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regelwerk allgemein allgemein
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regelwerk
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2026
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Richtlinie Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Nummerierung der Züge, Zuteilung und Verwendung von Zugnummern 402.0207 Seite 1

Fachautor: I.IBF 31; Volker Butzbach; Tel.: 0160/97437 162 Gültig ab 14.12.2025

1 Allgemeines (1) Die Zugnummer dient als betrieblich-technisches Merkmal zur Identifizierung einer Zugfahrt im Netz der DB InfraGO AG zwischen einem festgelegten Abfahrtsbahnhof und ei- nem festgelegten Zielbahnhof über einen definierten Laufweg an einem definierten Kalendertag. Alle Zug- fahrten auf Strecken der DB InfraGO AG unterliegen der Zugnummernplanung der DB InfraGO AG. Die Art der Zugnummernzuweisung durch die DB InfraGO AG und die Ausprägung (z.B. Anzahl der Ziffern) der Zugnummer hat keinerlei Einfluss auf die Trassenzuweisung und betriebli- che Durchführung (Prioritäten usw.) bei der DB InfraGO AG. (2) Das digitale Funknetz GSM-R setzt auf Grund seiner zent- ralen Struktur die netzweite Eindeutigkeit der Zugnummer zur Erreichbarkeit der Züge voraus. Entsprechend dieser Voraussetzung darf eine Zugnummer bundesweit gleich- zeitig nur einmal im Netz vorhanden sein. Dies ist bei der Vergabe und Verwendung einer Zugnummer zwingend zu beachten.
(3) Eisenbahnverkehrsunternehmen/Zugangsberechtigte (E- VU/ZB), welche im Vorfeld der Trassenanmeldung über keine von der DB InfraGO AG zugewiesene Zugnummern verfügen, haben Trassen ohne Angabe einer Zugnummer anzumelden. Eine Zugnummer wird dem EVU/ZB durch die DB InfraGO AG für die Trassenanmeldung zugewie- sen. Sofern dem EVU Zugnummern zugewiesen wurden, sind ausschließlich Zugnummern aus diesem Kontingent zu verwenden.
2 Besondere Bestimmungen für die Numme- rierung internationaler Züge Bei der Verwendung von Zugnummern für Züge des grenzüberschreitenden Verkehrs sind die Bestimmungen der UIC-Merkblätter 419-1 (Personenverkehr) und 419-2 (Güterverkehr) zu beachten. Definition
Eindeutige
Zugnummer Trassenanmel- dungen von EVU/ZB UIC-Merkblätter * * * * * * *

Bahnbetrieb Trassenmanagement Planungsprocedere; Nummerierung der Züge, Zuteilung und Verwendung von Zugnummern 402.0207 Seite 2

Gültig ab 14.12.2025 3 Verweildauer einer Zugnummer im Netz (1) Züge, die auf Grund ihrer Verkehrstageregelung an zwei aufeinander folgenden Tagen verkehren können, dürfen eine geplante maximale Verweildauer von 20 Stunden im Netz der DB InfraGO AG haben. Sofern die gleiche Zug- nummer am Folgetag nicht genutzt wird, darf die geplante maximale Verweildauer 44 Stunden betragen.
Beispiele für max. 20 Stunden: 3:00 47111 W (Sa) max. 23:00 Tag 1

14:00 47111 Mo/Di + Di/Mi max. 10:00 Tag 2

Beispiele für max. 44 Stunden: 0:00 47111 Fr/Sa + B Mo/Di max. 20.00 Tag 2

14:00 47111 Mo/Di + Do/Fr max. 23:59 Tag 2

(2) Für jeden Zug darf nur ein Tageswechsel eintreten. Züge, die länger als einen Tageswechsel unterwegs sind, benö- tigen vor dem zweiten Tageswechsel eine zweite Zug- nummer, die nicht als Ergänzungsfahrplan geführt werden darf.
(3) Wird bei der Konstruktion festgestellt, dass die genannten Obergrenzen überschritten werden, wird die Zugtrasse ge- teilt. Dabei ist eine zweite Zugnummer zu verwenden und die beiden Teile dürfen nicht zu einem Gesamtlauf ver- knüpft werden. 4 Zugnummernkontingente (1) Zugnummernkontingente sind Zugnummern, die einem Kunden (EVU/ZB) zugeordnet sind. Die Zuweisung eines Zugnummernkontingents erfolgt nur auf Wunsch des
EVU/ZB. Ein Kontingent wird für eine Netzfahrplanperiode zugewiesen, die Fortschreibung für kommende Netzfahr- planperioden ist nach vorheriger Bedarfsermittlung durch die DB InfraGO AG möglich. Ein Anspruch auf ausgewähl- te Zugnummern, bzw. Zugnummernbereiche besteht nicht. Besonders zu beachten sind die Bestimmungen für die Nummerierung internationaler Züge. Obergrenze Tageswechsel Konsequenzen Definition, Be- darfsermittlung und Zuweisung * * * * *

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Gültig ab 14.12.2025 Voraussetzung für ein Zugnummernkontingent ist ein be- stimmtes, regelmäßiges Verkehrsvolumen des EVU im Netzfahrplan, das nicht unter 50 Zügen mit mehr als 3 Verkehrstagen/Woche liegen soll. Zugnummernkontingen- te ausschließlich für Gelegenheitsverkehre werden grund- sätzlich nicht angelegt. (2) Den Wunsch nach eigenem Kontingent für die jeweilige Netzfahrplanperiode richtet das EVU/der ZB spätestens bis 31.08. (16 Monate vor Fahrplanwechsel) an den Be- reich Fahrplan der DB InfraGO AG (kundenbetreuende Stelle). Die Zuweisung der Zugnummernkontingente an die EVU/ZB erfolgt vor Beginn der Trassenanmeldefrist zum Netzfahrplan.
(3) Ein Kontingent soll auch Leer-, Schad- und Triebfahrzeug- fahrten sowie geringfügige Mehrverkehre des EVU/ZB, i. d. R. 5% abdecken können. Größere oder unvorhersehba- re Ereignisse (z.B. erhöhter Zugnummernbedarf bei gro- ßen Baumaßnahmen, Großveranstaltungen) werden bei Bedarf durch unterjährige, vorübergehende Zuweisung von zusätzlichen Zugnummern abgedeckt. (4) EVU nutzen die ihnen zugewiesenen Zugnummern für ihre Züge in eigener Zuständigkeit.

Sie stellen jeweils für die ihnen zugeteilten Zugnummern sicher, dass die Prinzipien der Zugnummernvergabe die- ser Richtlinie bzw. der UIC-Merkblätter und die Eindeutig- keit innerhalb des GSM-R-Netzes eingehalten werden. Ggf. sind durch das EVU/den ZB Absprachen mit den Verantwortlichen der Nachbarbahnen zu treffen. (5) EVU/ZB mit eigenem Zugnummernkontingent melden ihre Trassen mit Zugnummern aus dem zugewiesenen Kontin- gent an. Erfolgt die Anmeldung ohne Angabe einer Zug- nummer, wird diese zurückgewiesen. (6) Weicht der tatsächliche Bedarf von der nach Absatz 3 durchgeführten Dimensionierung ab, behält sich die DB In- fraGO AG die nachträgliche Anpassung der Kontingente vor. Das EVU /der ZB wird über diese Anpassung infor- miert.  Mindest- Verkehrsauf- kommen Termin, Kontakt Dimensionie- rung von Kon- tingenten Nutzung zuge- wiesener Zug- nummern Verwendung der Zugnummmern durch EVU/ZB Trassenanmel- dung mit Zug- nummer aus Kontingent Nicht benötigte Zugnummern aus Kontingen- ten * * * * * * *