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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2026
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung) chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf f87111b87d53d1f1 Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung) 216 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved 6d2bd4fd20cfd1d8

Kontext: inb 2026 hauptdokument > Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung)

Stornierungen, die auf nichtwirtschaftliche Gründe zurückzuführen sind und die sich dem Einfluss des ZB entziehen, werden bei der Berechnung der Stornoquote nicht berücksichtigt. Stornierungen insbesondere aufgrund von fehlendem Rollmaterial und bei Personalengpässen werden der oben genannten Stornoquote zugerechnet. Für nichtwirtschaftliche Gründe gilt Ziffer 3.3.4.4.3 entsprechend.

Die DB InfraGO AG sendet an den ZB fünf Arbeitstage vor dem Beginn der Trassenanmeldephase (erste Phase der Netzfahrplanerstellung) gemäß Ziffer 4.2.1.3 eine Information über die Einhaltung der Storno- und Annahmequote. Diese Information enthält die jeweilige tagesscharfe Storno- und Annahmequote je Trassenvertrag des jeweiligen Bezugsfahrplans gemäß dieser Ziffer lit c) (für die Stornoquote) bzw. lit d) (für die Annahmequote).

Die ZB, die die Stornoquote überschreiten und/oder die Annahmequote unterschreiten, erhalten zeitgleich mit der Information über die Einhaltung der Storno- und Annahmequote eine Aufforderung mit Frist bis zum Ende der Trassenanmeldephase (erste Phase der Netzfahrplanerstellung) gemäß Ziffer 4.2.1.3, auf die Überschreitung der Stornoquote und/oder Unterschreitung der Annahmequote zu möglichen nichtwirtschaftlichen Gründen, die sich seinen Einflussmöglichkeiten entziehen, Stellung zu nehmen.

Erfolgt keine entsprechende Übermittlung des ZB bis zum Ende der Trassenanmeldephase (erste Phase der Netzfahrplanerstellung) gemäß Ziffer 4.2.1.3, erfolgt eine erneute Aufforderung, die innerhalb von fünf Arbeitstagen zu beantworten ist.

INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026

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Sofern der ZB nichtwirtschaftliche Gründe vorträgt, die sich seinem Einflussbereich entziehen, hat er die betroffenen Zugnummern (national/international) zu benennen, darzulegen und anhand von entsprechenden Unterlagen nachzuweisen, inwieweit die Trassen davon konkret betroffen waren. Dabei hat er insbesondere zu Stornierungen aufgrund von