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18. Dezember 2025, 15:45 Uhr

Neuer Meldeprozess bei entgeltfreien umlaufbedingten Ausfällen

Gemäß Ziffer 5.6.3.3 der INB 2026 wird eine Umlauftrasse, die aufgrund von einer unverschuldet ausgefallenen Referenztrasse nicht durchgeführt werden kann, nicht mit einem Nichtstornierungsentgelt belegt. Voraussetzung hierfür ist, dass die beiden Trassen der Umlaufbeziehung dieselben Start- und Zielpunkte aufweisen und sich maximal um einen Tag unterscheiden (s. Ziffer 5.6.3.3 INB 2026).

Damit der Umlaufzug entgeltfrei gestellt werden kann, muss dieser mit der Referenztrasse verknüpft werden. Die Eingabe beider Trassen erfolgt in unserer Anwendung Rechnungsbahnhof.

Eine Kurzanleitung des Meldeprozesses finden Sie in nebenstehendem Download.

Trassenentgeltnachlass für baubetroffene Trassen aufgrund einer Generalsanierungsmaßnahme

Die geplante Entgeltregelung für baubetroffene Trassen aufgrund einer Generalsanierungsmaßnahme, über die wir bereits am 27. November 2025 mittels Kund:inneninformation informiert haben, wurde ebenfalls von der Bundesnetzagentur genehmigt.

Entgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Zustand Automatische Minderung

Neuaufnahme der Verspätungsursache 10 (Fahrplanerstellung) in der INB-Ziffer 5.6.5.1.1. als Mangel für die automatische Minderung.

Weiterführende Informationen

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Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, etwaige Rückfragen und Anmerkungen über den Button „Anliegen einreichen“ im Ticketsystem zu platzieren. Sie erreichen das Ticketsystem über:

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