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23. Juli 2022, 11:50 Uhr

Zum 01.09.2022 treten geänderte Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe in Kraft. Neu ist der ausschließlich elektronische Abschluss des Stationsnutzungsvertrages über das Stationsportal der DB Station&Service AG. Dies war bislang für den sogenannten Regelverkehr optional und wird nun verpflichtend eingeführt. Im Gelegenheitsverkehr ist er bereits seit Jahren verbindlich. Die DB Station&Service AG bittet die EVU, gegebenenfalls entsprechende Berechtigungen im Stationsportal für den Abschluss des Stationsnutzungsvertrages auf elektronischem Weg bei sich einzurichten.

Weitere Änderungen ergeben sich ab dem 01.01.2023 bei den Entgelten für den SPFV. Zusätzlich zur bisherigen Regelung der Verwendung der durchschnittlichen Dynamisierungsrate des SPNV wird ein prozentualer Aufschlag erhoben. Die Höhe des Aufschlags ist derzeit noch Gegenstand des laufenden Entgeltgenehmigungsverfahrens. Zudem werden die Leistungen der Mobilitätsservice-Zentrale für die SPFV-Verkehre in das Stationsentgelt des SPFV eingepreist.

Für Fragen und Unterstützung für das Stationsportal richten Sie bitte eine E-Mail an: vertrieb.mobility@deutschebahn.com