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Orchestrator/output/chunks/allgemein/regulierung/inb-2026-hauptdokument-data/576-7.3.1.6.3.1.2.md
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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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Raw Blame History

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regulierung allgemein allgemein
domain:regulierung
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inb
inb-2026
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf 7.3.1.6.3.1.2 chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13131410/cafbb1c3c9cec2b63d2194225ea162c1/INB-2026-Hauptdokument-data.pdf f87111b87d53d1f1 7.3.1.6.3.1.2 Entscheidungsverfahren 7.3.1.6.3.1.2 576 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved 48f48cf950687384

Kontext: inb 2026 hauptdokument > 7.3.1.6.3.1.2 Entscheidungsverfahren

  • Anmeldungen, die notwendige Folge einer in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung angemeldeten und vertraglich vereinbarten Zugtrasse sind und der in Ziffer 7.3.1.1 ausgewiesenen Funktionalität entsprechen, wird bei der Vergabe Vorrang gewährt. Der ZB hat hierfür auf Anfrage der DB InfraGO AG auf Grund der geschlossenen Einzelnutzungsverträge über die Nutzung von Zugtrassen darzustellen, dass die Nutzung der Serviceeinrichtung in zeitlicher und räumlicher Hinsicht notwendige Folge einer vereinbarten Zugtrasse ist. Das heißt, der ZB hat die Zugtrasse oder Zug-trassen zu benennen, die für die Bestimmung der notwendigen Folge einer Zugtrasse maßgeblich sein sollen (maßgebliche Zugtrasse/maßgebliche Zugtrassen).

Die Folge einer vereinbarten Zugtrasse liegt in zeitlicher Hinsicht vor, wenn gemäß nachfolgender Maßgaben ein zeitlicher Zusammenhang der beabsichtigten Nutzung zu einer Zugtrasse besteht.

INB 2026, Redaktionsstand 11.06.2026

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  • Dieser ist bei den Funktionalitäten Zugbildung und auflösung gemäß Ziffer 7.3.1.2.2 lit. a) und Be- und Entladungen gemäß Ziffer 7.3.1.2.2 lit. c) dann gegeben, wenn die Nutzung im Zeitraum von 24 Stunden vor oder nach einer vertraglich vereinbarten Zugtrasse erfolgt.

  • Bei der Funktionalität Ab- und Bereitstellung gemäß Ziffer 7.3.1.2.2 lit. b) liegt ein zeitlicher Zusammenhang zu einer Zugtrasse vor, wenn entweder die Nutzung nach Einfahrt des Zuges zur dauerhaften Abstellung dient oder im Zeitraum von 24 Stunden vor oder nach einer vertraglich vereinbarten Zugtrasse erfolgt.

Die Folge einer vereinbarten Zugtrasse liegt in räumlicher Hinsicht vor, wenn

  • die maßgebliche(n) Zugtrasse(n) in die betroffene Betriebsstelle hineinkonstruiert (d.h. Start oder Ziel der Zugtrasse(n)) oder hindurchkonstruiert (d.h. ein bestellter Kundenhalt während der Zugtrasse(n)) ist/sind oder

  • Start, Ziel oder bestellter Kundenhalt in einem Radius von 23 Kilometern (Luftlinie) um die betroffene Betriebsstelle liegt.