Files
Orchestrator/output/chunks/allgemein/regulierung/inb-2027-hauptdokument-data/214-koordinierungsverfahren.md
T
ankn cfaf670100 Squashed 'bahn/wissensdatenbank/' content from commit 07a8196e
git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank
git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
2026-06-30 21:19:25 +02:00

2.8 KiB

domain, tool, scope, tags, owners, contact, component_type, source, source_version, meta_fingerprint, url, part, kind, parent_url, parent_hash, section, ziffer, chunk_index, chunk_fingerprint, last_updated, review_status, review_notes, content_hash
domain tool scope tags owners contact component_type source source_version meta_fingerprint url part kind parent_url parent_hash section ziffer chunk_index chunk_fingerprint last_updated review_status review_notes content_hash
regulierung allgemein allgemein
domain:regulierung
tool:allgemein
scope:allgemein
inb
inb-2027
regulierung
recht
einfachbahn@deutschebahn.com pdf www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf Koordinierungsverfahren chunk https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf decae98aeefbda34 Koordinierungsverfahren 214 deab492aec4556f3 2026-06-26 approved 136e0b406916bd38

Kontext: inb 2027 hauptdokument > Koordinierungsverfahren

Koordinierungsverfahren

Ist eine Konstruktion der beantragten späteren Netzfahrplantrasse oder der Änderung von Trassenverträgen der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung nicht im Rahmen der

INB 2027, Redaktionsstand 05.06.2026

78

Konstruktionsspielräume möglich, führt die DB InfraGO AG in folgender Reihenfolge ein Koordinierungsverfahren durch:

  • Die DB InfraGO AG fragt beim antragstellenden ZB nach erweiterten Spielräumen. Werden keine erweiterten Spielräume eingeräumt,

  • versucht die DB InfraGO AG eine Lösung der Gestalt zu erarbeiten, wonach alle vertraglich gebundenen Zugtrassen, Änderungen von Trassenverträgen und die beantragten späteren Netzfahrplantrassen entsprechende Kapazität erhalten. Soweit vertraglich gebundene Zugtrassen hierfür geändert werden müssten, führt die DB InfraGO AG mit den Konfliktpartnern ein Koordinierungsverfahren unter der Bedingung durch, dass Zugangsberechtige, denen eine Zugtrasse im Rahmen der ersten Netzfahrplanphase zugewiesen wurde, der Durchführung des Koordinierungsverfahrens zustimmen. Wird die Zustimmung durch den betroffenen ZB nicht innerhalb von einem Arbeitstag erteilt, gilt die Zustimmung als abgelehnt.

  • Bei Konflikten zwischen einer vertraglich gebundenen Zugtrasse und einer beantragten späteren Trasse desselben ZB (sog. Eigenkonflikt) ist ein (Teil-) Verzicht auf die vertraglich gebundene Zugtrasse zum Zwecke der Konfliktlösung nicht zulässig. Dem ZB steht die Möglichkeit einer Stornierung der vertraglich gebundenen Trasse zu. Die hierfür zu entrichtenden Stornierungsentgelte richten sich nach Ziffer 5.6.4.1 f.

Falls aus technischen Gründen zur räumlichen Verlängerung einer Trasse eine Stornierung und Neubestellung erforderlich ist, darf diese Stornierung kostenfrei durchgeführt werden. Das Trassenentgelt der neu bestellten Trasse muss dadurch größer werden als das Trassenentgelt der stornierten Trasse.

==> picture [50 x 10] intentionally omitted <==