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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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regulierung allgemein allgemein
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einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf Bearbeitung der Anmeldung von Rahmenverträgen chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf f87111b87d53d1f1 Bearbeitung der Anmeldung von Rahmenverträgen 274 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved cb45971aa3fd1d2d

Kontext: inb 2026 hauptdokument > Bearbeitung der Anmeldung von Rahmenverträgen

  • ob die Rahmenvertragsanmeldung kapazitätsoptimierend im Sinne des mittelfristigen Konzepts für eine optimierte Kapazitätsnutzung (mKoK) gemäß Ziffer 4.4.1 j) bestellt wurde. Die DB InfraGO AG prüft gemäß Art. 6 Abs. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2016/545, ob die RV-Anmeldungen kapazitätsoptimal sind. Dies erfolgt durch Prüfung, ob die eingegangenen RV-Anmeldungen mindestens die im mKoK vorgesehene Kapazitätsnutzungsauslastung der Anzahl nach zulassen. Dabei ist sicherzustellen, dass für jede Verkehrsart mindestens die Anzahl an Kapazitäten je Streckenabschnitt im Zwei-Stundenraster erreicht wird, die am für die Ermittlung der Kapazitätsobergrenze gewählten Stichtag gemäß Ziffer 4.4.1 f) genutzt wurde. Sollte nicht mindestens die im mKoK vorgesehene Kapazitätsnutzungsauslastung und die Anzahl an Kapazitäten je Verkehrsart im Fahrplan #### erreichbar sein, lehnt die DB InfraGO AG die nicht kapazitätsoptimierenden RV-Anmeldungen wegen Nichtvereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2016/545 unter Berücksichtigung der nachfolgenden Sätze ab, solange bis die im mKoK vorgesehene Kapazitätsnutzungsauslastung und die Anzahl an Kapazitäten je Verkehrsart im Fahrplan #### erreichbar ist. Dabei überprüft die DB InfraGO AG bezogen auf den betroffenen Streckenabschnitt im Einzelnen, ob das mKoK diesbezüglich tatsächlich die Kriterien nach Art. 6 Abs. 1 lit. a), c), d), g), i) und k) der Durchführungsverordnung (EU) 2016/545 erfüllt. Die DB InfraGO AG dokumentiert die Durchführung der Überprüfung. Nur in dem Fall, dass das mKoK die vorgenannten Kriterien auch in der Einzelfallprüfung erfüllt, erfolgt eine auf mangelnde Erreichbarkeit der im mKoK vorgesehenen Kapazitätsauslastung gestützte Ablehnung.

  • wenn keine kapazitätsoptimierende Anmeldung vorliegt, ob mit Anwendung der Zuteilungsspielräume eine solche hergestellt wird. Bei Bedarf wird die DB InfraGO AG bei dem Antragsteller erweiterte Spielräume anfragen.