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| regulierung | allgemein | allgemein |
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Kontext: inb 2026 anlage 5 2 > Auswahl der Gewichtungsparameter
Auswahl der Gewichtungsparameter
Das ERegG fordert, dass Entgelte mindestens nach den drei Verkehrsdiensten SGV, öffentlich bestellter SPV und restlicher SPV zu differenzieren sind. Das zukünftige Trassenpreissystem der DB InfraGO AG sieht eine feingliedrigere Entgeltdifferenzierung vor, indem die Verkehrsdienste noch in weitere marktseitig ermittelte Marktsegmente unterteilt werden. Damit sind auch die uKZ grundsätzlich je Marktsegment zu berechnen.
Da sich bestimmte Marktsegmente hinsichtlich der Kostentreiber kaum voneinander unterscheiden, werden für die uKZ-Ermittlung einige Segmente zu Clustern zusammengefasst. In folgender Abbildung ist diese Überleitung von den Marktsegmenten gemäß Trassenpreissystem hin zu den Marktsegmentclustern dargestellt. Mit diesem Vorgehen sollen Markt- und Kostensicht zusammengeführt werden.
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Für die Lok- und Leerfahrten erfolgt eine gemeinsame uKZ-Ermittlung für die Verkehrsdienste. Für diese Fahrten sind die Gewichtungsparameter Zuggewicht und Geschwindigkeit für alle drei Verkehrsdienste ähnlich. Gleichzeitig unterscheidet sich der Gewichtungsparameter Zuggewicht
Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2026 - Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 14.12.2025
Redaktionsstand: 10.08.2024
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von den übrigen Marktsegmenten, da diese grundsätzlich Vollzüge, also Fahrten unter Last darstellen.
Innerhalb der Verkehrsdienste SPFV und SPNV gibt es auch keine wesentlichen Unterschiede bezüglich der Gewichtungsparameter Geschwindigkeit und Zuggewicht. Daher erfolgt keine weitergehende Differenzierung der uKZ. Dementsprechend werden uKZ für die Cluster SPNV Standard und SPFV Standard ermittelt.
Im SPFV wurde darüber hinaus gesondert überprüft, ob die uKZ weiter in konventionellen und Höchstgeschwindigkeits-SPFV unterschieden werden können. Die Analyse wies keinen signifikanten Unterschied der uKZ auf. Somit wurde von einer weiteren Differenzierung der uKZ im SPFV abgesehen.
Für das Marktsegment Charter / Nostalgie werden die uKZ des Clusters SPNV Standard übernommen. Ursächlich hierfür ist, dass Charterverkehre bezüglich des Gewichts und der Geschwindigkeit ähnliche Eigenschaften wie der SPNV aufweisen.
Für den Verkehrsdienst SGV erfolgt eine separate Betrachtung der sehr schweren Züge, da sich ein hohes Zuggewicht stark auf die Abnutzung der Gleise auswirkt. Andererseits wird auch der Güternahverkehr separat betrachtet, da niedrigeres Zuggewicht eine geringere Abnutzung der Gleise verursacht.
Eine gesonderte Betrachtung des Marksegments Gefahrgutganzzug für die uKZ Ermittlung ist nicht notwendig. Die DB InfraGO AG geht davon aus, dass die Charakteristik des beförderten Guts als Gefahrgut keinen messbaren Einfluss auf die uKZ hat. Daher werden für das Marktsegment Gefahrgutganzzug die uKZ des Clusters SGV Standard übernommen.