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| regulierung | allgemein | allgemein |
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einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf | Trassenanmeldungen für außergewöhnliche Transporte | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf | decae98aeefbda34 | Trassenanmeldungen für außergewöhnliche Transporte | 279 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | 6b7cc179eb58d140 |
Kontext: inb 2027 hauptdokument > Trassenanmeldungen für außergewöhnliche Transporte
Trassenanmeldungen für außergewöhnliche Transporte
Bei der Bearbeitung einer Trassenanmeldung von aT gem. Ziffer 3.4.3 handelt es sich um eine besonders aufwändige Bearbeitung i. S. der Ziffer 4.2.2.4. Die hierfür geltenden Fristen sind in der Tabelle der vorgenannten Ziffer der INB aufgeführt.
Bei der Trassenanmeldung von aT gem. Ziffer 3.4.3.1 ist die „DB-Bza-Nr.“ der Machbarkeitsstudie aT anzugeben.
Ist in der Machbarkeitsstudie aT gefordert, dass vor der Abgabe der Trassenanmeldung eine „Betriebsprogrammstudie für aT und Versuchsfahrten“ gem. Ziffer 5.4.9 durchzuführen ist, muss deren Ergebnis vor Abgabe der Trassenanmeldung vorliegen. In der Trassenanmeldung muss ein Bezug zur Betriebsprogrammstudie hergestellt werden. Die in der Machbarkeitsstudie aT genannten betrieblichen Bedingungen und die in der Betriebsprogrammstudie übergebenen verkehrlichen Bedingungen (Laufweg, Verkehrstag) sind bei der Trassenanmeldung vom EVU zu beachten.
In der Machbarkeitsstudie aT wird für außergewöhnliche Transporte dann eine Betriebsprogrammstudie gem. Ziffer 5.4.9 gefordert, wenn auf Grund der Beförderungsbedingung für den außergewöhnlichen Transport weitere Leistungen der DB InfraGO AG in Anspruch genommen werden müssen, z.B.:
Begleitung des Transportes durch einen betrieblichen Begleiter der DB InfraGO AG oder
INB 2027, Redaktionsstand 05.06.2026
100
- Temporäre Anpassungen der Infrastruktur zur Transportdurchführung.
Werden die Vorgaben aus Machbarkeitsstudie aT bzw. „Betriebsprogrammstudie für aT und Versuchsfahrten“ bei der Trassenanmeldung vom ZB nicht vollständig berücksichtigt, wird die Trassenanmeldung als nicht plausibel im Sinne der Ziffer 4.2.2.2 behandelt.
Bei der Trassenanmeldung von Fahrzeugen gem. Ziffer 3.4.5.3 ist die Auftragsnummer des Kompatibilitätsnachweises für Brücken anzugeben.
Der ZB kann über den Vordruck 402.0202V04 die DB InfraGO AG beauftragen, die Durchführbarkeit eines aT innerhalb eines bestimmten zuvor geschlossenen Einzelnutzungsvertrags zu prüfen. Im Zuge der Prüfung ermittelt die DB InfraGO AG, ob die betrieblichen Bedingungen des aT zu einer Veränderung der im ENV festgelegten Fahrzeiten oder zu neuen Belegungskonflikten mit anderen bereits geplanten Trassen führen. Sollte die Prüfung zum Ergebnis kommen, dass die geplante Einstellung des aT mit Änderungen des ENV verbunden wäre oder zu neuen Belegungskonflikten führen, ist eine Einstellung des aT in einen bereits geschlossenen Einzelnutzungsvertrag nicht möglich.
Eine Änderungskonstruktion findet in diesen Fällen nicht statt, sondern nur eine Machbarkeitsprüfung ohne Anpassung der Trasse.
Die Beauftragung muss mindestens 5 Arbeitstage vor dem gewünschten Versandtag bei der DB InfraGO AG eingehen. Geht die Beauftragung kurzfristiger ein, besteht keine Leistungspflicht der DB InfraGO AG.
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