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2026-06-30 21:19:25 +02:00

4.5 KiB

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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2026
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131486/e41f4f5c444722eeb117ef910a874907/INB-2026-Anlage-5-2-data.pdf Kostenblock Betrieb chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131486/e41f4f5c444722eeb117ef910a874907/INB-2026-Anlage-5-2-data.pdf 2c1123b0d3492087 Kostenblock Betrieb 47 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved adfedd5144e50d2b

Kontext: inb 2026 anlage 5 2 > Kostenblock Betrieb

Kostenblock Betrieb

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Die dem Fachbereich Betrieb zugeordneten RKOST werden in einem ersten Schritt inhaltlich hinsichtlich ihrer Aufgaben und Treiber beschrieben und im zweiten Schritt daraufhin untersucht, ob diese Aufgaben mengenabhängige Kosten enthalten.

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In Expertengesprächen wurde herausgearbeitet, dass sich die uKZ-relevanten Aufgaben in den Regionalbereichen befinden. Die entsprechenden Bereiche, auf die eine Mengenänderung einen direkten Einfluss hat, sind:

  • Betriebsdurchführung Stellwerke

  • Betriebsdurchführung Bahnübergangssicherung

  • Betriebsführung der Betriebszentralen

Diesen RKOST sind die operativen Betriebspersonale wie Fahrdienstleiter und Schrankenwärter zugeordnet. Dass es sich bei diesen RKOST um uKZ-relevante Einheiten handelt, wird etwa aus den Belastungsprofilen einzelner Stellwerke der DB InfraGO AG ersichtlich ist. Hier wird deutlich, dass die Stellwerksbesetzung in Abhängigkeit der Menge an Zugverkehr geschieht. Der Ansatz, den Kostenblock Betrieb auf uKZ-Anteile zu analysieren, ist somit dem Grunde nach gerechtfertigt. Wesentlicher Treiber für die Kosten aller relevanten Kostenstellen sind Züge und Rangierbewegungen, messbar anhand des Indikators Trassenkilometer. Je mehr Trassenkilometer ein Zug fährt, desto mehr Weichen und Signale müssen gestellt werden, d.h. es sind mehr fahrdienstliche Handlungen notwendig. Sämtliche RKOST werden in Expertengesprächen auf ihre uKZ-Relevanz analysiert. Als überwiegend uKZ-relevant werden alle Positionen erachtet, die auf eine Mengenänderung (hier: Trassenkilometer) reagieren. Dies trifft auf Personalkosten sowie auf Kosten zu, die bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen entstehen. Der Anteil der Personalkosten, der bei der Bestimmung der uKZ berücksichtigt wird, wird wie folgt bestimmt: Zunächst muss der Anteil der operativen VzP (z.B. Fahrdienstleiter) bestimmt werden, da nur diese im Gegensatz zu administrativ/dispositiven VzP (z.B. Leitungsfunktionen) als mengenreagibel angesehen werden. Gemäß der DVO 2015/909 der EU-Kommission dürfen Festkosten für die Bereitstellung eines Streckenabschnittes nicht als uKZ geltend gemacht werden. Demzufolge wird eine Mindestbesetzung der zu besetzenden Stellwerke mit operativen Personalen als nicht mengenreagibel angesehen. Die Mindestbesetzung ermittelt sich gemäß folgender Formel:

Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2026 - Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 14.12.2025

Redaktionsstand: 10.08.2024

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𝑆𝑡𝑤∗[𝑆ö𝑧] ∗(1 + 𝑉𝑏) 𝑊𝑎𝑧

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Stw: Anzahl zu besetzender Stellwerke Söz: durchschn. Streckenöffnungszeit [h/Woche] Waz: Wochenarbeitszeit (39 h/Woche/VzP) Vb: Vertreterbedarf für Ausfallzeiten [%]

Als reagibel mit dem Zugverkehr werden alle operativen Personale betrachtet, die über die Mindestbesetzung hinausgehen. Bei einer Mengenmehrung im bestehenden Netz (Personalbedarf > Mindestbesetzung) steigen die fahrdienstlichen Handlungen, woraus ein steigender Bedarf an operativen Betriebspersonalen erwächst.

Da ein Zusammenhang zwischen den Trassenkilometern und der zur Durchführung der Betriebsleistung benötigten Stelleinheiten besteht, werden die durch Mengenänderung induzierten Kosten anhand der Trassenkilometer auf die Verkehrsdienste verteilt. Dass sich die so ermittelten Werte nicht zwischen den Verkehrsdiensten unterscheiden, lässt sich dadurch begründen, dass die Art des Zuges (Verkehrsdienst) grds. keinen Einfluss auf die fahrdienstliche Tätigkeit hat.