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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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Kontext: inb 2027 anlage 5 2 > Zuordnung der uKZ auf die Marktsegmente

Zuordnung der uKZ auf die Marktsegmente

Die eigentliche Ermittlung der uKZ erfolgt für jeden uKZ-relevanten Kostenblock separat. Grundsätzlich stehen dafür zwei Modellansätze zur Verfügung. Zum einen können uKZ durch ein ökonometrisches Modell wie eine Regressionsanalyse bestimmt werden. Zum anderen bestimmt die Engineering Method die uKZ durch eine Verteilung der Kosten der einzelnen Untersuchungsbereiche auf der Basis von ingenieurwissenschaftlichen Erkenntnissen. Eine mögliche Variante hierbei ist die Durchführung von Expertengesprächen.

Beide Modellvarianten weisen Vor- und Nachteile auf. Das ökonometrische Modell liefert reproduzierbare Ergebnisse, da es auf nachweisbaren Daten und vorgegebenen Algorithmen basiert.

Anlage 5.2 zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG 2027 - Übersicht der wesentlichen Elemente des Trassenpreissystems - Gültig ab 13.12.2026

Redaktionsstand: 14.12.2025

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Herausfordernd ist, dass ökonometrische Modelle qualitativ hochwertige Daten benötigen, um zu aussagekräftigen Ergebnissen zu gelangen.

Expertengespräche bilden einen sachgerechten pragmatischen Ansatz zur Ermittlung der uKZ. Dieser Ansatz identifiziert die Treiber, die zur Entstehung von uKZ beitragen. Deren Einfluss auf die uKZ wird im Expertenmodell analysiert und transparent gemacht. Durch diese Veranschaulichung ist das Expertenmodell leichter nachzuvollziehen als eine rein mathematisch ermittelte Kostenfunktion.

Die DB InfraGO AG hat sich im Rahmen der Konzeption des uKZ-Ansatzes auch intensiv mit den Methoden anderer europäischer EIU auseinandergesetzt. Dabei wurden insbesondere die Ansätze der RFF und der SBB betrachtet. Die RFF verfolgt einen komplexen ökonometrischen Ansatz. Die SBB bestimmt die uKZ hingegen anhand einer ingenieurstechnischen Modellierung.

Im Ergebnis hält die DB InfraGO AG einen kombinierten Ansatz aus Expertengesprächen und ökonometrischem Modell für die beste Vorgehensweise zur Bestimmung der uKZ für das eigene Streckennetz.

Für die Kostenblöcke Fahrplan, Betrieb und Strecke im Betriebsknoten liegen keine sachgerechten streckenabschnittsbezogenen Kosten vor. Für diese Kostenblöcke wird daher das Expertengespräch angewendet, da es die qualitativ besten Ergebnisse liefert. Für den Kostenblock IH Strecke soll das Expertengespräch ebenfalls verwendet werden, da es aufgrund des vorhandenen Expertenwissens den sachlich fundierteren Ansatz darstellt.

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Für den Kostenblock AfA Strecke (bzw. Invest Strecke) soll mit der Regressionsanalyse ein ökonometrisches Modell angewendet werden. Aufgrund der Komplexität und da in diesem Kostenblock ausreichend sachgerechte Daten zur Verfügung stehen, wird ein ökonometrisches Modell gegenüber dem Expertenmodell als der aussagefähigere Ansatz bewertet.

Zusätzlich muss für den Kostenblock AfA Art. 4 (1) n) der Durchführungsverordnung EU 2015/909 beachtet werden. Dieser fordert, dass Abschreibungen, die nicht dem Verschleiß aufgrund des Zugbetriebs anfallen, kein Bestandteil der uKZ sein dürfen. Rein zeitabhängige AfA-Werte, die sich also aufgrund bilanzieller Nutzungsdauern ergeben, können daher grundsätzlich nicht zu hundert Prozent als uKZ anerkannt werden. Zwar stellen auch die AfA-Werte aus der GuV der DB InfraGO AG zunächst nur zeitabhängige Werte dar. Durch Anwendung einer Regressionsanalyse, die einen statistischen Zusammenhang zwischen der Streckennetznutzung und der

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Höhe der Abschreibungen ermittelt, lässt sich aus den zeitabhängigen Werten jedoch der nutzungsabhängige Anteil identifizieren. Die Methodik der Regressionsanalyse erfüllt also die normativen Anforderungen der Durchführungsverordnung.

Die Ergebnisse der Expertengespräche sowie der Regressionsanalyse sollen in einem regelmäßigen Turnus überprüft und ggf. aktualisiert werden.