Files
Orchestrator/output/processed/allgemein/kundeninfo/stellungnahmeverfahren-zu-vorläufig-in-kraft-gesetzten-unterjährigen-änderungen-.md
T
ankn cfaf670100 Squashed 'bahn/wissensdatenbank/' content from commit 07a8196e
git-subtree-dir: bahn/wissensdatenbank
git-subtree-split: 07a8196e5f9e55d027f90485beb95f4006387669
2026-06-30 21:19:25 +02:00

3.7 KiB
Raw Blame History

domain, tool, scope, tags, owners, component_type, source, source_version, url, last_updated, review_status, review_notes, content_hash, contact, meta_fingerprint
domain tool scope tags owners component_type source source_version url last_updated review_status review_notes content_hash contact meta_fingerprint
kundeninfo allgemein allgemein
domain:kundeninfo
tool:allgemein
scope:allgemein
kundeninfo
page www.dbinfrago.com https://www.dbinfrago.com/web/aktuelles/kund-inneninformationen/kund-inneninformationen/2023-KW29-Stellungnahmeverfahren-unterjaehrige-TNB-Aenderung-12390794 2026-06-26 approved 36f8f555efb27389 einfachbahn@deutschebahn.com cf9d7af3f22a9c27

20. Juli 2023, 13:55 Uhr

Die DB Netz AG veröffentlicht am 20.07.2023 unterjährige Änderungen in den TNB 2023 und 2024 auf ihrer Internetseite:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte am 29.06.2023 seinen Bescheid zur Zulassung einer Ausnahme von Vorschriften des § 9 Abs. 3 EBO zu Tunneln auf dem Abschnitt Neustadt (Schwarzw) Donaueschingen der Strecke 4300 dahingehend geändert, dass die darin enthaltenen bisherigen Vorgaben an den Einsatz bestimmter Fahrzeuge entfallen sind.

Vor diesem Hintergrund entfällt für die DB Netz AG die Grundlage der in den Technischen Nutzungsbedingungen (TNB) enthaltenen Regelungen in Abschnitt F.2.2, demnach der betroffene Streckenabschnitt nicht von mit Personen besetzten Fahrzeugen mit nach außen öffnenden/aufschlagenden Falttüren/Türen befahren werden bzw. für die Beförderung von Reisenden nur Fahrzeuge eingesetzt werden dürfen, die Fenster aufweisen, bei denen das Hinauslehnen und Hinausgreifen nicht möglich ist/durch Konstruktion verhindert wird.

Gemäß § 3 Nr. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) ist ein Ziel der Regulierung des Eisenbahnsektors auch die Wahrung der Interessen der Zugangsberechtigten auf dem Gebiet der Förderung und Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs in den Eisenbahnmärkten sowie die Wahrung der Interessen der Verbraucher. Weiter gibt § 19 Abs. 4 ERegG vor, dass die veröffentlichten Schienennetz-Nutzungsbedingungen auf den neuesten Stand zu halten und bei Bedarf zu ändern sind. Wir haben uns daher entschlossen, zur Wahrung der Interessen der Zugangsberechtigten die o.g. Änderung zum 20.07.2023 vorläufig in Kraft zu setzen, um derartige Verkehre umgehend zu ermöglichen und die Nutzungsbedingungen Netz (NBN) unter Berücksichtigung des geänderten Bescheids des BMDV auf den neuesten Stand der Vorgabenlage des BMDV zu bringen.

Die aktuell gültigen NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.

Zugangsberechtigte haben bis zum 21.08.2023 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der NBN Stellung zu nehmen.

Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bitte wenden Sie sich an Ihre:n Kundenberater:in

Links

Stellungnahmeverfahren

Nutzungsbedingungen Netz (NBN)

Kontakt

Bitte wenden Sie sich an Ihre:n Kundenberater:in

Stellungnahmeverfahren

Nutzungsbedingungen Netz (NBN)