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| regulierung | allgemein | allgemein |
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einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131472/ab3ff7492f62014527ed06a92282e958/INB-2026-Anlage-4-4-1a-data.pdf | 3. Kapazitätsbetrachtung | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131472/ab3ff7492f62014527ed06a92282e958/INB-2026-Anlage-4-4-1a-data.pdf | d0f5a3f66214b764 | 3. Kapazitätsbetrachtung | 4 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | 1c5fb4e42b7573f3 |
Kontext: inb 2026 anlage 4 4 1a > 3. Kapazitätsbetrachtung
3. Kapazitätsbetrachtung
Anlage 4.4.1a zu den INB 2026 der DB InfraGO AG Berechnung der Höchstkapazität bei Zuweisung von Rahmenverträgen bei der DB InfraGO AG auf Basis UIC-Merkblatt 406 „Kapazität“
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Bei der Kapazitätsbetrachtung soll das wahrscheinlichste gesamthafte Betriebsbild und nicht ausschließlich das Betriebsbild aus Anmeldungen von Rahmenverträgen zugrunde gelegt werden. Deshalb wird auf einen vergangenheitsbezogenen Betriebstag Bezug genommen. Dieser Betriebstag wird dem letztverfügbaren auskonstruierten Jahresfahrplan entnommen und auf dessen Basis der Kapazitätsverbrauch und die korrespondierende Trassenanzahl gemäß den Festlegungen des UICMerkblatts 406 ermittelt. Die so ermittelte Trassenanzahl wird dann auf eine Auslastung von 100% normiert und die Höchstkapazität von 60% bzw. 90% daraus berechnet.
Die Zugfahrten werden im Bereich des Auswerteabschnittes am Beginn und Ende des zu untersuchenden Zeitraumes abgeschnitten.
Für die realistische Einschätzung von Strecken werden Haltezeiten generell auf Mindesthaltezeiten gekürzt. Die Auslastung von Knoten kann aufgrund von alternativen Fahrwegen und ihren Überholungsgleisen mittels Verkettung eines Fahrplanes nicht eingeschätzt werden.
Die im Auswerteabschnitt enthaltenen Züge werden nun innerhalb des gesamten Auswerteabschnitts und Betrachtungsraumes verkettet. Dadurch entstehen ggf. nicht nutzbare Zeitlücken innerhalb des Auswerteabschnittes. Dieses Vorgehen sichert eine realistische Aussage über den Kapazitätsverbrauch, da diese Zeitlücken durch die Abhängigkeiten der Züge innerhalb des Betrachtungsraumes tatsächlich entstehen. Es bestehen keine Abhängigkeiten der Sperrzeiten bei Laufwegen auf unterschiedlichen Strecken des Betrachtungsraumes (optische Überlagerung).
Zur Gewährleistung eines regelkonformen Fahrplans (Pufferzeiten) müssen in Abhängigkeit der Art der betrachteten Strecke Zusatzzeiten (siehe Abbildung 2) zu den Belegungszeiten hinzugezählt werden:
| Art der Strecke | HVZ | NVZ |
|---|---|---|
| Artreine Vorortpersonenverkehrsstrecke | 18 % | 43 % |
| Artreine Hochgeschwindigkeitsstrecke | 33 % | 67 % |
| Mischverkehrsstrecke | 33 % | 67 % |
Tabelle 1: Zusätzliche Zeiten für Strecken (in % der Belegungszeit)
Anlage 4.4.1a zu den INB 2026 der DB InfraGO AG
Berechnung der Höchstkapazität bei Zuweisung von Rahmenverträgen bei der DB InfraGO AG auf Basis UIC-Merkblatt 406 „Kapazität“
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Abbildung 2: Ermittlung des Kapazitätsverbrauches unter Beachtung des Betrachtungsraumes