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27. Mai 2021, 13:30 Uhr

Die Festlegung des bisher gültigen Fördersatzes von 47,5 % erfolgte im Dezember 2020 auf Basis der damals prognostizierten Betriebsleistung und der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Bedingt durch die Erhöhung der Fördermittel durch den Bund haben wir als DB Netz AG als Erstempfängerin beim Eisenbahn-Bundesamt eine Anhebung des Fördersatzes auf rund 98 % beantragt. Diesem Antrag wurde am 27.05.2021 entsprochen und der Fördersatz wird zum 01.06.2021 von 47,5 % auf 97,8 % angehoben.

Um Trassenpreisförderung zu erhalten, müssen SGV-Unternehmen uns als DB Netz AG mit der Abwicklung der Förderung in ihrem Namen beauftragen. Die Beauftragung muss einmal je Fahrplanperiode vorgelegt werden. Wenn Sie für die Fahrplanperiode 2020/2021 bereits eine Beauftragung eingereicht haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Sie behält auch nach Anpassung des Fördersatzes ihre Gültigkeit. Wenn Sie bisher noch keine Beauftragung eingereicht haben, können Sie dies jederzeit tun. Alle erforderlichen Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite zu TraFöG, zu der Sie über nebenstehenden Link gelangen.

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