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Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbe-
dingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
- Übersicht der wesentlichen Elemente des
Trassenpreissystems
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Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 2 von 38 Inhaltsverzeichnis
1 Marktsegmentierung 4
Grundsätze der Marktsegmentierung 4
Segmentierungskriterien für Schienenpersonenfernverkehr 6
Relation 6
Verkehrszeit 7
Durchschnittgeschwindigkeit 8
Zeitliche Flexibilität 10
Anschlüsse 10
Frequenz 10
Priorisierung 10
Bedienkonzept 10
Historische Triebfahrzeugbaureihen und gemeinnütziger Vereinszweck 11
Wagenmaterial 11
Vorleistung 11
Segmentierungskriterien für Schienenpersonennahverkehr 11
Lastfahrt 11
Vorleistung (Lok -/Leerfahrt) 11
Segmentierungskriterien für Schienengüterverkehr 12
Zuggewicht 12
Gefahrgut 12
Wagenzuglänge und Trassenlänge 13
Flexibilität 14
Priorisierung 14
Vorleistung 15
2 Die Marktsegmente im Detail 16
Die Marktsegmente im Schienenpersonenfernverkehr 16
Metro Tag 16
Basic 16
Punkt -zu-Punkt 16
Nacht 16
Charter/ Nostalgie 16
Leerfahrt 17
Die Marktsegmente im Schienenpersonennahverkehr 17
Die Marktsegmente im Schienengüterverkehr 17
Sehr schwer 17
Güternahverkehr 17
Gefahrgut Zug 17
Standard -Zug 17
Lokfahrt 17
3 Unmittelbare Kosten des Zugbetriebes 18
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- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 3 von 38
Definition 18
Ermittlung der Untersuchungsbasis 18
Modelle zur uKZ -Ermittlung 18
Zuordnung der uKZ auf die Marktsegmente 19
Differenzierung der uKZ nach Verkehrsdiensten bzw. Marktsegmenten 21
Auswahl der Gewichtungsparameter 22
Analyse Kostenblöcke 23
Analyse der Kostenblöcke 24
Kostenblock Fahrplan 24
Kostenblock Betrieb 24
Kostenblock Instandhaltung Strecke 26
Kostenblock Instandhaltung Betrieb 30
Kostenblock Abschreibung bzw. Invest 30
Kostenblock Strecke im Betriebsknoten 31
Sonstige 32
Unmittelbare Kosten der Nutzung der Personenbahnsteige 32
4 Tragfähigkeit 33
Allgemeines 33
Bestimmung der Preiselastizität der Trassennachfrage im SGV und im SPFV 34
Allgemeines 34
Preiselastizität der Nachfrage im SPFV 35
Preiselastizität der Nachfrage im SGV 36
Bestimmung der Trassenpreiselastizität im SPNV 37
Einpreisen Personenbahnsteig 37
Entgeltsystem für die DB RNI GmbH 37
Berechnung von Lambda und Entgelten 37
Berechnung Entgelte 37
Berechnung Lambda 38
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 4 von 38 1 Marktsegmentierung
Grundsätze der Marktsegmentierung
Ausgangspunkt für die zugrundeliegenden Trassenentgelte sind die von der DB InfraGO AG er-
mittelten Marktsegmente auf Basis der Verkehrsdienste.
Die DB InfraGO AG ordnet alle Verkehre auf ihrem Schienennetz sowie dem Schienennetz der
RNI nach räumlichen, zeitlichen und sachlichen Kriterien Marktsegmenten zu. Maßgeblich für die
Bildung der Marktsegmente sind Unterschiede bei den Kosten für die Erbringung der Verkehrs-
leistungen, ihren Marktpreisen oder Anforderungen an die Dienstleistungsqualität, soweit diese
für die DB InfraGO AG beobachtbar sind. Der Marktsegmentierung liegt eine Analyse der Markt-
gegenseite, d.h. de r Zugangsberechtigten sowie der nachgelagerten End - bzw. Zwischenkun-
denmärkte zugrunde.
In einem ersten Schritt erfolgt eine Grobsegmentierung in Verkehrs dienste . Es sind zumindest
die Verkehrs dienste Schienenpersonennah -, Schienenpersonenfern - und Schienengüterverkehr
zu unterscheiden. Anschließend erfolgt eine Verfeinerung der initialen Grobsegmentierung inner-
halb dieser einzelnen Verkehrs dienste . Wesentlicher Schritt dabei ist die Erarbeitung und Fest-
legung geeigneter Segmentierungskriterien in den Verkehrs diensten . Anhand dieser Segmentie-
rungskriterien lässt sich eine Zuordnungslogik für d ie Verkehre ableiten. Diese muss eindeutig
ausgestaltet sein und sämtliche Verkehre erfassen können. Durch Anwendung dieser Zuord-
nungslogik ergeben sich abschließend je Verkehr sdienst die Marktsegmente. Diese Marktseg-
mente müssen in sich homogen ausgestaltet sein, untereinander jedoch einen hohen Grad an
Heterogenität aufweisen.
Darüber hinaus ist auch der Gegenstand der Zuordnung zu den Verkehr sdiensten und Marktseg-
menten festzulegen, d. h. es ist zu entscheiden, ob ein und dieselbe Trasse abschnittsweise
unterschiedlichen Verkehrs diensten oder unterschiedlichen Marktsegmenten zugeordnet werden
kann. Dabei ist zum einen maßgeblich, ob sich die in den Segmentierungskriterien gespiegelten
Wettbewerbsbedingungen im Verlauf einer Trasse wesentlich ändern. Zum anderen muss die
daraus entstehende Komplexität des Entgeltsystems beherrsch bar bleiben. Schließlich sind Um-
gehungsmöglichkeiten auszuschließen. Daraus ergibt sich folgendes Prinzip der Flexibilität von
Verkehrs diensten:
Der Wechsel zwischen Verkehrs dienst en auf ein und derselben Trasse ist nicht möglich. Bei der
Abgrenzung zwischen SGV und SPV ergibt sich dies schon daraus, dass das Wagenmaterial nur
für die Beförderung entweder von Gütern oder von Personen geeignet ist, so dass auf ein und
derselben Trass e ein Wechsel ausgeschlossen ist. Doc h auch der SPNV und der SPFV sind vor
dem Hintergrund der gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen (§ 36 Abs. 2 ERegG) als
strikt getrennte Verkehrs dienste zu sehen, die die Zuordn ung einer Trasse vollständig prägen.
Dies ergibt sich zum einen daraus, dass diese beiden Verkehrs dienste in den gesetzlichen
Grundlagen ausdrücklich als unterschiedliche Verkehrs dienste benannt werden (vgl. § 36 Abs. 2
ERegG). Dabei geht § 2 Abs. 12 AEG von einer gesamthaften Betrachtung aus, so dass auf den
Hauptz weck des Verkehrsdienstes abzustellen ist. Dem wesentlichen Unterschied zwischen
Nah- und Fernverkehr trägt auch die Trennung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern
Rechnung: Art. 87e Abs. 4 GG beschränkt die Gewährleistungsverantwortung des Bundes auf
das Verkehrsangebot für den SPFV. Art. 106a GG weist den Ländern Steuermittel ausschließlich
für den Öffentlichen Personennahverkehr zu. § 6 RegG schreibt vor, dass die Länder diese Mittel
insbesondere für den SPNV zu verwenden haben. § 2 RegG grenzt den Nahverkehr als „allge-
mein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmittel n im Linienverkehr“ ab, „die
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 5 von 38 überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt -, Vorort - oder Regionalverkehr
zu befriedigen.“ Die Abgrenzung erfolgt also nach dem Kriterium der überwiegenden zugewiese-
nen räumlichen Versorgungsfunktion des Verkehrsmittels, für die die unt ergeordnete Mitbedie-
nung von Fernverkehrsreisenden unschädlich ist. Daher wird sich eine Förderung des Nahver-
kehrs durch die Aufgabenträger stets auf zusammenhängende Linien beziehen und nicht auf
wechselnde Teilabschnitte ein - und derselben Trasse. Dement sprechend ist es gesetzlich vor-
geprägt, für je eine Trasse nur die Zuordnung entweder zum SPNV oder zum SPFV zuzulassen.
Darüber hinaus führen Fernverkehrstrassen auch zu abweichenden betrieblichen Anforderungen
an die Trassenkonstruktion. So werden etwa längere Haltezeiten als im Nahverkehr benötigt.
Auch aus diesem Grund ist ein fortlaufender Wechsel zwischen den Verkehrs diensten auf einem
Zuglauf nicht möglich. Gleichwohl ist denkbar, dass ein und derselbe Zug auf einem kompletten
Teilabschnitt des Zugla ufs als Nahverkehrszug verkehrt und auf einem weiteren Abschnitt über-
wiegend Fernreisende transportiert. Ein Wechsel der Verkehrs dienste auf ein und derselben
Trasse würde jedoch die Preisbildung für diese Trasse erheblich erschweren , da beide Verkehrs-
dienste in räumlicher Hinsicht nach fundamental unterschiedlichen Logiken bepreist werden: Die
Bepreisung des SPNV richtet sich danach, in welchem Raum dieser verkehrt, die Bepreisung
des SPFV ist hingegen relationsbezogen. Vor diesem Hintergrund erscheint es vor zugswürdig
und praktikabel, die Zugangsberechtigten für einen solchen Fall auf die Bestellung aufeinander
folgender unterschiedlicher Trassen mit unterschiedliche m Verkehrs dienst zu verweisen, als den
Wechsel zwischen Verkehrs diensten auf ein und derselben Trasse zu ermöglichen. Da die be-
trieblichen Anforderungen an die Trassenkonstruktion für den SPNV und den SPFV unterschied-
lich sind, ist eine solche Trennung der Trassen auch betrieblich geboten. Daher ist ein Wechsel
der Verkehrs dienste auf ein - und derselben Trasse ausgeschlossen.
Die Flexibilität der Marktsegmente in nerhalb der einzelnen Verkehrs dienste wird in den spezifi-
schen Abschnitten der Anlage dargelegt.
Weiterhin wurde die in Anlage 7 ERegG enthaltene Liste von möglichen Marktsegmenten darauf
geprüft, ob und inwieweit die aufgeführten Begriffspaare auf dem Schienennetz der DB InfraGO
AG beobachtbare Unterschiede bei den Kosten für die Erbringung der Verkehrsleistungen, ihren
Marktpreisen oder Anforderungen an die Dienstleistungsqualität und somit unterscheidbare
Marktsegmente aufweisen.
Von den in Anlage 7 ERegG genannten Begriffspaaren wurden folgende Paare nicht bei der
Segmentierung berücksichtigt:
Inländischer Verkehr / grenzüberschreitender Verkehr: Die Unterscheidung zwischen inländi-
schen und grenzüberschreitenden Verkehren wurde nicht berücksichtigt, weil die beiden Grup-
pen sich auf dem für die Bepreisung relevanten deutschen Streckenabschnitt in Bezug auf
die Kosten für die Erbringung der Verkeh rsleistungen, die dabei erzielbaren Marktpreise und die
Anforderungen an die Dienstleistungsqualität nicht wesentlich voneinander unterscheiden.
Kombinierter Verkehr / Direktverkehr: Die Unterscheidung zwischen Kombiniertem Verkehr und
Direktverkehr wurde nicht berücksichtigt, weil Modalwechsel für die DB InfraGO AG nicht zuver-
lässig beobachtbar sind, die DB InfraGO AG deshalb Kombinierte Verkehre und Direktverkehre
nicht voneinander unterscheiden kann. Zwar lässt sich beobachten, ob ein Zug aus Containern
besteht oder nicht. Jedoch können aber auch Direktverkehre mit Containern abgewickelt werden,
so dass dieses Kriterium sich als Grundlage für ein e insofern differenzierte Bepreisung nicht eig-
net.
Ganzzüge/ Einzelwagenverkehr: Die Unterscheidung zwischen Ganzzügen und Einzelwagen-
verkehr wurde diskutiert, jedoch nicht berücksichtigt , da sich die Abgrenzung der verschiedenen
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 6 von 38 Produktionskonzepte als sehr herausfordernd darstellt. Insbesondere Einzelwagenverkehren
sind für die DB InfraGO AG derzeit nicht beobachtbar und folglich automatisiert nicht von anderen
Produktionskonzepten abgrenzbar.
Netzfahrplan / Ad-hoc-Verkehr: Ad-hoc-Verkehre spielen vor allem im Güterverkehr eine Rolle .
Die Unterscheidung zwischen Netzfahrplan - und Ad -hoc-Verkehren wurde nicht berücksichtigt,
weil Netzfahrplanverkehre und Ad-hoc-Verkehre sich in Bezug auf die Kosten für die Erbringung
der Verkehrsleistungen, die dabei erzielbaren Marktpreise und die Anforderungen an die Dienst-
leistungsqualität nicht wesentlich voneinander unterscheiden. Zudem würde eine differenzierte
Beprei sung entweder dazu führen, dass Trassen zum Netzfahrplanverkehr angemeldet werden,
obwohl noch gar nicht feststeht, ob die Verkehre überhaupt stattfinden (dieser Fall würde eintre-
ten, wenn Ad-hoc-Verkehre teurer sind als Netzfahrplanverkehre) . Oder aber sie würde dazu
führen, dass bereits fest disponierte Verkehre erst kurzfristig angemeldet werden (dieser Fall
würde eintreten, wenn Ad-hoc-Verkehre günstiger sind als Netzfahrplanverkehre). Beide s wäre
einer effizienten Nutzung der Schienenwegkapazität abträglich.
Segmentierungskriterien für Schienenpersonen fernverkehr
Im Schienenpersonenfernverkehr erfolgt die Segmentierung des Endkundenmarktes anhand des
Aufkommens und der Struktur der Reisenden. Da diese Ausprägungen für die DB InfraGO AG
nicht direkt feststellbar sind, müssen zur Abbildung dieser Differenzierung Segmentierungskrite-
rien ermittelt werden, die für die DB InfraGO AG beobachtbar und verifizierbar sind. Die Kriterien
Laufweg und Verkehrszeit bilden dabei vorwiegend Unterschiede im Aufkommen ab, während
das Kriterium Geschwindigkeit neben dem Aufkommen auch die Zusammensetzung der Reisen-
den abbildet.
Die segmentierungsrelevanten Kriterien können sich dabei auf ein und derselben Zugtrasse ver-
ändern. Die Bestellung aneinander anschließender gesonderter Trassen, etwa für Nacht - und
Tagverkehre, ist nicht praktikabel, weil bei einer getrennten Trassenverga be auf ein und demsel-
ben Zuglauf der betriebliche Zusammenhang des Zuglaufs nicht mehr sichergestellt werden
kann. Daher ist im SPFV ein Wechsel des Marktsegments auf ein - und derselben Trasse möglich.
Ausge nommen von dieser Regelung sind Charter -/Nostalgi everkehre: Diese s Marktsegment ist
durch auf ihrem gesamten Zuglauf stabile Kriterien geprägt. Daher ist ein Wechsel aus oder in
diese s Marktsegment aus einem anderen Marktsegment auf ein und derselben Trasse ausge-
schlossen.
Relation
Bei der Segmentierung des Schienenpersonenfernverkehrs wird zwischen Verbindungen zwi-
schen Metropolbahnhöfen bzw. aufkommensstarken Grenzstellen und sonstigen Verbindungen
unterschieden, um die Aufkommensstärke abzubilden. Als Metropolbahnhöfe gelten Bahnh öfe
mit mehr als 50.000 Reisenden am Tag. Verbindungen zwischen mindestens zwei solchen Bahn-
höfen stellen aufgrund ihres hohen Fahrgastpotenzials einen attraktiven Markt dar. Zur Ableitung
der Aufkommensstärke eines Bahnhofs wird die Anzahl der Reisenden i m Schienenpersonen-
nah- und -fernverkehr an dem betreffenden Bahnhof gesamthaft zugrunde gelegt. Dieses Krite-
rium erscheint gegenüber grundsätzlich ebenfalls denkbaren Alternativen vorzugswürdig:
 Eine Betrachtung allein von Fernverkehrsreisenden würde dazu führen, dass wichtige Bahn-
höfe, die aktuell nicht von Fernverkehrszügen angefahren werden (z.B. Berlin Friedrich-
straße), mit kleinen Bahnhöfen gleichgesetzt würde n. Dies erscheint nicht angemessen, da
beide Gruppen sich hinsichtlich ihres Fahrgastpotenzials stark voneinander unterscheiden.
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 7 von 38  Eine Betrachtung der Einwohnerzahl der Stadt, in der der jeweilige Bahnhof liegt, erscheint
deshalb nicht angemessen, weil auch vergleichsweise kleine Städte aufkommensstark sein
können, wenn ihre Bevölkerung bahnaffin ist und sie über ein aufkommensstarkes „Hinter-
land“ verfügen. Zudem haben große Städte in der Regel mehrere Bahnhöfe mit sehr unter-
schiedlich groß em Fahrgastpotenzial. Diese Unterschiede können durch das Kriterium „Ein-
wohnerzahl“ nicht abgebildet werden.
Als Schwellenwert für die Klassifikation eines Bahnhofs als Metropolbahnhof wird ein Wert von
50.000 Reisenden pro Tag angesetzt. Da kein im ökonomischen Sinne natürlicher Wert für diese
Abgrenzung vorhanden ist, wurde dieser anhand verschiedener Erwägunge n abgeleitet. Aus em-
pirischer Sicht bestehen Verbindungen zwischen Bahnhöfen mit mehr als 50.000 Reisenden pro
Tag in der Regel stündlich und werden zudem von Zügen mit großer Kapazität bedient. Der Wert
von 50.000 Reisenden pro Tag wird bereits im Station spreissystem der DB InfraGO AG als
Schwelle verwendet. Dort, wo die Verwaltung Kategorisierungen von Bahnhöfen vorgenommen
hat, findet sich ebenfalls ein Schellenwert von 50.000 Reisenden im Nah - und Fernverkehr pro
Tag für die Definition eines Großbahnhofs (vgl. etwa Ziff. 2.1.2. Verwaltungsvorschriften des Lan-
des NRW zu § 13 ÖPNV -G).
Eine Übersicht der relevanten Bahnhöfe und Bahnhofsteile können der Anlage 5.1b entnommen
werden.
Weiterhin existieren Laufwege mit einem besonders starken Aufkommen, de ren Start - oder Ziel-
bahnhof nicht auf Infrastruktur der DB InfraGO AG liegt. Eine Ermittlung von Metropolen auf aus-
ländischer Infrastruktur analog zur Vorgehensweise bei inländischen Metropolen ist für die DB
InfraGO AG jedoch nicht möglich . Aus diesem Grund wurden Grenzstellen mit aufkommensstar-
ken Metropolverkehren anhand der Anzahl der über diese Grenzstellen verkehrenden Züge er-
mittelt. Der Schwellenwert von 5.250 Zügen pro Jahr ergi bt sich wie folgt: Legt man einen 2 -Std-
Takt mit 16 Zügen am Tag zugrunde und multipliziert diese Zugzahl mit 365 Verkehrstagen, ergibt
sich ein Schwellenwert von 5.840 Zügen im Jahr. Zur Vermeidung von Härtefällen wird ein
Schwankungspuffer von ca. 10% an gesetzt, der zu einem finalen S chwellenwert von 5.250 Zü-
gen im Jahr führt. Die so ermittelten Grenzstellen werden in der Bepreisungslogik des SPFV mit
inländischen Metropolbahnhöfen gleichgestellt. Eine Übersicht der relevanten Grenzstellen kön-
nen der Anla ge 5.1 a entnommen werden.
Für die Zuordnung zur Relation Metropolverbindung ist irrelevant, ob der Zug unterwegs an ei-
nem oder mehreren Nichtmetropolbahnhöfen hält, denn das hauptsächliche Reisendenaufkom-
men bestimmt sich durch die Relation z wischen zwei Metropolbahnhöfen. D er gesamte Laufweg
profitiert von dem höheren Aufkommen der Metropolbahnhöfe.
Verkehrszeit
Bei der zeitlichen Segmentierung eines Zuglaufs wird ähnlich wie bei der räumlichen Segmen-
tierung nach der Aufkommensstärke unterschieden. Maßgeblich für die Bewertung der Auf-
kommensstärke sind Tagesgang - bzw. Wochenganglinien. Für die Zuordnung zu einem Markt-
segment entsprechend der Nachfrage der Endkunden ist die geplante Verkehrszeit maßgeblich.
Die Verkehrszeit der Züge ist somit ein aus der Endkundenanforderung „Abfahrts - und Ankunfts-
zeitpunkt“ abgeleitetes zeitliches Segmentierungskriterium, da der Abfahrts - und Ankunftszeit-
punkt der Reisenden für Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht beobach tbar und verifizierbar
ist.
Zur Definition der Ausprägungen Hauptverkehrszeit und Nebenverkehrszeit wurde die Studie
„Mobilität in Deutschland“ aus dem Jahr 2008 herangezogen und mit den Ergebnisse n der
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 8 von 38 aktualisierten Studie aus 2017 validiert . Datengrundlage dieser für das damalige BMVBS durch-
geführten Studie ist eine repräsentative Haushaltbefragung zur Verkehrsmittelnutzung. In der
Studie wurden je Haushalt alle Wege berücksichtigt und je Weg wurden jeweils der Start - und
Endzeitpunkt, die R eisedauer und die Verkehrsmittelnutzung erfasst.
Auf dieser Basis wurde die Verkehrsleistung in Personenkilometer (Pkm) für Bahnreisende be-
rechnet. Zur Ableitung der Tagesganglinien aus dieser Studie wurden die Fahrten des Schienen-
personenverkehrs ausgewählt.
Bei der zeitlichen Segmentierung der Zugläufe im SPFV wird zwischen drei Ausprägungen un-
terschieden: hohes Aufkommen, niedriges Aufkommen und sehr niedriges Aufkommen. Hoch ist
das Reisendenaufkommen von 6:00 - 20:00 Uhr (Mo -Fr) bzw. von 9:00 20:00 Uhr (Sa/So).
Niedrig ist das Aufkommen von 20:00 23:00 Uhr und von 6:00 9:00 Uhr (Sa/So). Sehr niedrig
ist das Aufkommen von 23:00 6:00 Uhr. Eine weitergehende Differenzierung (z.B. separate
Betrachtung einzelner Wochentage, gesondertes Segment für die be sonders aufkommensstar-
ken Stunden am Nachmittag zwischen 15:00 und 18:00 Uhr) wurde aufgrund der damit einher-
gehenden Komplexität verworfen.
Die Zuordnung von Trassen zu den zeitlichen Marktsegmenten erfolgt im SPFV minutenscharf.
Es erfolgt eine separate Betrachtung jedes einzelnen Halteabschnitts. Innerhalb der einzelnen
Halteabschnitte wird eine Zuordnung auf Basis der minutenscharfen Abgren zung vorgenommen.
Die einheitliche Zuordnung eines gesamten Zuglaufs oder eines Halteabschnitts gemäß dem
Überwiegendprinzip wurde aufgrund der sachlichen Unangemessenheit und der Gefahr oppor-
tunistischen Handelns verworfen.
Durchschnittgeschwindigkeit
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium Durchschnittsgeschwindigkeit werden Züge abge-
grenzt, die unterschiedliche Endkundensegmente bedienen. Über das Kriterium der
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 9 von 38 Durchschnittsgeschwindigkeit wird die steigende Zahlungsbereitschaft der Endkunden bei sin-
kender Reisedauer abgebildet. Für die Zuordnung zu einem Marktsegment entsprechend der
Nachfrage der Endkunden ist die geplante Geschwindigkeit maßgeblich.
Die Abgrenzung der Verkehre verläuft in drei Stufen. Langsame Züge des Fernverkehrs und
Hochgeschwindigkeitszüge wurden im Marktsegment Metro Tag als Verkehre mit besonderen
Anforderungen identifiziert, weil Züge innerhalb dieser beiden Geschwindigkeitskla ssen weitge-
hend homogene Endkundenbedürfnisse erfüllen. Fernzüge, die schneller als 160 km/h verkeh-
ren, müssen besondere Anforderungen an das Rollmaterial erfüllen. Das von ihnen bediente
Endkundensegment ändert sich mit weiter steigender Geschwindigkeit n icht mehr signifikant, die
Züge sind wettbewerbsfähig mit dem inländischen Flugverkehr. Daher wurde für Verkehre ober-
halb der Grenze von 160 km/h ein einheitlicher Preis gebildet. Auch Fernzüge, die mit bis zu
einschließlich 100 km/h verkehren, bilden ein vergleichsweise homogenes Marktsegment ab, und
stehen im Hinblick auf die Reisegeschwindigkeit etwa in Konkurrenz zum Fernbus, dessen Ge-
schwindigkeit auf Autobahnen ebenfalls auf 100 km/h begrenzt ist. Daher wurde auch für diese
Verkehre ein einheitlicher Preis gebildet.
Neben diesen beiden Geschwindigkeitsbereichen weist das Geschwindigkeitsprofil des SPFV
vorwiegend Verkehre mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen 100 und 160 km/h auf. In
diesem Bereich ist nicht von einer schwellenartigen, sondern von einer grad uellen Veränderung
der adressierten Endkundenbedürfnisse und der intermodalen Wettbewerbssituation auszuge-
hen. Daher wurde für dieses Marktsegment eine linear mit der Geschwindigkeit ansteigende Be-
preisung gewählt. Dies verhindert zu einem die wirtschaftli che Gefährdung von Verkehren durch
Entgeltsprünge an den Grenzwerten, zum anderen eine Ausrichtung der Fahrplangestaltung an
Preisschwellen durch die Zugangsberechtigten.
In allen Marktsegmenten außer Metro Tag spielt die Reisegeschwindigkeit eine untergeordnete
Rolle, so dass diese für eine weitere Differenzierung der Segmente nicht betrachtet wird.
Für die Zuordnung zum Marktsegment Punkt -zu-Punkt darf ein Zug zwischen zwei benachbarten
Metropolen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 130 km/h nicht überschreiten. Die Begren-
zung der maximalen Geschwindigkeit erfolgt, um das Segment von dem Segment Metro Tag
abzugrenzen . Typische Konkurrenzverkeh re sind z.B. Punkt -zu-Punkt -Verkehre mit dem Fern-
bus oder Auto (Richtgeschwindigkeit Autobahn 130 km/h). Da dieses Segmentieru ngskriterium
für Punkt -zu-Punkt -Verkehre immer im Zusammenhang mit den weiteren Segm entierungskrite-
rien Anschluss, Flexibilität und Frequenz gesehen werden muss, bedient dieses Segment auch
regelmäßig andere Endkunden als Verkehre , die dem Metro Tag -Segment mit den entsprechen-
den Geschwindigkeitskriterien zugeordnet werden.
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 10 von 38
Zeitliche Flexibilität
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium zeitliche Flexibilität werden Züge des Marktseg-
ments Punkt -zu-Punkt abgegrenzt, für die im Rahmen der Fahrplanerstellung geringere Anforde-
rungen an den zeitlichen Zuglauf gestellt werden und die insoweit flexibel sind. Die zeitliche Fle-
xibilität ergibt sich aus der E ndkundenanforderung einer Punkt -zu-Punkt -Beförderung mit einem
verminderten Anspruch an bestimmte Abfahrts - und Ankunftszeiten. Bei der Ausprägung handelt
es sich um ein Zeitfenster von +/ - 30 Minuten im Hinblick auf Abfahrts - und Ankunftsbahnhof .
Anschlüsse
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium Anschlüss e werden Züge des Punkt -zu-Punk t-Seg-
ments abgegrenzt, die keine Einbindung ins Netz aufweisen.
Frequenz
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium Frequenz werden Züge de s Punkt -zu-Punkt -Seg-
ments abgegrenzt, die höchstens 4 Fahrten des bestellenden EVU in diese m Verkehrs dienst pro
Verkehrstag und Richtung in jedem bestellten Halteabschnitt aufweis en. Die Beschränkung der
Häufigkeit erfolgt, um das Segment Punkt -zu-Punkt -Verkehr vom Segment Metro Tag abzugren-
zen. Ebenso wie bei der zeitlichen Flexibilität und der fehlenden Netzbildung ist der reine Punkt -
zu-Punkt -Verkehr zu einer vorher festgelegten Zeit ohne einen verknüpften Takt der Nachfrage-
treiber.
Priorisierung
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium der hohen betrieblichen Priorität werden besondere
Anforderungen an die Dienstleistungsqualität abgebildet. Erfasst werden Schienenpersonenfern-
verkehre, die bei Abweichungen vom Fahrplan besondere Bedürfnisse an d ie Wiederherstellung
des fahrplangemäßen Zustands haben. Züge des SPFV mit hoher betrieblicher Priorität erhalten
bei der betrieblichen Durchführung des Verkehrs Vorrang vor anderen Zügen des Schienenper-
sonenfernverkehrs mit Ausnahme von dringlichen Hilfsz ügen. Nachfrageseitig werden damit
Endkundenbedürfnisse mit einem besonders ausgeprägten Anspruch an die Pünktlichkeit abge-
bildet.
Das Bedürfnis nach betrieblicher Priorisierung ist aus der Nachfragesicht für einen ganzen Zug-
lauf stabil. Im SPFV muss die erhöhte Pünktlichkeitsanforderung für den gesamten Zuglauf gel-
ten, weil sonst Anschlussbeziehungen und Umlaufkonzepte nicht sicherge stellt werden können.
Die Zuordnung zu diesem Marktsegment muss daher für die gesamte Trasse gelten. Wenn die
Zugangsberechtigten gleichwohl ein Bedürfnis nach der Beschränkung der betrieblichen Priorität
auf Teile einer Trasse formulieren, so ist dieses B edürfnis nicht nachfrage - sondern infrastruktur-
getrieben, etwa weil betriebliche Engpässe sich auf Teile eines Zuglaufs beschränken. Dies
rechtfertigt jedoch nicht die Aufteilung dieses Zuglaufs in unterschiedliche Marktsegmente.
Bedienkonzept
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium des Bedienkonzepts werden Verkehre abgrenzt,
die für einen für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsamen Zweck angeboten werden und deren
Zwischenhalte deshalb entweder nur für den Einstieg oder den Ausstieg dienen. Damit wird die
Homogenität der Endkundenbedürfnisse in einem eigenen Segment abgebildet, um eine Unter-
scheidung gegenüber Netzwerkverkehren zu treffen.
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 11 von 38
Historische Triebfahrzeugbaureihen und gemeinnütziger Vereinszweck
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium der historischen Triebfahrzeugbaureihen oder des
gemeinnützigen Vereinszwecks werden Verkehre abgegrenzt, deren Zweck vorwiegend nicht die
Beförderung der Endkunden von einem zum anderen Ort ist, sondern die Fahrt mit einem histo-
rischen Zug. Auch hier wird die Homogenität der Endkundenbedürfnisse in eine m eigenen Seg-
ment durch die signifikante Differenzierung gegenüber anderen Segmenten abgebildet.
Wagenmaterial
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium de s Wagenmaterials werden Verkehre im Nacht-
segment berücksichtigt die damit auch vor 23 Uhr bzw. nach 6 Uhr zum Nachtsegment zugeord-
net werden können. Wagenmaterial stellt im Schienenpersonenfernverkehr und insbesondere im
Bereich der Nachtzüge eine Möglichkeit zur Abgrenzung dar, da mit Schlaf - und Liegewägen
andere Reisende mit speziellen (weitestgehend homogenen) Bedürfnissen angesprochen wer-
den. Hingegen lassen sich reguläre vor allem tagsüber verkehrende Züge und deren Rei-
sende nur bedingt mithilfe des Wagenmaterials voneinander unterscheiden. Unterschiede n z.B.
zwischen Hochgeschwindigkeitszügen wie dem ICE, TGV etc. und anderen lokbespannten Zü-
gen wie dem IC wird im Trassenpreissystem über die Berücksichtigung unterschiedlicher Ge-
schwindigkeiten Rechnung getragen. Eine Berücksichtigung von andere n Eigenschaften vo m
Wagenmaterial ist damit nicht notwendig.
Vorleistung
Das sachliche Segmentierungskriterium der Vorleistung differenziert, ob es sich bei Fahrten um
reine Vorleistungen für andere Marktsegmente ohne Beförderung von Fahrgästen - handelt
(Lok- und Leerfahrten) oder um Fahrten, die der Beförderung von Fahrgäst en dienen. Lok - und
Leerfahrten sind zumeist nicht einem spezifischen Endkunden -(Marktsegment) zuordenbar. Zu-
dem kann die DB InfraGO AG eine solche Zuordnung, selbst wenn sie eindeutig möglich ist, nicht
mit vertretbarem Aufwand überprüfen. Aus diesem Grun d bilden Lok - und Leerfahrten ein sepa-
rates Segment. Wegen der fehlenden Zuordenbarkeit zu einem Lastsegment richtet sich die Be-
preisung nach dem günstigsten Lastsegment innerhalb de s jeweiligen Verkehrs dienstes .
Leer-/Lokfahrten können regelmäßig im Verlauf einer Trasse zu Lastfahrten werden und umge-
kehrt. Eine Verkomplizierung der Abrechnung ist damit nicht verbunden, besondere betriebliche
Hindernisse stehen dem nicht entgegen. Daher ist der Wechsel von Lok -/Leerfahrt zu Lastfahrten
auch auf einer Trasse möglich.
Segmentierungskriterien für Schienenpersonennahverkehr
Lastfahrt
Aufgrund der Vorgaben des § 37 ERegG erfolgt die Segmentierung der Lastverkehre des Schie-
nenpersonennahverkehrs ausschließlich nach Bundesländern.
Vorleistung (Lok-/Leerfahrt)
Das sachliche Segmentierungskriterium der Vorleistung differenziert, ob es sich bei Fahrten um
reine Vorleistungen für andere Marktsegmente ohne Beförderung von Fahrgästen - handelt
(Lok- und Leerfahrten) oder um Fahrten, die der Beförderung von Fahrgäst en dienen.
Lok-/Leerfahrten können regelmäßig im Verlauf einer Trasse zu Lastfahrten werden und umge-
kehrt. Eine Verkomplizierung der Abrechnung ist damit nicht verbunden, besondere betriebliche
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auch auf einer Trasse möglich.
Segmentierungskriterien für Schienengüterverkehr
Im SGV werden unterschiedliche Endkundenbedürfnisse, zum Beispiel von Verladern und Spe-
ditionen, von der Marktgegenseite, den EVU, in logistische Konzepte übersetzt und zusammen-
gefasst. Für die Bildung von Marktsegmenten im SGV können bei der Trassenbestellung be-
obachtbare Ausprägungen dieser unterschiedlichen logistischen Konzepte herangezogen wer-
den. Diese lassen teilweise auf Unterschiede in der Tragfähigkeit der mit diesen logistisch en
Konzepten bedienten Endkundenbedürfnisse schließen. Teilweise wirken sich diese unterschied-
lichen logistischen Konzepte auch auf die Höhe der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs aus.
Die Segmentierung des SGV erfolgt anhand besonderer Anforderungen an den Transport, die
sich aus dem Transportgut ( Marktsegment Gefahrgut) oder der Konfiguration des Zuges (Zugge-
wicht, Wagenlänge, Trassenlänge) ergeben. Außerdem werden Marktsegmente anhand der Fle-
xibilität der Marktgegenseite im Hinblick auf die zeitliche Trassenlage gebildet.
Der SGV ist im Vergleich zum SPV durch eine stabile Last geprägt. Die Marktsegmentierung
knüpft für diese n Verkehrs dienst an über den Trassenverlauf stabilen Kriterien an. Gleichzeitig
ist bei wesentlichen Änderungen der Zugkonfiguration die Bestellung einer gesonderten An-
schlusstrasse aus einem anderen Marktsegment unproblematisch möglich, da der SGV auf Ver-
knüpfungen mit an deren Trassen oder Zugläufen regelmäßig nicht angewiesen ist. Daher ist im
SGV ein Wechsel des Marktsegmentes auf ein und derselben Tr asse nicht möglich.
Zuggewicht
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium des Gewichtes werden sehr schwere Güterzüge
vom übrigen Güterverkehr abgegrenzt. Aufgrund des Gewichtes verursachen diese Transporte
höhere Kosten, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebes anfallen.
Das Problem der fehlenden Verifizierbarkeit des Transportgewichts ist aufgrund sehr übersichtli-
cher Transportstrukturen (nur wenige Relationen) und der Anwendung des angemeldeten Ge-
wichts durch das EVU beherrschbar.
Gefahrgut
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium Gefahrgüter werden Gefahrgutganzzüge vom üb-
rigen Güterverkehr abgegrenzt.
Als Ausprägung dieses Kriteriums werden Gefahrguttransporte und Nicht -Gefahrguttransporte
unterschieden. Gefahrguttransporte werden dabei anhand der Definition nach Gefahrgutverord-
nung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB, Anlage 1 zu § 35) best immt. Ein Ge-
fahrgutganzzug transportiert demnach Güter, die in der vorgenannten Quelle als Gefahrgut auf-
geführt sind. Gemäß NB N ist die Beschreibung des Ladegutes in Ganzzügen mit gefährlichen
Gütern nach GGVSEB (einschließlich dem RID) sowie daraus aufkom mende geschlossene Leer-
wagenganzzüge mit ungereinigten Kesselwagen und Tankcontainern unbedingt erforderlich.
Gefahrgutganzzüge stellen zudem besondere Anforderungen an die Planung und die Durchfüh-
rung des Transports. Es bestehen des Weiteren eingeschränkte intermodale Substitutionsmög-
lichkeiten, insbesondere aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der GGVSEB. Gemäß de r DB -
Richtlinie 402 sind EVU verpflichtet, Ganzzüge mit Gefahrgütern (nach GGVSEB) bei der Tras-
senanmeldung anzuzeigen. Zur Einordnung wurde die bereits genannte Liste betroffener Güter
nach GGVSEB (Anlage 1 zu § 35) herangezogen.
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Wagenzuglänge und Trassenlänge
Im Angebot der Schienengüterverkehrsunternehmen werden u.a. die Begriffspaare Ganzzug -
und Einzelwagenverkehr unterschieden. Bei diesen beiden Begriffspaaren werden unterschied-
lich logistische Endkundenbedürfnisse befriedigt, sie unterscheiden sich zudem wesentlich im
höheren Aufwand für die Zusammenstellung von Einzelwagenzügen und damit in den Kosten auf
Seiten der EVU. In der Marktkonsultation wurde von Seiten des Marktes der Wunsch geäußert,
diesen Unterschieden durch ein eigenes Marktsegment für die Zugtrassen Rechnu ng zu tragen.
Allerdings ist der Netzbetreiber auf beobachtbare Näherungskriterien zur Abgrenzung der beiden
Marktsegmente angewiesen: Die für den Einzelwagenverkehr charakteristische Behandlung der
Züge in Zugbildungsanlagen wäre zwar ein spezifisches Abg renzungskriterium, ist aber für den
Betreiber des Schienennetzes bei der Trassenvergabe nicht in jedem Fall erkennbar. Mit den
sachlichen Segmentierungskriterien Wagenzuglänge und Trassenlänge werden daher solche
Züge vom übrigen Güterverkehr abgegrenzt, d ie typischerweise aufgrund der ge ringen Trans-
portmenge nicht in Ganzzügen produzierbar sind, sondern Systemverkehre zur Bündelung von
Wagen erfordern. Dabei wurde eine Abgrenzung über die Wagenzuglänge und Trassenlänge
gewählt.
Bei der Wagenzuglänge existiert weder ein natürlicher Grenzwert , noch ergibt sich aus der Un-
tersuchung historischer Daten eine eindeutige Zuordnungsgrenze für Verkehre mit Zubringercha-
rakter. Hilfsweise wird daher von der einfachsten Form eines Systemverkehrs ausgegangen.
Diese besteht in der Teilung eines Ganzzuges in zwei Hälften, also einer Halbierung der Zug-
länge. Da die maximale Zuglänge auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG bei maximal 740 m
(Ausnahme: Padborg -Maschen) liegt, wird der Grenzwert auf 370 m festgelegt. Für diesen
Grenzwert spricht zusätzlich, dass im Rahmen des Anlagenpreissystems der DB InfraGO AG für
die Zuglänge ein Grenzwert von 400 m verwendet wird. Eine Wagenzuglänge von 370 m ent-
spricht i.W. einer Zuglänge von 400 m.
Bei der Trassenlänge ergibt sich der Grenzwert von 75 km aus einer Analyse der Lauflänge zwi-
schen Aufkommenspunkten (Gleisanschlüssen, Ladestellen, Terminals) und übergeordneten An-
lagen (≥ 130 Infrastrukturpunkte, ≥ 35 % Anteil SGV). Die Umkreisanalyse zeigt, dass bei einer
Zubringertrasse bi s 75 km Länge (65 km Luftlinie bei durchschnittlichem Umwegfaktor von 1,2)
fast alle Aufkommenspunkte von übergeordneten Anlagen erreichbar sind. Da der Bezugspunkt
der Analyse die generelle Anlagenstruktur ist, ist eine diskriminierungsfreie Abgrenzung ge währ-
leistet.
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 14 von 38
Da für die Abgrenzung nur die abgeleitete Kriterien Lauflänge und Wagenzuglänge zur Verfügung
stehen, besteht das Risiko, dass Zugangsberechtigte dies nutzen, um Züge ohne echten Zubrin-
gercharakter, also langlaufende, unveränderte Züge, in mehrere Güternah verkehrstrassen zu
splitten. Durch die vier Stunden -Regel wird der ökonomische Anreiz hierfür aufgehoben.
Flexibilität
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium zeitliche Flexibilität werden Züge zusammenge-
fasst, für die im Rahmen der Fahrplanerstellung geringere Anforderungen an den zeitlichen Zug-
lauf gestellt werden und die insoweit flexibel sind. Die zeitliche Flexibilität bezieht sich auf Abwei-
chungen der zeitlichen Lage zwischen Bestellung und Angebot und gilt dabei für Anfangs - und
Endpunkt sowie für alle Zwischenhalte. Bei zeitlich flexiblen Verkehren wird für die Trassenkon-
struktion ein Zeitfenster von +/- 120 Minu ten ggü. der Bestellung des Zugangsberechtigten ge-
währt .
Priorisierung
Mit dem sachlichen Segmentierungskriterium der Priorisierung werden Güterzüge erfasst, die
eine hohe Anforderung an die Dienstleistungsqualität stellen. Erfasst werden Güterzugtrassen,
an deren betriebliche Abwicklung bei Abweichungen vom Fahrplan besondere Bedürfnisse hin-
sichtlich der Wiederherstellung der Betriebsqualität gestellt werden.
Das Bedürfnis nach betrieblicher Priorisierung ist aus der Nachfragesicht für einen ganzen Zug-
lauf stabil. Im SGV ergibt sich dies aus der Art des transportierten Guts und / oder den damit
verbundenen Logistikanforderungen. Die Zuordnung zu diesem Marktsegment muss daher für
die gesamte Trasse gelten. Wenn die Zugangsberechtigten gleichwohl ein Bedürfnis nach der
Beschränkung der betrieblichen Priorität auf Teile einer Trass e formulieren, so ist dieses Bedürf-
nis nicht nachfrage - sondern infrastrukturgetrieb en, etwa weil betriebliche Engpässe sich auf
Teile eines Zuglaufs beschränken. Dies rechtfertigt jedoch nicht die Aufteilung dieses Zuglaufs
in unterschiedliche Marktsegmente.
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Vorleistung
Das sachliche Segmentierungskriterium der Vorleistung differenziert, ob es sich bei Fahrten um
Vorleistungen für andere Marktsegmente handelt oder um Fahrten innerhalb der Marktsegmente.
Bei Lokfahrten handelt es sich um Vorleistungen für Verkehre in ander en Marktsegmenten, deren
Kosten, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallen, erheblich geringer sind als Fahrten
mit Wagen.
Lokfahrten im SGV werden analog zum SPV als eigenes Marktsegment gesehen, da sich Lok-
fahrten in vielen Fällen nicht einem (Endkunden -)Marktsegment zuordnen lassen. Leerfahrten
sind im SGV nicht in diesem Marktsegment mit inbegriffen. Anders als im SPV ist somit keine
separate Bepreisung von Leerfahrten vorgesehen, wofür im Wesentlichen zwei Gründe spre-
chen: Die Unterscheidung von Leer - und Lastfahrten im SGV ist für die DB InfraGO AG nicht
verifizierbar. Darüber hinaus gibt es im SGV auch Mischformen zwisch en Leer - und Lastfahrten.
Lokfahrten können regelmäßig im Verlauf einer Trasse zu Lastfahrten werden und umgekehrt.
Eine Verkomplizierung der Abrechnung ist damit nicht verbunden, besondere betriebliche Hin-
dernisse stehen dem nicht entgegen. Daher ist der Wechsel von Lokfahrten zu Lastfahrten auch
auf einer Trasse möglich.
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 16 von 38 2 Die Marktsegmente im Detail
Die Marktsegmente im Schienenpersonenfernverkehr
Metro Tag
Mit dem Marktsegment werden Trassenabschnitte zwischen Metropolregionen zur Hauptver-
kehrszeit mit einer schnellen bis sehr schnellen Durchschnittsgeschwindigkeit erfasst.
Basic
Das Marksegment Basic dient als Auffangmarktsegment, in de m Verkehre erfasst werden, die
aufgrund der zeitlichen Lage oder Relation nicht durch besondere Auslastungen geprägt werden
wie Metro Tag Verkehre oder Nachtverkehre. Gleichzeitig grenzen sich die Verkehre jedoch zu
den Punkt -zu-Punkt -Verkehren anhand der Netzbildung und Anschlussbeziehungen ab. Bezo-
gen auf das Marksegment Charter -/Nostalgieverkehre grenzen sich die Basic -Verkehre aufgrund
des Betriebskonzeptes ab, ihnen liegen wed er touristische Fah rten zugrunde noch beschränkt
sich das Verkehrskonzept auf entweder Einstieg oder Ausstieg an einem Halt.
Punkt -zu-Punkt
Mit dem Marktsegment Punkt -zu-Punkt werden Schienenpersonenverkehre zu einer bestimmten
Verkehrszeit erfasst, die zwar ggf. mehrfach regelmäßig Verkehrsleistungen im Fernverkehr an-
bieten, jedoch kein eigenes Netz aufweisen. Sie unterscheiden sich vom „norm alen“ Schienen-
personenfernverkehr in der Netzbildung und der damit einhergehenden höheren Flexibilität bei
der Fahrplanerstellung, so dass sie für den Endkunden im Punkt -zu-Punkt Verkehr wahrgenom-
men werden, nicht aber als übergreifende Reisekette. Um eine eindeutige Abgrenzung von Zü-
gen im „Punkt -zu-Punkt“ SPFV zu anderen SPFV -Marktsegmenten , insb. zwischen zwei Metro-
polen , zu gewährleisten, darf die bestellte Durchschnittsgeschwindigkeit 130 km/h nicht über-
schreiten. Dabei maßgeblich sind die jeweiligen Durchschnittsgeschwindigkeiten zwischen den
jeweils angefahrenen Metropolbahnhöfen.
Nacht
Nachtverkehre grenzen sich aufgrund ihres Zeitlaufs von anderen Segmenten des Schienenper-
sonenverkehrs ab. Dabei ist insbesondere der Zeitraum entscheidend. Es werden vor 23 Uhr
bzw. nach 6 Uhr zusätzlich Verkehre , die über dezidiertes Wagenmaterial verfügen, ebenfalls
dem Nachtsegment zugeordnet. Diese Verkehre müssen zudem die Nachtperiode vollständig
durchfahren.
Charter/ Nostalgie
In dem Marksegment werden zum einen Charterverkehre erfasst. Hierbei handelt es sich um
speziell angebotene Verkehre im Gelegenheitsverkehr , die sich vom Bedien konzept dadurch
auszeichnen, dass an ihren Halten die Reisenden entweder nur einsteigen oder nur aussteigen.
Chart erverkehre zeichnen sich zusätzlich dadurch aus, dass das Auslastungsrisiko üblicherweise
von einem Beauftragenden und nicht vom durchführenden Eisenbahnverkehrsunternehmen ge-
tragen wird. Des Weiteren zeichnen sich die Charterverkehre dad urch aus, dass sie nicht in re-
gelmäßigen täglichen Abständen auf einer Relation durchgeführt werden, sondern nicht mehr als
an 30 Verkehrstagen pro Netzfahrplanperiode .
Zum anderen werden von dem Marktsegment Nostalgieverkehre erfasst. Hierbei handelt es sich
um Verkehre , die mit historischen Eisenbahnfahrzeuge n oder von einem gemeinnützigen
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 17 von 38 Eisenbahnverein durchgeführt werden und bei denen das Erlebnis der Fahrt und nicht die Über-
windung eines Weges im Vordergrund steht.
Aufgrund vergleichbarer Anforderungen an die Verkehre und deren durchschnittlichen Auslas-
tungsgrad können beide in einem Marktsegment erfasst werden.
Leerfahrt
Erfasst werden alle Fahrten, die keine Lastfahrten im Personenfernverkehr sind. Dabei ist irrele-
vant, welches Marktsegment zuvor oder nachfolgend in der Verkehrsart bedient wird, da die ver-
kehrlichen Anforderungen identisch sind.
Die Marktsegmente im Schienenpersonennahverkehr
Gemäß § 37 Abs. 1 ERegG erfolgt die Segmentierung der Last - und Leer fahrten für die Schie-
nenpersonennahverkehrsdienste und sonstige Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öf-
fentlichen Dienstleistungsauftrages nach Bundesländern .
Die Marktsegmente im Schienengüterverkehr
Sehr schwer
Im Marktsegment Sehr s chwer werden Züge größer 3000 Tonnen erfasst.
Güternahverkehr
Im Marktsegment Güternahverkehr werden Züge mit einer Zuglänge von bis zu 370 Metern und
einer einzelnen Trassenlänge von bis zu 75 km erfasst. Des Weiteren darf das Zuggewicht 3000
Tonnen nicht übersteigen. Bei diesen Zügen handelt es sich hauptsächlich um Einzelwagenver-
kehre, so dass mit diesen beobachtbaren Kriterien d as Begriffspaar 1 f) der Anlage 7 zum ERegG
abgebildet wird.
Gefahrgut Zug
Im Marktsegment Gefahrgutzug werden Ganzzüge zum Transport von Gefahrgütern erfasst.
Standard -Zug
Das Segment Standardzug gilt als Auffangsegment. Hier werden Züge erfasst, die nicht aufgrund
beobachtbarer Kriterien anderen Marktsegmenten zugeordnet werden.
Lokfahrt
Lokfahrten im SGV werden analog zum SPV als eigenes Marktsegment gesehen, da sich Lok-
fahrten in vielen Fällen nicht einem (Endkunden -)Marktsegment zuordnen lassen. Dies gilt jedoch
nicht für Leerfahrten, da diese Abgrenzung im SGV nicht verifizierbar ist. Anders als im SPV ist
somit keine separate Bepreisung von Leerfahrten vorgesehen, wofür im Wesentlichen zwei
Gründe sprechen: Die Unterscheidung von Leer - und Lastfahrten im SGV ist für die DB InfraGO
AG nicht verifizierbar. Darüber hinaus gibt es im SGV a uch Mischformen zwischen Leer - und
Lastfahrten.
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 18 von 38 3 Unmittelbare Kosten des Zugbetriebes
Definition
In der politischen Diskussion und in der wissenschaftlichen Literatur findet man anstelle des Be-
griffes der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs auch die Begriffe der Einzelkosten (engl. direct
cost) sowie der Grenzkosten.
Folgende Definition der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs wird im Folgenden bei deren Er-
mittlung zugrunde gelegt:
 Unmittelbare Kosten des Zugbetriebs (uKZ) sind die Kosten, die im bestehenden Strecken-
netz durch eine spürbare Mengenän derung als Mehrkosten entstehen.
Eine spürbare Mengenänderung kann dabei sowohl negativ als Minderung als auch positiv als
Mehrung verstanden werden. Zur Vereinfachung wird in den weiteren Ausführungen allein von
Mengenmehrungen gesprochen.
Ermittlung der Untersuchungsbasis
Die Ausgangsbasis für die Ermittlung der uKZ sind die Kosten de s Mindeszugangspakets (KdM).
In einer Vorabbetrachtung werden die KdM um die Bestandteile korrigiert, die keinen Bezug zu
den uKZ aufweisen, entweder weil sie keinen inhaltlichen Bezug zu den uKZ aufweisen oder weil
kein Mengenbezug besteht. Dabei handelt es ich um folgende Kostenblöcke der KdM:
 die kalkulatorischen Zinsen,
 die kalkulatorische Konzernumlage,
 die Sonstigen betrieblichen Erträge (SbE),
 das berücksichtigte Neutrale Ergebnis (NE),
 die Verwaltungs - und Vertriebskosten (VuV) und
 die nicht direkt auf den Strecken -RKOST gebuchten Kosten.
Die Konzernumlage sowie die Verwaltungs - und Vertriebskosten dürfen gemäß Durchführungs-
verordnung 2015/909 der EU bei der Ermittlung der uKZ nicht berücksichtigt werden. Die sonsti-
gen betrieblichen Erträge und das Neutrale Ergebnis wirken bei der Berechnun g der KdM kos-
tenmindernd und müssen daher für die Ermittlung der Ausgangsbasis für die uKZ wieder hinzu-
gerechnet werden. Bei den nicht direkt auf den Strecken -RKOST gebuchten Kosten kann grund-
sätzlich unterstellt werden, dass kein direkter Leistungsaustausch zwischen den zugehörigen
RKOST und der Strecken -RKOST besteht. Dementsprechend ist kein Mengenbezug zu erwar-
ten.
Aus dieser Abschichtung der KdM ergeben sich die direkt im Tätigkeitsbereich Strecke gebuchten
Kosten als Ergebnis, welche den zentralen Aufsatzpunkt für alle weiteren Untersuchungen bilden.
Modelle zur uKZ -Ermittlung
Die Abgrenzung der zu untersuchenden Kostenblöcke folgt der Diskussion, die auf europäischer
Ebene zu den Inhalten der uKZ stattfindet.
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 19 von 38
Als uKZ -relevant lassen sich demnach die Kostenblöcke Fahrplan, Betrieb, IH-Strecke sowie AfA
Strecke (bzw. Invest Strecke) ermitteln. Mit de r Durchführungsverordnung (EU) 2015/909 der
EU-Kommission liegt die erste Rechtsvorschrift vor, die die Berechnung und die Inhalte der uKZ
konkretisiert. Das erläuterte Vorgehen beruht auf dieser Rechtsvorschrift. Von den oben genann-
ten Kostenblöcken werden die Kosten des Fahrplans als Bestandteil der uKZ explizit in Art. 3 (4)
d) erwähnt. Dass der Ansatz d er Kostenblöcke IH und AfA Strecke verordnungs konform ist, lässt
sich herleiten. So sind zum einen beide Kostenblöcke nicht explizit in der Auflistung der nicht
geltend zu machenden Kosten des Art. 4 enthalten. Zum anderen wird in Art. 3 (4) d) der Ansatz
von Kosten, die aus dem zugbetriebsbedingte n Verschleiß von Gleisen und Weichen in Punktinf-
rastrukturen (Betriebsknoten) resultieren, als möglicher Bestandteil der uKZ zugelassen. Daraus
ergibt sich, dass auch die Verschleißkosten des Streckennetzes, die sich in den Kostenblöcken
IH und AfA Strecke wiederfinden, Bestandteil der uKZ sind. Der Ansatz des Kostenblocks Betrieb
wird im Rechtsakt nicht ausdrückli ch behandelt . Die DB InfraGO AG geht davon aus, dass eine
Mehrung an Trassenkilometern zu steigenden fahrdienstlichen Handlungen und in Tendenz so-
mit zu steigenden Aufwendungen für das Betreiben der Infrastruktur führt. Der Ansatz, den Kos-
tenblock Betrieb auf uKZ -Anteile zu analysieren, ist somit gerechtfertigt.
Um diese Kostenblöcke in dem ermittelten Aufsatzpunkt zu identifizieren, muss dieser weiter
detailliert werden. Dies geschieht in Anlehnung an den Betriebsabrechnungsbogen (BAB), mit
dessen Hilfe sich der Aufsatzpunkt in detailliertere Unterpositionen prim ärer und sekundärer Kos-
tenarten unterteilen lässt. Die Position „Summe Belastung aus Kostenstellen eigener BUKR “ lässt
sich darüber hinaus mit H ilfe der Kostenstellenrechnung nach den leistenden RKOST auswert en.
Zuordnung der uKZ auf die Marktsegmente
Die eigentliche Ermittlung der uKZ erfolgt für jeden uKZ -relevanten Kostenblock separat. Grund-
sätzlich stehen dafür zwei Modellansätze zur Verfügung. Zum einen können uKZ durch ein öko-
nometrisches Modell wie eine Regressionsanalyse bestimmt werden. Zum and eren bestimmt die
Engineering Method die uKZ durch eine Verteilung der Kosten der einzelnen Untersuchungsbe-
reiche auf der Basis von ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnissen. Eine mögliche Variante
hierbei ist die Durchführung von Expertengesprächen.
Beide Modellvarianten weisen Vor- und Nachteile auf . Das ökonometrische Modell liefert repro-
duzierbare Ergebnisse, da es auf nachweisbaren Daten und vorgegebenen Algorithmen basiert.
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 20 von 38 Herausfordernd ist, dass ökonometrische Modelle qualitativ hochwertige Daten benötigen, um zu
aussagekräftigen Ergebnissen zu gelangen.
Expertengespräche bilden einen sachgerechten pragmatischen Ansatz zur Ermittlung der uKZ.
Dieser Ansatz identifiziert die Treiber, die zur Entstehung von uKZ beitragen. Deren Einfluss auf
die uKZ wird im Expertenmodell analysiert und transparent gemacht. D urch diese Veranschauli-
chung ist das Expertenmodell leichter nachzuvollziehen als eine rein mathematisch ermittelte
Kostenfunktion.
Die DB InfraGO AG hat sich im Rahmen der Konzeption des uKZ -Ansatzes auch intensiv mit den
Methoden anderer europäischer EIU auseinandergesetzt. Dabei wurden insbesondere die An-
sätze der RFF und der SBB betrachtet. Die RFF verfolgt einen komplexen ökonometrischen An-
satz. D ie SBB bestimmt die uKZ hingegen anhand einer ingenieurstechnischen Modellierung.
Im Ergebnis hält die DB InfraGO AG einen kombinierten Ansatz aus Expertengesprächen und
ökonometrischem Modell für die beste Vorgehensweise zur Bestimmung der uKZ für das eigene
Streckennetz.
Für die Kostenblöcke Fahrplan, Betrieb und Strecke im Betriebsknoten liegen keine sachgerech-
ten streckenabschnittsbezogenen Kosten vor. Für diese Kostenblöcke wird daher das Experten-
gespräch angewendet, da es die qualitativ besten Ergebnisse liefert. Für d en Kostenblock IH
Strecke soll das Expertengespräch ebenfalls verwendet werden, da es aufgrund des vorhande-
nen Expertenwissens den sachlich fundierteren Ansatz darstellt.
Für den Kostenblock AfA Strecke (bzw. Invest Strecke) soll mit der Regressionsanalyse ein öko-
nometrisches Modell angewendet werden. Aufgrund der Komplexität und da in diesem Kosten-
block ausreichend sachgerechte Daten zur Verfügung stehen, wird ein ökonometrisches Modell
gegenüber dem Expertenmodell als der au ssagefähig ere Ansatz bewertet.
Zusätzlich muss für den Kostenblock AfA Art. 4 (1) n) der Durchführungsverordnung EU 2015/909
beachtet werden. Dieser fordert, dass Abschreibungen, die nicht dem Verschleiß aufgrund des
Zugbetriebs anfallen, kein Bestandteil der uKZ sein dürfen. Rein zeitabhängige AfA -Werte, die
sich also aufgrund bilanziell er Nutzungsdauern ergeben, können daher grundsätzlich nicht zu
hundert Prozent als uKZ anerkannt werden. Zwar stellen auch die AfA -Werte aus der GuV der
DB InfraGO AG zunächst nur zeitabhängige Werte dar . Durch Anwendung einer Regressions-
analyse, die einen statistischen Zusammenhang zwischen der Streckennetznutzung und der
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 21 von 38 Höhe der Abschreibungen ermittelt, lässt sich aus den zeitabhängigen Werten jedoch der nut-
zungsabhängige Anteil identifizieren. Die Methodik der Regressionsanalyse erfüllt also die nor-
mativen Anforderungen der Durchführungsverordnung.
Die Ergebnisse der Expertengespräche sowie der Regressionsanalyse sollen in einem regelmä-
ßigen Turnus überprüft und ggf. aktualisiert werden.
Differenzierung der uKZ nach Verkehrs diensten bzw. Marktsegmenten
In diesem Abschnitt wird erläutert, welche Kostentreiber zur Entstehung von uKZ führen. Darauf
aufbauend werden Gewichtungsparameter vorgestellt, anhand derer sich eine Zuordnung der
uKZ auf einzelne Marktsegmente gestalten lässt. Der grundsätzliche Wirkzu sammenhang zwi-
schen Mengenerhöhung der Trassenkilometer und Entstehung von uKZ kann folgender Abbil-
dung entnommen werden.
So führt eine Mehrmenge an Trassenkilometern grundsätzlich zu erhöhten Kosten im Kosten-
block Fahrplan, da mehr Trassen konstruiert werden müssen und somit mehr Leistung erbracht
wird. Als Treiber lassen sich somit die Trassenanmeldungen identifizieren, die im Trassenportal
Netz (TPN) nach Netzfahrplan und Gelegenheitsfahrplan getrennt vorliegen.
Im Kostenblock Betrieb kommt es durch die Durchführung von Mehrverkehre n zu erhöhtem be-
triebliche m Aufwand (mehr Leistung), da etwa mehr Weichen und Signale gestellt werden müs-
sen. Die Anzahl der fahrdienstlichen Handlungen etwa durch Fahrdienstleiter nimmt bei einer
Mengenerhöhung der Trassenkilometer zu. Da die Anzahl fahrdienstlicher Handlungen nich t er-
fasst wird, muss eine Behelfsgröße verwendet werden, die im Zusammenhang mit der Anzahl
der fahrdienstlichen Handlungen steht. Hierfür eignen sich die Tra ssenkilometer, da diese im
Zusammenhang mit der Anzahl der gestellten Fahrstraßen stehen.
Ferner resultiert aus den Mehrmengen eine erhöhte Abnutzung der Streckenanlagen. Es kommt
also zu höheren Aufwendungen für den Erhalt der Anlagen (Kostenblock IH Strecke). Als inter-
national anerkannte Kostentreiber, die zur Abnutzung der Eisenbahninfrastru ktur führen, gelten
die Geschwindigkeit und das Gewicht der Züge. Vereinzelt kann auch die Anzahl der Züge als
Treiber der Instandhaltungskosten angesehen werden. Auch hier sollen die Trassenkilometer als
Behelfsgröße herangezogen werden.
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 22 von 38 Die Zuordnung der ermittelten uKZ erfolgt je nach Kostenblock anhand eines oder mehrerer Ge-
wichtungsparameter, die als Kostentreiber zu verstehen sind. Darüber hinaus verwendet die DB
InfraGO AG noch weitere Treiber, die in folgenden Abschnitten einzeln vorgestellt werden .
Auswahl der Gewichtungsparameter
Das ERegG fordert , dass Entgelte mindestens nach den drei Verkehrsdiensten SGV, öffentlich
bestellter SPV und restlicher SPV zu differenzieren sind. Das zukünftige Trassenpreissystem der
DB InfraGO AG sieht eine feingliedrigere Entgeltdifferenzierung vor, indem die Verkehrsdienste
noch in weitere marktseitig ermittelte Marktsegmente unterteilt werden. Damit sind auch die uKZ
grundsätzlich je Marktsegment zu berechnen.
Da sich bestimmte Marktsegmente hinsichtlich der Kostentreiber kaum voneinander unterschei-
den, werden für die uKZ -Ermittlung einige Segmente zu Clustern zusammengefasst. In folgender
Abbildung ist diese Überleitung von den Marktsegmenten gemäß Trassenpreis system hin zu den
Marktsegmentclustern dargestellt. Mit diesem Vorgehen sollen Markt - und Kostensicht zusam-
mengeführt werden.
Für die Lok - und Leerfahrten erfolgt eine gemeinsame uKZ -Ermittlung für die Verkehrsdienste.
Für diese Fahrten sind die Gewichtungsparameter Zuggewicht und Geschwindigkeit für alle drei
Verkehrsdienste ähnlich. Gleichzeitig unterscheidet sich der Gewichtun gsparameter Zuggewicht
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 23 von 38 von den übrigen Marktsegmenten, da diese grundsätzlich Vollzüge, also Fahrten unter Last , dar-
stellen.
Innerhalb der Verkehrs dienste SPFV und SPNV gibt es auch keine wesentlichen Unterschiede
bezüglich der Gewichtungsparameter Geschwindigkeit und Zuggewicht. Daher erfolgt keine wei-
tergehende Differenzierung der uKZ. Dementsprechend werden uKZ für die Cluster SPNV Stan-
dard und SPFV Stan dard ermittelt.
Im SPFV wurde darüber hinaus gesondert überprüft, ob die uKZ weiter in konventionellen und
Höchstgeschwindigkeits -SPFV unterschieden werden können. Die Analyse wies keinen signifi-
kanten Unterschied der uKZ auf. Somit wurde von einer weiteren Differenzierun g der uKZ im
SPFV abgesehen.
Für das Marktsegment Charter / Nostalgie werden die uKZ des Clusters SPNV Standard über-
nommen. Ursächlich hierfür ist, dass Charterverkehre bezüglich des Gewichts und der Geschwin-
digkeit ähnliche Eigenschaften wie der SPNV aufweisen.
Für den Verkehrsdienst SGV erfolgt eine separate Betrachtung der sehr schweren Züge, da sich
ein hohes Zuggewicht stark auf die Abnutzung der Gleise auswirkt. Andererseits wird auch der
Güternahverkehr separat betrachtet, da niedrigeres Zuggewicht eine geringere Abnutzung der
Gleise verursacht.
Eine gesonderte Betrachtung des Marksegments Gefahrgutganzzug für die uKZ-Ermittlung ist
nicht notwendig. Die DB InfraGO AG geht davon aus, dass die Charakteristik des beförderten
Guts als Gefahrgut keinen messbaren Einfluss auf die uKZ hat. Daher werden für das Marktseg-
ment Gefahrgutganzzug die uKZ des Clusters SGV Standard übernommen.
Analyse Kostenblöcke
Ausgehend von den Ausführungen in den vorigen Abschnitten können die Ausprägungen der
Kostentreiber je uKZ -Cluster ermittelt werden.
Die Anzahl der Züge, gemessen an der Verkehrsleistung in Trkm, ergibt sich aus kaufmänni-
schen sowie Vertriebssystemen.
Der Kostentreiber Gewicht wird als durchschnittliches Zuggewicht in Lasttonnenkilometern be-
rücksichtigt. Je uKZ -Cluster wird also das durchschnittliche Zuggewicht mit der Anzahl der Tras-
senkilometer multipliziert. Dadurch wird sichergestellt, dass der Einf luss der Clustergrößen aus-
reichend berücksichtigt wird. Das durchschnittliche Zuggewicht der einzelnen uKZ -Cluster lässt
sich grundsätzlich mit Hilfe einer Auswertung aus den Betriebssystemen ermitteln.
Für den Treiber Geschwindigkeit wird näherungsweise die durchschnittliche Höchstgeschwindig-
keit herangezogen, die die EVU bei der Trassenanmeldung angeben. Analog zum Treiber Ge-
wicht erfolgt auch hier eine Multiplikation mit den Trkm, damit die Marktsegmen tgrößen bei der
Zuordnung angemessen berücksichtigt werden.
Die Anzahl der Trassenanmeldungen, die als Treiber im Kostenblock Fahrplan identifiziert wur-
den, kann aus dem TPN ermittelt werden. Die DB InfraGO AG geht davon aus, dass die anderen
Treibergrößen wie etwa Gewicht und Geschwindigkeit keinen spürbaren Einfluss auf die Höhe
der uKZ im Kostenblock Fahrplan haben. Daher werden die Anzahl der Trassenanmeldungen
nur nach den Verkehrsdiensten unterschieden. B ei der Ermittlung der uKZ des Kostenblocks AfA
Strecke mithilfe der Regressionsanalyse ist eine Zuordnung der uKZ zu den uKZ -Clustern mithilfe
der Gewichtungsparameter unnötig, da die unabhängigen Variablen der Trkm bereits getrennt
nach den Verkehrsdienst en ausgewiesen werden. Jedoch können in einer Regressionsanalyse
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 24 von 38 Zusatzparameter verwendet werden, die neben den Trkm einen Einfluss auf die Kostenhöhe ha-
ben können.
Analyse der Kostenblöcke
In den folgenden Abschnitten wird das Vorgehen zur Analyse der Kostenblöcke vorgestellt.
Kostenblock Fahrplan
Die dem Kostenblock Fahrplan zugeordnete RKOST wird in einem ersten Schritt inhaltlich hin-
sichtlich ihrer Aufgaben und Treiber beschrieben und im zweiten Schritt daraufhin untersucht, ob
diese Aufgaben mengenabhängige Kosten enthalten.
Die folgenden Aufgaben im zentralen und regionalen Fahrplan wurden in Expertengesprächen
als mengeninduziert und somit uKZ -relevant eingestuft.
Zentraler Fahrplan:
 Erstellung Netzfahrplan
 Unterjähriger Fahrplan und Baubetriebsmanagement zzgl. Baufahrpla n
Regionaler Fahrplan:
 Netzfahrplan
 Unterjähriger Fahrplan
 Gelegenheitsfahr plan
 Detaillierte Planung (Baubetriebsmanagement)
 Durchführung Baufahrplan
 Fahrplan für Zugmeldestellen
 Fahrp lan und Kapazitätsmanagement S -Bahn Berlin
Die Kosten werden in allen uKZ -relevanten Teilaufgaben durch den Treiber Trassenanmeldun-
gen bestimmt. Eine Mehrmenge von Trassenanmeldungen führt zu einem Anstieg des zeitlichen
Arbeitsaufwand s, um Trassen zu konstruieren. Dadurch erhöhen sich Personal - und personalaf-
fine Kosten. Sämtliche Konten der RKOST Fahrplan werden in Expertengesprächen auf ihre
uKZ-Relevanz (überwiegend) analysiert. Als überwiegend uKZ -relevant werden alle Positionen
erachtet, die auf eine Mengenänderung (hier: Trassenanmeldungen) reagieren. Dies trifft auf
Personalkosten sowie Kosten zu, die bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen entstehen. Für die
mengenabhängigen Aufgaben wird eine Kostenreagibilität unterstellt, die jeweils 100% beträgt.
Eine unterstellte Mengenänderung i.H.v. 10% führt also zu einer Kostenänderung von 10%. Da-
raus ergeben sich die durch Mengenänderung induzierten Kosten je Teilaufgabe. Zur Bestim-
mung der uKZ des Fahrplans je Verkehrsdienst wurde auf den Anteil der Trassenanmeldungen
je Verkehrsdienst an den gesa mten Trassenanmeldungen zurückgegriffen. Die Trassenanmel-
dungen nach Marktsegmenten liegen nicht vor. Hierbei wurde zwischen Trassenanmeldungen
im Gelegenheitsfahrplan und im Netzfahrplan unterschieden, da es hier zwischen den Verkehrs-
diensten zu unterschi edlichen Nachfrageintensitäten kommt.
Kostenblock Betrieb
Die dem Fachbereich Betrieb zugeordneten RKOST werden in einem ersten Schritt inhaltlich
hinsichtlich ihrer Aufgaben und Treiber beschrieben und im zweiten Schritt daraufhin untersucht,
ob diese Aufgaben mengenabhängige Kosten enthalten.
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 25 von 38
In Expertengesprächen wurde herausgearbeitet, dass sich die uKZ -relevanten Aufgaben über-
wiegend in den Regionalbereichen befinden. Die entsprechenden Bereiche, auf die eine Men-
genänderung einen direkten Einfluss hat, sind:
 Betriebsdurchführung Stellwerke
 Betriebsdurchführung Bahnübergangssicherung
 Betriebsführung der Betriebszentralen
 Betriebsführung der Netzleitzentrale
Diesen RKOST sind die operativen Betriebspersonale wie Fahrdienstleiter und Schrankenwärter
zugeordnet. Dass es sich bei diesen RKOST um uKZ -relevante Einheiten handelt, wird etwa aus
den Belastungsprofilen einzelner Stellwerke der DB InfraGO AG ersichtlich ist. Hier wird deutlich,
dass die Stellwerksbesetzung in Abhängigkeit der Menge an Zugverkehr geschieht. Der Ansatz,
den Kostenblock Betrieb auf uKZ -Anteile zu analysieren, ist somit dem Grunde nach gerechtfer-
tigt. Wesentlicher Treiber für die Kosten all er relevanten Kostenstellen sind Züge und Rangier-
bewegungen, messbar anhand des Indikators Trassenkilometer. Je mehr Trassenkilometer ein
Zug fährt, desto mehr Weichen und Signale müssen gestellt werden, d.h. es sind mehr fahr-
dienstliche Handlungen notwend ig. Sämtliche RKOST werden in Expertengesprächen auf ihre
uKZ-Relevanz analysiert. Als überwiegend uKZ -relevant werden alle Positionen erachtet, die auf
eine Mengenänderung (hier: Trassenkilometer) reagieren. Dies trifft auf Personalkosten sowie
auf Kosten zu, die bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen entstehen. Der Anteil der Personalkos-
ten, der bei der Bestimmung der uKZ berücksichtigt wird, wird wie folgt bestimmt: Zunächst muss
der Anteil der operativen VzP (z.B. Fahrdienstleiter) bestimmt werden, da n ur diese im Gegensatz
zu administrativ/dispositiven VzP (z.B. Leitungsfunktionen) als mengenreagibel angesehen wer-
den. Gemäß der DVO 2015/909 der EU -Kommission dürfen Festkosten für die Bereitstellung
eines Streckenabschnittes nicht als uKZ geltend gemacht werden. Demzufolge wird eine Min-
destbesetzung der zu besetzenden Stellwerke mit operativen Personalen als nicht mengenrea-
gibel angesehen. Die Mindestbesetzung ermittelt sich gemäß folgender Formel:
𝑆𝑡𝑤 ∗𝑆ö𝑧
𝑊𝑎𝑧∗(1+𝑉𝑏)
Stw: Anzahl zu besetzender Stellwerke
Söz: durchschn. Streckenöffnungszeit [h/Woche]
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 26 von 38 Waz: Wochenarbeitszeit (39 h/Woche/VzP)
Vb: Vertreterbedarf für Ausfallzeiten [%]
Als reagibel mit dem Zugverkehr werden alle operativen Personale betrachtet, die über die Min-
destbesetzung hinausgehen. Bei einer Mengenmehrung im bestehenden Netz (Personalbedarf
> Mindestbesetzung) steigen die fahrdienstlichen Handlungen, woraus ein stei gender Bedarf an
operativen Betriebspersonalen erwächst.
Da ein Zusammenhang zwischen den Trassenkilometern und der zur Durchführung der Betriebs-
leistung benötigten Stelleinheiten besteht, werden die durch Mengenänderung induzierten Kos-
ten anhand der Trassenkilometer auf die Verkehrsdienste verteilt. Dass sich die so ermittelten
Werte nicht zwischen den Verkehrsdiensten unterscheiden, lässt sich dadurch begründen, dass
die Art des Zuges (Verkehrsdienst) grds. keinen Einfluss auf die fahrdienstliche Tätigkeit hat.
Kostenblock Instandhaltung Strecke
Die Kosten für Instandhaltung werden in den kaufmännischen Systemen mittels der Auftragsab-
rechnung erfasst und auf den Rahmenkostenstellen als eigene Kostenart ausgewiesen. Die In-
formation über Art und Inhalt der geleisteten Instandhaltung geht dabei verlo ren. In einer geson-
derten IH -Datenbank können die Instandhaltungskosten jedoch je Rahmenkostenstelle und
Bahnstelle aufgerissen nach den Auftragsbestandteilen der Instandhaltung dargestellt werden.
Ferner fallen in folgenden uKZ -relevanten Kostenblöcken IH -Aufwendungen an:
 Betrieb
 Strecke im Betriebsknoten
Im Nachfolgenden ist die allgemeine Vorgehensweise für die Analyse der Kosten der Instandhal-
tung Strecke im Rahmen des Expertenmodells beschrieben. Den Ausgangspunkt der Untersu-
chung bilden dabei die bebuchten IDs. Eine ID steht stellvertretend für eine be stimmte Instand-
haltungsaktivität. Zur Komplexitätsreduktion werden die einzelnen IDs in Clustern zusammenge-
fasst. Die in einem Cluster zusammengefassten IDs sind grundsätzlich homogen hinsichtlich des
zu behebenden Schadensbildes und der Schadensursache. O bjektgruppen stellen im zweiten
Schritt die Sammelbezeichnung für gleichartige Anlagenklassen dar. Von 26 im Kostenblock IH
Strecke bebuchten Objektgruppen sind lediglich 3 uKZ-relevant:
 Bahnübergangsanlagen
 Gleise
 Weichen und Kreuzungen
Bei den anderen Objektgruppen gehen die IH -Experten von keiner uKZ -Relevanz aus, da eine
Mengenänderung nicht zu einer Belastungsänderung führt. Es handelt sich hier v.a. um die Ob-
jektgruppen signaltechnische sowie TK -Anlagen, die keinem zugbetriebsbedingt en Verschleiß
unterliegen.
Die Experten bestimmen zunächst die Kostentreiber jedes ID -Clusters. Hier wird zwischen zug-
verkehrsbedingten Treibern (Anzahl Züge, Geschwindigkeit und Gewicht) sowie nicht -zugver-
kehrsbedingten Treibern (z.B. Alter der Anlagen und Witterung) unterschieden. Daraus lässt sich
die Mengenabhängigkeit bzw. uKZ -Relevanz eines ID -Clusters ableiten. Als uKZ -relevant gilt ein
ID-Cluster dann, wenn die Experten einen Einfluss mindestens eines zugverkehrsbedingten Trei-
bers auf die Entstehung der Schadensbilder sehen, die dem ID -Cluster zugeordnet sind. An-
schließend wird die Reagibilität der Kosten je uKZ -relevantem Cluster geschätzt. Existieren nicht -
zugverkehrsbedingte Treiber, so muss die Reagibilität eines ID -Cluster grundsätzlich kleiner als
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 27 von 38 100% sein. Mit einer spürbaren Mengenänderung (in der Diskussion 10%) und der Reagibilität
ergeben sich aus den uKZ -relevanten Kosten die durch Mengenänderung induzierten Kosten je
ID-Cluster. Diese Kosten entstehen aus den zugverkehrsbedingten Treibern. D er Einfluss ande-
rer Treiber ist sofern vorhanden durch Multiplikation der gesamten Kosten des ID -Clusters
mit der Reagibilität eliminiert worden, sodass nur der reagible Kostenanteil übrig bleibt.
Gemäß Expertenmeinung existieren drei zugverkehrsbedingte Treiber für die Entstehung des
uKZ-relevanten IH -Aufwands:
 Anzahl der Züge (Trkm)
 Lasttonnenkilometer (Trkm * -Gewicht)
 Geschwindigkeit (Trkm * -Höchstgeschwindigkeit)
Die Experten bestimmen den Einfluss dieser Treiber auf die Entstehung der mengeninduzierten
Kosten (0 bis 100%).
Der Anteil der uKZ je Verkehrs dienst i und Cluster j bestimmt sich nach
𝑢𝐾𝑍 𝑖𝑗=𝑚𝑒𝑛𝑔𝑒𝑛𝑖𝑛𝑑𝑢𝑧𝑖𝑒𝑟𝑡𝑒 𝐾𝑜𝑠𝑡𝑒𝑛
𝑠𝑝ü𝑟𝑏𝑎𝑟𝑒 𝑀𝑒𝑛𝑔𝑒𝑛 ä𝑛𝑑𝑒𝑟𝑢𝑛𝑔∗[𝑥𝑗%∗𝑇𝑟𝑘𝑚 𝑖
∑𝑇𝑟𝑘𝑚+𝑦𝑗%∗𝐿𝑡𝑘𝑚 𝑖
∑𝐿𝑡𝑘𝑚+𝑧𝑗%∗𝑣𝑖
∑𝑣]
wobei xj, yj und zj für den Einfluss der Treiber stehen.
Schematisch lässt sich das Vorgehen durch folgende Abbildung nachvollziehen.
In den folgenden Abschnitten werden die Ergebnisse der ID -Cluster vorgestellt, die von den Ex-
perten als uKZ -relevant klassifizierten worden sind:
 Entstörung,
 Sonstige Einzelmaßnahmen,
 Instandsetzung Gleise,
 Instandsetzung Schwellen,
 Schlammstellenbeseitigung,
 Instandsetzung Weichen.
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 28 von 38 Als mögliche Einflussfaktoren der Reagibilität des Clusters Entstörung ergaben sich in der Ex-
pertend iskussion das Alter der Anlagen, die Witterung sowie der Zugverkehr. In der fortgeführten
Diskussion wurden sich die Experten jedoch einig, dass das Alter der Anlagen nur einen ver-
nachlässigbaren Einfluss hat. Reine altersbedingte Schädigungen treten bei d en Anlagen nach
Auffassung der Experten kaum bzw. erst nach einem sehr langen Zeitraum auf, welcher aufgrund
von vorher ergriffenen Maßnahmen kaum erreicht wird. Der Einfluss der Witterung kann jedoch
erfahrungsgemäß mit 5% angesetzt werden (z.B. im Gleisbereich liegende Bäume infolge von
Unwetter). Die Reagibilität des Clusters in Bezug auf den Zugverkehr wird daher von den Exper-
ten auf 95% geschätzt. Als Be ispiel können hier Schienenfehler (Oberflächen - u./o. Gefügefehler)
und -brüche genannt werden. Diese können durch die Beanspruchungszyklen (Anzahl der Züge) ,
die durch den Zugverkehr ausgelöst werden, entstehen und müssen kurz fristig etwa mit H ilfe
maschi neller Bearbeitung instandgesetzt werden.
Eine höhere Anzahl an Zügen führt direkt zu einer höheren Anzahl an Beanspruchungszyklen ,
die etwa zu mehr Schienenfehlern in Gleisen und Weichen führen. Der Einfluss der Geschwin-
digkeit ist vor allem den Störungen an Weichen geschuldet, deren Eintrittshäufigkeit von der Ge-
schwindigkeit abhängt, mit der sie durchfahren werden. Die Rolle der L asttonnenkilometer ist
demgegenüber zu vernachlässigen.
Die Verteilung der Kosten auf die Marktsegmente erfolgt durch folgende Treibergewichtung:
 Anzahl Züge 80%
 Zuggewicht 0%
 Geschwindigkeit 20%
Die Reagibilität des Clusters sonstige Einzelmaßnahmen wird auf 80% geschätzt. Der nicht -rea-
gible Anteil lässt sich vor allem durch die Anzahl von Wartungs - und Instandsetzungsintervallen
erklären, in deren Rahmen häufig sonstige Einzelmaßnahmen ausgeführt werden. Die IDs des
Clusters umfassen unterschiedlic he IH -Aktivitäten, denen verschiedene Kostentreiber zu Grunde
liegen. Die Experten gehen daher vereinfachend von einer Gleichverteilung der Kosten auf die
Marktsegmente zu je 33,3% der Kostentreiber aus :
 Anzahl Züge 33,3%
 Zuggewicht 33,3%
 Geschwindigkeit 33,3%
Die Reagibilität des Clusters Instandsetzung Gleise in Bezug auf den Zugverkehr wurde von den
Experten in ei nem konservative n Ansatz auf 80 % gesetzt, da nicht ausgeschlossen werden kann,
dass ein Teil der Schädigung auch auf andere Faktoren, wie z. B. Witterung, Alter, Materialgüte,
zurückgeführt werden kann.
Die Qualität der Schiene wird aus Sicht der Experten überwiegend nicht durch die reine Menge
der Zugfahrten an sich, sondern insbesondere durch die Last und Geschwindigkeit der Zugfahr-
ten beeinflusst. Als Haupttreiber der Kosten des Clusters Instandsetzung Gleise sehen die Ex-
perten somit die Lasttonnenkilometer sowie di e Geschwindigkeit mit einer Verteilung von je 40%
im Vordergrund.
Die Verteilung der Kosten auf die Marktsegmente erfolgt durch folgende Treibergewichtung:
 Anzahl Züge 20%
 Zuggewicht 40%
 Geschwindigkeit 40%
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 29 von 38 Die Reagibilität des Clusters Instandsetzung Schwellen wird in Bezug auf den Zugverkehr auf
50% gesetzt, weil die Experten den Einfluss des Alters und des Zugverkehrs gleich hoch ein-
schätzen. Zum einen spielt hier die dynamische Belastung infolge des Zugverkehrs, die hier vor
allem aus dem Gewicht der Züge resultiert, eine Rolle. Hier bestehen insbesondere in den Be-
festigungsmitteln in der Schwelle bei höherer Belastun g die Zwänge der häufigeren Instandset-
zung. Zum anderen muss das Alter der Schwellen berüc ksichtigt werden, da das Material der
Schwellen (v.a. Holz und Beton) mit zunehmende m Alter höheren Ermüdungserscheinungen un-
terliegt.
Aus Sicht der Experten entstehen Schäden an Schwellen insbesondere durch die Belastung aus
dem Gewicht der Züge. Der Kraftfluss von den Schienen in die Schwellen führt in Summe zu
einer höheren Belastung der Schwellen und damit zu vermehrtem und frühzeitig erem Auftreten
von geschädigten Schwellen. Als einziger Treiber der Kosten des Clusters Instandsetzung
Schwellen werden somit von den Experten die Lasttonnenkilometer angesehen.
Die Verteilung der Kosten auf die Marktsegmente erfolgt durch folgende Treibergewichtung:
 Anzahl Züge 0%
 Zuggewicht 100%
 Geschwindigkeit 0%
Die Reagibilität des Clusters Schlammstellenbeseitigung wurde von den Experten auf 15% ge-
schätzt. Dieser Wert spiegelt den vergleichsweise geringen, aber dennoch vorhandenen Einfluss
des Zugverkehrs auf die Entstehung von Schlammstellen wider.
Die Experten gehen davon aus, dass das Gewicht eines Zuges den größten Anteil dessen aus-
macht, was eine Zugfahrt durch Belastung bzw. Schädigung des Oberbaus zur Entstehung von
Schlammstellen beiträgt. Auch die Anzahl der Züge spielt in diesem Fall eine wenn auch un-
tergeordnete Rolle, da die Schädigung des Oberbaus mit jeder Zugfahrt zunimmt. Die Experten
sehen keinen Einfluss der Geschwindigkeit.
Die Verteilung der Kosten auf die Marktsegmente erfolgt durch folgende Treibergewichtung:
 Anzahl Züge 20%
 Zuggewicht 80%
 Geschwindigkeit 0%
Die Reagibilität des Clusters Instandsetzung Weichen wurde in der Diskussion in Bezug auf den
Zugverkehr in einem konservativen Ansatz auf 80 % gesetzt, da nicht ausgeschlossen werden
kann, dass ein Teil der Schädigung auch auf andere Faktoren wie Alter und Witterung zurückge-
führt werden kann.
Die Qualität der Weichen wird aus Sicht der Experten überwiegend nicht durch die reine Menge
der Zugfahrten an sich, sondern insbesondere durch die dynamische Belastung beeinflusst. Als
Haupttreiber der Kosten des Clusters Instandsetzung Weichen sehen die Experten die Lastton-
nenkilometer mit 70% an. Die Geschwindigkeit der Zugfahrten ist demgegenüber nachrangig und
wird daher mit 20% bewertet. Dieser vergleichsweise niedrige Wert lässt sich dadurch erklären,
dass die Weichen grundsätzlich bereits auf die je weiligen Geschwindigkeiten ausgelegt sind
(Bauart). Daher wirkt sich hauptsächlich die Belastung aus der Last negativ auf die Bauteile aus.
Die Verteilung der Kosten auf die Marktsegmente erfolgt durch folgende Treibergewichtung:
 Anzahl Züge 10%
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 30 von 38  Zuggewicht 70%
 Geschwindigkeit 20%
Kostenblock Instandhaltung Betrieb
Im Kostenblock IH Betrieb handelt es sich inhaltlich um Instandhaltungsleistungen an Anlagen,
die nicht direkt der Strecke, sondern den vorgelagerten RKOST des Kostenblocks Betrieb zuge-
ordnet sind. Grundsätzlich orientiert sich die Ermittlung der uKZ für d ie Instandhaltung im Kos-
tenblock Betrieb an dem Vorgehen im Kostenblock IH Strecke.
Kostenblock Abschreibung bzw. Invest
Im Kostenblock AfA Strecke wurden die uKZ über eine Regressionsanalyse ermittelt. Diese er-
mittelt in einem Schätzverfahren den Einfluss der Betriebsleistung (Trkm) auf die Höhe der AfA
der Streckenabschnitte.
Das Schienennetz der DB InfraGO AG ist für Zwecke der Kostenrechnung in mehr als 2300 Stre-
ckenabschnitte unterteilt. Grundlage der Regression sind Querschnittsdaten zur Anzahl der Züge
und zur Höhe der Abschreibungen auf jedem dieser Streckenabschnitte. Mit Hilfe dieser Daten
wird die Kost enfunktion
AfAAbschnitt = Fixkosten*StrkmAbschnitt + uKZ*TrkmAbschnitt
statistisch geschätzt.
Die Trassenkilometer (Trkm) dienen dabei als unabhängige Variable, während die AfA die ab-
hängige Variable bildet. Gegenstand der Schätzung sind die beiden Parameter „Fixkosten“ (je
Streckenkilometer) und „unmittelbare Kosten des Zugbetriebes“ (je Trassenki lometer). Die Vor-
gehensweise und Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt.
Zunächst wurde eine Vorgehensweise zu den wesentlichen Aspekten der Regressionsanalyse
abgestimmt. Diese sind:
 Betrachtete Anlagenklassen
Auf den Strecken -RKOST der DB InfraGO AG befinden sich Anlagen unterschiedlicher Anlagen-
klassen. In die Regressionsanalyse sollen jedoch nur die Anlagenklassen eingehen, die zwei
Bedingungen erfüllen. Zum einen muss es Grund zur Annahme geben, dass die betreffend en
Anlagenklassen grundsätzlich einer Abnutzung durch den Zugverkehr unterlieg en (uKZ -Rele-
vanz). Zum anderen soll die technische Nutzungsdauer einen angemessenen Betrachtungshori-
zont nicht übersteigen.
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 31 von 38  Funktionale Form der geschätzten Kostenfunktion
Grundsätzlich kann eine ökonometrische Modellierung von Kosten anhand unterschiedlicher
Funktionsarten erfolgen. Die Bandbreite reicht von einfachen linearen Funktionen bis hin zu nicht
linearen Funktionen, wie sie etwa bei der Box -Cox-Funktion verwendet w erden. Die DB InfraGO
AG hat sich entschieden, die Regressionsanalyse mit einer linearen Kostenfunktion durchzufüh-
ren mit den Vorteilen der logischen Konsistenz (von der Belastungsintensität unabhängige uKZ)
und der Einfachheit und Transparenz.
 Normierung und Gewichtung
Die Kostenfunktion wurde normiert und gewichtet. Ausschlaggebend für die Wahl der Bezugs-
größe „Strecken abschnitt“ war der Umstand, dass das Gewicht eines Streckenabschnitts in der
Regression mit dieser Wahl proportional zur Länge des Streckenabschnitts ist. Dies erscheint
angemessen, weil das Ergebnis der Regression damit unabhängig vom Zuschnitt der Strecken-
abschnitt e ist.
 Kontrollvariablen
Nach Bestimmung des zu verwendeten Funktionstyps erfolgt die Auswahl möglicher Zusatzpa-
rameter, die neben den Trassenkilometern einen Beitrag zur Erklärung der abhängigen Variablen
leisten können. Ziel der Aufnahme weiterer Parameter ist es, Verzerrungen z u vermeiden.
 Entwicklung des „besten Modells“
Je nach Berücksichtigung bzw. Nicht -Berücksichtigung einzelner Zusatzparameter lassen sich
unterschiedliche Regressionsmodelle analysieren. Das Vorgehen zur Entwicklung eines „besten
Modells“ orientiert zunächst sich an der Güte der unterschiedlichen Regre ssionsmodelle. Als Gü-
tekriterien werden vorrangig das adjustierte Bestimmtheitsmaß (adj. R²) und nachrangig das A-
kaike information criterion (AIC) verwendet. Zum anderen spielt die Signifikanz der Regressions-
koeffizienten eine Rolle, da nicht -signifikante Koeffizienten als nicht robust angesehen werden
müssen. Grundsätzlich soll ein Signifikanzniveau von 5% als akzeptabel gelten. Zur Entwicklung
eines „besten Modells“ wurden zunächst alle oben genannten Kontrollvariablen betrachtet. An-
schließend wurden sukz essive diejenigen Variablen eliminiert, die einen nicht signifikant sind
bzw. einen negativen Effekt auf das adj. R² zeigen. Durch die schrittweise Eliminierung nicht -
signifikanter Zusatzparameter wird schließlich ein robustes „bestes Modell“ realisiert.
Ablösung des Regressionsmodell „AfA Strecke“ durch „Invest Strecke“
Wie in Kapitel 3.3 aufgeführt sollen die uKZ-Ermittlung smodelle in einem regelmäßigen Turnus
überprüft und ggf. aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang hat die DB InfraGO AG ge-
meinsam mit dem DIW Berlin ein Regressionsmodell „Invest Strecke“ entwickelt, welches schritt-
weise das bisherige Regressionsmodell „AfA Strecke“ ablösen soll.
Gegen über dem bisherigen Modell werden die Ersatzinvestitionen anstelle der Abschreibungen
als abhängig Variable verwendet. Zudem wird nun nicht mehr eine lineare, sondern eine Trans-
log-Kostenfunktion als funktionale Form unterstellt.
Da sich die uKZ eines konkreten TPS aus einem rollierenden Dreijahresdurchschnitt (z.B. uKZ
TPS 2027 = Ø uKZ der Ist -Jahre 2022, 2023 2024) e rgeben, bietet sich die schrittweise Ablösung
des Alt - durch das Neumodell an .
Kostenblock Strecke im Betriebsknoten
Da sich die RKOST Strecke im Betriebsknoten inhaltlich nicht wesentlich von den Strecken -
RKOST unterscheidet, wurden bei der Analyse grundsätzlich die Erkenntnisse bzw. Ergebnisse
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 32 von 38 aus der Untersuchung der anderen Kostenblöcke 1:1 auf den Kostenblock der Strecken im Be-
triebsknoten übertragen.
Sonstige
Die dem sonstigen Kostenblock zugeordneten RKOST wurden in Expertengesprächen als nicht
uKZ-relevant bewertet, da nicht erkennbar ist, dass eine Mengenänderung eine Kostenänderung
dieser RKOST nach sich zieht. Zusätzlich wurden die 11 RKOST mit der höchste n Belastung auf
Strecke noch einmal gesondert betrachtet. Auch bei dieser Analyse konnte keine Mengenabhän-
gigkeit festgestellt werden.
Unmittelbare Kosten der Nutzung der Personenbahnsteige
Aufgrund der Überführung von Erlösen und Kosten der DB Station&Service AG (S t&S) im Bereich
der Personenbahnsteige in das Mindestzugangspaket der DB Netz AG , welche i m Zuge der Ver-
schmelzung der DB Netz AG mit der St&S zur DB InfraGO AG erforderlich wurde (siehe hierzu
Kap. 4.4.) , sind bei der Entgeltbildung auch uKZ für die Nutzung von Personenbahnsteigen zu
berücksichtigen.
Die unmittelbaren Kosten eines Zughalts an der Eisenbahnanlage wird auf Basis der Kostentren-
nung zwischen Personenbahnhof und Personenbahnsteig vorgenommen, um eine in sich kon-
sistente Betrachtung zu gewährleisten. Die unmittelbaren Kosten der Nutzung der Personen-
bahnsteige werden auf Basis einer dreijährigen Durchschnittsbildung erfasst und anhand einer
linearen Regressionsrechnung bestimmt .
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 33 von 38 4 Tragfähigkeit
Allgemeines
Die Entgeltsystematik entsprechend dem Eisenbahnregulierungsgesetz sieht vor, dass das Tras-
senentgelt je Marktsegment sich aus den Komponenten unmittelbare Kosten des Zugbetriebs
(uKZ), Vollkostenaufschlag und weitere Elemente zusammensetzt.
Die Höhe der Entgelte darf nicht die Nutzung der Fahrwege durch Marktsegmente ausschließen,
die mindestens die Kosten, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallen, sowie eine Ren-
dite, die der Markt tragen kann, erbringen können. Zudem müssen entsprec hend § 36 Abs. 2
ERegG die Aufschläge so gewählt werden, dass die Verkehrsdienste Güterverkehrsdienst und
Personenverkehrsdienst die dem Betreiber der Schienenwege insgesamt entstehenden Kosten
decken. Die Verteilung der Kosten erfolgt über die relative Tr agfähigkeit der jeweiligen Verkehrs-
dienste und deren Marktsegmente entsprechend § 36 Abs. 2 ERegG. Weiterhin sind die Auf-
schläge so zu wählen, dass die bestmögliche Wettbewerbsfähigkeit der Segmente gewährleistet
wird.
Diesen Vorgaben entspricht das Ramsey -Boiteux Prinzip , welches darauf abzielt, die Wohl-
fahrt in einem natürlichen Monopol unter der Nebenbedingung zu maximieren, dass die Kosten
des Anbieters (hier: der DB InfraGO AG) von den Umsatzerlösen gedeckt werden. Die Lösung
dieses Optimierungsproblems liefert folgende Formel:
𝑝𝑖−𝑢𝐾𝑍 𝑖
𝑝𝑖=𝜆
𝜀𝑖
 i = Marktsegment
 εi = Trassenpreiselastizität der Trassennachfrage im Marktsegment i
 pi Preis in Marktsegment i
 λ Parameter, der Werte zwischen 0 und 1 annehmen kann und der das Entgeltniveau de-
terminiert: je größer λ, desto höher das Entgeltniveau. Die Bestimmung von λ ergibt sich
dann aus der Nebenbedingung, dass die Summe aus Preis je Marksegment multipliziert
mit der Menge je Marktsegment den Gesamtkosten entsprechen muss.
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Bestimmung der Preiselastizität der Trassennachfrage im SGV und im SPFV
Allgemeines
Die Preiselastizität der Trassennachfrage im SGV und SPFV bestimmt sich aus der Reaktion der
EVU aufgrund einer Preisanpassung der DB InfraGO AG, der daran anschließenden Reaktion
der Endkunden und de n daraus resultierenden Auswirkungen au f die Trassennachfrage. Der An-
satz ist in nachfolgender Grafik nochmals dargestellt:
Im Folgenden wird die Grafik anhand eines fiktiven Beispiels erläutert:
Angenommen, die DB InfraGO AG ändert das Trassenentgelt in einem gegebenen Markt-
segment um 10%. Unter der Annahme, dass der Anteil der Trassenentgelte am Umsatz der
EVU in dem Marktsegment 20% entspricht, bedeutet diese Trassenpreisänderung eine Än-
derung der Gesamtkosten der EVU um 2% . Diese Kostenänderung werden die EVU früher
oder später vollständig an ihre Kunden weiterreichen: bei einer Kostenreduzierung wird die
Weitergabe durch den Wettbewerb erzwungen, bei einer Kostensteigerung ist die Weiter-
gabe zw ingend erforderlich, um dauerhafte Verluste zu vermeiden. Die DB InfraGO AG geht
daher von einer Durchreichquote von 100% aus.
Die Endkunden werden in Abhängigkeit ihrer Preissensibilität ihr Nachfrageverhalten ändern. An
dieser Stelle wird exemplarisch eine Preiselastizität der Endkundennachfrage von -0,5 unterstellt.
Mit anderen Worten: eine Änderung der Endkundenpreise um 2% fü hrt zu einer Änderung der
Endkundennachfrage um 1%. Diese Mengenänderung wird sich unter der Annahme, dass die
Auslastung der EVU langfristig von der Nachfrageänderung unberührt bleibt, 1:1 in der Trassen-
nachfrage widerspiegeln. Das heißt, eine Änderung de r Trassenpreise um 10% führt zu einer
Änderung der Trassennachfrage um 1%.
Die gesuchte Trassenpreiselastizität lässt sich als Produkt aus Endkundenelastizität und dem
Anteil der Trassenkosten am Umsatz ermitteln. Der Anteil der Trassenkosten am Umsatz ergibt
sich als Quotient aus Preis je Trkm und Umsatz je Trkm. Folgende Formel ist zur Berechnung
der Preiselastizität der Trassennachfrage anzuwenden:
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
- Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 1 3.12.202 6
Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 35 von 38 𝜀𝑖=𝜀𝐸𝐾∗𝑝𝑖
Ui
 εi = der Preiselastizität der Nachfrage im Marktsegment i (im vorliegenden Fall die Prei-
selastizität der Trassennachfrage)
 pi Preis in Marktsegment i
 εEK die Endkundenelastizität
 Ui den Umsatz je Trkm im Marktsegment i.
Preiselastizität der Nachfrage im SPFV
Umsatz im SPFV
Der durchschnittliche Umsatz je Trkm im SPFV ergibt sich als Produkt aus der durchschnittlichen
Besetzung mit Reisenden je Trkm und dem durchschnittlichen Umsatz je Reisenden .
Ermittlung der durchschnittlichen Besetzung je Trkm
Die Ermittlung der durchschnittlichen Besetzungen je Trkm erfolgt grundsätzlich auf Basis öffent-
lich verfügbarer Daten sowie aus Erkenntnissen aus den letzten Genehmigungsverfahren zum
Trassenpreissystem. Aus dem Geschäftsbericht der DB Fernverkehr AG ergibt sich aus dem
Quotienten aus der Verkehrs - und Betriebsleistung die durchschnittliche Besetzung über alle
Marktsegmente , die vom SPFV -Anbieter DB Fernverkehr AG bedient werden .
Dies betrifft die Marktsegmente Metro Tag, Basic und Nacht. Da im Nachtsegment gegenüber
dem Metro Tag - und dem Basic -Segment, in denen die DB Fernverkehr fast die gesamte Ver-
kehrsmenge erbringt, nur ca. 80% der Verkehre von der DB Fernverkehr AG betrieben werden,
wird eine Gewichtung mit den der DB Fernverkehr AG spezifischen Daten vorgenommen. Dieser
gewichtete Teil fließt in die Berechnung der durchschnittlichen Besetzung ein. Da aus öffentlichen
Daten keine Schlüsse zu der jeweiligen segmentspezifischen Besetzung je Pkm gezogen werden
kann , wird diese mittels Expertenschätzung hergeleitet. Insbesondere wird hierbei auf das tat-
sächlich eingesetzte Wagenmaterial und die vorhandene Sitzplatzkapazität des verwendeten
Wagenmaterials abgestellt. Beispielhaft kann hierbei der Einsatz des ICE4 mit 7 bis 13 Wagen
(in der Regelbestuhlung 444 bis 918 Sitzplätze) vorwiegend in höherwertigen Segmenten gegen-
über lokbespannten Zügen mit 5 bis 7 Wagen (ca. 400 -550 Sitzplätze) im Segment Basic genannt
werden . Zum anderen ist die Auslastung der Züge nicht gleichmäßig und variiert sowohl über
verschiedene örtliche Verbindungen als auch zeitlich je nach Tageszeit. Grundsätzlich ist dabei
von einer geringeren Auslastung in Tagesrandlagen als auch in Nicht -Metropol regionen auszu-
gehen. Die durchschnittliche Besetzung je Marktsegment wird so festgelegt, dass der gewichtete
Mittelwert dem aus öffentlichen Daten beobachtbaren Durchschnitt entspricht.
Die Ermittlung der durchschnittlichen Besetzung für die Marktsegmente Punkt -zu-Punkt und
Charter/ Nostalgie basiert auf den Werten aus dem letzten Entgeltverfahren. Diese Werte wurden
um ein Jahr fortgeschrieben, um die Vergleichbarkeit zu den anderen Marktsegmente zu gewähr-
leisten.
Ermittlung des durchschnittlichen Umsatzes je Reisenden
Der durchschnittliche Umsatz je Reisenden (Umsatz je Pkm) für die Marktsegmente Metro Tag
Max, Metro Tag Min, Basic und Nacht wird durch die Division des Umsatzes durch die Verkehrs-
leistung der DB Fernverkehr AG ermittelt, wobei die Berechnung analog zum Vo rgehen bei der
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 36 von 38 Ermittlung der durchschnittlichen Besetzung erfolgt . Die Spreizung des durchschnittlichen Um-
satzes je Pkm auf die hauptsächlich von der DB Fernverkehr AG bedienten Segmente wird aus
realen Marktdaten hergeleitet. Hierbei werden Relationen des SPFV im ersten Schritt anhand
einer ausreichenden Anzahl der Züge und einem Entfernungskorridor (60 -120 km ) identifiziert,
um Verzerrungen der Daten zum Beispiel durch einen mit zunehmender Reiseentfernung sin-
kenden Erlös je Trassenkilometer zu vermeiden. Im zweiten Sc hritt erfolgt anhand der Entfernun-
gen, Fahrtzeit und dem Normalpreis die Ermittlung der Geschwindigkeit und die Bestimmung des
durchschnittlichen Umsatzes je Pkm. Durch Zuordnung der ermittelten Daten zu Geschwindig-
keitsclustern kann abgeleitet werden, das s der Umsatz je Pkm bei Metropol -Verkehren mit einer
Geschwindigkeit von mehr als 160 km/h (Segment „Metro Tag Max“) knapp 10% über dem Um-
satz je Pkm bei Metropolverkehren mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h oder weniger liegt.
In einer weiteren Untersu chung wurde festgestellt, dass langsame Metropolverkehre sich in Be-
zug auf den Umsatz je Pkm sich um gut 10 % von Nicht -Metropolverbindungen unterscheiden.
Analog zur Ermittlung der durchschnittlichen Besetzung werden bei der Herleitung des durch-
schnittlichen Umsatzes je Reisenden für die Marktsegmente Punkt -zu-Punkt und Charter/ Nos-
talgie Werten aus dem letzten Entgeltverfahren herangezogen . Diese Werte werden um ein Jahr
fortgeschrieben, um die Vergleichbarkeit zu den anderen Marktsegmente zu gewährleisten.
Endkundenelastizität im SPFV
Die Ermittlung der Endkundenelastizität im SPFV basiert auf Befragungen von Endkunden zu
verschiedenen Verkehr smittelwahlmodellen . Dabei wird den Befragten eine Reihe von Situatio-
nen vorgelegt, in denen sie sich zwischen verschiedenen Alternativen entscheiden m üssen (so-
genanntes Stated -Preference -Verfahren). Dieses Abw ägen von Alternativen entspricht weitge-
hend dem tatsachlichen Entscheidungsprozess im Alltag. Die Befragungsresultate bilden die
Grundlage f ür die Modellierung des individuellen bzw. des aggregierten Verkehrs wahlverhaltens .
Auf Basis der getroffenen Wahlentscheidungen wurde dann eine mathematisch -statistische Mo-
dellsch ätzung vorgenommen, um den Einfluss der verschiedenen Faktoren (z.B. Verkeh rsmittel,
Reisezeit, P ünktlichkeit, Kosten) auf die Wahlentscheidung zu ermitteln. Durch die Zuordnung
der Befragungsergebnisse zu den verschiedenen Marktsegmenten können durch diesen Ansatz
marktsegmentspezifische Preiselastizit äten bestimmt werden .
Preiselastizität der Nachfrage im SGV
Umsatz im SGV
Der durchschnittliche Umsatz je Trkm im SGV wird direkt aus der Marktuntersuchung Eisenbah-
nen der Bundesnetzagentur übernommen. Während sich bei den Lastsegmenten Sehr schwer ,
Gefahrgutganzzug und Standardzug ein identischer Umsatz je Trkm ergibt, der ungefähr dem
Durchschnitt entspricht, ergibt sich für den Güternahverkehr aufgrund seiner Eigenschaften, wie
z.B. deutlich kürzere Wagenzuglänge, ein geringerer Umsatz je Trkm. Das Verhältnis des Um-
satzes im Güternah verkehr beträgt gegenüber den weiteren Lastsegmenten 0,7 und wird durch
eine qualifizierte Expertenschätzung ermittelt.
Endkundenelastizität im SGV
Im SGV werden Endkundenelastizitäten mit einem ähnlichen Verfahren wie im SPFV hergeleitet,
um eine hohe Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Bei den befragten Endkunden
handelt es sich im Gegensatz zum SPFV nicht um Privat kunden, sondern vor allem um große ,
bahn -affine Wirtschaftsunternehmen.
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 37 von 38
Bestimmung der Trassenpreiselastizität im SPNV
Die DB InfraGO AG geht davon aus, dass die Entgeltbildungs vorschriften für den SPNV gem. §
37 (2) ERegG i.V.m. § 5 (10) RegG als europarechtswidrig einzuschätzen sind.
Aus Sich t der DB InfraGO ist die Kopplung der Trassenpreissteigerung im SPNV an die Dynami-
sierung der Regionalisierungsmittel sachgerecht. Jedoch führt die in § 37 (2) ERegG festgelegte
Beschränkung auf die jährliche Dynamisierung gem. § 5 (3) RegG dazu, dass die Tragfähigkeit
im SPNV unterschätzt wird , da die Regionalisierungsmittel stärker steigen bzw. in der Vergan-
genheit stärker gestiegen sind als durch § 5 (2) und (3) festgelegt. Vielmehr sind aus Sicht der
DB InfraGO AG alle Erhöhungen der Regionalisi erungsmittel und somit neben der jährlichen Dy-
namisierung gem. § 5 (3) RegG auch die Erhöhungen gem. § 5 (11) und (13) RegG zu berück-
sichtigen.
Einpreisen Personenbahnsteig
Im Zuge der Verschmelzung der DB Netz AG mit der St&S muss te gemäß § 10a (3) ERegG der
Erlös und die Kosten der St&S im Bereich der Personenbahnsteige in das Mindestzugangspaket
der DB Netz AG überführt werden. In diesem Zuge wurden die Leistungsgegenstände des Min-
destzugangspakets um die Bahnsteige erweitert .
Entgeltsystem für die DB RNI GmbH
In den Vorjahren wurde das Trassenpreissystem der DB Netz AG ebenfalls für die DB RegioNetz
Infrastruktur GmbH („RNI“) angewendet. A ufgrund der gesetzlichen Vorgaben der §§ 10a Abs.
3, 31 § 37 ERegG i.V.m. § 2 Abs. 7a i.V.m. § 6 AEG erfolgt im TPS 2025 eine getrennte Entgelt-
bemessung für die DB InfraGO AG und RNI.
Berechnung von Lambda und Entgelten
Berechnung Entgelte
Setzt man die Formel zur Berechnung der Preiselastizität der Trassennachfrage (vgl. Abschnitt
1.2) in die Ramsey -Boiteux -Formel (vgl. Abschnitt 1.1) ein, so ergibt sich folgende Formel zur
Preisberechnung je Marktsegment:
𝑝𝑖=𝑢𝐾𝑍 𝑖+𝑈𝑖
𝜀𝐸𝐾 𝑖∗𝜆
 pi Preis in Marktsegment i
 𝑢𝐾𝑍 𝑖= unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs im Marktsegment i
 Ui den Umsatz je Trkm im Marktsegment i.
 εEK die Endkundenelastizität
 λ Parameter, der Werte zwischen 0 und -1 annehmen kann und der das Entgeltniveau
determiniert: je größer λ, desto höher das Entgeltniveau. Die Bestimmung von λ ergibt
sich aus der Nebenbedingung, dass die Summe aus Preis je Marksegment multipliziert
mit der Menge je Marktsegment den Gesamtkosten entsprechen muss.
Besonderheit Lok - und Leerfahrten
Wegen eines fehlenden direkten Endkundenbezugs erfolgt die Entgeltberechnung von Lok - und
Leerfahrten im SP FV sowie von Lokfahrten im SGV grundsätzlich auf Basis einer
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Redaktionsstand: 14.12.2025 Seite 38 von 38 Mischkalkulation der Lastsegmente des jeweiligen Verkehrsdienstes (SP FV oder SGV). Um aber
die paradoxe Situation zu vermeiden, dass eine Lokfahrt teurer ist als die nachfolgende Lastfahrt,
wird das Entgelt für Lok - und Leerfahrten so festgesetzt, dass es dem Entgelt für die günstigste
Lastfahrt in dem jeweiligen Verkehrsdie nst (SP FV oder SGV) entspricht. Im SPNV werden die
Lok- und Leerfahrten bundeslandspezifisch auf Basis der dynamisierten Entgelte für die Netz-
fahrplanperiode 2020/ 2021 bepreist.
Berechnung Lambda
Der Preis je Marktsegment hängt also nur von den Inputparametern Grenzkosten, Umsatz je
Trkm und Endkundenelastizität ab. Mit Hilfe von λ lässt sich abschließend der Preis für alle Seg-
mente der Verkehrsdienste berechnen, wobei λ für alle Segmente identisch ist, um die Bedingung
der Ramsey -Regel zu erfüllen. Mit Hilfe der oben beschriebenen Formeln für die Endkundenelas-
tizität und den Preis sowie der Kalibrierung des Preises im SPNV lässt sich λ als einzige verblei-
bende Unbekannte berechnen:
Werte einsetzen in: 𝑍𝑖𝑒𝑙𝑒𝑟𝑙 ö𝑠=∑𝑝𝑖∗𝑞𝑖 𝑖
Daraus ergibt sich:
𝜆=𝑍𝑖𝑒𝑙𝑒𝑟𝑙 ö𝑠−𝑆𝑡𝑎𝑡𝑢𝑠 𝑄𝑢𝑜 𝐸𝑛𝑡𝑔𝑒𝑙𝑡 𝑆𝑃𝑁𝑉 ∗𝑞𝑔𝑒𝑠𝑆𝑃𝑁𝑉 −(∑𝑞𝑖∗𝑢𝐾𝑍 𝑖) 𝑖
∑𝑞𝑖𝑖𝑈𝑖
𝜀𝑖
qi beschreibt dabei die nachgefragte Menge an Trassenkilometern im Marktsegment i . Die Werte
entsprechen den im Beschluss BK 10-22-0023 _E ermittelten Basisjahrmengen. Die DB InfraGO
AG hält diesen Ansatz für vorzugswürdig, da der Zielerlös auf diese Weise gleichzeitig - ohne
Berücksichtigung der sonstigen Entgeltkomponenten - der durch die Beschlusskammer zu prü-
fenden Obergrenze der Gesamtkosten entspricht. Zur Berechnung des Umsatzes j e Trassenki-
lometer wird jedoch weiterhin die Gewichtung anhand prognostizierter Werte für das jeweilige
Jahr vorgenommen, da die Entgelte die Tragfähigkeit der Segmente im dazugehörigen Fahrplan-
jahr abbilden s ollen. Zu beachten ist zudem , dass das Trassenentgelt für Lok - und Leerfahrten
wie oben beschrieben dem Trassenentgelt für das günstigste Lastsegment der jeweiligen Ver-
kehrsart entspricht.