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2026-06-30 21:19:25 +02:00

2.6 KiB

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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2026
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung) chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf f87111b87d53d1f1 Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung) 212 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved b62ae989df7eca4b

Kontext: inb 2026 hauptdokument > Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung)

Diese können Systemhalte oder Einzelhalte (z. B. Tagesrandhalte) sein. Systemhalte sind in der Haltekonzeption einer Linie für alle Taktzüge vorgegebenen Halte.

Sofern sich ein Konflikt im Bereich des Vor- oder Nachlaufs der einzelnen Zugtrassen ergibt, besteht auf diesem Abschnitt des Laufweges kein Taktschutz.

Voraussetzung für den Takt ist, dass die Laufwege der Zugtrassen im Konfliktbereich übereinstimmen.

  1. Kriterium Wiederholung im zeitlichen Abstand in der Referenzbetriebsstelle:

    • verkehrt mindestens vier Mal an einem Tag an mindestens 45 Wochenverkehrstagen (zum Beispiel an 45 Montagen) oder an mindestens 100 Kalenderverkehrstagen im Fahlplanjahr und

    • mit einer Wiederholung innerhalb 120 Minuten und

    • grundsätzlich zur gleichen Minute: Wobei bei Taktzügen abweichende Zeitwerte zur Mustertrasse in der Referenzbetriebsstelle in der Größenordnung von bis zu ± 3 Minuten angemeldet werden können, ohne dass dadurch das Kriterium „zur gleichen Minute“ verletzt wird und zwar bezogen auf die:

      • Ankunftszeit bei endenden Zugtrassen

INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026

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  • Abfahrtszeit bei beginnenden Zugtrassen

  • Ankunftszeit und Abfahrtszeit bei Zwischenhalten mit bestellten Haltezeiten

Die Bewertung der Zulässigkeit von Abweichungen bei den Ankunfts- und / oder Abfahrtszeiten in der Referenzbetriebsstelle gegenüber der Mustertrasse erfolgt stets auf Basis der bestellten bzw. ggf. plausibilisierten Zeiten der Trassenanmeldungen.

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Ins Netz eingebunden im Sinne vorstehender lit. a) (1) ist

  • (1) im SPV der Verkehr, wenn er: