62 KiB
domain, tool, scope, tags, owners, component_type, source, url, last_updated, review_status, review_notes, content_hash, contact, meta_fingerprint
| domain | tool | scope | tags | owners | component_type | source | url | last_updated | review_status | review_notes | content_hash | contact | meta_fingerprint | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| regelwerk | allgemein | allgemein |
|
www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13191958/7f7b4a3d3af7deb7fd0cad9f8848587a/Ril-483-0202-INB-2026-data.pdf | 2026-06-26 | approved | 107ed4957ab6ca43 | einfachbahn@deutschebahn.com | 395b4acb40093e35 |
DB InfraGO AG | Sitz: Frankfurt am Main | Registergericht: Frankfurt am Main HRB 50879 | USt-IdNr.: DE 199861757 | Vorsitz des Aufsichtsrats: Berthold Huber Vorstand: Dr. Philipp Nagl (Vorsitz), Jens Bergmann, Ingrid Felipe, Dr. Christian Gruß, Heike Junge-Latz, Heinz Siegmund, Ralf Thieme
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung der DB InfraGO AG finden Sie hier: www.dbinfrago.com/datenschutz
Seite 1 von 4
DB InfraGO AG
Zentrale
Bauartverantwortung und
Instandhaltungsmanagement
Sicherungskomponenten und INA-Planung (I.IAI 45)
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
10115 Berlin
Deutschland
Michael Japke
michael.japke@deutschebahn.com
+49 30 297 57183
DB InfraGO AG | I.IAI 45
Caroline-Michaelis-Straße 5-11 | 10115 Berlin
Zugangsberechtigte und Kunden der
DB InfraGO AG
14.12.2025
Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0202 „LZB-Fahrzeugeinrichtungen bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung“ mit Inkraftsetzungsdatum zum 14.12.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Datum der Inkraftsetzung der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2026 wird die Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0202 in Kraft gesetzt. Die Richtlinie 483.0202 ist ein betrieblich-technisches Regelwerk mit verbindlich geltenden Bestimmungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DB InfraGO AG. Beschreibungen streckenseitig nicht realisierter LZB-Aufträge sind im Bedienregelwerk entfallen. Zur Vermeidung der Doppelung sind die betrieblichen Regeln, die in der Richtlinien-Familie 408 enthalten sind, in der Richtlinie 483.0202 entfallen. Die Beschreibung der Aufnahme in die LZB-Führung wurden mit den Regeln des Abschnittes 3 Absatz (5) der Richtlinie 819.1322 (LZB; Spezifizierung für die Ausrüstung mit LZB L72CE) harmonisiert. Im Bedienregelwerk wird generell nach Anzeigen mit und ohne Textmeldungen unterschieden. Eine Unterscheidung ist notwendig, da es auch Fahrzeuge mit Multifunktionsdisplay (MFD) ohne die Realisierung von Textmeldungen gibt. Somit können Anzeigen ohne Textmeldungen nicht nur dem Modularen Führerraumanzeigegerät (MFA) zugeordnet werden.
Seite 2 von 4
Die Regeln zum Abschalten der LZB-Fahrzeugeinrichtung wurden präzisiert. Damit kann die einzelne Weisungslage, zum Abschalten der LZB im führenden Fahrzeug bei allen Zügen, in denen Schwerwagen eingestellt worden sind, bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen entfallen. Die LZB-Fahrzeugeinrichtung ist allgemeingültig und bauformneutral beschrieben. Somit beschränkt sich der Regelungsumfang der LZB-Bedienrichtlinie auf die seitens des Infrastrukturbetreibers erforderlichen sowie allgemeingültigen und bauformneutral formulierten Bedienvorgaben. Alle darüber hinausgehenden bauform-, ausführungsvarianten- oder fahrzeugspezifischen Regelungssachverhalte sind künftig durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigener Verantwortung nach Maßgabe der ebenfalls zum 14.12.2025 in Kraft tretenden Richtlinie 483.0200 zu regeln. In der zum 14.12.2025 in Kraft tretenden aktualisierten LZB-Bedienrichtlinie 483.0202 sind die bauform-/ baureihenspezifischen Bezüge dementsprechend entfallen. Ferner wurden die die Bedienung der LZB-Fahrzeugeinrichtung betreffenden Inhalte aus der Ausnahmegenehmigung Nr. 02 (50 km/h bei gestörter PZB-Funktionalität) in die Richtlinie 483.0202 eingearbeitet. Mit der Aktualisierung 1 erfolgen im Wesentlichen folgende Änderungen: Abschnitt 1: Der Abschnitt 1 enthält detaillierte Regelungen zum Geltungsbereich. Es werden nur LZB- Fahrzeugeinrichtungen mit CIR-ELKE-Funktionalität (CE) beschrieben. Es erfolgt eine Abgrenzung zur neuen Richtlinie 483.0200 und den entsprechenden Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens. Die Unterscheidung nach Anzeigen mit und ohne Textmeldung wird getroffen, wobei Anzeigen mit Textmeldung ausschließlich am Multifunktionsdisplay (MFD) erkennbar sind. Im Zusammenhang mit Meldungen von Störungen an der LZB-Fahrzeugeinrichtung werden neu die Begriffe „betriebsleitende Stelle“ und „auftraggebende Stelle“ verwendet. Abschnitt 2: Die bauformspezifischen Aufbauschemen der LZB-Fahrzeugeinrichtung entfallen. Für das allgemeine Aufbauschema wird auf Abschnitt 4 Absatz (2) der Richtlinie 483.0201 verwiesen. Die Regelungen zur PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung, Bremswirkgruppe, Wegmessung und Antennen wurden aus dem Abschnitt 2.4 in den Abschnitt 4 Absätze (3) – (6) der Richtlinie 483.0201 überführt und angepasst. Der Abschnitt 2 enthält Anpassungen zu den Bedienelementen und zu den Leuchtmeldern. Die Beschreibungen zum LZB-Nothalt und zum LZB-Auftrag „Stromabnehmer senken“ sind entfallen. Neu aufgenommen wurden die Auflistung und die Beschreibung der wesentlichen Textmeldungen für den LZB-Betrieb. Abschnitt 3: Zur Vorbereitung der LZB-Fahrzeugeinrichtung wird auf Abschnitt 12 der Richtlinie 483.0101 verwiesen.
Seite 3 von 4
Abschnitt 4: Am Einfahrort (in die LZB) nehmen LZB-Fahrzeug- und LZB-Streckeneinrichtung den Informationsaustausch auf. Die Aufnahme in die LZB ist mit Hellschaltung der Führungsgrößen abgeschlossen und somit beginnt die LZB-Führung in der Regel erst, wenn der Zug an einem Hauptsignal oder Blockkennzeichen vorbeigefahren ist. Ergibt sich aus der betrieblichen Aufgabenstellung die Notwendigkeit, den Zug früher in die LZB aufzunehmen, so beginnt die LZB-Führung bereits nach Vorbeifahrt an einem definierten Einschaltpunkt (LZB-Ein-Punkt). Dieser liegt dann vor dem nächsten Hauptsignal oder Blockkennzeichen. Die streckenseitige Realisierung findet Berücksichtigung im Bedienregelwerk. Zu den Anzeigebildern werden im Text neu die entsprechenden Textmeldungen beschrieben. Es sind alle Vorgaben zum LZB-Nothalt entfallen, da sich diese nur auf die Bauform LZB L72 (nicht CE) beziehen. Es sind die Vorgaben zum LZB-Auftrag „Stromabnehmer senken“ entfallen. Er wird streckenseitig nicht realisiert. Die betrieblichen Regelungen zu Geschwindigkeitseinschränkungen, zum Fahren auf Sicht und zur Nichtgeltung von dunkel geschalteten Hauptsignalen bis zum Erlöschen des Leuchtmelders „Ü“ sind entfallen, da sie in der Richtlinienfamilie 408 enthalten sind. Des Weiteren sind die Bedienvorgaben zur Automatischen Fahr- und Bremssteuerung entfallen. Diesbezüglich wird auf die Richtlinie 483.0200 verwiesen. Abschnitt 5: In die Auflistung, wann die LZB-Fahrzeugeinrichtung mit dem LZB-Störschalter abgeschaltet werden muss, wurde der Spiegelstrich „wenn im Zug Schwerwagen eingestellt sind“ neu aufgenommen. Die vormals gültige einzelne Weisungslage bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen kann entfallen. Blinkt der Leuchtmelder „Befehl 40“ nach dem Aktivschalten der LZB-Fahrzeugeinrichtung, so wird für die weitere Verfahrensweise nach dem Aktivschalten innerhalb oder außerhalb des Linienleiterschleifenbereiches unterschieden. Für die Weiterfahrt als signalgeführter Zug nach dem dauerhaften Ausschalten der LZB- Fahrzeugeinrichtung innerhalb des Linienleiterschleifenbereiches erfolgte die Einarbeitung der Ausnahmegenehmigung Nr. 02 (50 km/h bei gestörter PZB-Funktionalität). Abschnitt 6: Die Vorgaben zum LZB-Übertragungsausfall bezüglich der Bauform LZB L72 (nicht CE) sind entfallen. Die Vorgaben zur CE-Funktionalität wurden präzisiert. Zu den Anzeigebildern werden im Text neu die entsprechenden Textmeldungen beschrieben. Für die Weiterfahrt als signalgeführter Zug nach dem LZB-Übertragungsausfall ohne Mitwirkung des Fahrdienstleiters ist die betriebliche Regel entfallen, da sie in der Richtlinien-Familie 408 enthalten ist.
Seite 4 von 4
Anhang 483.0202A01 Es sind die Beschreibungen zu den betrieblichen Regeln, zur Bauform LZB L72 (nicht CE) inklusive LZB-Nothalt, zum LZB-Auftrag „Stromabnehmer senken“, zur Automatischen Fahr- und Bremssteuerung entfallen. Anhang 483.0202A02 Der Anhang 483.0202A02 wurde neu in 3 Tabellen (Umgang mit Störungen, Beschreibung der Maßnahmen, Beschreibung der Auswirkung/ Folge) gegliedert. Es sind die baureihenspezifischen Besonderheiten entfallen. Die betriebsleitende Stelle und die auftraggebende Stelle werden berücksichtigt. Die Ausnahmegenehmigung Nr. 02 (50 km/h bei gestörter PZB-Funktionalität) findet bei den Auswirkungen Berücksichtigung. Anhang 483.0202A03 Es sind die Beschreibungen zur Bauform LZB L72 (nicht CE) entfallen. Das LZB-Ende vor dem Halt zeigenden Hauptsignal wurde als Ausnahme gekennzeichnet. Zur weitergehenden Information kann die Synopse zur Aktualisierung 1 der Richtlinie 483.0202 über die E-Mail-Adresse ZZS-Systembetreuung@deutschebahn.com angefragt und bezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
DB InfraGO AG
i. V. i. A. Dr. Clemens Fuhrmann Michael Japke
Michael Japke Digital unterschrieben von Michael Japke Datum: 2024.12.03 15:23:36 +01'00' Clemens Fuhrma nn Digital unterschrieben von Clemens Fuhrmann Datum: 2024.12.04 06:57:38 +01'00'
Richtlinie Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 1
Fachautor: I.IAI 45 | Michael Japke | michael.japke@deutschebahm.com Gültig ab: 14.12.2025 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich .................................................................. 2 2 Führerraumanzeigen und Bedienelemente ......................... 3 3 Vorbereitung der LZB-Fahrzeugeinrichtung ...................... 14 4 Bedienen während der Fahrt ............................................. 14 5 Abschalten/ Ausschalten im Betrieb .................................. 29 6 Unregelmäßigkeiten im Betrieb ......................................... 32
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 2
Gültig ab: 14.12.2025
1 Geltungsbereich
(1) Die Richtlinie (Ril) 483.0202 enthält Vorgaben für das
Bedienen einer LZB-Fahrzeugeinrichtung und gilt für
Triebfahrzeugführer (Tf), die mit Fahrzeugen unter LZB-
Überwachung, LZB-geführt, auf den Schienenwegen der
DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg verkehren.
(2) Als LZB-Fahrzeugeinrichtung im Sinne der Ril 483.0202 gilt
eine PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung, die ggf. über ein
Spezifisches Transmissions-Modul (STM) in die ETCS-
Fahrzeugeinrichtung eingebunden ist.
(3) Die Ril 483.0202 bezieht sich auf LZB-
Fahrzeugeinrichtungen mit CIR-ELKE-Funktionalität.
(4) Die Ril 483.0202 gilt nur in Verbindung mit der Ril 483.0201
„LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil“ und
der Ril 483.0101 „PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen“.
(5) Die in dieser Ril enthaltenen Darstellungen von
Führerraumanzeigen sind aus Gründen der
Übersichtlichkeit grundsätzlich nur in der PZB-Zugart „O“
veranschaulicht, gelten aber sinngemäß auch für die PZB-
Zugarten „M“ und „U“.
(6) In dieser Ril werden die Führerraumanzeigen und das
Bedienen der LZB-Fahrzeugeinrichtung beschrieben.
(7) Ergänzende Vorgaben des
Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) gemäß der
Ril 483.0200 gelten vorrangig zu den Vorgaben dieser Ril.
(8) In dieser Ril wird nach Anzeigen mit und ohne Textmeldung
unterschieden. Anzeigen mit Textmeldung erscheinen
ausschließlich am Multifunktionsdisplay (MFD), Anzeigen
ohne Textmeldung am Modularen Führerraumanzeigegerät
(MFA) oder MFD.
(9) In dieser Ril wird im Zusammenhang mit Meldungen von
Störungen an der LZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff
„betriebsleitende Stelle“ verwendet. Er bezeichnet je nach
Situation eine der Stellen des
Eisenbahninfrastrukturunternehmens, welche den Betrieb
im zugeordneten Streckennetz koordinieren, disponieren
und steuern. Die konkret zu verständigende Stelle ist in den
betrieblichen Regelwerken (Ril-Familie 408 u. a.)
festgelegt.
(10) In dieser Richtlinie wird im Zusammenhang mit Meldungen
von technischen Unregelmäßigkeiten und Störungen an der
LZB-Fahrzeugeinrichtung der Begriff „auftraggebende
Stelle“ verwendet. Die auftraggebende Stelle ist diejenige
Geltungsbereich
LZB-Fahrzeug-
einrichtung
CIR-ELKE
Ril 483.0101
Ril 483.0201
PZB-Zugart „O“
Inhalt
Vorgaben des
EVU
Anzeigen
Begriff „be-
triebsleitende
Stelle“
Auftraggebende
Stelle
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 3
Gültig ab: 14.12.2025 Stelle des Eisenbahnverkehrsunternehmens, welche dem Triebfahrzeugführer fachliche Anweisungen und Aufträge erteilt. 2 Führerraumanzeigen und Bedienelemente (1) Mittels Führerraumanzeigen wird der Tf über
- Sollgeschwindigkeit,
- Istgeschwindigkeit,
- Zielgeschwindigkeit,
- Zielentfernung,
- sonstige Aufträge zur Steuerung der Zugfahrt,
- Betriebszustände der LZB
informiert.
(2) Führerraumanzeigen können über ein MFA oder ein MFD
ausgegeben werden.
Im Bild 1 ist der Aufbau eines MFA 7 und im Bild 2 der eines MFA 20 in schematischer Form dargestellt. Bild 1 Aufbauschema MFA 7
Führerraum- anzeigen MFA/ MFD
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 4
Gültig ab: 14.12.2025 Bild 2 Aufbauschema MFA 20
Bild 3 zeigt die Darstellungsprinzipien der
Führerraumanzeigen im MFD.
Bild 3 Führerraumanzeigen im MFD
Hinweis: Darüber hinaus können bei bestimmten Fahrzeugen bei Störungen des MFA/ MFD die Anzeigen im Maschinentechnischen Display (MTD) mittels einer MFA/ MFD-Ersatzanzeige dargestellt werden. (3) Die Sollgeschwindigkeit (v Soll), die Zielgeschwindigkeit (vZiel) und die Zielentfernung (ZE) werden unter LZB-Führung als Führungsgrößen bezeichnet. (4) vSoll entspricht der zulässigen Geschwindigkeit eines LZB- geführten Zuges. Sie wird durch ein auf der Spitze stehendes rotes Dreieck angezeigt (Bild 3).
Führungs- größen vSoll
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 5
Gültig ab: 14.12.2025
Hinweis: Im MFA wird eine rote Zeigerspitze verwendet.
(5) vZiel zeigt bei Wechsel zu niedrigeren Geschwindigkeiten die
am Zielpunkt (nach Ablauf der ZE) zu erwartende v Soll an
(Schrittweite 10 km/h).
Die Anzeige v Ziel wird durch eine Schnarre akustisch
unterstützt.
Bei der Ankündigung eines LZB-Halts zeigt vZiel „000“.
(6) Die ZE zeigt die Entfernung bis zum Ort des für den
Fahrtverlauf maßgebenden Geschwindigkeitswechsels
(Zielpunkt) an. Die maximale ZE ist abhängig von den
Einstellwerten "Maximal zulässige Geschwindigkeit des
Zuges" (VMZ) und "Bremshundertstel" (BRH), (Tabelle 1).
BRH
VMZ (km/h)
10 – 100 110 – 160 170 – 200 210 – 300
60 7000 9900 / /
70 - 240 4000 7000 9900 –
13000
Tabelle 1: Maximale Zielentfernung (m)
Hinweise:
Auf bestimmten Strecken wird eine ZE von 13000 m
unabhängig von den Einstellwerten angezeigt, wenn von
der LZB kein geschwindigkeitseinschränkender Zielpunkt
erkannt wird.
Ansonsten wird die Entfernung bis zu dem nächsten
geschwindigkeitseinschränkenden Zielpunkt angezeigt.
Dieser kann auch größer als 13000 m sein.
(7) Die Istgeschwindigkeit (v
ist) entspricht der vom Zug
gefahrenen Geschwindigkeit.
(8) Die Leuchtmelder (LM) sind dunkel, zeigen Dauer- oder
Blinklicht (Bild 4). Sie sind entweder blau, gelb, rot oder
weiß.
(9) Bestimmte Führerraumanzeigen werden durch
- eine Schnarre oder
- eine Hupe bzw.
- eine Sprachausgabe
akustisch unterstützt. vZiel ZE Ist- geschwindigkeit
Leuchtmelder Akustische
Unterstützung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 6
Gültig ab: 14.12.2025 Bild 4 Darstellung der LM (z. B. LM „Ü“)
Bestimmte Anzeigen muss der Tf durch eine
Bedienhandlung quittieren. Welche Bedienhandlung der Tf
im konkreten Fall durchführen muss, ist im Abschnitt 4 und
im Anhang 483.0202A01 situationsbezogen beschrieben.
Die Tabelle 2 enthält eine Übersicht der LM und deren
Bedeutung.
LM
- akustische Unterstützung Bedeutung/ Hinweis
-
LZB-Fahrzeugeinrichtung betriebsbereit
-
LZB-Fahrzeugeinrichtung nicht betriebsbereit
-
Einstellen der Nullstellung (Fahrtrichtungsschaltung in Stellung „0“)
-
Einstellwert BRH kleiner als 60
-
LZB mit Störschalter abgeschaltet
-
LZB-Führung (LM außerhalb des MFD)
-
keine LZB-Führung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 7
Gültig ab: 14.12.2025 LM
-
akustische Unterstützung Bedeutung/ Hinweis
-
akustische Unterstützung
-
LZB-Ende-Ankündigung
-
Übergang von LZB-Führung in Signalführung und PZB-Überwachung,
-
wird bei Verwendung von Textmeldungen durch diese ersetzt
-
LZB-Ende quittiert
-
wird bei Verwendung von Textmeldungen durch diese ersetzt
-
im Stillstand bei LZB- Übertragungsausfall mit vZiel = „000“
-
nach Abschalten der LZB im Teilblockmodus
-
nach kurzzeitigem Ausschalten der LZB im Teilblockmodus
-
BRH < 60 im Teilblockmodus eingestellt
-
nach vorübergehender Einstellung der Fahrtrichtung „R“ (und wieder in Fahrtrichtung„ V“ im Teilblockmodus)
- akustische Unterstützung
- die Befehlstaste wurde erfolgreich bedient, zulässige Geschwindigkeit höchstens 40 km/h
- Grundstellungsüberwachung der Wachsamkeitstaste, Freitaste und Befehlstaste in Verbindung mit LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden)
- akustische Unterstützung
- LZB-Ersatzauftrag
- akustische Unterstützung
- LZB-Gegengleisfahrauftrag
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 8
Gültig ab: 14.12.2025 LM
-
akustische Unterstützung Bedeutung/ Hinweis
-
akustische Unterstützung
- LZB-Vorsichtauftrag
- akustische Unterstützung
- LZB-Vorsichtauftrag quittiert
- akustische Unterstützung
- LZB-Halt wurde überfahren Weiterfahrt auf Befehl
- akustische Unterstützung
- LZB-Zwangsbremsung
- akustische Unterstützung
- Bremseinsatzpunkt erwarten
- akustische Unterstützung
-
Geschwindigkeitsüberschreitung
-
Befreiung aus der Überwachungsbremskurve bei LZB- Übertragungsausfall ohne Mitwirkung des Fdl möglich
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 9
Gültig ab: 14.12.2025 LM
- akustische Unterstützung Bedeutung/ Hinweis
-
Anzeige bei LZB-Übertragungsausfall ohne Beteiligung des Fdl und überwachter Ausfallgeschwindigkeit (nach 2. Quittierung)
-
Einstellen der Fahrtrichtung „R“
-
Druckabsenkung in der Hauptluftleitung (HL), (kleiner 3,0 bar)
-
PZB mit Störschalter abgeschaltet
-
wird bei Verwendung von Textmeldungen durch diese ersetzt
- akustische Unterstützung
-
LZB-Auftrag: „Hauptschalter aus“
-
Ersatzzugdaten sind wirksam (LM „Prüf/Stör“ blinkt, wenn vorhanden)
-
bei Verwendung von Textmeldungen leuchtet nur der LM, der der PZB- Zugart entspricht,
(wenn vorhanden)
- LZB-Übertragungsausfall
- LZB-Halt überfahren
- Störungssammelmeldung für Störungen der LZB- Fahrzeugeinrichtung (bei Störungen während der Fahrt leuchtet der LM nur für 10 s auf)
(wenn vorhanden)
- Aufforderung zum Einstellen der Zugdaten, wenn gleichzeitig der LM der entsprechenden PZB-Zugart blinkt
- wenn zusätzlich die 3 LM der PZB- Zugarten leuchten, sind die Ersatzzugdaten wirksam
- LZB mit Störschalter abgeschaltet Tabelle 2: Darstellung der LM und deren Bedeutung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 10
Gültig ab: 14.12.2025 (10) Farbig hinterlegte Textmeldungen im MFD unterstützen den Tf bei der Bedienung der LZB-Fahrzeugeinrichtung und ergänzen zumeist die Leuchtmelderanzeigen. In einigen Fällen wird anstelle einer Leuchtmelderanzeige eine entsprechende Textmeldung angezeigt (siehe Hinweise Tabelle 2). Einige Textmeldungen werden nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit bzw. nur für eine bestimmte Zeit angezeigt. Textmeldungen werden im MFD unterhalb der LM angezeigt. Sie können nur dauerhaft leuchten. Bei der Ausgabe mehrerer Textmeldungen in einem Anzeigebild werden diese von oben nach unten grundsätzlich in der Reihenfolge:
- Ursache
- Auswirkung
- Handlungsaufforderung sortiert. Tabelle 3 führt die wesentlichen Textmeldungen für den LZB-Betrieb auf. Liste möglicher Textmeldungen Zwangsbremsung LZB-Halt überfahren Geschwindigkeitsüberschreitung V-Überwachung 150 km/h V-Überwachung 140 km/h V-Überwachung 130 km/h V-Überwachung 120 km/h V-Überwachung 110 km/h V-Überwachung 100 km/h V-Überwachung 90 km/h V-Überwachung 85 km/h V-Überwachung 80 km/h V-Überwachung 70 km/h V-Überwachung 55 km/h Textmeldungen
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 11
Gültig ab: 14.12.2025 Liste möglicher Textmeldungen V-Überwachung 50 km/h V-Überwachung 45 km/h V-Überwachung 40 km/h V-Überwachung 35 km/h V-Überwachung 25 km/h V-Überwachung 20 km/h V-Überwachung 10 km/h LZB-Ende LZB-Vorsichtauftrag LZB-Ersatzauftrag LZB-Gegengleisfahrauftrag LZB-Übertragungsausfall LZB mit Störschalter abgeschaltet LZB-Störung LZB-Nachfahrauftrag Rückwärts aufgeriegelt PZB/LZB-Luftabsperrhahn zu Ggf. weitere Stromabn. beachten BRH < 60 eingegeben Fdl beteiligen Mit Betriebsbremsung anhalten Hauptschalter einschalten Hauptschalter ausschalten Wachsamkeitstaste betätigen Freitaste betätigen Zugdaten eingeben Abbremsen unter 85 km/h Abbremsen unter 80 km/h Abbremsen unter 70 km/h Abbremsen unter 60 km/h
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 12
Gültig ab: 14.12.2025 Liste möglicher Textmeldungen Abbremsen unter 55 km/h Abbremsen unter 50 km/h Abbremsen unter 40 km/h Abbremsen unter 30 km/h Abbremsen unter 10 km/h Signale und Fahrplan beachten Geschwindigkeitswechsel Grunddaten wirksam Wirksame Zugdaten Ersatzzugdaten wirksam Bremseinsatzpunkt erwarten PZB mit Störschalter abgeschaltet PZB-Störbetrieb aktiv Tabelle 3: Liste der Textmeldungen Hinweis: Mit aktiviertem PZB-Störbetrieb (durch selbsttätige Aktivierung der Fahrzeugeinrichtung oder durch Abschaltung mit dem PZB-Störschalter, siehe Ril 483.0101) ist ein LZB-geführtes Fahren weiterhin möglich. (11) Ein Auszug häufig vorkommender Leuchtmelderkombinationen mit oder ohne Textmeldungen sowie zugehöriger akustischer Signale ist im Anhang 483.0202A01 zusammenfassend dargestellt.
483.0202A01
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 13
Gültig ab: 14.12.2025 (12) Eine Übersicht der Bedienelemente enthält Tabelle 4. Bedienelement Zweck Wachsamkeitstaste Quittierung LZB-Gegengleisfahrauftrag Freitaste Quittierung:
- LZB-Ende-Verfahren
- LZB-Vorsichtauftrag
- LZB-Übertragungsausfall Wachsamkeits- und Freitaste Anzeige der wirksamen Zugdaten Befehlstaste Weiterfahrt mit Befehl:
- bei LZB-Halt
- nach Überfahren des LZB-Halts
- nach LZB-Übertragungsausfall mit
vZiel = „000“ - nach Abschalten oder kurzzeitigem Ausschalten der LZB im Teilblockmodus LZB-Störschalter Abschalten der LZB-Funktionalität der LZB-Fahrzeugeinrichtung im Stillstand:
- bei Störungen
- wenn es angeordnet wird
- nach Abschnitt 5 Absatz (1) Hinweis: Bei abgeschalteter LZB- Funktionalität bleibt die PZB verfügbar. PZB/LZB- Hauptschalter (kann fahrzeugabhängig anders benannt sein) Ausschalten der LZB- Fahrzeugeinrichtung im Stillstand:
- bei Störungen
- wenn es angeordnet wird
- nach Abschnitt 5 Absatz (6) Hinweis: Zur Weiterfahrt sind die Maßnahmen nach Abschnitt 5 Absatz (5) zu beachten. PZB/LZB- Luftabsperrhahn (fahrzeugabhängig) LZB-Bremswirkgruppe bei ausgeschalteter LZB- Fahrzeugeinrichtung und wirksamer Zwangsbremsung absperren Hinweis: Zur Weiterfahrt sind die Maßnahmen nach Abschnitt 5 Absatz (5) zu beachten. Bedienelemente
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 14
Gültig ab: 14.12.2025 Bedienelement Zweck Schalter „PZB/LZB- Überbrückung Bremse“ (fahrzeugabhängig, kann anders benannt und realisiert sein) Zur Weiterfahrt bei ausgeschalteter LZB-Fahrzeugeinrichtung wird die Schnellbremsschleife (SBS) geschlossen). Tabelle 4: Bedienelemente 3 Vorbereitung der LZB- Fahrzeugeinrichtung Zur Vorbereitung der LZB-Fahrzeugeinrichtung gelten die Vorgaben in Abschnitt 12 der Ril 483.0101 (Hinweis: inklusive der Vorgaben, welche Zugdaten einzugeben sind). 4 Bedienen während der Fahrt (1) Für die Aufnahme in die LZB-Führung sind keine Bedienhandlungen erforderlich. Die LZB- Fahrzeugeinrichtung schaltet selbsttätig von Signalführung und PZB-Überwachung auf LZB-Führung um. Die Aufnahme ist abgeschlossen, wenn die LM "Ü" und "B" Dauerlicht zeigen, die Führungsgrößen angezeigt werden und die PZB-LM "85", "70" und "55" dunkel sind (Bild 5). Die Abweichung bei wirksamen Ersatzzugdaten ist im Anhang 483.0202A01 dargestellt. Bild 5 LZB-Führung - Grundbild
(2) Die Aufnahme in die LZB-Führung kann an folgenden Orten
erfolgen:
a) am Beginn einer LZB-Strecke,
b) an seitlichen Einfahrten mit einer Anfangsschleife,
Vorbereitung
Aufnahme in die
LZB-Führung
Orte der
LZB-Aufnahme
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 15
Gültig ab: 14.12.2025
c) am Bereichskennungswechsel (BKW).
Diese Orte sind durch ein LZB-Bereichskennzeichen ge-
kennzeichnet.
Bei Zügen, die auf einem Gleis mit Linienleiter beginnen
bzw. bei Einschaltung der LZB-Fahrzeugeinrichtung auf
einem Gleis mit Linienleiter, erfolgt die Aufnahme erst am
nachfolgenden BKW.
Nach einem LZB-Übertragungsausfall ist die erneute
Aufnahme in die LZB-Führung nur an einem BKW möglich,
d. h., es werden erst dann wieder der LM "Ü" und die
Führungsgrößen angezeigt.
Hinweise:
Die Aufnahme in die LZB- Führung erfolgt in der Regel erst
nach Vorbeifahrt des Zuges am folgenden Hauptsignal bzw.
Blockkennzeichen.
Die Aufnahme in die LZB-Führung kann auch an speziell
projektierten „LZB-Ein-Punk ten“ erfolgen. Diese liegen
dann vor dem folgenden Hauptsignal bzw.
Blockkennzeichen.
(3) Zugdaten, die sich ändern, muss der Tf im Stillstand neu
eingeben.
(4) Bei Fahrten mit LZB gelten die Führerraumanzeige mit
Anzeigen der Führungsgrößen (v
Soll, v Ziel, ZE), die
Leuchtmelder sowie die Textmeldungen im MFD. Diese
übermitteln folgende Aufträge zur Steuerung der Zugfahrt:
- LZB-Fahrt,
- LZB-Halt,
- LZB-Ende (beim Übergang von LZB-Führung in Signalführung und PZB-Überwachung),
- LZB-Gegengleisfahrauftrag,
- LZB-Ersatzauftrag,
- LZB-Vorsichtauftrag,
- LZB-Nachfahrauftrag,
- LZB-Auftrag „Hauptschalter aus“ und
- zur Geschwindigkeitsregelung.
(5) In LZB-Führung bedeutet die Anzeige
v Soll > 0 km/h → LZB-Fahrt, vZiel und ZE werden angezeigt.
(6) Bei einem Geschwindigkeitswechsel ändert sich vSoll. Änderung der Zugdaten Steuerung der Zugfahrt LZB-Fahrt Geschwindig- keitswechsel
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 16
Gültig ab: 14.12.2025
Der Wechsel zu einer niedrigeren Geschwindigkeit wird
durch die Änderung der Anzeigen vZiel und ZE angekündigt.
Die Änderung wird durch Ertönen der Schnarre eingeleitet.
Bei der Verwendung von Textmeldungen wird zusätzlich die
Textmeldung „Geschwindigkeitswechsel“ angezeigt
(Bild 6).
Bild 6 Geschwindigkeitswechsel zu niedriger
Geschwindigkeit
Anschließend wird über v Soll der Bremsverlauf angegeben,
wobei der LM "G" mit Dauerlicht und die Schnarre
zeitgerecht zum Bremsen auffordern, sofern v
ist weniger als
30 km/h unter v Soll liegt. Bei der Verwendung von
Textmeldungen wird zusätzlich die Textmeldung
„Bremseinsatzpunkt erwarten“ angezeigt (Bild 7).
Abhängig von der LZB-Fahrzeug- und Streckenausrüstung
erfolgt das Aufleuchten des LM „G“ 8 s vor Anstoß an die
Bremskurve, bei v
ist > vZiel.
Bild 7 Geschwindigkeitswechsel -
Bremseinsatzpunkt erwarten
Nach dem Geschwindigkeitswechsel wird der nächste Zielpunkt mit vZiel und ZE angekündigt.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 17
Gültig ab: 14.12.2025
Hinweis: Wird kein geschwindigkeitseinschränkender
Zielpunkt erkannt, wird als vZiel die VMZ sowie die maximale
ZE angezeigt.
Der Wechsel zu einer höheren Geschwindigkeit wird nicht
angekündigt. Am Zielpunkt zeigt vSoll nach Berücksichtigung
der Zuglänge die höhere Geschwindigkeit an.
Hinweis: Wird vor der Geschwindigkeitserhöhung innerhalb
der Zielvorschau der LZB eine neue, niedrigere
Geschwindigkeitseinschränkung erkannt, so wird diese in
der Anzeige für v
Ziel und ZE bereits berücksichtigt.
(7) Bei vorübergehenden Langsamfahrstellen (Lfst) mit 5 km/h
werden vZiel und vSoll mit 10 km/h angezeigt.
Hinweis: Der Tf erhält zusätzlich einen Befehl.
(8) Zur Warnung ertönt beim Überschreiten von v Soll die
Schnarre (wiederkehrend). Der LM "G" blinkt. Bei der
Verwendung von Textmeldungen wird zusätzlich die
Textmeldung „Geschwindigkeitsüberschreitung“ angezeigt.
Mit Erreichen von v
ist ≤ v Soll wird die Warnung selbsttätig
aufgehoben.
Hinweis: Die Warnung zur Geschwindigkeitsüberschreitung
wird von der LZB-Fahrzeugeinrichtung berechnet und
abhängig von der v
Soll ausgegeben.
(9) Bei weiterem Überschreiten von v Soll leitet die LZB
zusätzlich zur Warnung eine LZB-Zwangsbremsung ein,
die bei Erreichen von vist vSoll selbsttätig aufgehoben wird.
Während der LZB-Zwangsbremsung leuchtet der LM "S"
und ein akustisches Signal ertönt. Bei der Verwendung von
Textmeldungen wird zusätzlich die Textmeldung
„Zwangsbremsung“ angezeigt.
(10) In LZB-Führung bedeutet die Anzeige
v
Soll = 0 km/h → LZB-Halt.
Der LZB-Halt wird durch vZiel = „000“ und die entsprechende
ZE angekündigt. Wird vor einem LZB-Halt angehalten, so
bleibt v
Soll größer 0 km/h. Der LZB-Halt liegt in der Regel
mindestens 12,5 m vor dem Blockkennzeichen oder
Hauptsignal.
(11) Muss bei LZB-Halt mit Befehl weitergefahren werden, so
muss der Tf nach Befehlserhalt vor der Weiterfahrt die
Befehlstaste mindestens 3 s, bis der LM „Befehl 40“
Dauerlicht zeigt und v
Soll mit 40 km/h angezeigt wird,
betätigen. Die Befehlstastenbedienung wird akustisch
unterstützt. Bei der Verwendung von Textmeldungen wird
zusätzlich die Textmeldung „V-Überwachung 40 km/h“
Lfst mit 5 km/h
Überschreitung
vSoll
LZB-Zwangs-
bremsung bei
Überschreitung
v
Soll
LZB-Halt
Weiterfahrt bei
LZB-Halt mit
Befehl
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 18
Gültig ab: 14.12.2025 angezeigt (Bild 8). ZE und v Ziel werden während der LZB- Befehlsfahrt abgeschaltet. Nach Beendigung dieser werden sie wieder zugeschaltet. Bild 8 LZB-Halt nicht überfahren - Weiterfahrt mit Befehl
(12) Ein überfahrener LZB-Halt entspricht der unzulässigen Vorbeifahrt an einem LZB-Halt und führt zu einer LZB- Zwangsbremsung bis zum Stillstand. Für die Weiterfahrt ist ein Befehl erforderlich. Das Überfahren eines LZB-Halts wird durch Dauerlicht der LM "H", "S" und, wenn vorhanden, "Prüf/Stör" angezeigt. Der akustische Signalgeber ertönt. Die Führungsgröße v Soll wird mit 0 km/h angezeigt, vZiel und ZE werden abgeschaltet. Bei der Verwendung von Textmeldungen werden zusätzlich die Textmeldungen „LZB-Halt überfahren“, „Zwangsbremsung“ und „Fdl beteiligen“ angezeigt (Bild 9). LZB-Halt überfahren
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 19
Gültig ab: 14.12.2025 Bild 9 LZB-Halt überfahren
Nach dem Überfahren eines LZB-Halts muss der Tf:
- einen Befehl anfordern,
- nach Befehlserhalt die Befehlstaste mindestens 3 s betätigen, bis die LM „H“ und „S“ erlöschen. Hinweis: Es erlöschen auch die zugehörigen LM bzw. Textmeldungen. Die Weiterfahrt erfolgt mit höchsten 40 km/h solange der LM „Befehl 40“ leuchtet bzw. entsprechend der neu angezeigten Führungsgrößen. Hinweis: Sind nach Erlöschen des LM „Befehl 40“ noch keine Führungsgrößen von der Streckenzentrale übertragen worden, so wird ein erneuter LZB-Halt ausgegeben.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 20
Gültig ab: 14.12.2025
Bild 10 Weiterfahrt nach Befehlserhalt,
neue Führungsgrößen angezeigt
Hinweis: Nach Ablauf einer bestimmten Zeitdauer kann ein ursprünglich kommandierter LZB-Halt um bis zu 75 m zurückverlegt werden. Dies führt
- bei haltenden Zügen zur Veränderung von v Soll und ZE sowie
- bei langsam fahrenden Zügen zu einer plötzlichen Verringerung von v Soll und ggf. zu LZB- Zwangsbremsungen. (13) Die Weiterfahrt bei LZB-Halt kann mittels LZB- Ersatzauftrag erfolgen. Der LZB-Ersatzauftrag wird durch Dauerlicht des LM "E 40" und vSoll größer 0 km/h (höchstens 40 km/h) angezeigt; die Ansteuerung des LM wird akustisch unterstützt. Bei der Verwendung von Textmeldungen wird zusätzlich die Textmeldung „LZB-Ersatzauftrag“ angezeigt. Eine Tastenbedienung (Quittierung) ist nicht erforderlich. ZE und v Ziel bleiben eingeschaltet (Bild 11). Bild 11 LZB-Ersatzauftrag
LZB- Ersatzauftrag
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 21
Gültig ab: 14.12.2025
Der LM "E 40" erlischt unmittelbar nach Vorbeifahrt an der
LZB-Blockstelle (bei nachfolgendem Weichenbereich wird
v
Soll noch mit höchstens 40 km/h für diesen zuzüglich der
Zuglänge vorgegeben).
Hinweis: Die zugehörige Textmeldung erlischt mit dem LM.
(14) Die Weiterfahrt bei LZB-Halt kann mittels LZB-
Gegengleisfahrauftrag erfolgen.
Hinweis: Der Tf erhält den Auftrag, das Gegengleis zu
befahren.
Der LZB-Gegengleisfahrauftrag wird durch Blinken des LM
"E 40" bei Annäherung an die LZB-Blockstelle mit
v
Ziel = „000“ und ablaufender ZE bei v Soll 45 km/h oder
300 m vor der LZB-Blockstelle angezeigt. Die Ansteuerung
des LM wird akustisch unterstützt. Bei der Verwendung von
Textmeldungen werden zusätzlich die Textmeldungen
„LZB-Gegengleisfahrauftrag“ und „Wachsamkeitstaste
betätigen“ angezeigt (Bild 12).
Der Tf muss den LZB-Gegengleisfahrauftrag mit der
Wachsamkeitstaste quittieren.
Bild 12 LZB-Gegengleisfahrauftrag
Ab Quittierung mit der Wachsamkeitstaste läuft v Soll auf höchstens 40 km/h und die ZE entsprechend der Entfernung auf den Zielpunkt ab. v Ziel zeigt höchstens 40 km/h. Hinweis: Mit erfolgter Quittierung erlischt die Textmeldung „Wachsamkeitstaste betätigen“. Nach Vorbeifahrt an der LZB-Blockstelle wird v Soll mit höchstens 40 km/h (bis zum Ende des nachfolgendenden Weichenbereiches zuzüglich der Zuglänge) angezeigt. ZE und v Ziel werden entsprechend dem nächsten geschwindigkeitseinschränkenden Zielpunkt angezeigt. Der LM „E 40“ blinkt bis zur nächsten LZB-Blockstelle. LZB- Gegengleisfahr- auftrag
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 22
Gültig ab: 14.12.2025 Nach Vorbeifahrt an der LZB-Blockstelle erlischt der blinkende LM "E 40". Hinweis: Die zugehörige Textmeldung erlischt mit dem LM. (15) Die Weiterfahrt bei LZB-Halt kann mittels LZB- Vorsichtauftrag erfolgen. Hinweis: Der Tf erhält den Auftrag, auf Sicht zu fahren. Der LZB-Vorsichtauftrag wird durch Blinken des LM "V 40" bei Annäherung an die LZB-Blockstelle mit vZiel = „000“ und ablaufender ZE bei vSoll 45 km/h oder 300 m vor der LZB- Blockstelle angezeigt. Die Ansteuerung des LM wird akustisch unterstützt. Bei der Verwendung von Textmeldungen werden zusätzlich die Textmeldungen „LZB-Vorsichtauftrag“ und „Freitaste betätigen“ angezeigt (Bild 13). Bild 13 LZB-Vorsichtauftrag erteilt
Der Tf muss den LZB-Vorsichtauftrag mit der Freitaste quittieren. Der LM „V 40“ geht in Dauerlicht über. Die Quittierung wird akustisch unterstützt (Bild 14). Hinweis: Mit erfolgter Quittierung erlischt die Textmeldung „Freitaste betätigen“. LZB- Vorsichtauftrag
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 23
Gültig ab: 14.12.2025 Bild 14 LZB-Vorsichtauftrag quittiert
Ab Quittierung mit der Freitaste läuft v Soll auf höchstens
40 km/h und die ZE entsprechend der Entfernung auf den
Zielpunkt ab. v
Ziel zeigt höchstens 40 km/h.
Nach Vorbeifahrt an der LZB-Blockstelle wird v Soll mit
höchstens 40 km/h bis zur nächsten LZB-Blockstelle
angezeigt, der LM „V 40“ zeigt Dauerlicht. ZE und v
Ziel
werden entsprechend dem nächsten
geschwindigkeitseinschränkenden Zielpunkt angezeigt.
Nach Vorbeifahrt an der LZB-Blockstelle erlischt der LM
"V 40".
Hinweise:
Die zugehörige Textmeldung erlischt mit dem LM.
Die technische Umsetzung des LZB-Vorsichtauftrages
bildet nicht vollumfänglich die betrieblichen Regeln für das
Fahren auf Sicht gemäß Ril-Familie 408 ab.
(16) Der LZB-Nachfahrauftrag wird bei LZB-Fahrt gegeben und
zusätzlich durch Ertönen einer Schnarre unterstützt
(Bild 15).
LZB-
Nachfahrauftrag
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 24
Gültig ab: 14.12.2025 Bild 15 LZB-Nachfahrauftrag
(17) Der LZB-Auftrag "Hauptschalter ausschalten" wird durch Leuchten des LM "EL" gegeben. Die Ansteuerung des LM wird akustisch unterstützt (wiederkehrend, 1 s akustisches Signal, 3 s Pause). Bei der Verwendung von Textmeldungen wird zusätzlich die Textmeldung „Hauptschalter ausschalten“ angezeigt (Bild 16). Bild 16 Hauptschalter ausschalten
Der Tf muss den Hauptschalter ausschalten. Der Tf darf den Hauptschalter wieder einschalten, wenn der LM "EL" erloschen und die akustische Unterstützung verstummt ist sowie alle arbeitenden elektrischen Triebfahrzeuge des Zuges die Fahrleitungs-Schutzstrecke verlassen haben. Bei der Verwendung von Textmeldungen wird zusätzlich die Textmeldung „Ggf. weitere Stromabnehmer beachten“ angezeigt (Bild 17). Hauptschalter ausschalten
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 25
Gültig ab: 14.12.2025 Bild 17 Hauptschalter einschalten
(18) Zur Ankündigung der Entlassung aus der LZB-Führung
blinkt der LM „Ende“. Bei der Verwendung von
Textmeldungen wird der LM durch die Textmeldung
„LZB-Ende“ ersetzt. Zusätzlich wird die Textmeldung
„Freitaste betätigen“ angezeigt. Die Ankündigung wird
akustisch unterstützt (Bild 18).
Die Entlassung aus der LZB erfolgt in der Regel an einem
Haupt- oder Vorsignal. Die Ankündigung erfolgt frühestens
1750 m vor dem Ort, an dem das Fahrzeug aus der LZB-
Führung entlassen wird. Der Abstand verringert sich, wenn
das LZB-Ausstiegssignal ein Hauptsignal ist und nicht
zeitgerecht auf Fahrt gestellt werden kann.
Bild 18 Ankündigung der Entlassung aus der LZB
Hinweise:
- Das LZB-Ende-Verfahren wird erst eingeleitet, wenn
- das entsprechende LZB-Ausstiegssignal
(LZB-Ausstiegspunkt) in Fahrtstellung ist, Entlassung aus der LZB
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 26
Gültig ab: 14.12.2025
- ein Ersatzauftrag, ein Vorsichtauftrag oder ein LZB-Gegengleisfahrauftrag gegeben wurde, oder
- bei Halt zeigendem oder gestörtem LZB- Ausstiegssignal die Befehlstaste nach Erhalt des Befehls betätigt wurde.
- Die LZB-Führung endet in der Regel 50 m vor dem Signal am Ende der LZB (LZB- Ausstiegspunkt).
- Abweichend zu Nummer 1 kann im Ausnahmefall der LZB-Ausstiegspunkt signalunabhängig an einen beliebigen Ort (variabler Ausfahrort) oder an das Ende des Linienleiters gelegt werden (Beispiel siehe 483.0202A03).
- Die Zielanzeigen (v Ziel, ZE) werden beim LZB- Ende-Verfahren durch die von der LZB- Streckenzentrale ermittelten Ausstiegsgeschwindigkeit und die Entfernung vom LZB-Ausstiegspunkt und weiteren, hinter diesem Punkt liegenden Restriktionen bestimmt, wenn sie der LZB-Streckenzentrale bekannt sind.
- Wenn am bzw. nach dem LZB-Ausstiegspunkt keine Geschwindigkeitseinschränkungen der LZB-Streckenzentrale bekannt sind, wird die maximale Zielvorausschau als ZE und die VMZ als v Ziel angezeigt. Der Tf muss die Ankündigung innerhalb von 10 s mit der Freitaste quittieren. Der LM „Ende“ geht in Dauerlicht über. Bei der Verwendung von Textmeldungen bleibt die Textmeldung „LZB-Ende“ erhalten, die Textmeldung „Freitaste betätigen“ wird durch die Textmeldung „Signale und Fahrplan beachten“ ersetzt (Bild 19). Mit der Quittierung hat der Tf seine Fahrweise so einzurichten, dass am Ort des LZB-Ausstiegs die zulässige Geschwindigkeit für die Weiterfahrt als signalgeführter Zug nicht überschritten wird, da am LZB-Ende v Soll und vZiel um bis zu 20 km/h von der nach Fahrplan zulässigen Geschwindigkeit abweichen können. Hinweis: Um diese Besonderheit zu berücksichtigen, wird in der Textmeldung auch auf das Beachten des Fahrplans verwiesen.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 27
Gültig ab: 14.12.2025 Bild 19 Ankündigung der Entlassung aus der LZB quittiert
Erfolgt die Quittierung der LZB-Ende-Ankündigung nicht
innerhalb von 10 s mit der Freitaste, wird eine verschärfte
Bremskurve wirksam. Die Einleitung dieser wird akustisch
unterstützt. Die verschärfte Bremskurve wird unwirksam,
wenn der Tf die Quittierung nachholt.
Am LZB-Ausstiegspunkt wird von LZB-Führung auf
Signalführung und PZB-Überwachung umgeschaltet
(Bild 20).
Bild 20 Umschaltung auf Signalführung und
PZB-Überwachung
Der prinzipielle Ablauf des „LZB-Ende-Verfahrens“ ist in Bild 21 dargestellt. Weitere Beispiele für den Übergang von LZB-Führung in Signalführung und PZB-Überwachung sind im Anhang 483.0202A03 enthalten. LZB-Ende- Verfahren; 483.0202A03
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 28
Gültig ab: 14.12.2025 Bild 21 LZB-Ende-Verfahren „ohne Textmeldungen“
Hinweise: Nach der Umschaltung von LZB-Führung auf Signalführung und PZB-Überwachung können Überwachungsfunktionen der PZB infolge verdeckt erfolgter 1000-Hz- oder 500-Hz- Beeinflussungen wirksam werden. Im Fall des Übergangs in den PZB-Störbetrieb ist zu beachten, dass ein signalgeführter Zug bei nicht wirksamer PZB und somit auch im PZB-Störbetrieb höchstens 50 km/h fahren darf. Bei noch nicht aktualisierter Betriebsprogramm-Software ist im PZB-Störbetrieb eine Überwachungsgeschwindigkeit von 105 km/h wirksam.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 29
Gültig ab: 14.12.2025 5 Abschalten/ Ausschalten im Betrieb (1) Der Tf muss die LZB-Funktionalität mit dem LZB- Störschalter abschalten:
- bei Sperrfahrten,
- auf Schiebetriebfahrzeugen beim Nachschieben,
- auf Triebfahrzeugen an geschobenen Zügen,
- beim Zurücksetzen eines Zuges, auf dem Fahrzeug, das der Tf (ggf. vorübergehend) hierzu besetzen muss. Nach dem Beenden des Zurücksetzens ist der LZB-Störschalter wieder in die Grundstellung zu schalten.
- wenn im Zug Schwerwagen eingestellt sind,
- bei LZB-Fahrzeugstörungen,
- beim Bedienen von Ausweichanschlussstellen (Awanst),
- wenn es angeordnet wird oder
- beim Rangieren (die Abschaltung muss nicht
durchgeführt werden, wenn Grunddaten wirksam
sind).
Der LZB-Störschalter darf nur im Stillstand betätigt werden.
Beim Abschalten im Linienleiterschleifenbereich ist
Absatz (5) zu beachten. Das erfolgreiche Abschalten kann der Tf am Erlöschen des LM „B“ feststellen. Bei der Verwendung von Textmeldungen wird zusätzlich die Textmeldung „LZB mit Störschalter abgeschaltet“ angezeigt (Bild 22). War das Abschalten nicht erfolgreich, muss der Tf nach Absatz (6) verfahren. Bild 22 Abschaltung der LZB mit dem LZB-Störschalter
Abschalten mit LZB- Störschalter
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 30
Gültig ab: 14.12.2025
(2) Bei Führerraumwechsel oder Zugdateneingabe eines
BRH-Wertes < 60 wird die LZB-Funktionalität automatisch
abgeschaltet.
(3) Durch das Einstellen der Fahrtrichtung „R“ erfolgt der
Abbruch der LZB-Führung.
Bei Abbruch im Teilblockmodus sind die Maßnahmen nach
Abschnitt 6 Absatz (6) zu beachten.
Um die LZB-Führung zu beenden, ist vor dem
Fahrtrichtungswechsel eines Wendezuges im besetzten
Führerraum kurzzeitig die Fahrtrichtung "R" und danach die
Nullstellung (Fahrtrichtungsschaltung in Stellung "0")
einzustellen. Das gilt auch, wenn der Tf den Zug im
Störungsfall zurücksetzen und hierzu das Fahrzeug am
Schluss des Zuges besetzen muss.
(4) Blinkt der LM „Befehl 40“ nach dem Aktivschalten innerhalb
eines Linienleiterschleifenbereiches, so ist die Weiterfahrt
nur mit Befehl zulässig (Hinweis: für die Entlassung aus der
LZB).
Der Tf muss nach Befehlserhalt die Befehlstaste für
mindestens 10 s betätigen, bis der LM „Befehl 40“ in
Dauerlicht übergeht.
Blinkt der LM „Befehl 40“ nach dem Aktivschalten
außerhalb des Linienleiterschleifenbereiches, so darf der Tf
die Befehlstaste für mindestens 10 s betätigen, bis der LM
„Befehl 40“ in Dauerlicht übergeht.
(5) Wird innerhalb eines Linienleiterschleifenbereiches
- die LZB-Funktionalität mit dem LZB-Störschalter abgeschaltet,
- die LZB-Fahrzeugeinrichtung bei Fahrzeugstörungen kurzzeitig ausgeschaltet (z. B. mit dem Batteriehauptschalter),
- bei Führerraumwechsel, durch das Einstellen der Fahrtrichtung „R“ oder durch Zugdateneingabe eines BRH-Wertes < 60 die LZB-Führung selbsttätig abgebrochen und im Anschluss a) ist der LM „Befehl 40“ dunkel, ist die Weiterfahrt als signalgeführter Zug ohne die Mitwirkung des Fdl zulässig. Der Tf muss die für die Weiterfahrt als signalgeführter Zug zulässigen Geschwindigkeiten beachten. ohne LZB- Störschalter Abbruch der LZB-Führung Fahrtrichtungs- wechsel bei Wendezügen LM „Befehl 40“ blinkt nach Fahrtrichtungs- wechsel Beenden der LZB-Führung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 31
Gültig ab: 14.12.2025
Zur Beachtung aller Signale darf die Weiterfahrt für
2000 m mit höchstens 40 km/h erfolgen.
Hinweise:
Die erneute Zugdateneingabe kann erforderlich
werden.
Das Startprogramm oder PZB-Überwachungs-
funktionen infolge verdeckt erfolgter PZB-
Beeinflussungen können wirksam werden.
b) blinkt der LM „Befehl 40“,
so ist die Weiterfahrt als signalgeführter Zug nur mit
Befehl zulässig.
Nach Befehlserhalt muss der Tf die Befehlstaste für
mindestens 10 s betätigen, bis der LM „Befehl 40“ in
Dauerlicht übergeht.
Grunddaten sind wirksam Zugdaten sind wirksam
Der Tf muss die Zugdaten
eingeben.
Nach 50 m Fahrweg erlischt
der LM „Befehl 40“ und die
akustische Unterstützung
verstummt.
Nach 50 m Fahrweg erlischt
der LM "Befehl 40", der
LM "85" zeigt Dauerlicht und
die akustische Unterstützung
verstummt.
Das PZB-Startprogramm ist
wirksam und wird angezeigt.
Ist vor der Abschaltung eine
500-Hz- oder 1000-Hz-
Beeinflussung verdeckt erfolgt,
so wird gleichzeitig mit dem
Übergang des LM "Befehl 40"
in Dauerlicht die
entsprechende restriktive PZB-
Überwachungsfunktion aktiv
und wirksam.
(6) Der Tf muss
- bei Vorspann auf der Zuglok,
- bei defektem LZB-Störschalter oder
- wenn es angeordnet wird die LZB-Fahrzeugeinrichtung mit dem PZB/LZB- Hauptschalter ausschalten. Der Tf schaltet die LZB- Fahrzeugeinrichtung in der Reihenfolge aus:
- Hauptschalter ausschalten Ausschalten mit dem PZB/LZB- Hauptschalter
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 32
Gültig ab: 14.12.2025 2. Stromabnehmer senken 3. Einstellen der Nullstellung (Fahrtrichtungsschaltung in Stellung „0“) Hinweis: Fahrzeugabhängig ist auch die Mittelstellung (Fahrtrichtungsschaltung in Stellung „M“) möglich. 4. PZB/LZB-Hauptschalter ausschalten. Der PZB/LZB-Hauptschalter darf nur im Stillstand betätigt werden. Mit dem PZB/LZB-Hauptschalter wird die gesamte PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung ausgeschaltet. Hierdurch werden die PZB und die LZB unwirksam (Bild 23). Beim Ausschalten im Linienleiterschleifenbereich ist der Absatz (7) zu beachten. Bild 23 Ausschalten mit dem PZB/LZB-Hauptschalter
Hinweis: Abweichende Anzeigen bei der Verwendung von Textmeldungen sind möglich. (7) Wird innerhalb des Linienleiterschleifenbereiches die LZB- Fahrzeugeinrichtung dauerhaft ausgeschaltet, so ist für die Weiterfahrt als signalgeführter Zug ein Befehl erforderlich. Der Tf muss die betriebsleitenden Stellen verständigen. Hinweis: Ein signalgeführter Zug darf bei nicht wirksamer PZB höchstens 50 km/h fahren. 6 Unregelmäßigkeiten im Betrieb LZB-Übertragungsausfall bei vZiel = 010 bis 085 (1) Während der LZB-Führung überträgt die LZB- Streckenzentrale vorsorglich eine Ausfallgeschwindigkeit und einen Ausfallweg an die LZB-Fahrzeugeinrichtung. Diese Werte werden für die Abarbeitung eines LZB- Übertragungsausfalles im Ganzblockmodus (GB) benötigt. Bei einem Übertragungsausfall kommt es zur Ausschalten im Linienleiter- schleifenbereich Allgemeines
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 33
Gültig ab: 14.12.2025
Unterbrechung der Informationsübertragung zwischen
LZB-Streckenzentrale und LZB-Fahrzeugeinrichtung.
(2) Die Ausfallgeschwindigkeit (v Ausfall) richtet sich nach der
restriktivsten Überwachungsgeschwindigkeit, welche im
Bereich des Ausfallweges (siehe Absatz (3)) wirksam wird
und die der LZB durch Fahrwegelemente, Trassierung und
eingestellter PZB-Zugart vorgegeben ist. Die am nächsten
Hauptsignal gezeigte Signalisierung wird bei der
Bestimmung von v
Ausfall nicht berücksichtigt.
Zeigt dieses Hauptsignal "Halt" und ist der
Durchrutschweg < 200 m beträgt vAusfall höchstens 40 km/h.
Aus v Ausfall und der PZB-Überwachungsgeschwindigkeit
wird ein Minimum gebildet. Diese Geschwindigkeit (v min)
wird mit Beginn des Blinkens des LM "Ü" in v Ziel angezeigt.
Nach der ersten Freitastenbedienung muss v min
unterschritten werden. Ab der zweiten Freitastenbedienung
wird v
Ausfall angezeigt, wenn v Ausfall ≤ der Geschwindigkeit
des PZB-Überwachungsprogramms und der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit ist. Für die Weiterfahrt als
signalgeführter Zug muss der Tf den Zug in jedem Fall bis
auf diese Geschwindigkeit abbremsen (siehe Absatz (4)
Tabelle 5).
(3) Als Ausfallweg wird der Weg nach einem LZB-
Übertragungsausfall im GB bis zum nächsten Hauptsignal
bezeichnet. Er wird nach der zweiten Freitastenbedienung
in der Zielentfernungsanzeige dargestellt, wenn wie in
Absatz (2) eine Ausfallgeschwindigkeit angezeigt wird. Die
Ausfallgeschwindigkeit wird so lange überwacht, bis der
Ausfallweg abgelaufen ist.
(4) Die Information für den Beginn des Übertragungsausfalles
erfolgt durch den LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden) in
Dauerlicht. Bei der Verwendung von Textmeldungen wird
die Textmeldung „LZB-Störung“ angezeigt. Die
Ankündigung wird akustisch unterstützt (Bild 24).
Ausfall-
geschwindigkeit
Ausfallweg
Ablauf
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 34
Gültig ab: 14.12.2025 Bild 24 LZB-Übertragungsausfall - Störungsbeginn
Nach 3 s wird der LZB-Übertragungsausfall im GB angezeigt (Bild 25):
- LM „Ü“ blinkt,
- akustische Unterstützung,
- Anzeige vZiel = „010“ bis „085“ (vmin),
- vSoll ablaufend (zeitabhängig),
- ZE dunkel,
- LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden) zeigt Dauerlicht oder,
- Textmeldungen „LZB-Übertragungsausfall“ und „Freitaste betätigen“,
- die Anzeige einer Diagnosemeldung am MTD ist möglich.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 35
Gültig ab: 14.12.2025
Bild 25 LZB-Übertragungsausfall - Aufforderung zur
ersten Quittierung
Der Tf muss den LZB-Übertragungsausfall innerhalb 10 s
mit der Freitaste quittieren, der LM „Ü“ erlischt.
Bei unterlassener Quittierung wird v Soll auf 40 km/h
vermindert und ggf. eine LZB-Zwangsbremsung eingeleitet
(Bild 26).
Bild 26 LZB-Übertragungsausfall - Erste Freitasten-
quittierung nicht innerhalb von 10 s erfolgt
Der Tf muss die Quittierung nachholen. Mit der ersten Quittierung bestätigt der Tf, dass er den Übertragungsausfall wahrgenommen hat und alle Signale beachtet (Bild 27).
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 36
Gültig ab: 14.12.2025
Ab vist ≤ 160 km/h muss der Tf die für die Weiterfahrt als
signalgeführter Zug zulässigen Geschwindigkeiten
beachten.
Hinweise:
Um hierauf hinzuweisen, wird in der Textmeldung auch auf
das Beachten des Fahrplans verwiesen.
Über die Weiterfahrt als signalgeführter Zug verständigt der
Tf den Fdl.
Der Tf muss die v ist auf eine unterhalb der in v Ziel
angezeigten Geschwindigkeit (vmin) vermindern.
Bild 27 LZB-Übertragungsausfall - Erste Freitasten-
quittierung innerhalb von 10 s erfolgt
Sobald der LM „85“ blinkt, kann der Tf sich durch eine 2. Quittierung mit der Freitaste aus der LZB- Überwachungsbremskurve befreien (Bild 28). Die Textmeldung „Abbremsen unter 85 km/h“ wird durch die Textmeldung „Freitaste betätigen“ ersetzt. Die Textmeldung „Signale und Fahrplan beachten“ bleibt bis zur 2. Quittierung erhalten.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 37
Gültig ab: 14.12.2025
Bild 28 Befreiung aus der
LZB-Überwachungsbremskurve möglich
Mit der 2. Quittierung wird die PZB-Überwachung wirksam. Der LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden) sowie die Textmeldungen „LZB-Übertragungsausfall“, „Freitaste betätigen“ und „Signale und Fahrplan beachten“ erlöschen. Es erfolgt eine Überlagerung mit der Ausfallgeschwindigkeit. Die Anzeigen und Überwachungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. vAusfall < vPZB-Zugart und vFz
- ZE = Ausfallweg, LM „1000 Hz“ erlischt nach Ablauf des Ausfallweges
- vZiel = vAusfall vAusfall ist wirksam und wird überwacht, solange der LM „1000 Hz“ leuchtet vAusfall ≥ vPZB-Zugart und vFz
- ZE dunkel, LM „1000 Hz“ dunkel
- v Ziel abgeschaltet Die Weiterfahrt als signalgeführter Zug ist mit Fahrplangeschwindigkeit möglich. vSoll = 0 Tabelle 5: vAusfall Bei der Verwendung von Textmeldungen wird die überwachte Ausfallgeschwindigkeit mit „V-Überwachung“ und zugehöriger Geschwindigkeit angezeigt, z. B. V-Überwachung 40 km/h
Der Ablauf der Führerraumanzeigen und Bedienhandlungen ist als Beispiel „ohne Textmeldungen für
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 38
Gültig ab: 14.12.2025
eine Ausfallgeschwindigkeit von 60 km/h“ im Bild 29 (ohne
verdeckt erfolgte PZB-Beeinflussungen) dargestellt.
Bild 29 LZB-Übertragungsausfall (GB) mit einer
Ausfallgeschwindigkeit von 60 km/h
(5) Bei einem Übertragungsausfall im GB muss der Tf beachten: Ist nach der ersten Freitastenquittierung eine 1000-Hz- oder 500-Hz-Beeinflussung verdeckt erfolgt, so wird die zugehörige PZB-Überwachungsfunktion mit der zweiten Freitastenquittierung sofort aktiv und wirksam.
Verdeckt
erfolgte PZB-
Beeinflussung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 39
Gültig ab: 14.12.2025
Hinweise:
Es erfolgt eine Überlagerung der PZB-Überwachungs-
geschwindigkeit mit der Ausfallgeschwindigkeit. Dabei wird
auf die kleinste dieser beiden Geschwindigkeiten
überwacht. Die Anzeige der Ausfallgeschwindigkeit und
des Ausfallweges erfolgt grundsätzlich, auch wenn die
PZB-Überwachungsgeschwindigkeit höher liegt.
Ist die Ausfallgeschwindigkeit geringer als die PZB-
Überwachungsgeschwindigkeit, so führt eine
Überschreitung der Ausfallgeschwindigkeit zur
Zwangsbremsung bis zum Stillstand.
LZB-Übertagungsausfall bei vZiel = „000“
(6) Die Information für den Beginn des Übertragungsausfalles
im Teilblockmodus (TB) erfolgt durch den LM „Prüf/Stör“
(wenn vorhanden) in Dauerlicht. Bei der Verwendung von
Textmeldungen wird die Textmeldung „LZB-Störung“
angezeigt. Die Ankündigung wird akustisch unterstützt
(Bild 24).
Nach 3 s wird der LZB-Übertragungsausfall im TB
angezeigt (Bild 25):
- LM „Ü“ blinkt,
- akustische Unterstützung,
- Anzeige v Ziel = „000“,
- vSoll ablaufend nach 0 (zeitabhängig),
- ZE dunkel,
- LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden) zeigt Dauerlicht oder,
- Textmeldungen „LZB-Übertragungsausfall“ und „Freitaste betätigen“,
- die Anzeige einer Diagnosemeldung am MTD ist möglich. Der Tf muss den LZB-Übertragungsausfall innerhalb 10 s mit der Freitaste quittieren, der LM „Ü“ erlischt. Bei unterlassener Quittierung wird v Soll auf 40 km/h vermindert und ggf. eine LZB-Zwangsbremsung eingeleitet (Bild 26). Der Tf muss die Quittierung nachholen. Mit der Quittierung bestätigt der Tf, dass er den Übertragungsausfall wahrgenommen hat und alle Signale beachtet (Bild 30). Ablauf
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 40
Gültig ab: 14.12.2025
Ab vist ≤ 160 km/h muss der Tf die für die Weiterfahrt als
signalgeführter Zug zulässigen Geschwindigkeiten
beachten.
Bild 30 LZB-Übertragungsausfall -
Freitastenquittierung erfolgt
Die Textmeldung „Freitaste betätigen“ wird durch die
Textmeldung „Mit Betriebsbremsung anhalten“ ersetzt.
Der Tf muss den Zug anhalten und den Standort der Spitze
des Zuges feststellen.
Hinweis: Muss zum Feststellen des Standortes gemäß
Ril-Familie 408 vorgezogen werden und wird dabei über
einen GM 2000 Hz hinweggefahren, so wird eine PZB-
Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Zuges wirksam,
auch wenn für den Tf noch nicht sichtbar auf Signalführung
und PZB-Überwachung umgeschaltet wurde.
Nach dem Anhalten blinkt der LM „Befehl 40“. Die
Weiterfahrt als signalgeführter Zug ist nur mit Befehl
zulässig.
Bei der Verwendung von Textmeldungen wird die
Textmeldung „Mit Betriebsbremsung anhalten“ durch die
Textmeldung „Fdl beteiligen“ ersetzt (Bild 31).
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 41
Gültig ab: 14.12.2025
Bild 31 LZB-Übertragungsausfall - nach
Freitastenquittierung und Stillstand
Nach Befehlserhalt muss der Tf die Befehlstaste für mindestens 10 s betätigen, bis der LM „Befehl 40“ in Dauerlicht übergeht (Bild 32). Bild 32 LZB-Übertragungsausfall - Befehlstaste betätigt
Der LM „Prüf/Stör“ (wenn vorhanden) erlischt. Die
Textmeldungen „LZB-Übertragungsausfall“ und
„Fdl beteiligen“ werden durch die Textmeldung
„v-Überwachung 40 km/h“ ersetzt. Die Anzeige wird
akustisch unterstützt (wiederkehrend, 1 s akustisches
Signal, 3 s Pause).
Der LM „Befehl 40“ und die zugehörige Textmeldung
erlöschen nach ca. 50 m Fahrt. Die PZB-Überwachung wird
wirksam (Bild 33).
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 42
Gültig ab: 14.12.2025 Bild 33 LZB-Übertragungsausfall - Umschaltung auf Signalführung und PZB-Überwachung
Der Ablauf der Führerraumanzeigen und Bedienhandlungen ist als Beispiel „ohne Textmeldungen“ im Bild 34 (ohne verdeckt aufgenommene PZB- Beeinflussungen) dargestellt.
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 43
Gültig ab: 14.12.2025
Bild 34 LZB-Übertragungsausfall mit v Ziel = „000“ -
Ablauf (ohne Textmeldungen)
(7) Bei einem Übertragungsausfall im TB muss der Tf beachten: Ist vor der Befehlstastenbedienung eine 1000-Hz- oder 500-Hz-Beeinflussung verdeckt erfolgt, so wird die zugehörige PZB-Überwachungsfunktion, gleichzeitig mit dem Übergang des LM „Befehl 40“ in Dauerlicht, aktiv und wirksam.
verdeckt
erfolgte PZB-
Beeinflussung
Bahnbetrieb Zugbeeinflussungsanlagen bedienen LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung 483.0202 Seite 44
Gültig ab: 14.12.2025 Weitere Unregelmäßigkeiten (8) Bewegt sich der Zug in LZB-Führung um mehr als 3 m entgegen der Fahrtrichtung, so wird eine LZB- Zwangsbremsung eingeleitet, die nur mit der Freitaste gelöst werden kann. (9) Der Anhang 483.0202A02 enthält weitere Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten/ Störungen unter LZB-Führung. Bewegung entgegen der Fahrtrichtung Maßnahmen laut 483.0202A02