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| regulierung | allgemein | allgemein |
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Kontext: inb 2027 anlage 7 3 2 4 1 1 > II. Konkrete Zuordnung einer neu in Betrieb genommenen Station zu einer Kategorie
II. Konkrete Zuordnung einer neu in Betrieb genommenen Station zu einer Kategorie
Um eine neu in Betrieb genommene Station konkret einer Kategorie zuzuordnen, werden die spezifischen Ausprägungen der sechs Elemente dieser Station (z.B. konkrete Anzahl der Bahnsteigkanten, maximale Bahnsteiglänge, konkrete Zahl der Zughalte (Halte abfahrender und endender Züge)) abgeleitet aus der verkehrlichen Aufgabenstellung ermittelt. Auf Basis dieser Werte erfolgt dann eine Zuordnung der vorhandenen Elemente in die entsprechenden Stufen.
Im Anschluss wird die ermittelte, stationsspezifische Stufung mit den dazugehörigen Multiplikationsfaktoren für jedes der sechs definierten Elemente multipliziert. Aus diesem Rechenvorgang entstehen sechs Ergebnisse. Die sechs Ergebnisse werden summiert und daraus eine Grundkategorisierungszahl ermittelt.
Anhand definierter Schwellenwerte erfolgt letztendlich die Zuordnung einer Station zu einer der sieben Kategorien. Ziel der definierten und iterativ ermittelten Schwellenwerte ist eine sinnvolle Mengenzuordnung vergleichbarer Stationen. Diese Schwellenwerte lauten:
Grundkategorisierungszahl: 100,00 bis 90,01 = Kategorie 1 90,00 bis 80,01 = Kategorie 2 80,00 bis 60,01 = Kategorie 3 60,00 bis 50,01 = Kategorie 4 50,00 bis 40,01 = Kategorie 5 40,00 bis 25,01 = Kategorie 6 < 25,01 = Kategorie 7
In jeder Kategorie werden kategoriespezifische Basisleistungen gemäß der Anlage 5.7.6 zu den INB angeboten. Die konkrete Zuordnung der neu in Betrieb genommenen Station zu einer Kategorie und zur jeweiligen Preisklasse ist der jeweils gültigen Stationspreisliste zu entnehmen.
Die Zuordnung der Station zum jeweiligen Aufgabenträgergebiet ergibt sich aus der örtlichen Belegenheit der Station.
Die Stationspreisliste wird vor ihrem Inkrafttreten im Internet unter www.dbinfrago.com/stationspreise veröffentlicht.