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17. April 2025, 15:45 Uhr

Am 15.4.2025 wurden die Entgelte des Stationspreissystem (SPS 2026) für den SPNV und SPFV bei der Bundesnetzagentur zur Genehmigung beantragt. Die Beantragung erfolgt im Gleichklang mit dem laufenden Antrag zur Genehmigung der Trassenpreise 2026.

Das Entgeltgenehmigungsverfahren erfolgt in diesem Jahr vor dem Hintergrund der unsicheren Rechtslage um die Stationspreisbremse, welche dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorliegt.

Es wurden zwei Anträge gestellt (Haupt- und Hilfsantrag). Im Hauptantrag beträgt die Dynamisierungsrate für das Jahr 2026 im SPNV 23,5 % und im SPFV 11,1 %. Für den SPNV orientiert sich die Dynamisierung an der gestiegenen Ausstattung der Bundesländer mit Regionalisierungsmitteln, wie es ursprünglich im Regionalisierungsgesetz vorgesehen war. Sollte die Bundesnetzagentur den Hauptantrag nicht genehmigen, so muss sie über den Hilfsantrag entscheiden. Im Hilfsantrag liegt die Dynamisierungsrate des SPNV bei 3 % plus Effekten aus bilateralen Vereinbarungen. Im SPFV liegt die Rate bei 11,1 %. Die Dynamisierungsrate des Hilfsantrags im SPNV bildet die derzeitige Rechtslage unter Zugrundelegung der Stationspreisbremse ab. In beiden beantragten Fällen liegen die Erlöse aus Stationsentgelten noch deutlich unterhalb der Kosten der Serviceeinrichtung Personenbahnhof. Dritte werden an dem Verfahren beteiligt, wenn es sich bei Ihnen z.B. um Zugangsberechtigte handelt oder wenn deren Interessen durch die Genehmigungsentscheidung erheblich berührt werden.

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DB InfraGO AG
Geschäftsbereich Personenbahnhöfe
Vertrieb Mobility

Europaplatz 1
10557 Berlin

vertriebmobility.bahnhof.dbinfrago@deutschebahn.com

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