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| regulierung | allgemein | allgemein |
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einfachbahn@deutschebahn.com | www.dbinfrago.com | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf | Mindestzugangspaket DB InfraGO AG | chunk | https://www.dbinfrago.com/resource/blob/13700020/9e34b06c8b3f699f68cb623bdb544a55/INB-2027-Hauptdokument-data.pdf | decae98aeefbda34 | Mindestzugangspaket DB InfraGO AG | 301 | deab492aec4556f3 | 2026-06-26 | approved | 8532edf81fbcab04 |
Kontext: inb 2027 hauptdokument > Mindestzugangspaket DB InfraGO AG
Mindestzugangspaket DB InfraGO AG
Das Mindestzugangspaket der DB InfraGO AG umfasst Folgendes:
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die Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Schienenwegkapazität der Eisenbahn,
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das Recht zur Nutzung zugewiesener Schienenwegkapazität,
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die Nutzung der Eisenbahnanlagen einschließlich Weichen und Abzweigungen,
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die Zugsteuerung einschließlich der Signalisierung, Regelung und der Übermittlung und Bereitstellung von Informationen über Zugbewegungen; die Besetzung von Stellwerken im Gelegenheitsverkehr außerhalb der Streckenöffnungszeiten gemäß Ziffer 2.5.5 unterliegt der gesonderten Entgeltregelung der Ziffer 5.2.6.1,
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die Nutzung von Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit Fahrstrom, sofern vorhanden,
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das Recht zur Nutzung der im Rahmen der Nutzung der Schienenwegkapazität den jeweiligen Trassen und Zughalten zugehörigen Personenbahnsteige,
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alle anderen Informationen, die zur Durchführung oder zum Betrieb des Verkehrsdienstes, für den Kapazität zugewiesen wurde, erforderlich sind.
Alle in den INB angegebenen Entgelte sind Netto Entgelte und werden gegenüber ZB zuzüglich der jeweilig gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet.
Die jeweilige Höhe des Trassenentgeltes bildet die jeweiligen Pflichtleistungen nach Ziffer 5.3 ab. Die Entgelte gelten gegenüber jedem ZB und einbezogenem EVU in gleicher Weise. Die konkreten Entgelte werden in Anlage 5.3 aufgeführt. Soweit Entgelte mit einer dritten Nachkommastelle ausgewiesen werden, werden diese nach der Multiplikation der zugrundeliegenden Trassenkilometer kaufmännisch auf ganze Cent-Beträge gerundet.
Zur mit dem Mindestzugangspaket abgegoltenen Nutzung der Personenbahnsteige gehören folgende Leistungen:
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Nutzung der Personenbahnsteige für das Erbringen eigener Eisenbahnverkehrsleistungen des ZB nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen
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Dem ZB wird das Halten von Zügen an den Personenbahnsteigen zum Aus- und/oder Einsteigen von Personen und zum Mitführen von leicht tragbaren Gegenständen (Handgepäck) und lebenden Tieren sowie anderen Gegenständen (Traglasten), die nach den jeweils geltenden Tarifen der EVU in Personenwagen von Reisenden mitgenommen oder in Gepäckwagen untergebracht werden dürfen, gestattet. Ein Nutzungsanspruch besteht erst ab dem ersten vertraglich vorgesehenen Verkehrstag. Eine
INB 2027, Redaktionsstand 05.06.2026
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Nutzungsmöglichkeit besteht grundsätzlich zwischen dem ersten und letzten haltenden Zug je Netzfahrplan am jeweiligen Verkehrstag. Eine Nutzungsmöglichkeit darüber hinaus besteht nach Anmeldungen im Gelegenheitsverkehr. Die DB InfraGO AG ist berechtigt, bezüglich der Nutzung von Personenbahnsteigen im Rahmen der Durchführung der Probefahrten den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zu verlangen.
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Nutzung durch Kunden und Mitarbeiter des ZB: Die Kunden und Mitarbeiter des ZB haben die Möglichkeit,
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sich auf dem öffentlich zugänglichen Personenbahnsteig aufzuhalten, um einen Zug zu besteigen, zu verlassen und alle damit im Zusammenhang stehenden, dem Eisenbahnbetrieb dienenden Verrichtungen vorzunehmen,
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alle der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Einrichtungen zu betreten.
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Nutzung durch Dritte, derer sich der ZB bei der Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen bedient: Dritte dürfen sich im Rahmen der Durchführung ihrer Leistung für den ZB auf dem Personenbahnsteig aufhalten. Darüber hinausgehende Nutzungen sind gesondert zu vereinbaren.
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- Die DB InfraGO AG informiert die ZB im Internet unter www.dbinfrago.com/ausstattung perso nenbahnhoefe über die spezifischen Leistungen und Ausstattungsmerkmale der jeweiligen Per- sonenbahnsteige (u.a. Bahnsteighöhen, Nettobaulänge von Bahnsteigen) sowie unter www.dbin - frago.com/barrierefreiheit personenbahnhoefe über die Zugangsregelungen für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Soweit zu den Personenbahnsteigen Aufzüge und Fahrtreppen führen, wird eine ständige Verfügbarkeit der Aufzüge und Fahrtreppen nicht zugesichert. Die Applikation (App) „Bahnhof Live“ enthält aktuelle Informationen über die Verfügbarkeit von Aufzügen unter www.bahnhof.de/bahnhof-de/ueberuns/db_bahnhof_live.html.
Zu Personenbahnsteigen im Sinne dieser Nutzungsbedingungen gehören Bahnsteige mit und ohne Baukörper, dessen Beleuchtung und das auf dem Bahnsteig vorhandene taktile Leitsystem sowie die Zuwegung zum Bahnsteig. Die Zuwegungen dienen dem Reisenden für den Zugang zum Personenbahnsteig. Hierzu gehören die vorhandenen befestigten Wege und Rampen, die vorhandenen Treppen, Fahrtreppen und Personenaufzüge, die den direkten Zugang auf den Bahnsteig ermöglichen. Ferner gehören zur Zuwegung die hierfür vorhandene Beleuchtung und die vorhandenen taktilen Leitsysteme für mobilitätseingeschränkte Reisende.
Informationen über die von den Signalstandorten abhängige betrieblich nutzbare Länge der Personenbahnsteige (Bahnsteig-Nutzlänge) in Stationen sind dem Infrastrukturregister (ISR) der DB InfraGO AG zu entnehmen.
Die DB InfraGO AG behält sich künftige Änderungen an den Personenbahnsteigen und eine ent- sprechende Anpassung der unter www.dbinfrago.com/ausstattung personenbahnhoefe genannten Infrastrukturbeschreibung vor.
Die DB InfraGO AG informiert die ZB unverzüglich über kurzfristig durchzuführende Bauarbeiten an den Personenbahnsteigen und sich daraus ergebende Einschränkungen oder Änderungen.
Die Abfertigung des Zuges liegt in der Verantwortung des EVU.
Nicht Bestandteil des Mindestzugangspakets ist die Nutzung der Personenbahnhöfe nach Ziffer 7.3.2.2.1.