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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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23. April 2026, 13:30 Uhr

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 19. März 2026 entschieden hat, dass die gesetzliche Regelung zur Entgeltbildung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nach § 37 Absatz 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) gegen Europarecht verstößt, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Verfahren zur Neubescheidung der Trassenpreise für 2025 und 2026 eröffnet. Am 23. April 2026 werden wir für diese Jahre neue Trassenentgelte beantragen. In nachfolgender Tabelle sind die ursprünglich genehmigten sowie die neu beantragten Durchschnittsentgelte je Verkehrsart sowie die Veränderung gegenüber der Genehmigung dargestellt:

Quelle: DB InfraGO AG

Die Herleitung der Entgelte wird in den durch die BNetzA eröffneten Verfahren im Detail erläutert. Zudem besteht die Möglichkeit, sich zum Verfahren hinzuziehen zu lassen, um Stellung zu nehmen und Fragen zu adressieren.

Sobald die Genehmigung der neuen Trassenentgelte durch die BNetzA erfolgt ist, werden wir mit der rückwirkenden Korrektur der Rechnung beginnen. Dies wird mehrere Monate dauern.

Weiterführende Informationen

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Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, etwaige Rückfragen und Anmerkungen über den Button „Anliegen einreichen“ im Ticketsystem zu platzieren. Sie erreichen das Ticketsystem über:

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Europäischer Gerichtshof erklärt Trassenpreisbremse im SPNV für unvereinbar mit dem Europarecht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nach § 37 Absatz 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) gegen Europarecht verstößt.

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Europäischer Gerichtshof erklärt Trassenpreisbremse im SPNV für unvereinbar mit dem Europarecht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nach § 37 Absatz 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) gegen Europarecht verstößt.