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26. Februar 2026, 13:59 Uhr

Wir veröffentlichen am Donnerstag, 26. Februar 2026, unterjährige Änderungen zu den INB 2026 und 2027 auf unserer Internetseite.

Die Änderungen umfassen:

Regelungen zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung 2027

Aufnahme einer neuen Anlage (Anlage 4.2.1.10), in der die maßgeblichen Entgelte (2026) als Grundlage für Entscheidungen im Regelentgelt- und Höchstpreisverfahren zur ersten Phase der Netzfahrplanerstellung aufgeführt sind, da noch keine Genehmigung des Trassenpreissystems 2027 vorliegt und es für die Erstellung des Netzfahrplans dennoch einer Entscheidungsgrundlage bedarf.

Die Änderungen betreffen die Ziffern 4.2.1.10 und 4.2.1.11 der INB. Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 26. Februar 2026 vorläufig in Kraft gesetzt.

Ohne die Änderung und deren vorläufige Inkraftsetzung zum 26. Februar 2026 wären die Regulierungsziele gemäß § 3 Nr. 2 und 5 ERegG wesentlich beeinträchtigt, da für die erste Phase der Netzfahrplanerstellung eine transparente Grundlage bestehen muss, auf welcher Basis die Entgeltentscheidungen getroffen werden.

Temporär überlastete Schienenwege (TÜLS)

Die festgelegte maximale Anzahl an Kapazitäten je Verkehrsart auf den folgenden TÜLS-Strecken:

  • INB 2026
    • TÜLS während der Sperrung Lehrte Berlin
    • TÜLS während der Generalsanierung Troisdorf Koblenz Wiesbaden
    • TÜLS während der Generalsanierung Köln Hagen
    • TÜLS während der ABS-Maßnahme Oberhausen Emmerich
    • TÜLS während der Sperrung Hannover Hamburg
  • INB 2027
    • TÜLS während der Sperrung Lehrte Berlin
    • TÜLS während der Generalsanierung Fulda Hanau
    • TÜLS während der Generalsanierung Rosenheim Salzburg

wird auch im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs oder für baubedingte Umleiter angewendet, um Qualitätsaspekte im Rahmen der Fahrplanerstellung zu berücksichtigen.

Außerdem erfolgt eine weitere summenneutrale Verschiebung (TÜLS während der Generalsanierung Rosenheim Salzburg) sowie eine Klarstellung zum Stärken und Schwächen in Erfurt Hauptbahnhof (TÜLS während der Sperrung Lehrte Berlin im Fahrplanjahr 2027).

Ohne die Änderungen wären die Regulierungsziele Nr. 2 und Nr. 5 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.

Die Änderungen werden am 26. Februar 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).

Richtlinie 402 Trassenmanagement

Richtlinie 402.0203

Die Vorrangkriterien nach Ziffer 4.2.1.9 lit. c) - e) der INB sowie die Änderungen im Regelentgeltverfahren nach der Ziffer 4.2.1.10 der INB wurden nach deren Implementierung in die INB unbeabsichtigt nicht in die Richtlinie 402.0203 übernommen. Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung wird nunmehr in der Richtlinie auf die entsprechende anzuwendende Ziffer in den INB verwiesen, in der die detaillierten Ausführungen enthalten sind.

Ohne die Änderungen wären die Regulierungsziele Nr. 2 und Nr. 5 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.

Die Änderungen an der Richtlinie 420.0203 werden am 26. Februar 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).

Richtlinie 402.0204

Mit Einführung der Inhalte von TAF/TAP TSI findet im Rahmen der Trassenanmeldung eine IT-gestützte Bestelleingangsprüfung statt. Bei unvollständigen/fehlenden Angaben werden Sie als EVU/ZB informiert und können reagieren. Dieser Ablauf wird in die Richtlinie aufgenommen, die bisherige Aussage gestrichen.

Ohne die Änderungen wären die Regulierungsziele Nr. 2, 4 und Nr. 5 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.

Die aktuell gültigen INB 2026 und 2027 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.

Zugangsberechtigte haben bis zum 26. März 2026 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.

Entsprechende Stellungnahmen bitten wir Sie per E-Mail an nachfolgende Adresse zu senden:

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com

Weiterführende Informationen

Kontakt

Stellungnahmen zu Nutzungsbedingungen

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com

Links

INB

Hier finden Sie die veröffentlichten Infrastrukturnutzungsbedingungen.

Aktuelle Stellungnahmeverfahren

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der aktuellen Stellungnahmeverfahren zu den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) sowie den dazugehörigen Regelwerken.

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