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| domain | tool | scope | tags | owners | contact | component_type | source | source_version | meta_fingerprint | url | part | kind | parent_url | parent_hash | section | ziffer | chunk_index | chunk_fingerprint | last_updated | review_status | review_notes | content_hash | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| regulierung | allgemein | allgemein |
|
einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13699988/13d9653e5cf72f79e4274a1459aef98c/INB-2027-Anlage-5-7-2-1-data.pdf | 4 Kodierprinzip | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13699988/13d9653e5cf72f79e4274a1459aef98c/INB-2027-Anlage-5-7-2-1-data.pdf | 5a400e356df803bb | 4 Kodierprinzip | 8 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | 4b3640be1b98e503 |
Kontext: inb 2027 anlage 5 7 2 1 > 4 Kodierprinzip
4 Kodierprinzip
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Verspätungs- (1) Kodiert werden Zusatzverspätungen anhand vorgegebener Verspätungsgrün* gründe und de. Eine Rückverfolgung der Entstehung unter Beachtung einer störungsaus* Tatsachenbe- lösenden Ursache (Kausalkette) findet nicht statt. * zug *
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Wirken Störungen nach einem eingetretenen Ereignis fort, kann im zeitlichen Verlauf ein anderer Umstand verspätungsbegründend werden. Ändert sich * *
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der Zustand oder greifen neue betriebliche Prozesse, und sind für diese eige*
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ne Kodierungen vorgesehen, sind sie diesen Umständen entsprechend anzu*
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wenden. *
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Zuordnung (2) Als Verspätungsgrund wird der im Bahnbetrieb unmittelbar auf den Zug wir* kende, die Zusatzverspätung auslösende Umstand erfasst und der Zusatzver* spätung zugeordnet. *
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Zuschreibung (3) Gemäß ihrer Zuständigkeit für gestörte oder in ihrer Funktion oder Verfügbar* keit eingeschränkte Anlagen, Fahrzeuge und Prozesse, wird den am Betrieb * Beteiligten die Zusatzverspätung entsprechend zugeschrieben. Liegt die Zu* ständigkeit nicht bei einer am Bahnbetrieb beteiligten Stelle, werden Zusatz* verspätungen auch den dafür vorgesehenen neutralen Gründen zugeschrie* ben. * *
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Kodierliste (4) Eine Übersicht der Kodierungen wird mit der Kodierliste gegeben. Ergänzen* und Leitfaden de Hinweise und Vorgaben zur Kodierung enthält der Leitfaden für die Zuord* nung von Verspätungskodierungen. *
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Von Störun- (5) Züge sind unmittelbar von einer Störung betroffen, wenn ihr geplanter Lauf* gen betroffene weg über den Störungsort führt oder betriebliche Regelungen diesen Laufweg * Züge vorsehen. Ihre Zusatzverspätungen werden auf den am Störungsort wirken* den Verspätungsgrund kodiert. * *
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Züge im räum- (6) Andere Züge, die im räumlichen Umfeld der Störung aufgrund daraus folgen* lichen Umfeld der Zugfolgeregelungen Zusatzverspätungen erhalten, werden nicht mit dem * am Störungsort wirkenden Umstand kodiert, sondern mit Zugfolgekodierun* gen. *
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Zuordnung (7) Zusatzverspätungen werden vor dem Störungsort oder bis zum Ende der Um* zum Stö- fahrung des Störungsortes dem primären Grund zugeordnet. Dazu gehören * rungsort mit ihr zusammenhängende Zusatzverspätungen durch * *
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- Staueffekte vor oder am Störungsort, * 2. das, auch weiträumige, Zurückhalten von Zügen, * *
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- Abstellen von Zügen vor oder am Störungsort, auch wenn es vorsorglich *
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angeordnet wird, *
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- Umleitungen einschließlich der Übermittlung von Fahrplan-Mitteilungen, * *
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- besondere betriebliche Verfahren wie z.B. Gleiswechselbetrieb, *
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Umleiten unter erleichterten Bedingungen, Fahrten auf besonderen *
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Auftrag usw. *
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Zusatzverspätungen, die nach Umfahrung des Störungsortes bei der Rück* führung auf den planmäßig vorgesehenen Fahrweg entstehen, werden dem * primären Grund zugeordnet. * *
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Nach dem Passieren des Störungsortes entstehende Zusatzverspätungen *
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werden den sekundären Verspätungsgründen zugeordnet. * Wirken erneute Störungen auf den Zug, sind die Zusatzverspätungen diesen * Verspätungsgründen zuzuordnen.
Gültig ab: 14.12.2025
Kodierung der Zusatzverspätungen
420.9001 Seite 5
| * | (8) | Treten auf Umleitungsstrecken durch dort wirkende Störungen weitere Zu- | Umleitungs- |
|---|---|---|---|
| * | satzverspätungen auf, werden diese nicht mit dem die Umleitung auslösenden | strecken | |
| * | Umstand kodiert. Es werden dann die primären Gründe der auf der Umlei- | ||
| * | tungsstrecke zusätzlich wirkenden Störungen kodiert. | ||
| Treten bei der Anwendung des Verfahrens „Umleiten unter erleichterten Be- dingungen“ Zusatzverspätungen auf, werden diese dem störungsauslösenden Umstand zugeordnet. |
|||
| * | (9) | Die Zuordnung der Zusatzverspätungen zur auslösenden Störung erfolgt so | Störungsende |
| * | lange, bis Staueffekte beseitigt sind und geplante Trassen wieder uneinge- | ||
| * | schränkt belegt werden können. Sie endet maximal vier Stunden nach Stö- | ||
| * | rungsende. | ||
* |
(10) | Die Übernahme eines bereits verspäteten Zuges beim Netz- bzw. Grenz- übergang ist keine Zusatzverspätung. |
Netz- und Grenzübergang |
| * | (11) | Ist eine Zusatzverspätung auf verschiedene primäre Ereignisse zurückzufüh- | Splittung |
| * | ren und ist eine zeitliche Zuordnung der Ereignisse möglich, sind die ent- | ||
| * | standenen Zusatzverspätungen entsprechend aufzuteilen (zu splitten). | ||
* |
(12) | Zusatzverspätungen infolge gefährlicher Ereignisse (Kodierung 90) werden zunächst wie Primärereignisse kodiert. |
Gefährliche Ereignisse |
| * | Die Anwendung der Kodierung 90 endet, wenn die Fahrwege wieder, auch | ||
| * | mit Einschränkungen, befahren werden können. Die Maßnahmen des Not- | ||
| * | fallmanagements und Untersuchungen vor Ort müssen abgeschlossen sein. | ||
| * | Danach weiterhin auftretende Zusatzverspätungen werden mit dem Ver- | ||
| * | spätungsgrund kodiert, der das gefährliche Ereignis ausgelöst hat. | ||
| (13) | Zusatzverspätungen, die bei Zugfahrten zu Erkundungszwecken im Rahmen des Großstörungsmanagements auftreten, werden mit dem ereignisauslö- senden Primärgrund kodiert. |
Großstörungen | |
| * | (14) | Die fachlich regelwerksverantwortliche Stelle muss ergänzenden Regelungen | Ergänzende |
| * | zustimmen und diese bekanntgeben. | Regelungen | |
| * | |||
| **5 ** | Kodierprozess | ||
| * | (1) | Der Kodierprozess erstreckt sich über die Prozessphasen Erstkodierung, | Prozesspha- |
| * | Validierung und Umkodierung. Er beginnt mit dem im Leitsystem dokumen- | sen | |
| * | tierten Entstehungszeitpunkt einer Zusatzverspätung. Mit Ablauf des darauf- | ||
| * | folgenden 12. Tages endet der Kodierprozess. Eine Änderung der Kodierung | ||
| * | im Leitsystem ist dann nicht mehr möglich. | ||
| Die Umkodierung umfasst die Antragstellung und die Antragsbearbeitung. Zur Antragsbearbeitung gehören die Prüfung, die Stellungnahme und die Entscheidung. |
|||
| * | (2) | Während des Kodierprozesses sind zuglaufbezogene Daten im Leitsystem | Daten im Leit- |
| * | der Disposition der DB InfraGO AG verfügbar. Sie können von den dafür be- | system | |
| * | rechtigten Nutzern eingesehen werden. | ||
| (3) | Den am Betrieb Beteiligten werden von der DB InfraGO AG nach Abschluss der Validierungsphase mittels des DV-Systems KODA Informationen zum Status der sie betreffenden Kodierungen zur Verfügung gestellt. |
DV-System KODA |
|
| * | Sie können im DV-System KODA im jeweils zugewiesenen Rahmen, Anträge | ||
| * | auf Umkodierung stellen, Informationen und Anlagen einreichen sowie Be- | ||
| * | wertungen und Stellungnahmen abgeben. |
Gültig ab: 14.12.2025
Kodierung der Zusatzverspätungen
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Die BZ bearbeitet die Anträge und Stellungnahmen und kommuniziert die * Entscheidung im DV-System KODA. Weitere Einzelheiten können in den Be* nutzerhinweisen zu diesem DV-System geregelt sein. *