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| regulierung | allgemein | allgemein |
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einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf | e) Einreichung und Bearbeitung | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf | f87111b87d53d1f1 | e) Einreichung und Bearbeitung | 145 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | d9426bee0cf93a76 |
Kontext: inb 2026 hauptdokument > e) Einreichung und Bearbeitung
e) Einreichung und Bearbeitung
Die Anwendung der vorgesehenen oder individuellen Standardkostensätze durch die DB InfraGO AG setzt eine Übermittlung der Schadenersatzforderung über das Infraportal sowie eine explizite Zustimmung im Schadensformular voraus.
Nach Prüfung der Schadensmeldung unterbreitet die DB InfraGO AG dem ZB oder einbezogenen EVU bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Vergleichsangebot auf Grundlage der (individuellen) Standardkostensätze. Nimmt der ZB oder das einbezogene EVU das Vergleichsangebot an, wird die inhaltliche Bearbeitung des Falls abgeschlossen und im weiteren Verlauf der entsprechende Betrag ausgezahlt. Lehnt der ZB oder das einbezogene EVU das Vergleichsangebot ab, steht es dem ZB oder einbezogenen EVU frei, seine Forderung vollständig und ohne Zustimmung zur Nutzung von (individuellen) Standardkostensätzen erneut über das Infraportal geltend zu machen.
INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026
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Mit der Annahme des Vergleichsangebots bestätigt der ZB oder das einbezogene EVU, dass durch die Zahlung des angegebenen Betrages sämtliche mit dem konkreten Schadenssachverhalt in Zusammenhang stehende Ansprüche, ob bekannt oder unbekannt, gegenüber der DB InfraGO AG abgegolten sind. Insoweit verpflichtet sich der ZB oder das einbezogene EVU, keine weiteren Ansprüche in diesem konkreten Kontext geltend zu machen. Im Falle eines einbezogenen EVU gem. § 22 ERegG ist zum Abschluss des Vergleichs die Zustimmung des Drittunternehmens erforderlich; durch Einstellen eines Tickets wird bestätigt, dass diese Zustimmung des Drittunternehmens vorliegt.