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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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regulierung allgemein allgemein
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inb
inb-2027
regulierung
recht
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Kontext: inb 2027 hauptdokument > Regelstornierungsentgelt

Regelstornierungsentgelt

Für folgende Sachverhalte wird bei Stornierungen ein Regelstornierungsentgelt erhoben:

  • Änderung Start - und/oder Zielpunkt,

  • Laufwegseinkürzungen,

  • Änderung der Geschwindigkeit, wenn durch die Änderung auch der Verkehrstag geändert wird,

  • Änderung der zeitlichen Lage, wenn durch die Änderung auch der Verkehrstag geändert wird,

  • Abbestellung oder Nichtnutzung einer Zugtrasse oder eines Teils einer Zugtrasse an einem oder an mehreren Verkehrstagen, und/oder

  • Änderung des Verkehrstags.

Das Regelstornierungsentgelt wird abgeleitet vom Entgelt der stornierten Trasse und dem Zeitpunkt der Stornierung. Das Regelstornierungsentgelt setzt Anreize, zugewiesene Kapazität frühzeitig freizugeben. Gleichzeitig wird der aufgrund der Stornierung ersparte Anteil der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs bei der Ermittlung des erhöhten Stornierungsentgelts abgezogen.

Hierfür werden vom Entgelt der stornierten Trasse der Anteil an den unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs für die Instandhaltung und für Abschreibungen abgezogen. Daraus ergibt sich die Berechnungsbasis für das Stornierungsentgelt. Das Regelstornierungsentgelt ergibt sich als gestaffelter prozentualer Anteil dieser Berechnungsbasis, multipliziert mit der Anzahl der stornierten Trassenkilometer.

Folgende Prozentsätze hat die DB InfraGO AG bzw. die RNI für die Schaffung von Anreizen für die effiziente Nutzung der Schienenwegkapazität zugrunde gelegt:

Zeitpunkt der Stornierung Prozentsatz von Berech- Prozentsatz von Berechnungs-
nungsbasis für SGV basis für SPFV und SPNV
Bis einschließlich 31 Tage vor 15 % 2%
Abfahrt
30 5 Tage vor Abfahrt 20 % 20%
4 -1 Tage vor Abfahrt 40 % 40%
Ab 24 Stunden vor Abfahrt bis 70 % 70%
Abfahrt
Nach Abfahrt bis 20 Stunden 120 % 100%
nach Abfahrt

Daraus ergeben sich die jeweiligen in Anlage 5.3 ausgewiesenen Stornierungsentgelte je storniertem Trassenkilometer.

INB 2027, Redaktionsstand 05.06.2026

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Das Regelstornierungsentgelt je Verkehrstag und je Marktsegment berechnet sich wie folgt:

Regelstornierungsentgelt je Verkehrstag = Trkm * Stornierungsentgeltsatz gem. Anlage 5.3

Werden mehrere Verkehrstage durch den ZB storniert, wird das jeweilige Regelstornierungsentgelt je Verkehrstag ermittelt und für die betroffenen Verkehrstage addiert.

Für die Ermittlung des Regelstornierungsentgelts werden als betroffene Trkm zugrunde gelegt:

  • Änderung Start - und/oder Zielpunkt: die Trkm, die räumlich und/oder zeitlich von der ursprünglich vereinbarten Trasse entfallen.

  • Laufwegseinkürzungen: die Trkm, die räumlich von der ursprünglich vereinbarten Trasse abweichen.

  • Änderung der Geschwindigkeit: gesamte Trasse

  • Änderung zeitliche Lage: gesamte Trasse.

  • Änderung des Verkehrstags: gesamte Trasse.

  • Reduktion Verkehrstage: gesamte Trasse.

  • Abbestellung oder Nichtnutzung gesamte Trasse bzw. aller Verkehrstage: gesamte Trasse.

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