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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2027
regulierung
recht
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Kontext: inb 2027 anlage 4 2 2 4 > Network Statement Regelungen der neun Nachbar-BdS der DB InfraGO AG zu Bearbeitungsfristen im Gelegenheitsverkehr (INB 2027)

Der erste Tag der Anfragen für ad hoc Kapazität ist der 14. Oktober 2025. ProRail antwortet auf Ad-hoc-Anfragen spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen und gibt auf Anfrage Auskunft über die noch verfügbaren Kapazitäten für ad hoc Anfragen innerhalb des Fahrplans. Bei internationalen Ad-hoc-Anfragen[4] hängt die Antwortzeit von der Koordinierung mit benachbarten Infrastrukturbetreibern ab.

Grundsätze für die Kapazitätszuweisung in der Ad-hoc-Phase

ProRail nutzt eine in der TSI TAF/TAP angebotene Möglichkeit, nämlich das PreAccepted Offer, bei der Bearbeitung von Ad-hoc-Anfragen. Dies bedeutet in der Praxis, dass das Trassenangebot automatisch gültig ist ohne nachträgliche Genehmigung durch den Rechtsinhaber.[5] Ist der Rechtsinhaber mit dem Angebot nicht einverstanden, muss dies innerhalb von fünf Arbeitstagen dem One-Stop-Shop über die E-Mail-Adresse OSS@prorail.nl mitgeteilt werden.

In der ad hoc Phase gilt das Prinzip First Come First Served, wobei der Zeitpunkt der Anfrage führend ist. Anfragen, die konfliktfrei in die bereits vergebene Kapazität passen, werden von ProRail zugeteilt. Anfragen, die nicht konfliktfrei in die bereits zugewiesene Kapazität eingepasst werden können, können nur akzeptiert werden, wenn Inhaber bereits zugewiesener Kapazitäten Änderungen zulassen, so dass eine neue Anfrage konfliktfrei eingepasst werden kann. ProRail kann gebeten werden, bei Konflikten zu vermitteln, hat aber keine Möglichkeit, die erforderlichen Änderungen durchzusetzen.

Es kann vorkommen, dass Kapazitätsrechte, die zwei Rechtsinhabern zugewiesen wurden, sich aufgrund von Umständen als widersprüchlich erweisen (z.B. aufgrund von Änderungen der Eisenbahninfrastruktur und der TCRs). In diesem Fall wird die Kapazität unter der Leitung von ProRail neu zugewiesen gemäß den Prioritätsregeln des VAB[6] Prozesses. Weitere Einzelheiten zum PreVAB- und VAB-Verfahren finden sich in Abschnitt 4.8.2 Änderungen zugewiesener Zugtrassen durch den Infrastrukturbetreiber.