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| regulierung | allgemein | allgemein |
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einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131462/64302af4f86937f0286e78ca6abe653d/INB-2026-Anlage-4-2-2-4-data.pdf | Network Statement Regelungen der neun Nachbar-BdS der DB Inf | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131462/64302af4f86937f0286e78ca6abe653d/INB-2026-Anlage-4-2-2-4-data.pdf | fd8a932bf32014e8 | Network Statement Regelungen der neun Nachbar-BdS der DB InfraGO AG zu Bearbeitungsfristen im Gelegenheitsverkehr (INB 2026) | 29 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | 3a5bae3f0035ea69 |
Kontext: inb 2026 anlage 4 2 2 4 > Network Statement Regelungen der neun Nachbar-BdS der DB InfraGO AG zu Bearbeitungsfristen im Gelegenheitsverkehr (INB 2026)
Anträge auf Last-Minute-Trassen, die zwischen D-7 und 17 Uhr am D-1 eingereicht werden, werden von den Kapazitätsbüros in weniger als sieben (7) Kalendertagen[7] und unter den im Dokument "Last-Minute-Kapazität" festgelegten Bedingungen bearbeitet (auf der Seite „Technische Dokumente, die in der NS zitiert werden“ auf der Website von SNCF Réseau). Spätere Anträge oder solche, die von den Kapazitätsbüros nicht bearbeitet werden konnten, werden von den Betriebsbüros bearbeitet.
7 Dieser Zeitrahmen von "7 Kalendertagen" ist die operative Übersetzung des Zeitrahmens von "5 Arbeitstagen", gemäß Artikel 48 der Richtlinie 2012/34/EU, der von Art. 23 des Dekrets Nr. 2003-194 abgedeckt wird und auf den sich die Infrastrukturbetreibern innerhalb von RNE geeinigt haben, um die Anwendung dieses Zeitrahmens zu harmonisieren.
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• Erstellung von Last-Minute-Fahrplantrassen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen
A. Fall von Trassen mit Sicherheitsvorschriften, für die ein DSDM (Last-MinuteTrassenantrag) ohne Sonderbedingungen gestellt werden kann:
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Zugbewegungen der Kategorien A und B, die die ordnungsgemäße Funktion der Gleisstromkreise beeinträchtigen können;
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Zugfahrten, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Radsatzwellen stören können;
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Wirbelstrom-Zugbewegungen;
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Triebfahrzeugbewegungen mit außer Betrieb befindlichen Zugfunkgeräten, die mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 Km/h zu einem Wartungszentrum transportiert werden.
B. Fall von Trassen mit Sicherheitsvorschriften, die unter bestimmten Bedingungen einer DSDM unterworfen werden können: Dieser Fall wird im Dokument "Last-MinuteKapazität", das auf der Seite „Technische Dokumente, die in dem NS genannt werden, ausführlich beschrieben.
C. Fall von Trassen mit Sicherheitsvorschriften, die nicht Gegenstand einer DSDM sein können:
- Zugbewegungen der Kategorie C, die das ordnungsgemäße Funktionieren von Gleisstromkreisen nicht zulassen;