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2026-06-30 21:19:25 +02:00

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01. August 2024, 14:03 Uhr

Die im oben genannten Zeitraum angefallenen Änderungs- und Stornierungsentgelte werden im Rahmen der Ertüchtigung des Trassenpreissystem (TPS)-Abrechnungssystems in zwei Tranchen mit verlängerten Zahlungszielen rückwirkend abgerechnet.

In der TPS-Monatsabrechnung Juli, die Anfang August versandt wird, erfolgt die Abrechnung der Änderungs- und Stornierungsentgelte für das Kalenderjahr 2023. Im Folgemonat werden die Änderungs- und Stornierungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.05.2024 in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Änderungs- und Stornierungsentgelte ab dem 01.06.2024 erfolgt bereits seit der TPS-Monatsabrechnung Juni in der jeweils folgenden Monatsabrechnung.

Um den Kund:innen ausreichend Zeit zur Prüfung der Rechnungsdokumente zu geben, bittet die DB InfraGO AG um Prüfung und Zahlung der Änderungs- und Stornierungsentgelte für das Kalenderjahr 2023 bis zum 30.09.2024. Für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.05.2024 wird die Prüffrist auf den 31.10.2024 verlängert. Bis zu diesen Zeitpunkten werden die Zahlungsziele von 14 Tagen für die rückwirkende Abrechnung der Änderungs- und Stornierungsentgelte ausgesetzt.

Wie bereits kommuniziert wird das zum Fahrplanwechsel 2023/2024 eingeführte Entgelt für nicht genutzte Trassen, die nicht spätestens 20 Stunden nach Abfahrt storniert wurden, ebenfalls erstmalig mit der Juli-Abrechnung Anfang August abgerechnet. Hierbei wird auf eine rückwirkende Abrechnung verzichtet.

In den nächsten Monaten erfolgen dann insbesondere noch von den Kund:innen angeregte Verbesserungen in der Darstellung und ein erweiterter Funktionsumfang im Rechnungsbahnhof. An dieser Stelle bedankt die DB InfraGO AG sich nochmals bei ihren Kund:innen für das Verständnis bei den Herausforderungen mit der Abrechnungs-IT.

Bei Fragen stehen die bekannten Kundenberater:innen gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bitte wenden Sie sich an Ihre bekannten Ansprechpartner:innen in der Kundenberatung.

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