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12. Mai 2022, 13:15 Uhr

Die Richtlinie zur Förderung des Schienenpersonenfernverkehrs über eine anteilige Finan-zierung der genehmigten Trassenentgelte zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie (Tras-senpreisförderung SPFV) wurde am 17.08.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sieht eine Förderung bis zum 31.05.2022 vor. Wir als DB Netz AG unterstützen Bund und Eisen-bahnverkehrsunternehmen als Erstempfängerin bei der Abwicklung der Fördermaßnahme.

Der zweite Regierungsentwurf zum Haushalt 2022 sieht eine Aufstockung der Mittel in 2022 für die Trassenpreisförderung im SPFV zum Ausgleich pandemiebedingter wirtschaftlicher Schä-den in Höhe von 273 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen für 2023 von 40 Mio. Euro vor. Die Aufstockung soll ermöglichen, die Trassenpreisförderung im SPFV zum Ausgleich pandemiebedingter wirtschaftlicher Schäden bis zum 31.12.2022 mit einem ähnlich hohen Fördersatz wie aktuell zu verlängern. Die Förderung soll dabei durchgehend erfolgen. Hierfür sieht der Entwurf eine verbindliche Erläuterung vor, die eine Förderung in den Monaten Juni, Juli und August mit einer rückwirkenden Auszahlung ermöglicht. Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der laufenden Haushaltsverhandlungen und der beihilferechtlichen Genehmi-gung der EU-Kommission. Änderungen an der Fördersystematik sind nicht geplant.

Wir als DB Netz AG sind hinsichtlich der Umsetzung der geplanten Verlängerung mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitales (BMDV) sowie dem Eisenbahnbundesamt (EBA) im engen Austausch. Vsl. Mitte Juni werden wir notwendige Änderungen der Nutzungsbe-dingungen Netz (NBN) 2023 und 2024 dem Markt zur Stellungnahme vorlegen und Sie über das Procedere zur Inanspruchnahme der geplanten Erhöhung der Fördermittel informieren.

Weiterführende Informationen zur Trassenpreisförderung im SPFV finden Sie unter nebenstehendem Link.

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