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T
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2026-06-30 21:19:25 +02:00

3.1 KiB

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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2027
regulierung
recht
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Kontext: inb 2027 anlage 4 2 2 4 > Network Statement Regelungen der neun Nachbar-BdS der DB InfraGO AG zu Bearbeitungsfristen im Gelegenheitsverkehr (INB 2027)

  1. Kann aus einer Ad-Hoc-Trassenanfrage kein IRJ erstellt werden, schlägt PLK dem Antragsteller Ersatzlösungen vor, die die Zugfahrt ermöglichen (z. B. über einen anderen, möglichst kurzen Weg und mit Parametern, die den beantragten annähernd entsprechen, oder in einer anderen Zuglaufzeit-Konfiguration) und fährt mit der Erstellung des IRJ mit Zustimmung des Antragstellers fort.

  2. Der IRJ-Entwurf, für den der Anmelder das Feld „Entwurf annehmen“ ausgewählt hat, sollte innerhalb von 6 Kalendertagen angenommen werden. Wenn die Ad-hocTrassenanfrage weniger als 6 Tage vor der planmäßigen Abfahrt des Zuges vom Antragsteller gestellt wird, sollte die Anfrage mindestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt angenommen werden.

Wenn keine Annahme erfolgt, lehnt PLK die Ad-hoc-Trassenanforderung ab und berechnet die Kosten für die Bearbeitung der Ad-hoc-Trassenanforderung. Wird die Trasse angenommen, erhält der Antragsteller automatisch die zugeteilte Trasse.

  1. Nach der Zuweisung der Zugtrassen im Rahmen des IRJ muss der Nicht-EVUAntragsteller die in Unterkapitel 4.8.1 Abschnitt 2 angegebene Registerkarte der ISZTPWebsite verwenden, um das bezeichnete EVU zu ändern, das in der Ad-hoc-Trassenanfrage für die Nutzung der vom Antragesteller zugewiesenen Kapazität angegeben wurde.. Der Nicht-EVU-Antragsteller gibt in seinem EVU-Wechselantrag das Datum an, an dem die zugeteilte Kapazität auf das neue EVU zur weiteren Nutzung übertragen wird; dabei widerruft der Nicht-EVU-Antragsteller die von dem ursprünglich für die Nutzung der zugeteilten Kapazität identifizierten EVU erteilte Zugstreckengenehmigung.

  2. Das neue EVU genehmigt die Annahme der Ad-hoc Trassenanfrage zur Erfüllung innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Anzeige durch den Antragsteller, der kein Beförderer (Nicht-EVU) ist, spätestens jedoch:

  1. 40 Tage vor der geplanten Abfahrt des Zuges, wenn es sich um Personenwagen handelt, deren Fahrplan veröffentlicht wird;