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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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20. November 2025, 16:25 Uhr

Hintergrund für die späte Genehmigung der Entgelte zum TPS 2026 sind offene Fragen bei der Berechnung der Obergrenze der Gesamtkosten (OGK) aufgrund des vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs“ sowie der Anrechnung der zugesagten Instandhaltungsfinanzierung für 2026.

Am 5. Dezember 2025 wird sich das Verwaltungsgericht Köln mit den Auswirkungen des Gesetzes auseinandersetzen und prüfen, ob die zuvor per Eilbeschluss festgelegte OGK anzupassen ist. Erst danach kann die BNetzA den Bescheid zum TPS 2026 erlassen.

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Auswirkungen der genehmigten Entgelte auf die Trassenanmeldungen für das Fahrplanjahr 2025 / 2026 zu bewerten und ggf. Anpassungen vorzunehmen, bieten wir für fünf Werktage die Möglichkeit, Trassen kostenfrei zu stornieren.

Das Zeitfenster beginnt am 15. Dezember 2025 um 0 Uhr und endet am 19. Dezember 2025 um 23.59 Uhr. Die in diesem Zeitraum getätigten Stornierungen werden nicht bei der Ermittlung der Stornierungsquote nach den Ziffern 3.3.4.4.3 lit. a) und 4.2.1.9 berücksichtigt. Die Entgelte für Änderungen und Nichtstornierungen bleiben von dieser Regelung ausgenommen und werden regulär abgerechnet. Für alle Stornierungen, die außerhalb des Zeitfensters vorgenommen werden, werden die regulären Stornierungsentgelte gem. INB 2026 erhoben. Insbesondere gilt dies im Zeitraum ab dem 1. Dezember 2025 bis zum Beginn des Zeitfensters zur kostenfreien Stornierung für die erst mit dem Bescheid der BNetzA zum TPS 2026 zu genehmigenden Stornierungsentgelte nach Ziff. 5.6 der INB. Die Genehmigung wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen. Wir empfehlen daher, die notwendigen Stornierungen im kostenfreien Stornierungszeitfenster vorzunehmen.

Die Regelung zum kostenfreien Stornierungszeitfenster steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die BNetzA. Diese gilt als sehr wahrscheinlich.

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