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regelwerk allgemein allgemein
domain:regelwerk
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regelwerk
betrieblich-technisch
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DB Netz AG Sitz Frankfurt am Main Registergericht Frankfurt am Main HRB 50 879 USt-IdNr.: DE199861757

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Rüdiger Grube

Vorstand: Frank Sennhenn, Vorsitzender

Dr. Roland Bosch Bernd Koch Ute Plambeck Prof. Dr. Dirk Rompf Dr. Jörg Sandvoß

07.10.2014 Aktualisierung der Richtlinien 437.0011 bis 437.0014

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Aktualisierung 6 der Richtlinien 437.0011 bis 437.0014 werden die Regelungen der TSI- gerechten Gestaltung der Richtlinie 408.01 - 09 angepasst.
Die Aktualisierung tritt zum 13.12.2015 in Kraft. Die örtlichen Regelungen werden nicht mehr in den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Be- triebsstellen bzw. für das Zugpersonal sondern im Betriebsstellenbuch oder Streckenbuch ge- troffen. Die Regelwerkspassagen, zu denen örtliche Regelungen in Form von örtlichen Zusät- zen (Betriebsstellenbuch bzw. Streckenbuch) zu treffen sind, werden in einem neuen Modul 437.1000 in Form der bisher aus dem Modul 408.1101 Abschnitt 2 Anhang 01 bekannten Strichliste herausgegeben. Das Modul 437.1000 richtet sich an Mitarbeiter mit Planungs-, Lei- tungs- und Überwachungsaufgaben, betriebliche Planer sowie Lehrkräfte für den Bahnbetrieb und wird daher nicht in der Richtlinie 437 veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt über die Handbücher 40810 und 40830. Die Module 437.0011 bis 437.0014 sind inhaltlich den neuen Begriffen für örtliche Regelungen angepasst. Neu aufgenommen wurden Regeln für das Zurückziehen von Befehlen im SZB-E, da die Grundregeln der Richtlinie 408 nicht mehr angewendet werden können. Es sind folgende Module auszutauschen: 437.0011 437.0012 437.0013 437.0014

Beachten Sie auch, dass sich der Vordruck 437.0001V02 SZB-Befehl zum 13.12.2015 ändert und ab 13.12.2015 nur noch der neue Vordruck 437.0001V02 SZB-Befehl verwendet werden darf.

DB Netz AG Zentrale Betriebsverfahren Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt(Main) www.dbnetze.com/fahrweg 437.1100Z06 gültig ab: 13.12.2015 DB Netz AG • Theodor-Heuss-Allee 7 • 60486 Frankfurt(Main)

Gemäß Verteiler Ril 437.0011 - 437.0014

2/2

Mit freundlichen Grüßen DB Netz AG

gez. i. V. Bormet gez. i. A. Villioth-Ebert (Leiter Betriebsverfahren) (Fachautorin Ril 437)

Richtlinie Bahnbetrieb Signalisierter Zugleitbetrieb (SZB) Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb mit Elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E);
Aufgaben des Triebfahrzeugführers 437.0013 Seite 1

Fachautor: I.NPB 4; Jan Schneider; Tel.: (069) 265 31671 Gültig ab: 13.12.2015 1 Durchführen von Zugfahrten (1) Grundlage für die Zugfahrten im SZB-E sind der Fahrplan und ggf. durch den Zugleiter erteilte Aufträge. (2) Sie dürfen abfahren, wenn

  • Sie über die nach diesen Regeln sowie in dem Streckenbuch genannte Zugausrüstung verfügen,
  • der Zug abfahrbereit ist,
  • Sie an dem Bahnhof, an dem eine Zugfahrt innerhalb der Zugleitstrecke beginnt, dem Zugleiter Ihre Abfahrbereitschaftsmeldung erteilt haben und
  • der Zugleiter der Abfahrt zugestimmt hat. (3) Zuglaufmeldungen erfolgen nur an den dafür im Fahrplan gekennzeichneten Betriebsstellen bzw. nach Festlegung durch den Zugleiter. Zuglaufmeldungen sind: a) Abfahrbereitschaftsmeldung Wenn Ihre Zugfahrt innerhalb der Zugleitstrecke beginnt, geben Sie dem Zugleiter am Zuganfangsbahnhof eine Abfahrbereitschaftsmeldung (AM). Sie dürfen ohne Abfahrbereitschaftsmeldung auch dann nicht abfahren, wenn das Hauptsignal einen Fahrtbegriff zeigt. Die Abfahrbereitschafts- meldung lautet: „Zug (Nummer) in (Betriebsstelle) Gleis (Nummer) ist ab- fahrbereit“.
    b) Haltmeldung Sofern einen Haltmeldung (HM) gefordert ist, geben Sie diese dem Zuglei- ter nach der Ankunft Ihres Zuges auf der jeweiligen Betriebsstelle. Bei Halt in einer Betriebsstelle lautet die Haltmeldung: „Zug (Nummer) hält in (Be- triebsstelle)“. Bei Halt vor einem Block- oder Einfahrsignal lautet die Halt- meldung: „Zug (Nummer) hält vor Signal (Bezeichnung)“. Mit der Haltmel- dung bestätigen Sie, dass der Zug in bzw. vor einer Betriebsstelle hält. Mit der Haltmeldung von einer Ausweichanschlussstelle bestätigen Sie zusätz- lich, dass der Zug dort eingeschlossen ist. Das Vorhandensein der Zug- vollständigkeit müssen Sie hierbei nicht feststellen.
    c) Durchfahrtmeldung Geben Sie dem Zugleiter eine Durchfahrtmeldung (DM), wenn er es ange- wiesen hat. Die Durchfahrtmeldung lautet „Zug (Nummer) ist in (Betriebs- stelle) durchgefahren“.
    Mit der Durchfahrtmeldung bestätigen Sie, dass der Zug die genannte Be- triebsstelle durchfahren hat. Die Feststellung der Vollständigkeit des Zuges ist nicht erforderlich. Die Durchfahrtmeldung darf während der Fahrt für die rückliegende Betriebsstelle abgegeben werden.
    d) Zugvollständigkeitsmeldung Nach der vollständigen Ankunft Ihres Zuges auf einer Betriebsstelle geben Sie dem Zugleiter eine Zugvollständigkeitsmeldung (ZM). Grundlage Vorausset- zungen für die Abfahrt Zuglaufmel- dungen

Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb mit Elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E);
Aufgaben des Triebfahrzeugführers 437.0013 Seite 2 Gültig ab: 13.12.2015 Sie lautet: „Zug (Nummer) ist vollständig in (Betriebsstelle) angekommen“. Sie dürfen die Zugvollständigkeitsmeldung erst geben, nachdem der Zug mit Zugschluss vollständig die im Streckenbuch genannte Zugschlussstelle für die Einfahrt vollständig passiert hat (Bild 1) bzw. in der Ausweichan- schlussstelle eingeschlossen ist. Im Streckenbuch ist beschrieben, wie die Zugschlussstelle für die Einfahrt in einen Bahnhof der Zugleitstrecke gekennzeichnet ist. Bild 1 - Bedingungen für die Abgabe der Zugvollständigkeitsmeldung erfül- len

Eine Haltmeldung kann durch eine Zugvollständigkeitsmeldung ersetzt werden. Bei einer Kreuzung oder Überholung können Sie als Triebfahrzeugführer des haltenden Zuges vom Zugleiter den Auftrag erhalten, für einen durch- fahrenden Zug eine Zugvollständigkeitsmeldung zu geben. Nach Ankunft auf der an die Zugleitstrecke angrenzenden Zugmeldestelle können Sie als Triebfahrzeugführer vom Zugleiter oder Fahrdienstleiter den Auftrag erhalten, eine Zugvollständigkeitsmeldung zu geben. (4) Achten Sie bei Abfahrt Ihres Zuges beim Befahren eines höhengleichen Überganges für Reisende besonders auf Personen, die das Gleis überschrei- ten. 2 Zugfahrten in besonderen Fällen Zur Durchführung von Zügen mit Lü-Sendungen kann Sie der Zugleiter damit beauftragen, die in den Fahrweg einmündenden Gleisabschnitte bis zu der Stelle auf Freisein zu prüfen, die er Ihnen genannt hat. Bestätigen Sie dem Zugleiter das Freisein. Kreuzung,
Überholung Höhengleicher Übergang
für Reisende Züge mit Lü- Sendungen * *

Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb mit Elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E);
Aufgaben des Triebfahrzeugführers 437.0013 Seite 3

Gültig ab: 13.12.2015 3 Zugfahrten bei technischen und betrieblichen Unregel- mäßigkeiten (1) Sie dürfen die Örtliche Bedieneinrichtung (ÖBE) nur im Auftrag des Zugleiters bedienen. Die Bedienung an der ÖBE erfolgt menügeführt. Im Dialog mit Ihnen leitet der Zugleiter Sie an, die richtigen Bedienungen an der ÖBE aus- zuführen.
(2) Kommen Sie mit Ihrem Zug wegen Haltstellung eines Einfahrsignals zum Hal- ten oder kommt das Ausfahrsignal zum erwarteten Zeitpunkt nicht in die Fahrtstellung, holen Sie die Weisung des Zugleiters ein. Er kann Sie mit der Bedienung der ÖBE beauftragen. (3) Sind Sie unzulässig an einem Halt zeigenden Hauptsignal vorbeigefahren, holen Sie die Weisung des Zugleiters ein. Wenn der Zugleiter Sie beauftragt, melden Sie diesem die Stellung des Hauptsignals.
Sie erhalten einen SZB-Befehl f) mit folgendem Wortlaut „Zug (Nummer) fährt nach Vorbeifahrt am Signal (Bezeichnung) weiter“.
(4) Hat Sie der Zugleiter bei einer Zugfahrt mit besonderem Auftrag mit SZB- Befehl d) Nr. 2 beauftragt, die richtige Stellung einer Weiche zu prüfen, han- deln Sie wie folgt:

  • Überzeugen Sie sich davon, dass die Weichenzungen von der Spitze aus zur Fahrt nach bzw. von links oder rechts richtig gestellt sind.
  • Überzeugen Sie sich davon, dass die Schieber- und Prüferstangen nicht augenfällig gebogen oder die Zungen gebrochen sind.
  • Sind an den Weichenzungen oder Backenschienen Bruchstellen zu erken- nen, darf die Weiche nicht befahren werden.
  • Überzeugen Sie sich, ob sich bei handgestellten Weichen die Stelleinrich- tung in der Endlage befindet. (5) Hat Sie der Zugleiter mit SZB-Befehl d) Nr. 2 beauftragt, die Weiche zu si- chern, handeln Sie wie folgt:
  • Überzeugen Sie sich davon, dass die Weichenzungen von der Spitze aus zur Fahrt nach bzw. von links oder rechts richtig gestellt sind.
  • Überzeugen Sie sich davon, dass die Schieber- und Prüferstangen nicht augenfällig gebogen oder die Zungen gebrochen sind.
  • Sichern Sie die Weiche vor dem Befahren durch Handverschlüsse an bei- den Zungen.
  • Der Zugleiter kann Sie beauftragen, die Handverschlüsse in der geforder- ten Stellung mit der Sperrvorrichtung zu verschließen und danach den Schlüssel am Schlüsselbrett in der mit dem Streckenschlüssel (Schlüssel DB 21) gesicherten Weichenbude einzuschließen. Melden Sie dem Zuglei- ter das Ergebnis der Sicherung und den Verbleib des Schlüssels.
    (6) Der Zugleiter kann Sie damit beauftragen das Freisein eines Gleisfreimelde- abschnittes durch Hinsehen zu prüfen. Außerdem kann er Sie beauftragen, die Achszählgrundstellung bzw. Blockgrundstellung durch Bedienung der ÖBE herzustellen. Um die genaue Lage des zu prüfenden Abschnitts festzustellen, nutzen Sie den Lageplan im Streckenbuch. ÖBE- Bedienung Haltstellung Hauptsignal Unzulässige Vorbeifahrt an einem Halt
    zeigenden Hauptsignal Prüfen der Weichenstel- lung bei Zug- fahrten mit besonderem Auftrag Sichern von Weichen Achszähl- grundstellung
    herstellen

Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb mit Elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E);
Aufgaben des Triebfahrzeugführers 437.0013 Seite 4 Gültig ab: 13.12.2015 4 Rangieren (1) Zur Durchführung von Rangierfahrten stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Rangieren mit Rangierfreigabe Holen Sie vor Beginn des Rangierens die Zustimmung des Zugleiters ein.
Bedienen Sie die Rangierfreigabe
Für die Dauer der Rangierfreigabe ist keine weitere mündliche Zustimmung erforderlich. Dies betrifft auch die Vorbeifahrt an Halt zeigenden Hauptsignalen.
Sie sind selbst für die richtige Einstellung des Fahrweges und bei mehre- ren Rangierfahrten im Bahnhof für den Ausschluss gefährdender Rangier- fahrten verantwortlich. Nach Beendigung des Rangierens bringen Sie die Rangierfreigabe in die Grundstellung.
Melden Sie dem Zugleiter die Grundstellung der Rangierfreigabe. b) Rangieren ohne Rangierfreigabe

  • Sind Rangierstraßen eingerichtet, wird die Zustimmung durch Signal Sh 1 oder Ra 12 (DV 301) gegeben.
  • Ist eine Bedienung der Rangierfreigabe nicht erforderlich und keine Rangierstraßen eingerichtet, erteilt Ihnen der Zugleiter für jede Rangier- fahrt eine Zustimmung.
    Muss an Halt zeigenden Hauptsignalen vorbeigefahren werden erteilt Ihnen hierzu der Zugleiter die mündliche Zustimmung. Melden Sie dem Zugleiter die Beendigung jeder Rangierfahrt. Das Rangieren nach a) und b) entbindet Sie nicht von der Beobachtung des Fahrweges nach Modul 408.4814. (2) Soll auf einem Bahnhof gleichzeitig mit mehreren Rangierfahrten rangiert werden, bestimmt der Zugleiter einen verantwortlichen Triebfahrzeugführer für die Bedienung der Rangierfreigabe.
    Als verantwortlicher Triebfahrzeugführer beauftragt der Zugleiter Sie damit, nach Beendigung des Rangierens die Grundstellung der Rangierfreigabe zu melden. (3) Müssen Sie auf dem Einfahrgleis über die Rangierhalttafel hinaus rangieren, holen Sie die Zustimmung des Zugleiters ein. Er erteilt seine Zustimmung durch Übermittlung des SZB Befehls e). Nach Beendigung des Rangierens auf dem Einfahrgleis über die Rangierhalttafel hinaus melden Sie dem Zuglei- ter die Rückkehr aller Fahrzeuge bevor Sie die Grundstellung der Rangierfrei- gabe bedienen. Weiterhin kann Sie der Zugleiter beauftragen die ÖBE zu bedienen.

Rangieren - Möglichkeiten Rangieren mit Rangierfreiga- be Rangieren ohne Rangier- freigabe Rangierstraße eingerichtet ohne Rangierstraße Mehrere
Rangierfahr- ten in einem
Bahnhof Auf dem
Einfahrgleis rangieren *

Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb mit Elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E);
Aufgaben des Triebfahrzeugführers 437.0013 Seite 5

Gültig ab: 13.12.2015 (4) Zur Durchführung eines Zuges mit Lü-Sendung kann Sie der Zugleiter nach Beendigung des Rangierens beauftragen, das Freisein der in die Fahrstraße einmündenden Gleisabschnitte zu prüfen. Prüfen Sie dann das Freisein der von ihm benannten Gleisabschnitte durch Hinsehen und melden Sie ihm das Ergebnis.

 Freisein der Gleise für
Züge mit
Lü-Sendungen