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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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regulierung allgemein allgemein
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Kontext: inb 2027 hauptdokument > Zahlung der Infrastrukturnutzungsentgelte

Zahlung der Infrastrukturnutzungsentgelte

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  • Die DB InfraGO AG bzw. die RNI stellt alle anfallenden Entgelte in Rechnung. Die Rechnungen werden als Download im Rechnungsbahnhof bereitgestellt. Die ZB bzw. die einbezogenen EVU erklären mit Unterzeichnung des Grundsatz-INV ihr Einverständnis zu einem Abruf der Rechnung im Rechnungsbahnhof. Die Anmeldung zum Rechnungsbahnhof (das LogIn) erfolgt über das Infraportal. Näheres ist den Nutzungsbedingungen zum Infraportal (Anlage 3.4.3.1) zu entnehmen.

Sollte ein ZB bzw. ein einbezogenes EVU nicht mit der Übermittlung der Rechnungen im Rechnungsbahnhof einverstanden sein, ist dies schriftlich an die DB InfraGO AG bzw. die RNI mitzuteilen. Der Versand der Rechnungen erfolgt in diesem Fall bis auf Widerruf per E- Mail an die im Grundsatz-INV durch den ZB oder das einbezogene EVU benannte(n) E-MailAdresse(n).

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  • Vom ZB oder dem einbezogenen EVU nach Maßgabe der Bestimmungen des ENV bzw. des SNV zu leistende Entgelte sind in Euro zu leisten und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe berechnet.

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  • Zahlungen sind auf ein von der DB InfraGO AG bzw. der RNI zu bestimmendes Konto auf Kosten des ZB oder des einbezogenen EVU zu überweisen. Im Verwendungszweck ist, sofern vorhanden, neben der jeweiligen Rechnungsnummer die dem ZB oder dem einbezogenen EVU bei Abschluss des ENV bzw. des SNV mitgeteilte Debitorennummer anzugeben.

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  • Forderungen der DB InfraGO AG bzw. der RNI werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen. Die Erhebung von Abschlagszahlungen nach den jeweils für Abrechnung der ENV oder SNV geltenden Regelungen der INB bleibt davon unberührt. Für die Einhaltung der Frist ist der Zahlungseingang auf dem gemäß vorstehender lit. b) zu benennenden Konto maßgeblich. § 193 BGB findet keine Anwendung.

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  • Einwendungen des ZB oder des einbezogenen EVU gegen die in Rechnung gestellten Trassenentgelte sind binnen vier Wochen nach Zugang der Rechnung der DB InfraGO AG bzw. der RNI schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Einwendungen des ZB gegen die in Rechnung gestellten Stationsentgelte sind binnen sechs Wochen nach Zugang der Rechnung der DB InfraGO AG schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich ist der Eingang der Einwendung bei der DB InfraGO AG bzw. der RNI. Werden Einwendungen nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Rechnung als genehmigt; die DB InfraGO AG bzw. die RNI wird darauf in der Rechnung besonders hinweisen.

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Sicherheitsleistung

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