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04. März 2021, 13:01 Uhr

Gemäß Ziffer 7.3.1.6.1.9 der Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG (NBN 2022) wird zwischen langfristigem und sonstigem Eigenbedarf unterschieden. Der langfristige Eigenbedarf umfasst Gleise, die zur Notfallvorsorge (insbesondere Vorhaltung von Rettungszügen), zur Sicherstellung des Regelbetriebes (insbesondere Vorhaltung von Schneeräumfahrzeugen) sowie für die in langfristigen Verträgen festgelegte Baulogistik (insbesondere vertraglich vereinbarte Ver- und Entsorgung von Baustellen) benötigt werden. Dem sonstigen Eigenbedarf unterliegen Gleise, die für Baumaßnahmen benötigt werden, die in der Netzfahrplanperiode 2022 durchgeführt werden.

Kapazitäten in Serviceeinrichtungen, die in der Liste der Serviceeinrichtungen mit „Eigenbedarf DB Netz“ gekennzeichnet sind, können nicht zum Netzfahrplan angemeldet werden. Gleise des sonstigen Eigenbedarfs werden jedoch zur Herstellung einer einvernehmlichen Konfliktlösung im Koordinierungsverfahren mitberücksichtigt. Ebenfalls möglich ist die Anmeldung und Zuweisung dieser Gleise außerhalb des Netzfahrplans im flexiblen Schienengüterverkehr (SGV) und unterjährigen Schienenpersonenverkehr (SPV).

Bei der getroffenen Einstufung haben wir uns weitestgehend an den bisher für eigene Zwecke genutzten Gleiskapazitäten orientiert. Sollten Sie bei der Einstufung Differenzen zu Ihren Nutzungsinteressen feststellen, haben Sie die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen.

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme, unter Angabe der in der Liste zum Eigenbedarf abgefragten Informationen, bis zum 25.03.2021 per E-Mail an:

eigenbedarf-zentrale@deutschebahn.com

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Bitte wenden Sie sich an Ihren regionalen Kundenbetreuer:in

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