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2026-06-30 21:19:25 +02:00

3.2 KiB

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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2027
regulierung
recht
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Kontext: inb 2027 anlage 2 3 12 > 6. Nutzung von Daten, Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung

6. Nutzung von Daten, Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung

  • 6.1. Um Leistungen kundenorientiert und optimal erbringen zu können sowie zu Zwecken der Qualitätssicherung und Beweissicherung wird DB InfraGO Daten des Kunden und seiner Teilnehmer verarbeiten. Dies geschieht nach den einschlägigen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

  • 6.2. Im GSM-R-Netz werden Verkehrsdaten (Verbindungsdaten) wie die Rufnummer und die Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses, die teilnehmerbezogene Berechtigungskennung, die SIM-Karten-Nummer, die in Anspruch genommene Dienstleistung, Beginn und Ende der Verbindung, die Datenmenge sowie die Standortkennung erhoben und verarbeitet. Die Erhebung und Verarbeitung der Verkehrsdaten erfolgt zum Nachweis des dem Kunden berechneten Entgelts.

    • Die Verkehrsdaten werden spätestens 90 Tage nach ihrer Erhebung gelöscht.
  • 6.3.

    • Verkehrsdaten werden dem Kunden nur übermittelt, wenn der Kunde zuvor in Textform erklärt hat, dass die Mitarbeiter informiert worden sind und künftige Mitarbeiter unverzüglich informiert werden und dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt worden ist oder eine solche Beteiligung nicht erforderlich ist (Mitbenutzererklärung).
  • 6.4.

    • Eine Übermittlung der Verkehrsdaten des Kunden erfolgt an andere Stellen außerhalb der DB InfraGO nur an das Eisenbahn-Bundesamt sowie an Strafverfolgungsbehörden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf deren Anforderung.
  • 6.5.

    • Rechnungsdaten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt.
  • 6.6.

    • Nimmt der Kunde Dienstleistungen ausländischer Netzbetreiber in Anspruch, werden seine Verbindungsdaten zum Zweck der Abrechnung an externe Abrechnungsstellen weitergegeben. Für den Umgang mit diesen Daten gilt das jeweilige nationale Recht.
  • 6.7.

  • 6.8. Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf DB InfraGO Verkehrsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Dienstleistungen sowie Bestandsdaten zur Beratung und Weiterentwicklung seiner Dienstleistung in anonymisierter Form verarbeiten und nutzen.