdienstleitung in Wolfurt ist täglich von 0 bis 24 Uhr besetzt. Signale, Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) Signale sind in der Regel nach den Bestimmungen des jeweiligen Infrastrukturbetreibers aufgestellt. Die Grenzstrecke ist mit PZB ausgerüstet. Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/ Langsamfahrscheibe, Ankündigen/Erwarten von Fahrleitungssignalen, sind erforderlichenfalls im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt. Dem entsprechend erfolgt auch die PZB-Absicherung. Im Bereich der Infrastruktur der DB InfraGO AG sind folgende Signale der ÖBB- Infrastruktur AG ständig aufgestellt.

  • am Regelgleis Gleis von Lindau nach Lochau-Hörbanz /Streckengleis 1 mit Gültigkeit für die Regelfahrtrichtung Einfahrvorsig nal z1 in km 4,859 mit zugehörigen Abstandstafeln und Einfahrsignal Z1 in km 5,784
  • am Regelgleis Gleis von Lochau-Hörbanz nach Lindau /Streckengleis 2 mit Gültigkeit für die Gegenfahrtrichtung (von Lindau n ach Lochau-Hörbranz) Einfahrvorsignal yp in km 4,859 mit zugehörigen Abstandstafeln und Einfahrsignal Yp in km 5,784

Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau Stand: 14.12.2025 6/15

  • jeweils neben den Gleisen 701 und 702 im Bahnhof Lochau-Hörbranz in km 5,927 Verschubhalttafeln Elektrischer Zugbetrieb Die Trennung der Oberleitung zwischen der DB InfraGO AG und der ÖBB- Infrastruktur AG erfolgt durch eine Schutzstrecke in der Nähe der Staatsgrenze auf Seiten der DB InfraGO AG. Telekommunikationseinrichtungen Für den Eisenbahn-Grenzübergang Lochau-Hörbranz - Lindau sind folgende Telekommunikationsverbindungen eingerichtet: ▪ Zugfunkeinrichtungen: DB InfraGO AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R D). ÖBB-Infrastruktur AG: Digitaler Zugfunk (GSM-R A). Umschaltpunkt ist
  • in Richtung von Lindau nach Lochau-Hörbranz in km 5,714 (vor den Einfahrsignalen Lochau-Hörbranz)
  • in Richtung von Lochau-Hörbranz nach Lindau in km 4,865 (kurz nach BÜ in km 4,927 „Eichwaldstraße“)

Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau Stand: 14.12.2025 7/15

  1. Bahnbetriebliche Regelungen für die Grenzstrecke Lochau-Hörbranz Lindau und die Grenzbahnhöfe Lochau-Hörbranz und Lindau Gültigkeit von Normen und Regelwerk; zusätzliche Bestimmungen Grundsätzlich gelten jeweils bis zur Staatsgrenze
  • für die von der ÖBB-Infrastruktur AG betriebenen Infrastruktur neben de n einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Republik Österreich die Normen der ÖBB-Infrastruktur AG,
  • für die von der DB InfraGO AG betriebene Infrastruktur neben den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland das netzzugangsrelevante Regelwerk sowie das betrieblich-technische Regelwerk der DB InfraGO AG (s. Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB InfraGO AG). Zug- und Rangierpersonal, das nur die Strecke zwischen Lochau-Hörbranz und Lindau jeweils einschließlich befährt, muss Normen und Regelwerke der Eisenbahn - Infrastrukturbetreiber in dem Umfang beherrschen, wie es für das Befahren des
    genannten Bereichs erforderlich ist. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, ist hierfür maßgebend
  • grundsätzlich der Ort des Triebfahrzeugführers,
  • beim Zurückfahren/Zurücksetzen/Zurückschieben, sowie beim Weiterfahren eines Zuges auf freier Strecke jeweils das Regelwerk/ die Normen des Infrastrukturbetreibers, in dessen Richtung zurück- oder weitergefahren wird. Im Bereich der Grenzstrecke und der Grenzbahnhöfe können Nothaltaufträge über Zugfunk sowohl gemäß den Normen/dem Regelwerk der ÖBB-Infrastruktur AG als auch der DB InfraGO AG empfangen werden, die in jedem Fall zu beachten sind. Nothaltaufträge sind immer sofort auszuführen. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht anderes geregelt ist, erfolgt die Einfahrt und Ausfahrt von Zügen in den und aus dem Bahnhof Lochau-Hörbranz aus/in Richtung Lindau-Reutin, sowie die Behandlung von Unregelmäßigkeiten an den Einfahrsignalen Z1 und Yp einschließlich der zugehörigen Vorsignale und Gleismagnete gemäß den Normen der ÖBB-Infrastruktur AG. Verschub-/Rangierfahrten und Gleissperrungen im Bahnhof Lochau-Hörbranz erfolgen, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes geregelt ist, nach den Normen der ÖBB-Infrastruktur AG. Signale, PZB-Absicherung Sind Ankündigungssignale zu Signalen, z.B. Vorsignale, Ankündigungssignal/ Langsamfahrscheibe, Geschwindigkeits-Ankündesignal/ Ankündigungstafel, Ankündigen/ Erwarten von Fahrleitungssignalen, im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgestellt, gelten in diesem Fall für das Ankündigungssignal die Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers, in dessen

Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau Stand: 14.12.2025 8/15

Bereich das angekündigte Signal steht. Entsprechendes gilt für die zugehörige PZB- Absicherung. Reicht eine (vorübergehende) Langsamfahrstelle oder ein Gleisabschnitt mit anderen zu signalisierenden Besonderheiten über die Grenze zwischen den Infrastrukturbetreibern hinweg, gelten für die Signalisierung des Endes die Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers am Beginn der Langsamfahrstelle. Fahrplanunterlagen (auch EBuLa der DB InfraGO AG) Beim Befahren des Eisenbahn-Grenzübergangs Lochau-Hörbranz - Lindau werden in der Regel durch die ÖBB-Infrastruktur AG Fahrplanunterlagen herausgegeben. Die von der ÖBB-Infrastruktur AG herausgegebenen Fahrplanunterlagen gelten bis zur Ankunft oder Durchfahrt bzw. ab der Abfahrt oder Durchfahrt im Bahnh of Lindau mit Bf-Teilen Lindau-Reutin und Lindau-Insel; die Darstellung erfolgt nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur AG. Eine geschwindigkeitsunabhängige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Bereich Lindau Lindau-Reutin Grenze (Staatsgrenze n. Lochau-H.) nach dem Muster der DB InfraGO AG (Buchfahrplan Spalten 3a und 3b, Führerraumanzeige Kilometrierungs- und Grafikspalte) befindet sich als Anlage 2 zu diesen Zusatzbestimmungen.

Fahrplanbeantragung Für jede Trasse auf der gesamten Grenzstrecke kann es nur ein anmeldendes EVU geben. Besitzt das anmeldende EVU nur für einen Teil der Grenzstrecke die erforderliche Sicherheitsbescheinigung, so ist für den zweiten Teil der Gren zstrecke, das kooperierende EVU, welches für diesen Teil über eine Sicherheitsbescheinigung
verfügt, verpflichtend bekanntzugeben. Ein aktuelles Verzeichnis der auf dem österreichischen Teil bzw. deutschen Teil der Grenzstrecke zugelassenen EVU, kann bei Bedarf tagesaktuell gegenseitig von der DB InfraGO AG bzw. ÖBB-Infrastruktur AG angefordert werden. Trassenanmeldungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Internationale Zugnummer unter Angabe des Zugausgangsbahnhofs/Zielbahnhofs im Ausland
  • Zugcharakteristik und Verkehrszeitregelung
  • Name des kooperierenden EVU beim Nachbar Infrastrukturbetreiber
  • Benennung der im Grenzbahnhof durchzuführenden Behandlung (Personalwechsel, Wagentechnische Untersuchung, etc.) sowie die erforderliche Mindestaufenthaltsdauer. Züge, die mehr als 20 Stunden verspätet sind, dürfen die Infrastruktur der DB InfraGO AG und damit die Grenzstrecke nicht mehr befahren. Daher wird fü r Züge mit einer Verspätung von mehr als 20 Stunden eine neue, gültige Fahrplanunterlage für die Grenzbetriebsstrecke benötigt. Hierzu ist es erforderlich, eine entsprechende Trassenanmeldung im Gelegenheits- / adhoc-Verkehr zu beantragen. Regelung für Lindau: Die Aufenthaltszeit im Grenzbahnhof ist auf das betrieblich notwendige Minimum zu beschränken (für Personalwechsel, Systemwechsel, etc.) und darf 90 Minuten nicht

Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau Stand: 14.12.2025 9/15

überschreiten. Entsprechend sind bestellte Ankunft und Abfahrt der Folgetrasse im Ausland aufeinander abgestimmt zu bestellen. La In der La der DB InfraGO AG sind zu La-Strecke „29a Lindau km 5,784 (Esig Bf Lochau- Hörbranz)“ bzw.
„29b km 5,784 (Esig Bf Lochau-Hörbranz) Lindau“ alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis bzw. ab km 5,784 (ausschließlich; Einfahrsignale Lochau-Hörbranz aus Richtung Lindau) enthalten. In der La der ÖBB-Infrastruktur AG sind zu La-Strecke „101a Innsbruck Hbf (in I) Lochau- Hörbranz (ES km 5,784)“ bzw.
„101b Lochau-Hörbranz (ES km 5,784) Innsbruck Hbf (in I)“ alle Angaben zu vorübergehenden Langsamfahrstellen und Besonderheiten bis zu bzw. ab den Einfahrsignalen des Bf Lochau-Hörbranz aus Richtung Lindau in km 5,784 (einschließlich) enthalten. Zur Unterstützung der Triebfahrzeugführer wird darüber hinaus zu jeder vorübergehenden Langsamfahrstelle, sowie zu aufgehobener Signalabhängigkeit bei der ÖBB-Infrastruktur AG ein Hinweis in der jeweiligen La des Nachbarinfrastrukturbetreibers aufgenommen, wenn sich

  • das zugehörige Ankündigungssignal zu einer vorübergehenden Langsamfahrstelle der ÖBB-Infrastruktur AG bzw.
  • die zugehörige Langsamfahrscheibe zu einer vorübergehenden Langsamfahrstelle der DB InfraGO AG oder
  • die PZB-Absicherung zur aufgehobenen Signalabhängigkeit bei der ÖBB- Infrastruktur AG (ständig wirksamer 1000 Hz-Magnet) im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers befindet.

Beispieleinträge dazu für die La der DB InfraGO AG:

1 2 3 4 5 6 7 8 Lfd. Nr. In Betriebsstelle oder zwischen den Betriebsstellen Ortsangabe Geschwin- digkeit Besonder- heiten Uhrzeit oder betroffene Züge In Kraft ab Außer Kraft ab Gründe und sonstige Angaben

Lindau-Reutin

Lindau-Reutin Gr

5,00

Lf 1 / ÖBB- Ankündi- gungssignal Kennz 6

15.12. 13 00:00

16.12. 13 23:00

La bei ÖBB PZB am Ankündigungssignal ständig wirksam

1 2 3 4 5 6 7 8 Lfd. Nr. In Betriebsstelle oder zwischen den Betriebsstellen Ortsangabe Geschwin- digkeit Besonder- heiten Uhrzeit oder betroffene Züge In Kraft ab Außer Kraft ab Gründe und sonstige Angaben

Lindau-Reutin

Lindau-Reutin Gr

Evsig z 4,82

Gilt nur für Regelgleis

15.12. 13 00:00

15.12. 13 23:00

PZB beim Evsig des Bf Lochau-Hörbranz ständig wirksam Aufgehobene Signal- abhängigkeit in Lochau-Hörbranz

Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau Stand: 14.12.2025 10/15

Beispieleinträge dazu für die La der ÖBB-Infrastruktur AG:

Zuständige Fahrdienstleiter bei Meldungen Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen oder in einer Betriebs- und Bauanweisung (Betra) nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Entgegennahme und Abgabe von Aufträgen und Meldungen, sowie der Aufruf von Hilfe jeweils durch den
für die Infrastruktur zuständigen Fdl. Bei unerlaubtem Überfahren von bzw. unzulässigem Vorbeifahren an Haltsignalen oder an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war, sowie bei Unregelmäßigkeiten/Störungen an der Zugbeeinflussung ist dies der für die jeweilige Anlage bzw. diese Stelle zuständige Fahrdienstleiter. Bei Meldungen während der Einfahrt und Ausfahrt von Zügen und Nebenfahrten in/aus dem Bahnhof Lochau- Hörbranz aus/in Richtung Lindau, sowie beim Verschieben im Bahnhof Lochau- Höbranz ist der Fdl Wolfurt zuständig, ebenso im Zusammenhang mit Gleissperrungen und anderen betrieblichen Vorgängen innerhalb des Bahnhofs Lochau-Hörbranz.

Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau Stand: 14.12.2025 11/15

Beim Weiterfahren oder Zurücksetzen bzw. Zurückschieben eines Zuges nach dem Halten auf freier Strecke ist jeweils der Fahrdienstleiter zuständig, in dessen Richtung nach dem Halten gefahren wird. Fahrordnung Auf der zweigleisigen Strecke zwischen Lochau-Hörbranz und Lindau wird grundsätzlich rechts gefahren (gewöhnliche Fahrtrichtung/Regelgleis). Außergewöhnliche Sendungen, Fahrzeuge usw. Außergewöhnliche Sendungen (auch außergewöhnliche Fahrzeuge und Züge) auf der Grenzstrecke dürfen nur in Züge eingestellt werden, wenn darüber eine Beförderungsanordnung (Regelzüge der DB InfraGO AG) oder einer Fahrplananordnung (Sonderzüge der DB InfraGO AG, sowie Regel- und Sonderzüge der ÖBB-Infrastruktur AG) vorliegt. Die Beförderungsanordnung oder die Fahrplananordnung enthält: • die Bza-Nr. der DB InfraGO AG • die aS-Zahl der EVU (von österreichischer Seite) • den zu benutzenden Zug
• die Beförderungsbedingungen für die Grenzstrecke • den Beförderungstag Nachschieben Nachschieben ist auf der Grenzstrecke Lochau-Hörbranz Lindau verboten. Zugbildung, Zugvorbereitung Die Zugbildung von Zügen, die den Eisenbahn-Grenzübergang Lochau-Hörbranz Lindau befahren, und die Bremsberechnung bzw. einstellung für diese Züge erfolgt nach den auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG und der ÖBB- Infrastruktur AG hierfür gültigen Regeln. Erläuterung: Die Regeln und Anforderungen für beide Infrastrukturen sind bei unterschiedlichen Rege ln erfüllt, wenn die Regeln mit den höheren Anforderungen angewendet werden (Prinzip der Anwendung der Regeln mit der größten Sicherheit). Widersprechen sich die Re geln, treffen die für das sichere Erbringen der Eisenbahnverkehrsleistung Verantwortlichen entsprec hende Anordnungen jeweils für ihr Unternehmen. Ggf. sind die Infrastrukturbetreiber einzubind en, die erforderlichenfalls entsprechende einheitliche Regeln für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen in diese Zusatzbestimmungen aufnehmen. Signale an Zügen und Fahrzeugen, sowie Signale für die Zugmannschaften/für das Zugpersonal sind auf dem Eisenbahn-Grenzübergang Lochau-Hörbranz Lindau-, nach den Regeln der DB InfraGO AG oder nach den Regeln der ÖBB-Infrastruktur AG anzubringen bzw. zu geben.

Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau Stand: 14.12.2025 12/15

Befehle Die Verständigung von grenzüberschreitenden Fahrten mittels Befehlen über Besonderheiten im Bereich des Eisenbahn-Grenzübergangs Lindau Lochau- Hörbranz einschließlich dem jeweils anschließenden Einfahr- bzw. Ausfahrweg in dem jeweiligen Grenzbahnhof, erfolgt mit den europäischen Befehlen (1 9) sowie den nationalen Befehlsmustern der ÖBB-Infrastruktur AG oder der DB InfraGO AG. Grundsätzlich ist das Befehlsmuster aus dem Regelwerk jenes Infrastrukturbetreibers zu verwenden, auf dessen Infrastruktur der Befehl übermit telt wird. Verfügt der Triebfahrzeugführer bei fernmündlicher Übermittlung nur über das
Befehlsmuster des benachbarten Infrastrukturbetreibers, ist der Fdl darüber zu verständigen. In diesem Fall sind bei nationalen Befehlen die Wortlaute von • ÖBB-Befehlen im DB-Befehl 95.95 (95.96 Freitext) • DB-Befehlen im ÖBB-Befehl 24 (24.1 Freitext) vom Triebfahrzeugführer einzutragen. In bestimmten Fällen können schriftliche Befehle eines Infrastrukturbetreibers nach seinem Muster im Bereich des Nachbarinfrastrukturbetreibers durch Aushändigung einer Kopie des Befehlsmusters übermittelt werden. Der den schriftlichen Befehl empfangende Triebfahrzeugführer/(S)Kl-Führer hat beim Befehlsempfang vor der Empfangsbescheinigung die Lesbarkeit des ausgehändigten Befehls zu prüfen; ggf. ist der Befehlsempfang zurückzuweisen und die Empfangsbescheinigung zu verweigern. Maßgebend für die Anwendung eines schriftlichen Befehls sind grundsätzlich die Normen/das Regelwerk des Infrastrukturbetreibers, auf dessen Infrastruktur der
Befehl gilt. Die Verfahrensweise bei der Übermittlung von schriftlichen Befehlen
erfolgt stets nach den Regeln bzw. Normen des Infrastrukturbetreibers, der den Befehl an den Zug übermittelt. Für alle Befehle wird eine eindeutige Kennung vergeben.

Abweichen von der Fahrordnung auf der freien Strecke - Auf dem Gegengleis fahren bleibt frei Nebenfahrten/Sperrfahrten Auf den Gleisen der freien Strecke zwischen den Bahnhöfen Lochau-Höbranz und Lindau sind entsprechend den Festlegungen über die Gültigkeit von Normen und Regelwerk (s. o.) neben den gewöhnlichen Zugfahrten grundsätzlich nur Sperrfahrten nach dem Regelwerk der DB InfraGO AG und keine Nebenfahrten nach dem Regelwerk der ÖBB-Infrastruktur AG zugelassen. Sperrfahrten erhalten Fahrpläne und schriftliche Befehle nach den Regeln der DB InfraGO AG.

Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau Stand: 14.12.2025 13/15

Sperrfahrten der DB InfraGO AG

  • sind grundsätzlich bis zu den Einfahrsignalen des Bahnhofs Lochau- Hörbranz, sowie
  • unter nachfolgenden Bedingungen auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG innerhalb des Bahnhofs Lochau-Hörbranz bis zur Staatsgrenze zur Instandsetzung/Entstörung von technischen Einrichtungen bzw. zur technischen Hilfeleistung bei Unregelmäßigkeiten zugelassen:
  1. Die Fahrt ist begrenzt auf den Gleisabschnitt zwischen Einfahrsignal und Staatsgrenze (Mitte Laiblachbrücke).
  2. In diesem Bereich sind die Regeln für das Rangieren nach Ril 408 der DB InfraGO AG zu beachten.
  3. Der Fdl Wolfurt muss der Vorbeifahrt am jeweiligen Einfahrsignal des Bahnhofs Lochau-Hörbranz und zugleich der Rangierfahrt bis zu Staatsgrenze fernmündlich zustimmen.
  4. Der Fdl Wolfurt und der Fdl Lindau müssen der Rückfahrt in Richtung Lindau fernmündlich zustimmen.
  5. Zugfunk-, Funk- oder öffentliche Mobilfunkverbindungsmöglichkeit zwischen dem Fahrpersonal und dem Fdl Wolfurt muss bestehen. Der Fdl Lindau übermittelt die Art der gegenseitigen Erreichbarkeit (Verbindungsart und Rufnummer) an Fahrpersonal und Fdl Wolfurt. Besonderheiten (Ausnahmeregelungen) Fahrten eines Infrastrukturbetreibers bzw. in dessen Auftrag dürfen zur Instandsetzung/Entstörung von techn. Einrichtungen bzw. zur technischen Hilfeleistung bei Unregelmäßigkeiten im Bereich der Infrastruktur der Nachbarbahn verkehren (z.B. Austausch/Aufstellen von El- bzw. Lf-Signalen. Arbeiten an der Schutzstrecke, Inspektion Vorsignale, Unfälle).

Die Fahrten dürfen höchstens

  • aus Richtung Lochau-Hörbranz bis Einfahrsignal 68F bzw. Einfahrsignal 68FF (Gegengleis) des Bf Lindau (km 3,410) bzw.
  • aus Richtung Lindau-Reutin bis Einfahrsignal Yp/Z1 des Bf Lochau- Hörbranz in km 5,784 verkehren und müssen somit auf dem gleichen Gleis wieder zum Ausgangspunkt (Bahnhof Lindau-
    bzw. Lochau-Hörbranz) zurückfahren.
    Notfälle Nur in Notfällen dürfen solche Fahrten nach Anweisung des Notfallmanagers der DB InfraGO AG bzw. des Einsatzleiters der ÖBB-Infrastruktur AG bis in den benachbarten Grenzbahnhof (Bahnhöfe Lochau-Hörbranz und Lindau) auf Sicht fahren.

Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau Stand: 14.12.2025 14/15

Halt auf freier Strecke aus unvorhergesehenem Anlass; Zugteilung, Zugtrennung Kann nicht mit dem ganzen Zug, sondern nur mit einem Zugteil weiter- /zurückgefahren werden, muss der zurückgelassene/abgetrennte Zugteil von einem Mitarbeiter des ausführenden Betriebsdienstes/EVU bewacht werden.

Anlage 3 zur Regelung der örtlichen Besonderheiten Lochau-Hörbranz Lindau Stand: 14.12.2025 15/15

                                                                                                         Anlage 1 

Geschwindigkeitsunabhängige Fahrplandarstellung beider Richtungen für den Bereich Lindau Insel Lochau-Hörbranz