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| regulierung | allgemein | allgemein |
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Kontext: inb 2026 hauptdokument > 7.3.1.2.4.1 Anlagendisponent mit dispositiver Kapazitätssteuerung
7.3.1.2.4.1 Anlagendisponent mit dispositiver Kapazitätssteuerung
Gleise, für die in der Liste der Serviceeinrichtungen der Zusatz „Kapazitätsgleise“ ausgewiesen ist, unterliegen der dispositiven Kapazitätssteuerung. Die dispositive Kapazitätssteuerung erlaubt dem AnDi, ohne Rücksprache mit dem Hauptnutzer des Gleises, jedoch unter Beachtung der durch den Hauptnutzer gemeldeten Kapazitätsfreimeldungen für dieses Gleis (freie Zeitfenster), eine Nebennutzung im Gelegenheitsverkehr zuzulassen. Für die Entgeltabrechnung dieser Nebennutzungen gelten die Bestimmungen der Ziffer 7.3.1.4.2.2.
Die Hauptnutzer der Kapazitätsgleise sind verpflichtet, die für das folgende Fahrplanjahr vorgesehene Gleisbelegung (Betriebsprogramm = freie Zeitfenster) der zugewiesenen Kapazitätsgleise bis spätestens 15.11. eines Jahres zu beschreiben. Dazu gehören auch die Betriebsprogramme von Kooperationspartnern. Dafür stellt die DB InfraGO AG eine Unterlage zur Verfügung. Nach Übersendung der Daten durch den ZB an die regionale Vermarktung für Serviceeinrichtungen werden die Daten (freie Zeitfenster) im AnDi-Tool hinterlegt, um dem AnDi die Disposition der Serviceeinrichtung im Sinne der dispositiven Kapazitätssteuerung zu ermöglichen. Diese
INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026
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Vorabmeldung von freien Kapazitäten hat keinen Einfluss auf die vertraglich festgelegten Kapazitäten des Hauptnutzers. Der Hauptnutzer hat Anspruch auf Kapazitäten im vertraglich festgelegten Umfang. Wenn die vertraglich festgelegte Kapazität durch eine Nebennutzung belegt ist, erhält der Hauptnutzer eine Erstattung gemäß Ziffer 7.3.1.4.2.2. Grundlegende Änderungen am Betriebsprogramm sind der regionalen Vermarktung für Serviceeinrichtungen unverzüglich zu melden. Die regionale Vermarktung für Serviceeinrichtungen wird daraufhin die angepassten Zeitfenster im AnDi-Tool hinterlegen.
Im AnDi-Tool können die ZB die jeweilige Belegung der Gleise in Köln-Eifeltor und Aachen West tagesaktuell einsehen.
Die Anmeldung von Kapazitäten (Ziffer 7.3.1.6.1.1) und die Zuweisung (Ziffer 7.3.1.6.3.2) von Kapazitäten im Gelegenheitsverkehr für die Serviceeinrichtungen Köln Eifeltor und Aachen West durch die ZB erfolgt aus-schließlich über das AnDi-Tool (vgl. Ziffer 7.3.1.6.1.8).
Für die Disposition (Kapazitätssteuerung) der Nutzungen im Gelegenheitsverkehr durch den Anlagendisponenten gilt folgende Reihenfolge:
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Freie APS Gleise (für die kein Nutzungsvertrag vorliegt)
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Nutzungen in Gleisen für die dispositive Kapazitätssteuerung (Kapazitätsgleise), sofern das Gleis frei und gemäß Kapazitätsfreimeldung vsl. keine Belegung zu erwarten ist.
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Kurzzeitige Nutzung (vgl. 7.3.1.6.3.3) zur Nebennutzung (außer Kapazitätsgleise) mit Hauptnutzer abstimmen
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Nutzung den Dispositionsgleisen zuweisen
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Nutzung den AnDi-Gleisen zuweisen