git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
2.7 KiB
domain, tool, scope, tags, owners, contact, component_type, source, source_version, meta_fingerprint, url, part, kind, parent_url, parent_hash, section, ziffer, chunk_index, chunk_fingerprint, last_updated, review_status, review_notes, content_hash
| domain | tool | scope | tags | owners | contact | component_type | source | source_version | meta_fingerprint | url | part | kind | parent_url | parent_hash | section | ziffer | chunk_index | chunk_fingerprint | last_updated | review_status | review_notes | content_hash | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| regulierung | allgemein | allgemein |
|
einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf | Die für das Änderungsentgelt zugrundeliegenden Fahrplankoste | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf | f87111b87d53d1f1 | Die für das Änderungsentgelt zugrundeliegenden Fahrplankosten je Marktsegment werden in Anlage 5.3 ausgewiesen. | 410 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | b982d9b289c2e3c5 |
Kontext: inb 2026 hauptdokument > Die für das Änderungsentgelt zugrundeliegenden Fahrplankosten je Marktsegment werden in Anlage 5.3 ausgewiesen.
Die für das Änderungsentgelt zugrundeliegenden Fahrplankosten je Marktsegment werden in Anlage 5.3 ausgewiesen.
Ein Änderungsentgelt wird nicht erhoben, wenn im SPV die Trasse im Zeitfenster +/- 3 Minuten gegenüber der Ursprungstrasse verschoben wird und im SGV, wenn die Trasse im Zeitfenster von +/- 30 Minuten gegenüber der Ursprungstrasse verschoben wird.
Soweit ein Marktsegmentwechsel durch den ZB unter Beibehaltung der Trasse möglich ist, d.h. keine der vorgenannten Änderungstatbestände vorliegt, erhebt die DB InfraGO AG bzw. die RNI für diese Marktsegmentänderung kein gesondertes Änderungsentgelt. Die Zulässigkeit des Marktsegmentwechsels ergibt sich aus der Marktsegmentbeschreibung unter Ziffer 5.3.1. Die Änderung einer Trasse, die im Streitbeilegungsverfahren obsiegt hat, in ein günstigeres Marktsegment ist nicht zulässig.
INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026
148
Dies bedeutet, dass ein Wechsel in diejenigen Marktsegmente ausgeschlossen ist, deren Voraussetzungen bei Konstruktion der ursprünglich angemeldeten Trasse vorliegen müssen und nicht nachgeholt werden können (Anmeldung von Charterverkehr und Einräumung von Konstruktionsspielräumen).
Folgende Änderungen einer Trasse sind insbesondere ausgeschlossen:
-
Änderung der Verkehrsarten
-
Änderung der gesamten Zugtrasse von Last- auf Leerfahrten, d. h. zulässig ist die Änderung von Last- auf Leer-fahrten nur für Teile einer Zugtrasse
-
Wegfall des Zusatzes „Express“ oder „Schnell“ bei einer Trasse.
==> picture [24 x 10] intentionally omitted <==