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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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regulierung allgemein allgemein
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regulierung
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Kontext: inb 2027 hauptdokument > 7.3.1.6.1.6 Anmeldungen für außergewöhnliche Transporte

7.3.1.6.1.6 Anmeldungen für außergewöhnliche Transporte

Für außergewöhnliche Transporte im Sinne von Ziffer 3.4.3 hat der ZB bezogen auf die anzumeldende Kapazität in einer Serviceeinrichtung vor der Anmeldung nach Ziffer 7.3.1.6.1.1 eine „Machbarkeitsstudie aT“ nach Maßgabe von Ziff. 3.4.3.1 zu beantragen.

Ist in dieser Machbarkeitsstudie aT gem. Ziffer 3.4.3.1 für einen Transport die Erstellung einer „Betriebsprogrammstudie für aT und Versuchsfahrten“ gem. Ziffer 5.4.9 gefordert, erfolgt die Anmeldung der Kapazität von Serviceeinrichtungen für außergewöhnliche Transporte im Zuge der Studienerstellung durch die DB InfraGO AG im Namen und auf Rechnung des beauftragenden ZB.

Sollen außergewöhnliche Transporte auf Serviceeinrichtungen abgestellt werden und ergeben sich durch die betrieblichen Bedingungen des außergewöhnlichen Transports Nutzungseinschränkungen für benachbarte Gleise oder Serviceeinrichtungen (z. B. Lü „Dora“), müssen hierdurch betroffene benachbarte Serviceeinrichtungen ebenfalls angemeldet / angemietet werden.

Zusätzlich gelten für Abstellungen von Trafo-Transporten folgende Besonderheiten:

Für die Anmeldung kurzfristiger Abstellungen von bis zu maximal 48 Stunden ist grundsätzlich auf die in der Anlage 7.3.1.6.1.6 aufgeführten Gleise zurückzugreifen. Diese sind infrastrukturell besonders für die Abstellung von Trafo-Transporten geeignet. Im ISR sind diese Gleise als „Trafogleise“ gekennzeichnet.

Wird ein Gleis aus der Anlage 7.3.1.6.1.6 für einen Trafo-Transport benötigt, ist diese Nutzung gegenüber anderen Kapazitätsnutzungen vorrangig. Insofern ist ein ENV-SE eines solchen Gleises für andere Kapazitätsnutzungen für die Dauer der Abstellung des Trafo-Transportes auflösend bedingt und im Nutzungszeitraum durch den Trafo-Transport aufgehoben. Darüber hinaus bleibt der ENV-SE wirksam. Voraussetzung ist, dass die Kapazität für die Abstellung eines TrafoTransportes 14 Tage vor dem ersten Tag der Nutzung angemeldet wird.