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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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Kontext: inb 2026 anlage 7 3 2 1 4 1 > I. Allgemeine Zuordnungssystematik

I. Allgemeine Zuordnungssystematik

Die Zuordnung der neu in Betrieb genommenen Stationen in die Kategorien erfolgt auf Basis der Segmente Infrastruktur, verkehrliche Bedeutung und Ausstattung. Dabei kommt diesen Segmenten unter näherungsweiser Beachtung der Kostenaspekte folgende prozentuale Gewichtung zu:

A Infrastruktur 40 % B Verkehrliche Bedeutung 40 % 100 % C Ausstattung 20 %

Diese drei Segmente sind wiederum jeweils in zwei Elemente unterteilt, mit ebenfalls fest definierten prozentualen Gewichtungen:

  • A1 Anzahl Bahnsteigkanten

  • A2 Maximale Bahnsteiglänge

  • B1 Anzahl der Reisenden

  • B2 Anzahl der Zughalte

20 % 20 % 20 % 20 % 100 %

  • C1 Vorhandensein technischer Stufenfreiheit 5 % C2 Vorhandensein Service-Personal 15 %

Hinsichtlich der sechs Elemente ist Folgendes zu berücksichtigen:

  • Zu A1: Maßgebend ist die Anzahl der von der DB InfraGO AG für Personenverkehre zur Verfügung gestellten Bahnsteigkanten. Hinsichtlich der Schwellenwerte ist definiert, dass Kleinststationen in der Regel über eine Bahnsteigkante und große, infrastrukturell bedeutende und kostenintensive Stationen über mehr als 7 Bahnsteige (ab 15 Bahnsteigkanten) verfügen. Die Zwischenstufung erfolgt iterativ.

  • Zu A2: Maßgebend ist die längste in einer Station vorhandene Bahnsteigkante (Baulänge). Die Herleitung der Schwellenwerte ergibt sich aus den mit dem Eisenbahnbundesamt abgestimmten Standardbahnsteiglängen, die zu Stufungen gebündelt wurden.

  • Zu B1: Grundlage sind die durch die Zugangsberechtigten gemeldeten maximalen Ein- und Aussteiger (Reisende) an einem Wochentag. Die Meldung erfolgt gemäß Ziffer 3.3.5.1.2.1. Wesentliche Eckpunkte der Stufung sind die Schwellenwerte der Stufe 1 (geringe verkehrliche Bedeutung), der Stufe 3 (Warnung der Reisenden vor schnell durchfahrenden Zügen) und der Stufe 4 (Grundsatz der behindertengerechten Erschließung). Die übrigen Schwellenwerte wurden iterativ ermittelt.

  • Zu B2: Grundlage sind die tatsächlich erfolgten Zughalte (Ist-Halte) der letzten abgeschlossenen Fahrplanperiode inkl. der Endhalte. Die Herleitung der Schwellenwerte basiert auf rechnerischen Nutzungsfrequenzen im Regelverkehr. Bis 10 Züge/Tag entspricht einer Nutzung in der Regelverkehrszeit (6 Uhr bis 21 Uhr) von bis zu 1 Zug/Richtung im Zeitraum von mehr als 3 Stunden. Stufe 2 (bis 50 Züge/Tag) unterstellt eine Nutzungsfrequenz von mehr als 30 Minuten je Richtung, Stufe 3 (bis 100 Züge/Tag) unterstellt eine Nutzungsfrequenz von mehr als etwa 20 Minuten je Richtung, Stufe 4 (bis 500 Züge/Tag) eine Nutzungsfrequenz von etwa 4 Minuten je Richtung, Stufe 5 (bis 1.000 Züge/Tag) eine Nutzungsfrequenz von etwa 2 Minuten je Richtung und Stufe 6 (mehr als 1.000 Züge/Tag) unterstellt eine häufigere Nutzung als 1 Zug/Richtung im Zeitraum bis etwa 2 Minuten.

Zu C1: Maßgebend ist das Vorhandensein von Aufzügen und/oder Fahrtreppen. Unerheblich

ist ihre Anzahl.

  • Zu C2: Maßgebend ist das Vorhandensein eines stationären personenbedienten Service. Die Ausprägung (z.B. DB Information, temporärer Service) ist hierbei unerheblich.

Die sechs Elemente (A1 C2) werden für die Kategorisierung zugrunde gelegt.

In einem nächsten Schritt werden die Elemente (A1 C2) in Stufen unterteilt. Dafür werden die Ausprägungen der Elemente (z.B. Anzahl Bahnsteigkanten, Anzahl Zughalte) anhand festgelegter Grenzwerte gestaffelt. Für jedes der sechs Elemente wird eine bestimmte Anzahl an Stufen definiert.

Darauf aufbauend werden mit Hilfe dieser Stufen sogenannte „Multiplikationsfaktoren“ (MPF) mathematisch bestimmt. Zur Bestimmung des MPF wird die Gewichtung eines Elementes durch die Anzahl seiner Stufen dividiert.

Im Folgenden werden die einzelnen Stufen und Multiplikationsfaktoren der Elemente dargestellt:

MPF = Gewichtung / Anzahl Stufen

MPF = Gewichtung /
Element Anzahl Bahnsteigkanten:
1 Kante = Stufe 1
2 Kanten = Stufe 2
3 bis 4 Kanten = Stufe 3
5 bis 9 Kanten = Stufe 4
10 bis 14 Kanten = Stufe 5
ab 15 Kanten = Stufe 6 MPF = 20 / 6 = 3,333
Element Maximale Bahnsteiglänge:
bis 90,00 Meter = Stufe 1
90,01 Meter bis 140,00 Meter = Stufe 2
140,01 Meter bis 170,00 Meter = Stufe 3
170,01 Meter bis 210,00 Meter = Stufe 4
210,01 Meter bis 280,00 Meter = Stufe 5
ab 280,01 Meter = Stufe 6 MPF = 20 / 6 = 3,333
Element Anzahl Reisende:
bis 49 Reisende/Tag = Stufe 1
50 bis 299 Reisende/Tag = Stufe 2
300 bis 999 Reisende/Tag = Stufe 3
1.000 bis 9.999 Reisende/Tag = Stufe 4
10.000 bis 49.999 Reisende/Tag = Stufe 5
ab 50.000 Reisende/Tag = Stufe 6 MPF = 20 / 6 = 3,333
Element Anzahl Zughalte:
bis 10 Halte/Tag
11 bis 50 Halte/Tag
= Stufe 1
= Stufe 2
51 bis 100 Halte/Tag = Stufe 3
101 bis 500 Halte/Tag = Stufe 4
501 bis 1.000 Halte/Tag = Stufe 5
ab 1.001 Halte/Tag = Stufe 6 MPF = 20 / 6 = 3,333
Element Technische Stufenfreiheit:
Nicht vorhanden = Stufe 0
Vorhanden = Stufe 1 MPF = 5 / 1 = 5
Element Service-Personal:
Nicht vorhanden = Stufe 0
Vorhanden = Stufe 1 MPF = 15 / 1 = 15