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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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regulierung allgemein allgemein
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inb
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regulierung
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Kontext: inb 2027 hauptdokument > Regelung für die Netzfahrplanperiode 2026/2027

Regelung für die Netzfahrplanperiode 2026/2027

Für die Netzfahrplanperiode 2026/2027 wird die Trassenanmeldung über das neue an die Vorgaben der TSI TAF und TSI TAP angepasste Trassenanmeldesystem pathOS der DB InfraGO AG durchgeführt. Das System pathOS besteht aus dem Webportal und der Trassenanmeldeschnittstelle „Common Interface“ (CI), die jeweils genutzt werden können (vgl. Ziffer 4.2 Abs. 2). Da es sich um neu entwickelte Software handelt, können trotz angemessener Tests Programmfehler auftreten, die sich erst im operativen Betrieb zeigen. Das gilt mit Blick auf die Trassenanmeldung und auch mit Blick auf spätere Änderungen an Trassen, zum Beispiel im Bauprozess.

Die DB InfraGO AG empfiehlt in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur Zugangsberechtigten, Trassenanmeldungen frühzeitig innerhalb der Anmeldefrist gemäß Ziffer 4.2.1.3 (Beginn: 13.03.2026) abzugeben. Die DB InfraGO AG wird bereits vor dem Ablauf der Frist am 13.04.2026 eingehende Anmeldungen sukzessive auf ihre Plausibilität prüfen und erkannte Unstimmigkeiten unverzüglich mitteilen. Eine Trassenanmeldung wird erst mit dem Ablauf der Trassenanmeldefrist gemäß Ziffer 4.2.1.3 verbindlich. Bis dahin sind jederzeit Korrekturen oder Änderungen an abgegebenen Anmeldungen möglich.

Die DB InfraGO AG sichert zu, Zugangsberechtigte nicht aufgrund von Programmier- oder Systemfehlern im Zusammengang mit dem neuen Trassenanmeldesystem zu benachteiligen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Fehler im IT-System der DB InfraGO AG besteht oder in der Programmierung eines IT-Dienstleisters.

Damit die DB InfraGO AG zielgerichtet bei der Lösung von bestehenden IT-Problemen unterstützen und diese, sofern ihr möglich, beheben kann, sind Zugangsberechtigte verpflichtet, während der Trassenanmeldephase auftretende Probleme unverzüglich und innerhalb der Trassenanmel- dephase an den Support zu melden. Die Meldung kann per E-Mail an pathOS@deutsche bahn.com, via https://www.dbinfrago.com/web/pathOS-neues-Bestellsystem--13042318 erfolgen. Die Meldung muss die Information enthalten, welche Trassen nicht angemel-det werden können und welches konkrete Problem dies verhindert. Erfolgt diese Meldung nicht, ist eine spätere Remonstration auf Basis dieses IT-Problems nicht mehr möglich. Soweit die Schnittstelle

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genutzt wird, muss das Onboarding durch den jeweiligen Schnittstellenpartner erfolgreich durchlaufen worden sein.

Stellen die DB InfraGO AG oder der Zugangsberechtigte im Verlauf des Zuweisungsverfahrens bis einschließlich zum vorläufigen Netzfahrplanentwurf (VNP) fest, dass eine Trassenanmeldung aufgrund eines System- oder Programmierfehlers unzutreffend abgegeben wurde, kann der Zugangsberechtigte gegenüber der DB InfraGO AG eine Berichtigungserklärung abgeben. Die Berichtigungserklärung muss den Zusammenhang zwischen der fehlerhaften Anmeldung und dem System- bzw. Programmierfehler nachvollziehbar darlegen. Bei der Verwendung der Schnittstelle soll der verantwortliche IT-Dienstleister bzw. interne Entwickler in die Klärung eingebunden werden. Die Berichtigungserklärung ist unverzüglich nach Bekanntwerden des Fehlers einzureichen. Nach Ablauf der Frist für Beanstandungen im VNP ist eine Berichtigung nicht mehr möglich. Genügt die Berichtigungserklärung den vorgenannten Voraussetzungen, gilt die Trassenanmeldung rückwirkend zum Abgabezeitpunkt in der berichtigten Fassung. Insofern finden Ziffer 4.2.1.2, Satz 2 und Satz 4 sowie Ziffer 4.2.1.1, Absatz 3 keine Anwendung. Trassenanmeldungen für internationale Trassen über den PCS Capacity Broker werden Trassenanmeldungen über PCS im Sinne der Regelungen dieser Ziffer gleichgestellt.

Sofern ein Zugangsberechtigter aufgrund fehlender Massenverarbeitungskapazitäten der „pathOS“-Web-Oberfläche nicht alle geplanten Trassen innerhalb der Frist anmelden kann, genügt es zur Fristwahrung, wenn er innerhalb der Trassenanmeldefrist in Textform eine Sammelanzeige einreicht, bestehend aus Identifier, Zugnummer, Verkehrstage, Verkehrszeitraum, Start, Ziel, gewünschte Zwischenhalte, gewünschte Abfahrtszeit am Start, gewünschte Ankunftszeit am Ziel. Eine exakte Fahrplantabelle mit Zeiten an allen Zwischenpunkten ist nicht erforderlich. Die vollständigen Einzelparameter müssen innerhalb von fünf Werktagen nach Fristablauf (spätestens am 20.04.2026) im pathOS Webportal oder über das Common Interface nachgereicht werden. Der Zusammenhang zwischen fehlender Massenverarbeitungskapazität und fehlender Fristwahrung gilt als gegeben, wenn der ZB nachweist, dass er alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um die Trassenanmeldungen rechtzeitig abzugeben. Hierzu gehört auch, dass der Personaleinsatz in Relation zur Menge und Komplexität der Trassenanmeldungen angemessen erfolgte und frühzeitig mit der Eingabe von Trassenanmeldungen begonnen wurde.

Für den Fall des Auftretens technischer Probleme bei der Trassenanmeldung, welche ein Ausmaß erreichen, dass eine Vielzahl von Trassenanmeldungen nicht übermittelt werden können, verpflichtet sich die DB InfraGO AG, die Trassenanmeldefrist durch eine entsprechende Regelung angemessen zu verlängern.

Soweit die DB InfraGO AG aufgrund von Verzögerungen im Sinne der vorangegangenen Absätze oder der Verlängerung der Trassenanmeldefrist den vorläufigen Netzfahrplanentwurfs nicht innerhalb der Frist erstellen kann, wird sie per Kundeninformation zeitnah hierüber informieren. Der Zusammenhang zwischen den Verzögerungen im Sinne der vorangegangenen Absätze und der nicht fristgerechten Erstellung des vorläufigen Netzfahrplanentwurfs gilt als gegeben, wenn die DB InfraGO AG alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um den vorläufigen Netzfahrplanentwurf rechtzeitig zu erstellen. Hierzu gehört auch, dass der Personaleinsatz in Relation zur Menge und Komplexität der Netzfahrplanerstellung angemessen erfolgte und frühzeitig mit der Konstruktion von Zugtrassen begonnen wurde.

Sollte es zu einer nicht fristgerechten Fertigstellung des vorläufigen Netzfahrplanentwurfs kommen, verzögern sich aufgrund der gesetzlichen Fristen bzw. aufgrund der in den INB vorgesehenen Fristen auch die folgenden weiteren Schritte im Erstellungsprozess:

  • Erstellung des endgültigen Netzfahrplans (1. und 2. Phase),

  • Aufnahme der Bearbeitung des Gelegenheitsverkehrs sowie

  • Versand von GPE, GPEnS und FPE/NAÄ sowie BauFplo.

Die DB InfraGO AG verpflichtet sich, Zugangsberechtigte umgehend zu informieren über:

  • a. erkannte oder vermutete System- bzw. Programmierfehler,

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  • b. Auswirkungen dieser Fehler auf abgegebene Trassenanmeldungen,

  • c. identifizierte Anmeldungen, die ohne erkennbaren Grund signifikant von bisherigen Anmeldungen abweichen.

Im zweiten Quartal 2026 wird die DB InfraGO AG prüfen, inwieweit entsprechende Regelungen für nachgelagerte Prozesse (insbesondere Änderungen von Trassenzuweisungen im Bau- und Betriebsprozess) erforderlich sind, und ggf. entsprechende Anpassungen in die INB aufnehmen.

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