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| regulierung | allgemein | allgemein |
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Kontext: inb 2027 anlage 5 2 > Grundsätze der Marktsegmentierung
Grundsätze der Marktsegmentierung
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Ausgangspunkt für die zugrundeliegenden Trassenentgelte sind die von der DB InfraGO AG ermittelten Marktsegmente auf Basis der Verkehrsdienste.
Die DB InfraGO AG ordnet alle Verkehre auf ihrem Schienennetz sowie dem Schienennetz der RNI nach räumlichen, zeitlichen und sachlichen Kriterien Marktsegmenten zu. Maßgeblich für die Bildung der Marktsegmente sind Unterschiede bei den Kosten für die Erbringung der Verkehrsleistungen, ihren Marktpreisen oder Anforderungen an die Dienstleistungsqualität, soweit diese für die DB InfraGO AG beobachtbar sind. Der Marktsegmentierung liegt eine Analyse der Marktgegenseite, d.h. der Zugangsberechtigten sowie der nachgelagerten End- bzw. Zwischenkundenmärkte zugrunde.
In einem ersten Schritt erfolgt eine Grobsegmentierung in Verkehrsdienste. Es sind zumindest die Verkehrsdienste Schienenpersonennah-, Schienenpersonenfern- und Schienengüterverkehr zu unterscheiden. Anschließend erfolgt eine Verfeinerung der initialen Grobsegmentierung innerhalb dieser einzelnen Verkehrsdienste. Wesentlicher Schritt dabei ist die Erarbeitung und Festlegung geeigneter Segmentierungskriterien in den Verkehrsdiensten. Anhand dieser Segmentierungskriterien lässt sich eine Zuordnungslogik für die Verkehre ableiten. Diese muss eindeutig ausgestaltet sein und sämtliche Verkehre erfassen können. Durch Anwendung dieser Zuordnungslogik ergeben sich abschließend je Verkehrsdienst die Marktsegmente. Diese Marktsegmente müssen in sich homogen ausgestaltet sein, untereinander jedoch einen hohen Grad an Heterogenität aufweisen.