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19. Dezember 2024, 15:05 Uhr

Auf Basis der prognostizierten Betriebsleistung für die Förderperiode wird durch die DB InfraGO AG der Fördersatz, um den die monatliche Trassenrechnung reduziert wird, berechnet. In der Novemberrechnung wird die letzte Tranche der Fördermittel, die für ein Kalenderjahr zur Verfügung stehen, ausgeschüttet. Bei einem zu niedrigen Fördersatz können die verfügbaren Mittel nicht vollständig ausgeschöpft werden. Bei einem zu hohen Fördersatz können die Mittel nicht für die gesamte Betriebsleistung verwendet werden. Der zweite Fall ist nun erstmalig eingetreten und führt dazu, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht ausreichen, um den Anteil der Förderung, der in den Trassenabrechnungen ausgewiesen wurde, zu decken.

Die DB InfraGO AG hatte zunächst vorgesehen, den höheren Mittelbedarf über das für 2025 vorgesehene Budget zu decken. Entsprechend den Vorgaben der Haushaltsführung sind jedoch die Regelungen der Förderrichtlinie anzuwenden und somit ist der Fördersatz rückwirkend zu reduzieren. Der Fördersatz liegt demnach für November voraussichtlich bei 49,6 Prozent statt bei 52,5 Prozent. Die Reduzierung des Fördersatzes wird im ersten Quartal des Jahres 2025 im Rahmen der regulären Monatsrechnung umgesetzt. Dies führt dazu, dass die zu hohe Ausschüttung zurückerstattet werden muss. Kund:innen können sich bei ihren bekannten Ansprechpartner:innen über die Höhe der Beiträge informieren.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei Fragen zum Thema TraFöG:

trafoeg@deutschebahn.com

Links

TraFöG Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr 2025

TraFöG: Fördersatzanpassungen ab dem 01.11.2024 sowie für das Fahrplanjahr 2025 beantragt

Aufgrund der hinter der Prognose zurückgebliebenen Betriebsleistung im Schienengüterverkehr (SGV) hat die DB InfraGO AG eine Anhebung des Fördersatzes beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf 52,5 % zum 01.11.2024 beantragt. Zudem wurde für das Fahrplanjahr 2025 ein Fördersatz von 24,1 % beantragt.

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TraFöG Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr 2025

TraFöG: Fördersatzanpassungen ab dem 01.11.2024 sowie für das Fahrplanjahr 2025 beantragt

Aufgrund der hinter der Prognose zurückgebliebenen Betriebsleistung im Schienengüterverkehr (SGV) hat die DB InfraGO AG eine Anhebung des Fördersatzes beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf 52,5 % zum 01.11.2024 beantragt. Zudem wurde für das Fahrplanjahr 2025 ein Fördersatz von 24,1 % beantragt.