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2026-06-30 21:19:25 +02:00

3.0 KiB

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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2026
regulierung
recht
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Kontext: inb 2026 anlage 5 7 6 > Handbuch zur Errichtung von Fahrkartenautomaten und Entwertern auf Infrastrukturanlagen der Personenbahnhöfe und Haltepunkte

  • Standortauswahl gen (uPVA) ist bei Neuerrichtung von Automaten eine brandschutztechnische Stellungnahme durch den DB Fachbereich durchführen Brandschutz einzuholen • Der Zugangsberechtigte übergibt der DB-Vermietung die erforderlichen Unterlagen und bestätigt diese mit der Prüferklärung.

  • • Dazu zählen Unterlagen der Elektrotechnik, Standsicherheit, Brandschutz und für Fahrkartenautomaten und Entwerter zur

  • Herstellerangaben TSI PRM. übergeben • Das Auftaktgespräch nach der Übergabe der vollständigen Herstellerdokumentation mit Prüferklärung ist mindestens nach 8 Wochen umzusetzen

  • • Der Zugangsberechtigte führt ein Auftaktgespräch mit dem Leiter BM durch. Der Leiter BM oder der Zugangsberechtigte

  • Auftaktgespräch lädt ggf. weitere fachlich Beteiligte ein. führen • Im Auftaktgespräch wird anhand der Herstellerunterlagen, Prüferklärung und der jeweiligen Standortbedingungen geklärt, ob es sich um einen 1:1-Tausch (Instandsetzung/Austausch, vgl. 4.1) handelt oder eine vollumfängliche Planung und Bauablauf notwendig ist (vgl. 4.2).

  • • Die Detailierung der weiteren Ablaufpunkte ist im Mieterauftaktgespräch festzulegen und zu protokollieren

  • Einzelverträge abschließen • Dieser Punkt beinhaltet den Abschluss von Mietverträgen von Flächen und Räumen in und um Personenbahnhöfen. • Der Zugangsberechtigte oder ein fachlich Beauftragter liefert die für den Umfang der Maßnahme erforderliche Ausführungs-

  • Planung und planung.

  • Planprüfung durchführen • Vorstellung der Bauablaufplanung. • Die Elektroplanung wird durch eine von der VEFK befähigten Person (z.B. Prüfsachverständige und/oder Fachspezialist / - koordinator oder eine befähigte Person des EVU (z.B. Ernennung externer Fachspezialisten)) geprüft. Die kaufmännische Beauftragung der befähigten Person erfolgt durch den Zugangsberechtigte.