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02. September 2021, 11:39 Uhr

Die Konstruktion für die Phase 1 der Netzfahrplanerstellung und Bearbeitung der Beanstandungen ist nun abgeschlossen. In diesem Jahr haben baubedingte Kapazitäts-
einschränkungen zu zeitaufwendigen Streitbeilegungsverfahren und leider auch zu Trassenablehnungen geführt. Die in diesen Fällen vorgesehene Unterrichtung und Prüfung durch die BNetzA wird weitere Zeit in Anspruch nehmen. Davon sind weniger als 0,1% der Angebote betroffen.

Damit Sie die weiteren Prozesse wie Umlauf- und Personalplanung sowie im Schienenpersonenverkehr die rechtzeitige Buchbarkeit der Züge sicherstellen können und auch die europäischen Fahrplanprozesse finalisiert werden können, haben wir entschieden, den endgültigen Netzfahrplan unter Vorbehalt herauszugeben.

Was heißt das für Sie als unsere Kunden?

Wir stellen Ihnen am 06.09.2021 für über 83.000 Trassen die endgültigen Trassenangebote unter Vorbehalt zur Verfügung. Zurückgehalten werden die in den laufenden Konfliktlösungsverfahren befindlichen Trassen, welche den betroffenen Zugangsberechtigten (ZB) jedoch bekannt sind.

Was bedeutet der Vorbehalt?

Der „Vorbehalt“ bezieht sich auf folgende, leider nicht komplett auszuschließende, Fälle:

1. Wenn aus dem Unterrichtungsverfahren Auflagen kommen, dass weitere Trassen abzulehnen oder anzupassen sind,

2. oder wenn sich durch die erneute Konstruktion einer bisher unterlegenen Trasse anders gelagerte Konflikte ergeben. Das kann unter Umständen dazu führen, dass im Einzelfall eine Trasse nicht mehr fahrbar ist.

Selbstverständlich werden wir Sie als ZB in diesem Fall durch Konfliktlösungsverfahren darüber umgehend informieren.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

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Bitte wenden Sie sich an Ihren regionalen Kundenbetreuer:in

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