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12. Juni 2025, 15:05 Uhr

Beginnend mit dem Fahrplanwechsel 2025/2026 führt die DB InfraGO vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bundesnetzagentur einen Entgeltnachlass für Verkehre ein, die von den Baumaßnahmen der Generalsanierung betroffen sind.

Die Entgeltregelung gilt für alle Gelegenheitsverkehrstrassen des Schienengüterverkehrs (SGV) und für alle Trassen (Gelegenheitsverkehr und Netzfahrplan) des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV), die aufgrund der langfristigen Baumaßnahmen der Generalsanierung nicht den gewünschten Laufweg nutzen können.

Die bestehende Entgeltregelung zur Kompensation von Trassenmehrkosten wegen baubedingter Umleitungen für Netzfahrplantrassen des SGV bleibt weiterhin gültig und ist von dieser Regelung unberührt.

Im Fahrplanjahr 2026 sind folgende Generalsanierungsmaßnahmen vorgesehen:

  • Hamburg Berlin (14.12.2025 30.04.2026)
  • Köln Wuppertal Hagen (06.02.2026 10.07.2026)
  • Nürnberg Reichswald Regensburg (06.02.2026 10.07.2026)
  • Obertraubling Passau (10.06.2026 11.12.2026)
  • Troisdorf Unkel Wiesbaden (10.07.2026 11.12.2026)

Die neue Entgeltregelung sieht vor, dass die von der Generalsanierung betroffenen Trassen einen je Verkehrsart festgesetzten prozentualen Entgeltnachlass in Abhängigkeit von der jeweiligen Generalsanierungsmaßnahme auf das gesamte Trassenentgelt erhalten. Die Höhe des jeweiligen prozentualen Entgeltnachlasses richtet sich nach der Länge der durchschnittlichen Umleitungswege je Generalsanierungsmaßnahme.

Der prozentuale Entgeltnachlass wird gemeinsam mit den jeweils relevanten Umleitungsstrecken in den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO veröffentlicht. Bei Mehrfachbetroffenheit von Generalsanierungsmaßnahmen wird der vorteilhaftere prozentuale Entgeltnachlass auf das gesamte Trassenentgelt angewendet.

Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt des Entgeltnachlasses erfüllt sein:

  • Das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) / der Zugangsberechtigte (ZB) meldet im Rechnungsbahnhof der DB InfraGO je Generalsanierungsmaßnahme die betroffenen Trassen.
  • Die von der Generalsanierung betroffenen Trassen müssen über eine in den INB der
    DB InfraGO definierte Umleitungsstrecke verkehren.

Die im Rechnungsbahnhof gemeldeten baubetroffenen Trassen werden hinsichtlich ihres Umleitungsweges überprüft. Verläuft der Laufweg der gemeldeten Trassen über einen der definierten Umleitungswege, werden diese Trassen anschließend in der nächstmöglichen Monatsabrechnung mit dem Entgeltnachlass abgerechnet.

Weiterführende Informationen

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