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2026-06-30 21:19:25 +02:00

2.8 KiB

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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2027
regulierung
recht
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Kontext: inb 2027 hauptdokument > Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung)

  • mindestens zwei bestellte Anschlussverbindungen (dargestellt mit TrainActivity 0046 oder 0047 sowie Angabe der von/auf eigene oder andere Zugtrassen (AssociatedAttachedTrainID, AssociatedAttachedOTN oder AssociatedAttachedTrainServiceNumber (verkehrliche Liniennummer)) an der jeweiligen Betriebsstelle) an mindestens zwei bestellten Halten innerhalb von 30 Minuten von/auf eigene oder andere Zugtrassen unter Einhaltung der kleinsten Mindestübergangszeit gem. Anlage 8 der Planungsparameter bestellt hat oder

  • einen bestellten Umlauf (dargestellt mit TrainActivity 0044 oder 0045 sowie Angabe der betroffenen Zugtrasse (AssociatedAttachedTrainID, AssociatedAttachedOTN oder AssociatedAttachedTrainServiceNumber (verkehrliche Liniennummer)) an der jeweiligen Betriebsstelle) (bei mehreren miteinander verknüpften Trassen) mit unveränderter Zugkonfiguration bildet, wobei der Umlauf auch dann gewahrt wird, wenn die Hinfahrt und die Rückfahrt mit weiteren Trassen miteinander verknüpft werden. Die Zugkonfiguration nach vorstehendem Satz ist auch dann unverändert, wenn bei Triebwagenzügen ein oder mehrere Triebwageneinheiten abgesetzt oder zugesetzt werden. Aus zeitlicher Sicht dürfen zwischen Hin- und Rückfahrt und bei mehreren Trassenverknüpfungen innerhalb eines Umlaufs jeweils zwischen Ankunft und Abfahrt maximal 60 Minuten liegen. Eine Hin- und Rückfahrt definieren sich in räumlicher Sicht dadurch, dass der Zielbahnhof der Rückfahrt in räumlicher Nähe zum Startbahnhof der Hinfahrt liegt (z.B. mit Zu- und Abführung zur selben Abstellanlage oder in dasselbe Instandhaltungswerk am Anfang und Ende des Umlaufs).

Im Marktsegment Punkt-zu-Punkt kann für die Netzeinbindung nicht auf bestellte Anschlüsse zurückgegriffen werden, weil Anschlüsse zum Ausschluss des Marktsegments Punkt-zu-Punkt (vgl. Ziffer 5.3.2.5) führen.

  • (2) im SGV der Verkehr, wenn: