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| regulierung | allgemein | allgemein |
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einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131512/b3cdb8cb9021195e605c131e8354c4ce/INB-2026-Anlage-5-7-6-data.pdf | Handbuch zur Errichtung von Fahrkartenautomaten und Entwerte | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131512/b3cdb8cb9021195e605c131e8354c4ce/INB-2026-Anlage-5-7-6-data.pdf | adfdb4acfc4d75e5 | Handbuch zur Errichtung von Fahrkartenautomaten und Entwertern auf Infrastrukturanlagen der Personenbahnhöfe und Haltepunkte | 9 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | 48362c777f237556 |
Kontext: inb 2026 anlage 5 7 6 > Handbuch zur Errichtung von Fahrkartenautomaten und Entwertern auf Infrastrukturanlagen der Personenbahnhöfe und Haltepunkte
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Standortauswahl gen (uPVA) ist bei Neuerrichtung von Automaten eine brandschutztechnische Stellungnahme durch den DB Fachbereich durchführen Brandschutz einzuholen • Der Zugangsberechtigte übergibt der DB-Vermietung die erforderlichen Unterlagen und bestätigt diese mit der Prüferklärung.
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• Dazu zählen Unterlagen der Elektrotechnik, Standsicherheit, Brandschutz und für Fahrkartenautomaten und Entwerter zur
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Herstellerangaben TSI PRM. übergeben • Das Auftaktgespräch nach der Übergabe der vollständigen Herstellerdokumentation mit Prüferklärung ist mindestens nach 8 Wochen umzusetzen
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• Der Zugangsberechtigte führt ein Auftaktgespräch mit dem Leiter BM durch. Der Leiter BM oder der Zugangsberechtigte
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Auftaktgespräch lädt ggf. weitere fachlich Beteiligte ein. führen • Im Auftaktgespräch wird anhand der Herstellerunterlagen, Prüferklärung und der jeweiligen Standortbedingungen geklärt, ob es sich um einen 1:1-Tausch (Instandsetzung/Austausch, vgl. 4.1) handelt oder eine vollumfängliche Planung und Bauablauf notwendig ist (vgl. 4.2).
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• Die Detailierung der weiteren Ablaufpunkte ist im Mieterauftaktgespräch festzulegen und zu protokollieren
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Einzelverträge abschließen • Dieser Punkt beinhaltet den Abschluss von Mietverträgen von Flächen und Räumen in und um Personenbahnhöfen. • Der Zugangsberechtigte oder ein fachlich Beauftragter liefert die für den Umfang der Maßnahme erforderliche Ausführungs-
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Planung und planung.
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Planprüfung durchführen • Vorstellung der Bauablaufplanung. • Die Elektroplanung wird durch eine von der VEFK befähigten Person (z.B. Prüfsachverständige und/oder Fachspezialist / - koordinator oder eine befähigte Person des EVU (z.B. Ernennung externer Fachspezialisten)) geprüft. Die kaufmännische Beauftragung der befähigten Person erfolgt durch den Zugangsberechtigte.