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| regulierung | allgemein | allgemein |
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Kontext: inb 2027 hauptdokument > Trassenanmeldungen
Trassenanmeldungen
Bei der Trassenanmeldung sind die INB und die bekanntgegebenen Planungsparameter (vgl. Richtlinie 402.0203, Anlage 3.2.1.2.2) zu beachten.
Trassenanmeldungen und im Rahmen der Zuweisung erforderliche Angaben bzw. Handlungen im Netzfahrplan i.S.d. Ziffer 4.2.1 und sonstige Trassenanmeldungen i.S.d. Ziffer 4.2.2 müssen über das Trassenanmeldesystem (pathOS) der DB InfraGO AG erfolgen. Die Nutzungsbedingungen für das Trassenanmeldesystem sind als Anlage 4.2 Bestandteil dieser INB.
Weitere Informationen zur Nutzung des Trassenanmeldesystems werden im Internet zur Verfügung gestellt:
www.dbinfrago.com/pathos
Insbesondere im Fall des technischen Ausfalls bzw. im Fall von Übertragungsstörungen des Tras- senanmeldesystems können Trassenanmeldungen per E-Mail an netzfahrplanerstellung@deut schebahn.com oder Fax unter Verwendung des jeweils gültigen Anmeldeformulars an den unter Ziffer 1.6.1 genannten Ansprechpartner erfolgen. Im Fall eines nicht verfügbaren IT-Systems über eine Schnittstelle beim Antragsteller sind Trassenanmeldungen über das Webportal des Trassenanmeldesystems abzugeben.
Die für die Trassenanmeldung gemäß Richtlinie 402.0202 erforderlichen Formulare werden im Internet bereitgestellt:
www.dbinfrago.com/formulare
Für die Anmeldung, Konstruktion und Annahme von Trassen des Gelegenheitsverkehrs im Schienengüterverkehr, für Leerfahrten im Schienenpersonenverkehr und Überführungsfahrten im Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr mit einer Frist von weniger als 5 Arbeitstagen vor Abfahrt des Zuges stellt die DB InfraGO AG beginnend ab dem 17.12.2019 dem ZB oder dem einbezogenen EVU zusätzlich die Anwendung Click&Ride (C&R) zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen für C&R sind als Anlage 4.2.2 Bestandteil dieser INB.
Weitere Informationen zu C&R werden im Internet zur Verfügung gestellt:
https://www.dbinfrago.com/clickandride
Im Fall des technischen Ausfalls bzw. im Fall von Übertragungsstörungen von C&R ist das Trassenanmeldesystem pathOS zu benutzen.
Die EVU/ZB sind verpflichtet bei der Trassenanmeldung mitzuteilen, ob es sich um einen für die Bundespolizei sicherheitsrelevanten Zug handelt. Ein für die Bundespolizei sicherheitsrelevanter Zug liegt in folgenden Fällen vor:
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im Personenverkehr bei Personentransporten zu
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Versammlungen (insb. Demonstrationen),
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Veranstaltungen (insb. Sportveranstaltungen wie z.B. Fußballspiele, Eishockeyspiele u.ä. sowie Großveranstaltungen wie z.B. Kirchentage, Tag der Deutschen Einheit).
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im Güterverkehr bei Transport von
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Truppenkontingenten bzw. Militärgütern (z.B. Waffen, Munition, Waffensystemen, Gefechtsfahrzeugen),
INB 2027, Redaktionsstand 05.06.2026
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Uranhexafluorid / Uranerzkonzentrat,
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Schusswaffen, Munition oder Sprengstoffen.
Fahrplanunterlagen für als „BPOL-meldepflichtig“ markierte Züge werden inkl. allen Änderungen und Ergänzungen nach ihrer jeweiligen Inkraftsetzung von der DB InfraGO AG an die in Ziffer 3.3.4.6 e) genannten Stellen übermittelt.
Ausnahmen, die sich aus dem Regelwerk nach Ziffer 3.2.1.2 ergeben können, bleiben von vorstehender Regelung unberührt.
Weitere Informationen zu Grundsätzen, Inhalt und Form von Trassenanmeldungen sind in der Richtlinie 402.0202 enthalten.
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